Institutionelle Förderung aus Landesmitteln des Haushaltsjahres Zuwendungsbescheid

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Z w i s c h e n n a c h w e i s

Transkript:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Postfach 2 61, 30002 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Weltkulturerbe Erzbergwerk Rammelsberg Goslar GmbH Bergtal 19 38640 Goslar Bearbeitet von Herrn Beran E-Mail: ulrich.beran@mwk.niedersachsen.de Fax: 0511-120-99-2563 Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover, den 34-57 434/1 Goslar F2017 2563 12.01.2017 Institutionelle Förderung aus Landesmitteln des Haushaltsjahres 2017 Zuwendungsbescheid Anlagen: - Rechtsbehelfsverzicht - Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-I) Sehr geehrte Damen und Herren, auf Antrag vom 21.11.2016 bewillige ich der Weltkulturerbe Erzbergwerk Rammelsberg Goslar GmbH gemäß 23 und 44 der Nds. Landeshaushaltsordnung eine nicht rückzahlbare Zuwendung aus Landesmitteln. 1. Zuwendungszweck und -höhe Für das Haushaltsjahr 2017 gewähre ich Ihnen eine institutionelle Förderung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 773.000,00 (in Worten: Siebenhundertdreiundsiebzigtausend Euro). Ausgezeichnet mit dem Dienstgebäude u. Paketanschrift Leibnizufer 9, 30169 Hannover Stadtbahnen: Linien 10 u. 17 Clevertor Telefon (0511) 120-0 Telefax (0511) 120 2801 oder (0511) 120 99-Durchwahl Überweisung an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Konto 106 022 304 Nordd. Landesbank Hannover (BLZ 250 500 00) E-Mail: Poststelle@mwk.niedersachsen.de

- 2 - Die Landesmittel sind zweckgebunden für folgende Aufgaben einzusetzen: a) das UNESCO-Weltkulturerbe Erzbergwerk Rammelsberg als Museum und Besucherbergwerk zu betreiben und weiterzuentwickeln. b) das UNESCO-Weltkulturerbe Erzbergwerk Rammelsberg in seinem Denkmalbestand über- und untertätig als einzigartiges Denkmal (bedeutendstes Museumsexponat) europäischer Montankultur zu erhalten und einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln. Die Förderung wird nach den Voraussetzungen des Kapitels I sowie des Artikels 53 des Kapitels III der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) gewährt. Auf die Berichterstattungs- und Veröffentlichungspflichten der Artikel 9 und 11 der AGVO wird hingewiesen. Personal- und Sachausgaben dürfen nur geleistet werden soweit es erforderlich ist, um einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder soweit es für die Aufgabenerfüllung notwendig und angemessen ist. An die Notwendigkeit der Ausgaben ist ein strenger Maßstab anzulegen. 2. Wirtschaftsplan und Stellenplan und Bewilligungsvorbehalte Grundlage für die Bewilligung ist der in der Aufsichtsratssitzung der RBG am 19.10.2016 beschlossene Wirtschaftsplan nebst Anlagen. Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Rates der Stadt Goslar sind mir spätestens bis zum 01.04.2017 vorzulegen. Weitere Änderungen und Abweichungen sind mir umgehend mitzuteilen (Ziffer 5 ANBest-I). Die Anerkennung der Personalausgaben steht unter dem Vorbehalt der tarifrechtlichen Überprüfung, sofern noch keine Überprüfung durch die Bewilligungsbehörde vorgenommen worden ist. Insoweit beziehe ich mich auf Ihr Schreiben vom 22.11.2016.

