Rohrwerkstoffe und Trinkwasser-Hygiene Ein Widerspruch?
Inhalt Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser Rechtlicher Rahmen in Bezug auf Materialien und Bauteile in Kontakt mit Trinkwasser Trinkwasserverordnung (TWV) Bauproduktenverordnung (BPV) Nationales Recht und Normen Zusammenfassung & Ausblick
Rohrwerkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser Werkstoff Polypropylen (PP-R) Vernetztes Polyethylen (PE-X) Polyethylen mit erhöhter Temp.beständigkeit (PE-RT) Kunststoff-Metallverbunde (PE-X/Al/PE-X bzw. PE-RT) Polybuten (PB), Polyvinylchlorid chloriert (PVC-C) Polyvinylidenflourid (PVDF), Polyphenylensulfon (PPSU) Nichtrostender Stahl Kupfer Messinglegierungen Elastomere (NBR, EPDM) Anwendung in Rohre & Formstücke Rohre Rohre & Formstücke Rohre Rohre & Formstücke Formstücke Rohre & Formstücke Rohre & Formstücke Formstücke Dichtungen
Polymere Werkstoffe Polymere Werkstoffe (Kunststoffe) Polymere sind Chemiewerkstoffe und organische Verbindungen (Basis: Erdöl, Erdgas), die mittels Polymerisation erzeugt werden Wiederholung identer Einheiten (Prof. Staudinger, Nobelpreis 1953) Charakterisierung durch Schmelzindex (MFR) und mittlere Molekulargewicht bzw. deren Verteilung Nachwachsende Kunststoffe (NAKUs) haben in der Baubranche keine Bedeutung
Polymere Werkstoffe
Polymere Werkstoffe
Polymere Werkstoffe
Polymere Werkstoffe Handelsübliche Kunststoffe bestehen auf Basispolymer und Zusatzstoffen: - Farbpigmente - Füllstoffe (Ruß, Talkum etc.) - Verstärkungsstoffe (Glasfasern) - Vernetzungsmittel - Stabilisatoren gegen Hitze, UV etc. - Schlagzähmodifizierung Verarbeiter erhält fertiges Package
Polymere Werkstoffe Vorteile polymerer Werkstoffe Flexibilität Verarbeitbarkeit (1 Verarbeitungsvorgang) Beständigkeit Vielfalt der Verbindungstechnologien Gewicht bzw. geringe Dichte Nachteile polymerer Werkstoffe Spannungsrissempfindlichkeit bzw. Beständigkeit Temperaturbeständigkeit Höhere Längenausdehnung im Vergleich zu metallischen Werkstoffen
Werkstoffe und Bauteile Trinkwasser und mikrobieller Bewuchs wird beeinflusst durch... Werkstoffzusammensetzung Beurteilung der Rezeptur/Zusammensetzung (LMSVG) Verarbeitung und daraus resultierende Reaktionsprodukte Prüfung des mikrobiellen Bewuchses (DVGW W 270) und Beeinflussung des Trinkwassers (ÖNORM B 5014-Serie: Geruch, Geschmack, Trübung, Migrations- bzw. Korrosionsprodukte) Abbau- und Korrosionsprodukte durch Betrieb Erfährt in den Produktprüfungen keine Berücksichtigung, sondern durch Normen für den Betrieb geregelt
Inhalt Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser Rechtlicher Rahmen in Bezug auf Materialien und Bauteile in Kontakt mit Trinkwasser Trinkwasserverordnung (TWV) Bauproduktenverordnung (BPV) Nationales Recht und Normen Zusammenfassung & Ausblick
Bauprodukt: Produkt das dafür bestimmt ist, dauerhaft in ein Bauwerk oder Bauwerksteil eingebaut zu werden, und dessen Leistung sich auf die Leistung des gesamten Bauwerks auswirkt. Trinkwasser: Wasser für den menschlichen Gebrauch (T 30 C), das in seiner chemischen und mikrobiologischen den Anforderungen der TWV entspricht. Warmwasser: Trinkwasser gemäß TWV (T > 30 C) Trinkwasserdesinfektion: Verfahrenstechn. Maßnahmen zur dauerhaften Inaktivierung von Mikroorganismen gem. ÖLMB Kodex Kapitel B1
TWV EU-Trinkwasserverordnung BGBl. II Nr. 304/2001: Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch Letzte Änderung mit BGBl. II Nr. 362/2017 BGBl. I Nr. 13/2006: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) mit der letzten Änderung durch BGBl. 51/2017 76 Österreichisches Lebensmittelbuch (ÖLMB): Kodex Kapitel B1 erläutert die TWV und definiert weitergehende Anforderungen bezogen auf Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser Empfehlung des Bundesministerium für Gesundheit...Anforderungen an Materialien und Bauteile in Kontakt mit Trinkwasser Produkt in Kontakt mit Trinkwasser
Trinkwasserverordnung & nationaler rechtlicher Rahmen Definiert Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers in seinen chemischen und mikrobiologischen Eigenschaften. Wurde durch das BGBl. II Nr. 304/2001 (Verordnung) in nationales Recht übernommen und zuletzt mit BGBl. II Nr. 362/2017 geändert. Stellt gemeinsam mit dem LMSVG und ÖLMB den nationalen rechtlichen Rahmen an die Qualität und Eigenschaften von verwendeten Materialien, Produkten und Aufbereitungsverfahren (Desinfektion) sowie die Überwachung der Trinkwasserqualität dar.
