Antrag auf Erteilung eines Kanalscheines

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Transkript:

Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein GmbH (KBE) Blackweg 40 46446 Emmerich am Rhein Antrag auf Erteilung eines Kanalscheines Bitte reichen Sie dieses Formular (einfach) und die Anlagen in dreifacher Ausfertigung bei der KBE ein. 1. Angaben zum Grundstück/Bauort Straße / Haus-Nr. PLZ / Ort Gemarkung Flur Flurstück(e) 2. Grundstückseigentümer/in Antragsteller/in (falls abweichend vom Grundstückseigentümer) Name, Vorname Name, Vorname Straße / Haus-Nr. PLZ / Ort Telefon Telefax Straße / Haus-Nr. PLZ / Ort Telefon Telefax 3. Beantragt wird für das o.g. Grundstück (gem. der Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein) Neubau 4. Angaben zum Bauvorhaben Änderung (bestehender Anlagen) der Neuanschluss an die öffentliche Abwasseranlage Die Änderung des bestehenden Anschlusses die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für das Niederschlagswasser der rungsanlage Die Änderung der bestehenden Grundstücksentwässe- Dachflächen die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für das Niederschlagswasser der chen Abwasseranlage(weiter mit Punkt 4+6+8+9) die Abkopplung des Anschlusskanals von der öffentli- befestigten Flächen die Erteilung einer Anschluss- und Betriebsgenehmigung Neubau Umbau Erweiterung Veränderung Niederschlagswasserentsorgung Grundstücksfläche insgesamt.. m² Bezeichnung des Bauvorhabens... bebaute Fläche....m² befestigte Fläche...m² Nutzung auf dem Grundstück privat gewerblich industriell Art:.... Art:...

5. Geplante Schmutzwasserbeseitigung soll in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden sonstige Beseitigung (häusliches Abwasser) Art: (z.b. vollbiologische Kleinkläranlage) sonstige Beseitigung (gewerbliches und industrielles Abwasser) Art: soll teilweise nach Vorbehandlung (gewerbliches und industrielles Abwasser) in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden Vorbehandlung: Art Hersteller Dimension Der geplante Trassenverlauf berührt private Fremdgrundstücke ja nein Grunddienstbarkeit liegt vor Hinweis: Um die Entwässerung des Grundstücks dauerhaft sicher zu stellen, müssen für Abwasserleitungen, die über fremde Grund- oder Flurstücke verlegt werden, Leitungsrechte eingetragen werden. Dies kann in Form einer Baulast im Baulastenverzeichnis der Stadt Emmerich am Rhein oder durch eine Eintragung ins Grundbuch beim Amtsgericht Emmerich am Rhein erfolgen. Damit sind die Leitungsrechte auch im Falle eines Grundstücksverkaufes gesichert. Für die Baulasteintragung wird ein amtlicher Lageplan eines amtlich zugelassenen Vermessungstechnikers benötigt. Zustandsprüfung und Funktionskontrolle: Nach Neuerstellung oder wesentlicher Änderung im Erdreich oder unzugänglich verlegter Abwasserkanäle sind diese unverzüglich von einem Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. ( 8 Abs. 2 SüwVOAbw) Das Ergebnis der Prüfung ist in einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2 der SüwVO Abw zu dokumentieren und innerhalb eines Monats nach Prüfung unaufgefordert der KBE in Kopie zu übergeben. ( Weitere Informationen und Hinweise hierzu s. letztes Blatt)

