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Stand vom 15. September 2017 Merkblatt über die Bewerbung und Einstellung zum Vorbereitungsdienst für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (Vorbereitungsdienst als Regierungsvermessungsreferendar/in) I. Rechtliche Grundlagen der Ausbildung 1. Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung höherer vermessungstechnischer Dienst - VAPhvD) vom 31.10.2002 (GV. NRW S. 520/ SGV. NRW. 203015) 2. Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 20.11.2012 (MBl. NRW. S. 698 / SMBl. NRW. 203011) betreffend Einstellung und Ausbildung der Regierungsvermessungsreferendarinnen und der Regierungsvermessungsreferendare. II. Zulassungsvoraussetzungen a. Studienabschluss Zum Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer einen mit einem Mastergrad abgeschlossenes, geeignetes Hochschulstudium oder einen gleichwertiger Abschluss an einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule besitzt ( 6 Abs. 1 Nr. 4 LBG NRW). b. Alter bei der Einstellung Eine Altersgrenze besteht nicht. Für Bewerber/innen, die beabsichtigen, später in den öffentlichen Dienst einzutreten, wird darauf hingewiesen, dass entsprechend 14 Abs. 3 LBG NRW in das Beamtenverhältnis auf Probe nur eingestellt werden kann, wer das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. III. Einstellungstermine Jeweils zum ersten Arbeitstag im April eines jeden Jahres. IV. Dauer der Ausbildung Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre zuzüglich der Zeit für die Große Staatsprüfung. Zeiten einer beruflichen Tätigkeit nach Bestehen der Diplom-Hauptprüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Prüfung können unter Umständen angerech-

2 net werden. Hierzu ist ein Antrag erforderlich, über den die Zulassungsbehörde entscheidet. V. Gestaltung der Ausbildung Die Vermessungsreferendarinnen und -referendare werden im Beamtenverhältnis auf Widerruf bei den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster ausgebildet. In dem Zulassungsantrag sollte der/die Bewerber/in zum Ausdruck bringen, welcher Bezirksregierung (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) er/sie zur Ausbildung überwiesen werden möchte. Ob dieser Wunsch berücksichtigt werden kann, ist u.a. von den freien Referendarstellen bei den einzelnen Bezirksregierungen und von der Anzahl der Bewerber/innen abhängig. Die Ausbildung untergliedert sich in folgende Abschnitte: 1 Monat 3 1 Monat 2,5 3 Katasteramt Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Kommunales Vermessungs-, Liegenschafts- oder Planungsamt Flurbereinigungsbehörde Obere Flurbereinigungsbehörde Geobasis NRW Vertiefungsrichtung Bezirksregierung Dezernat 31 (Häusliche Prüfungsarbeit) VI. Große Staatsprüfung Am Ende der Ausbildungszeit legt der/die Referendar/in die Große Staatsprüfung vor dem Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst in Bonn ab. Der/die Referendar/in, der/die diese Prüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Vermessungsassessor/in zu führen. Mit dem Bestehen der Großen Staatsprüfung scheidet der/die Referendar/in aus dem Vorbereitungsdienst aus und das Beamtenverhältnis auf Widderruf endet. Ein Anspruch auf Übernahme in den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besteht nicht.

3 VII. Bezahlung Derzeit werden während des Vorbereitungsdienstes folgende Anwärterbezüge gezahlt: Anwärtergrundbetrag ca. 1400 Familienzuschlag ca. 130 (Für Verheiratete) VIII. Urlaub Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage im Jahr. Sonderurlaub kann bei besonderen Anlässen gewährt werden. IX. Antrag auf Zulassung Der Antrag auf Zulassung ist zu richten an das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen - Referat 36 - Friedrichstraße 62-80 40217 Düsseldorf Referat36@mik.nrw.de X. Bewerbungsunterlagen Dem Antrag sind beizufügen: 1. ein Lebenslauf, 2. die Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein; bei verheirateten Bewerbern/innen auch die Heiratsurkunde oder die Lebenspartnerschaftsurkunde und ggf. die Geburtsurkunden der Kinder, 3. das Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife, 4. das Zeugnis über die Diplom-Hauptprüfung (Fachrichtung Vermessungswesen) einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder die Urkunde über den entsprechenden Masterabschluss oder die Zeugnisse über die entsprechenden Prüfungen an einer ausländischen Hochschule, 5. die Urkunden über die Verleihung akademischer Grade (Bachelor sowie Master), 6. Nachweise über die praktische Berufsausbildung (Praktikum) und berufliche Tätigkeiten, 7. ggf. ein Nachweis über geleisteten Wehrdienst, Ersatzdienst, Entwicklungshilfe oder freiwilliges soziales Jahr oder über sonstige Zeiten, die zu einer Ver-

4 zögerung bei der Bewerbung geführt haben und die der/die Bewerber/in nicht zu vertreten hat, 8. eine Erklärung des Bewerbers oder der Bewerberin a) dass er/sie die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, b) dass gegen ihn/sie nicht ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist und c) dass er/sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, 9. zwei Lichtbilder aus neuester Zeit (4 x 6 cm). Ein amtsärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung und ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart 0) werden zu einem späteren Zeitpunkt beim Bewerber angefordert. Von den Originalurkunden zu 3. bis 7. können auch beglaubigte Kopien eingereicht werden. Zur amtlichen Beglaubigung sind neben den Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbänden auch die Stellen befugt, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und die Schriftstücke selbst ausgestellt haben; die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) ist ausschließlich den Behörden (Standesämtern) vorbehalten. Die Bewerbungsunterlagen zu 1. bis 9. müssen dreieinhalb vor dem Einstellungstermin vorliegen (spätestens bis 15. Dezember des Vorjahres). Etwa sechs Wochen vor der Einstellung wird über die Zulassung und die Zuweisung zu den einzelnen Bezirksregierungen entschieden. Im Hinblick auf die bestehende Altersstruktur im höheren Dienst in der Vermessungs- und Katasterverwaltung sowie bei den ansässigen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren im Land Nordrhein-Westfalen bestehen momentan gute Aussichten für eine Einstellung im höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst nach bestandener Laufbahnprüfung. Ansprechpartnerin im Referat 36 des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen ist Frau Katja Nitzsche Tel. 0211-871-3303 katja.nitzsche@mik.nrw.de

5 Erklärung Anlage Ich (Vor- (Ruf-) und Familiennamen, Berufsbezeichnung) geboren am in versichere hiermit, dass ich gerichtlich nicht vorbestraft bin und dass gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist. Ich erkläre, 1. dass ich Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes bin bzw. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitze *), 2. dass ich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebe. (Ort, Datum) (Unterschrift) *) Ein Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Urkunde über die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist nur auf Anforderung vorzulegen.