- 3 - Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ausgebrachte Haushaltsvermerke weder die Mitteilungspflicht noch das Besserstellungsverbot außer Kraft setzen. 3. Nebenbestimmungen Die als Anlage beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) sind gemäß 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Bestandteil dieses Zuwendungsbescheides. Darüber hinaus gelten folgende besondere Nebenbestimmungen: a) Hinweis auf Landesförderung In Publikationen, in Programmen, bei Veranstaltungen, auf Plakaten etc. ist an geeigneter Stelle auf die Förderung durch das Land Niedersachsen hinzuweisen. Das zu verwendende Logo des Landes Niedersachsen können Sie bei mir per Email abrufen. Unmittelbar nach Erscheinen einer Publikation bitte ich um Übersendung von einem Freiexemplar. b) Besserstellungsverbot Abweichend von Nr. 1.3 AN-Best-I wird die Vergütung der Beschäftigten der Rammelsberg Bergbaumuseum Goslar GmbH nach den kommunalen Tarifverträgen zugelassen. (Erlass des MF vom 15.04.1991). Hinsichtlich der Reisekosten sowie der Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind die Vorschriften des 84 Nieders. Beamtengesetz (NBG) in Verbindung mit dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) anzuwenden. c) Projektförderungen Soweit Anträge auf Projektförderungen gestellt werden, bitte ich jeweils eine Kopie des Antrages und ggf. des Bewilligungsbescheides für meine Unterlagen zu übersenden. Zur Vermeidung von Rückforderungen bitte ich um sorgfältige Beachtung der allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen. 4. Bewilligungszeitraum Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.01.2017 und endet am 31.12.2017.

- 4 - Einen bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes nicht verausgabten Restbetrag der Zuwendung bitte ich nach Maßgabe der.nr. 2.1.4 ANBest-I umgehend ohne weitere Aufforderung durch den Zuwendungsgeber spätestens im Januar 2018 zurückzuzahlen. Eventuelle Rückzahlungen sind auf das Konto Nr. 106 022 304 des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur bei der Nord/LB (BLZ 250 500 00) unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens und des Verwendungszwecks zu überweisen. 5. Auszahlung der Mittel Die Zuwendung wird in folgenden Teilbeträgen ausgezahlt: 15.02.2017 200.000 15.04.2017 185.500 15.09.2017 185.500 15.11.2017 200.000 6. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht sowie einer Ausfertigung des geprüften Jahresabschlusses und einer Überleitungsrechnung auf Einnahmen und Ausgaben. Aus der Überleitungsrechnung muss festzustellen sein, um welchen Betrag die Summe aller Finanzposten der Bilanz (Kasse, Bank, Scheck, Wertpapiere) zum Ende des Abrechnungszeitraumes die vergleichbare Summe zum Beginn des Abrechnungszeitraumes übersteigt (vereinfachte Überleitungsrechnung). Bezüglich der Anforderungen an den Verwendungsnachweis verweise ich auch auf Nr. 7 der ANBest-I. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass als Sachbericht der Textteil des Jahresabschlusses nicht ausreicht. Der Sachbericht soll nicht nur die wirtschaftliche Lage erklären, sondern die gesamte Tätigkeit des Zuwendungsempfängers (durchgeführte Maßnahmen, Ausstellungen, Projekte, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Drittmittel, etc.) darstellen und Abweichungen von der Jahresplanung erläutern. Veröffentlichungen sind ggf. als Belegexemplar beizufügen.

- 5 - Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und dass die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen. Der Verwendungsnachweis ist mir in einfacher Ausfertigung innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes, also spätestens bis zum 30.06.2018, zur Prüfung vorzulegen. Die Rechnungsbelege sind für eine Einsichtnahme bereitzuhalten und auch nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung noch mindestens fünf weitere Haushaltsjahre aufzubewahren. 7. Widerruf und Rückforderung Sofern die Zuwendung nicht oder nicht ihrem Zweck entsprechend oder unwirtschaftlich verwendet wurde oder die Auflagen dieses Bescheides nicht erfüllt wurden, kann der Zuwendungsbetrag widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden. Ich verweise ausdrücklich auf Nr. 9 ANBest-I. 8. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstr. 55, 38100 Braunschweig, einzulegen. 9. Hinweis zur Rechtsbehelfsfrist Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Sie können die Bestandskraft des Vorläufigen Zuwendungsbescheides herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, indem Sie mit beigefügtem Vordruck erklären, dass auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs verzichtet wird. 10. Allgemeiner Hinweis Ich weise darauf hin, dass aus dieser Bewilligung nicht geschlossen werden kann, dass auch in den folgenden Haushaltsjahren mit einer Förderung im bisherigen Umfang ge-

- 6 - rechnet werden kann. Es ist zu erwarten, dass Kürzungen von Zuwendungen unumgänglich sind oder Zuwendungen ganz entfallen. Ich bitte Sie, dieses Finanzierungsrisiko insbesondere bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage (Beran)