6. Geplante Niederschlagswasserbeseitigung soll von m² bebauten und befestigten Flächen in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden (ohne etwaige Auffangflächen für Brauchwasseranlagen) soll von m² bebauten und befestigten Flächen in ein Gewässer eingeleitet werden (Bezeichnung des Gewässers, z.b. Graben, Grundwasser) soll von m² bebauten Flächen versickert werden (i.d.r. Dachflächen) Art der Versickerung Flächenversickerung Muldenversickerung Muldenvolumen: m³ Rigolenversickerung Sickerschacht Rigolen-Länge: m Durchmesser: m Rigolen-Breite: m Tiefe: m Rigolen-Tiefe: m Wasserrechtliche Erlaubnis beantragt Wasserrechtliche Erlaubnis erteilt Nr.: soll von m² befestigten Flächen versickert werden (z.b. Pflasterflächen) Art der Versickerung Flächenversickerung Muldenversickerung Muldenvolumen: m³ Rigolenversickerung Sickerschacht Rigolen-Länge: m Durchmesser: m Rigolen-Breite: m Tiefe: m Rigolen-Tiefe: m Wasserrechtliche Erlaubnis beantragt Wasserrechtliche Erlaubnis erteilt Nr.: soll von m² bebauten Flächen (i.d.r. Dachflächen) über eine Brauchwasseranlage als Schmutzwasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden. Hinweise 1. Grund- und Drainagewasser dürfen nicht eingeleitet werden. 2. Nachbarschutz: Der Abstand der Versickerungseinrichtungen von 6,00 m zu unterkellerten, nicht gesondert abgedichteten Gebäuden und von 2,00 m zu benachbarten Grundstücken wird eingehalten; sofern der Abstand unterschritten wird, wird die Anlage in diesem Bereich zum Nachbargrundstück abgedichtet bzw. die Zustimmung des Nachbarn zur Versickerung eingeholt. 3. Eine Wasserrechtliche Erlaubnis ist zusätzlich zu beantragen bei: - Versickerung von Niederschlagswasser von gewerblich oder industriell genutzten Flächen - Versickerung von Niederschlagswasser von privat genutzten/befestigten Flächen innerhalb der Wasserschutzzone - Versickerung von Niederschlagswasser von privat genutzten Flächen über Rohr-/Rigolenversickerung sowie über Schachtversickerung - Einleitung in ein oberirdisches Gewässer (z.b. Schaugraben) Die wasserrechtliche Erlaubnis ist über die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein gesondert bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.

7. Bauausführung Hinweise 1. Der Einbau einer jederzeit zugänglichen Inspektionsöffnung (Kontrollschacht) ist gemäß der gültigen Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein 10 Abs. 3a Pflicht. 2. Bei der Planung sind die derzeit gültigen Normen und Regelwerke sowie der Bebauungsplan und die Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu berücksichtigen. 3. Für Grundstücke über 800 m² abflusswirksamer Fläche (z.b. bebaute, befestigte Flächen und/oder Flächen die an Rückhalteanlagen angeschlossen und mit Notüberlauf zum Kanal versehen sind.) ist ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 zu führen. Die Vorlage des Überflutungsnachweises wird durch die Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH in Einzelfällen gefordert. 4. Auf dem privaten Grundstück kann der Bauherr ein Fachunternehmen seiner Wahl beauftragen. Sollte im öffentlichen Bereich (Gehweg, Straße) noch kein Anschluss an das Kanalnetz vorhanden sein, wird dieser nach einem formlosen Antrag durch den Bauherrn von den Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein hergestellt. 5. Der Baubeginn, sowie die Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage ist umgehend anzuzeigen. Die Abwasseranlage wird dann am offenen Graben abgenommen. Fragen zum Kanalschein Tel.: 02822/925617 8. Erforderliche Unterlagen 3 x Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit Darstellung der vorhandenen und geplanten Grundstücksentwässerungsanlagen, der geplanten Grundstücksanschlussleitung und des Revisionsschachtes 3 x gebäudetechnische Entwässerungspläne im Maßstab 1 : 100 mit Darstellung der Regen- und Schmutzwasserleitungen und Schnitt der geplanten Anschlußhöhen 3 x sonstige Unterlagen, z.b. Versickerung und Nutzung von Niederschlagswasser: Versickerungsberechnung mit dem Nachweis des Durchlässigkeitsbeiwertes (K F -Wert), Flurabstand des Grundwasserspiegels Nur bei Versickerung und Nutzung von Niederschlagswasser 3 x Lageplan (M 1:250) mit Darstellung der bebauten und befestigten Flächen, die an Versickerungsoder Brauchwasseranlagen angeschlossen sind sowie der Grundleitungen und der Versickerungs- und Brauchwasseranlagen Nur bei gewerblichem und industriellem Abwasser 3 x Nachweis der Beschaffenheit, Zusammensetzung und Menge des Abwassers Bei Notwendigkeit eines Überflutungsnachweises 3 x Führen eines Überflutungsnachweises nach DIN 1986 100, Berechnungen, Lageplan (M 1:500) mit Darstellung des Rückhalteraumes und der angeschlossenen Fläche

9. Erklärungen zum Antrag auf Teilbefreiung von der Abwasserüberlassungspflicht Teilbefreiung von der Abwasserüberlassungspflicht Schadlosigkeitserklärung Hiermit beantrage(n) ich/wir für das vorgenannte Grundstück die Teilbefreiung von der Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser gem. 49 Abs. 4 LWG NRW i.v.m. 9 und 10 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein Bei Versagen oder bei Überlastung der Versickerungsanlage ist eine schadlose Ableitung des Niederschlagswassers sichergestellt. Wie und wohin erfolgt diese schadlose Ableitung der Niederschlagswässer im Versagensfall? Gegebenenfalls zusätzliche Erläuterung auf gesondertem Blatt. Erläuterung: Haftungsfreistellung Mit der nachstehenden Unterschrift verpflichte ich mich/wir uns, die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein von Ansprüchen Dritter frei zu stellen, die von diesen aufgrund von Schäden geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit der von mir/uns beantragten Teilbefreiung von der Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser auf dem vorgenannten Grundstück stehen. Außerdem verpflichte ich mich/wir uns, eigene Schäden selbst zu tragen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein, eines Ihrer Organe, Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Hinweise 1. Baubeginn und Haftung: Mit der Ausführung der Anlagen darf erst nach Erteilung der Genehmigung begonnen werden. Mir ist bekannt, dass ich gegenüber Dritten für Schäden, die durch die Grundstücksentwässerungsanlagen und die Versickerung entstehen, haftbar bin. 2. Die beigefügten Unterlagen werden zur Abwehr von Gefahren von der öffentlichen Abwasseranlage (städt. Entwässerungsnetz) und zur Gebührenermittlung geprüft. Die volle Haftung des Eigentümers für Schäden, die durch die Grundstücksentwässerungsanlagen entstehen, bleibt unberührt. 3. Die antragstellende Person erklärt mit der Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Der Antrag kann nur bei vollständigem Vorliegen aller Antragsunterlagen bearbeitet werden und muss schriftlich eingereicht werden. Ort, Datum Unterschrift der Bauherrin/des Bauherrn oder der/des Bevollmächtigten

Wichtige Hinweise zur Zustandsprüfung und Funktionskontrolle neu erstellter oder wesentlich veränderter Abwasseranlagen Durch den Gesetzgeber erfolgte eine Neuregelung der Überprüfung privater Abwasserleitungen. Es gilt die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen- SüwVO Abw. Der Eigentümer eines Grundstücks hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung unverzüglich von Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. 8 Abs. 2 SüwVO Abw Das Ergebnis der Prüfung ist in einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2 der SüwVO Abw zu dokumentieren. Dieser Bescheinigung sind als Anlage beizufügen: 1. Bestandsplan/ Lageplanskizze 2. Fotodokumentation der Örtlichkeit 3. Sichtprüfung: CD/DVD mit Befahrungsvideos und Haltungsberichten sowie 4. Prüfprotokolle der Druckprüfung mit Luft oder Wasser 5. Nachweis der Sachkunde des Prüfers durch ein entsprechendes Zertifikat 6. Abzeichnung aller Dokumente durch den Sachkundigen mit Datum und Unterschrift Diese Unterlagen sind vom Bauherrn aufzubewahren und den Kommunalbetrieben Emmerich am Rhein unaufgefordert innerhalb eines Monats nach der Prüfung in Kopie zu übergeben! Bei Fragen steht Ihnen zur Verfügung: Frau Schalkowski Tel. 02822 / 92 56 26 Tipps 1. Liste von Sachkundigen unter www.sadipa.it.nrw.de/sadipa/ 2. Nachweis der Sachkunde muss am Tag der Durchführung der Prüfung erbracht werden können! Eine Prüfung ohne aktuelle Listung des Sachkundigen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW wird nicht anerkannt! 3. Prüfung der Grundleitungen vor dem Betonieren der Bodenplatte, denn nur dann können Undichtigkeiten oder andere Mängel noch beseitigt werden. Der Vordruck einer aktuellen Prüfbescheinigung liegt dem Antrag in der Anlage bei.

Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung des Zustandes- und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte Grundstückseigentümer/in Grundstück Sachkundige/r (Name,Vorname) Name Straße Unternehmen (Name) Straße PLZ, Ort Straße PLZ, Ort Flur Flurstück PLZ, Ort Telefon Baujahr des Entwässerungssystems Telefon/Fax E-Mail-Adresse Abwasserleitung im Wasserschutzgebiet Anerkennung der Sachkunde durch zuständige Stelle (Kammer oder LANUV) ja nein Zone: 1. Angaben zur Grundstücksentwässerung 3. Angaben zu den durchgeführten Prüfungen 1.1 Die private Abwasserleitung ist angeschlossen an 3.1 Die im Erdreich oder unzugänglich verlegten abwasserführenden Leitungen wurden geprüft mittels einen öffentlichen Kanal. einen öffentlichen Schacht optischer Inspektion. Luft. Wasser. eine Kleinkläranlage/eine Abwassersammelgrube. Anmerkungen 1.2 Die im Erdreich oder in der Bodenplatte unzugänglich verlegten Abwasserleitungen wurden untersucht angewandte Prüfnorm 3.2 Sämtliche Abwasser führenden Schächte und Inspektionsöffnungen wurden geprüft mittels vollständig teilweise optischer Inspektion. Luft. Wasser. des privaten Grundstücks bis zur Grundstücksgrenze (Hausanschlussleitung) angewandte Prüfnorm im öffentlichen Straßenraum (Grundstücksanschlußleitung) 4. Fehlanschlüsse an den öffentlichen Kanal Zuleitung zur Kleinkläranlage/Abwassersammelgrube keine Fehlanschlüsse vorhanden Anmerkungen Schmutzwasser an Regenwasser 1.3 Anlass der Prüfung Regenwasser an Schmutzwasser nach Erst- oder Neuerrichtung nach wesentlichen Änderungen Sonstige im Bestand nach Sanierung Anmerkungen 5. Ergebnis der Prüfung 1.4 Vorhandene technische Elemente Optische Inspektion (DIN 1986-30, DIN EN 1610) Teilabschnitte ( siehe Lageplan) Schächte Inspektionsöffnungen Nummer: Sonstige Zustands- und Funktionsfähigkeit gegeben Zustands- und 2. Angaben zu den Einleitungen Funktionsfähigkeit mit Mängeln 2.1 Bei der Einleitung in die öffentliche Kanalisation handelt es sich um (siehe Schadensbewertung) häusliches Abwasser gewerbl./industrielles Abwasser Niederschlagswasser Dränagewasser Schadensbewertung 2.2 Das Schmutz-/Mischwasser des privaten Grundstücks wird eingeleitet in Stark (A) Einsturzgefahr Stark (A) Sonstiges ein Mischwassersystem. ein Schmutzwassersystem Mittel (B) eine Kleinkläranlage (nur Schmutzwasser) Gering (C) eine Abwassersammelgrube (nur Schmutzwasser) Dichtheitsprüfung (DIN 1986-30, DIN EN 1610) anderes System Teilabschnitte (siehe Lageplan) 2.3 Niederschlagswasser des privaten Grundstücks wird eingeleitet in Nummer ein Mischwassersystem. ein bis zur öffentlichen Kanalisation dicht getrennt geführtes Niederschlagswassersystem. nicht dicht ein Oberflächengewässer den Untergrund (Versickerung). Teilabschnitte (siehe Lageplan) sonstige Einleitung Nummer: 2.4 Wenn Dränage vorhanden: angeschlossen auf dem privaten Grundstück an ein Mischwassersystem ein bis zur öffentlichen Kanalisation getrennt geführtes Niederschlagswassersystem ein Oberflächengewässer den Untergrund (Versickerung) sonstige Einleitung Dränage am Misch-/Schmutz- wassersystem angeschlossen Datum der Prüfung Besonderheiten Anlagen Stempel / Unterschrift Sachkundige/r Bestandsplan / Lageplanskizze Fotodokumentation d. Örtlichkeit Bei optischer Prüfung CD/DVD mit den Befahrungsvideos Haltungs-/ Schachtberichte Die/Der Sachkundige bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, dass sie/er zum Zeitpunkt Bilddokumentation festgestellter Schäden der Prüfung Sachkundige/r gem. SüwVO Abw ist (siehe Liste Sachkundige NRW Bei Prüfung mit Luft oder Wasser: Sonstiges Prüfprotokolle Luft / Wasser www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm) und die gesamte Prüfung von ihr/ihm persönlich durchgeführt wurde.