Trinkwasserverordnung & nationaler rechtlicher Rahmen BGBl. I Nr. 13/2006: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) zuletzt mit BGBl. I Nr. 51/2017 geändert 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt die Anforderungen an Lebensmittel, Wasser für den menschlichen Gebrauch, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel und die damit verbundene Verantwortung der Unternehmer. Es gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen.
Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit Empfehlung wird durch BMWFJ nach Brüssel notifiziert (gemeldet) werden und gilt ab dann als nationale, gesetzliche Anforderung. Titel: Anforderungen an Materialien in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) im Hinblick auf die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung. Gemäß Trinkwasserverordnung sind Wasserversorgungsanlagen dem Stand der Technik entsprechend zu errichten und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Dabei ist vorzusorgen, dass durch die eingesetzten Materialien und Produkte eine nachteilige Beeinflussung des Wassers für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) bei dessen Verteilung hintangehalten wird.
Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit Diese Vorgabe gilt auch für Bauprodukte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen (Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates). Empfehlung gilt für organische, zementgebundene und metallische Materialien bzw. Produkte.
Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit Es ist davon auszugehen, dass keine nachteilige Beeinflussung des Trinkwassers gegeben ist, wenn die Materialien den genannten Anforderungen entsprechen und die Anlagen regelkonform geplant, gebaut und betrieben werden: ÖNORM B 5014-1 (Prüfung) und ÖNORM B 5024-1 (Bewertung) für organische Materialien bzw. Bauteile sowie Verweis auf LMSVG und DVGW W 270 ÖNORM B 5014-2 (Prüfung) und ÖNORM B 5024-2 (Bewertung) für zementgebundene Materialien bzw. Bauteile sowie Verweis auf LMSVG und DVGW W 270 ÖNORM B 5014-3 (Prüfung) und ÖNORM B 5024-3 (Bewertung zulässiger Legierungen und deren chemischer Zusammensetzung) für metallische Materialien bzw. Bauteile
Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit Die Materialeignung für Produkte kann sichergestellt werden, wenn diese den einschlägigen ÖNORMEN, die auch die nationalen Gegebenheiten berücksichtigen, entsprechen. Der Nachweis der Erfüllung der ÖNORM Anforderungen kann durch die Registrierung "ÖNORM B 5014-Serie" oder durch einen akkreditierten Branchenzertifizierer (z.b. ASI, ÖVGW) erbracht werden.
Alte Richtlinie 89/103/EWG - Bauproduktenrichtlinie (BPR) Ziel war Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Bauprodukte (Stichwort: CE-Kennzeichnung) um Bauprodukte unter einheitlichen Bestimmungen in der EU in Verkehr zu bringen. Mit Beschluss des Rates vom 9. März 2011 wird die Richtlinie schrittweise außer Kraft gesetzt. Bis 30.06.2013 teilweise parallel zur neuen Bauprodukteverordnung gültig. Beweggründe der Überarbeitung waren: Vereinfachung (KMU- Regelungen), Präzisierung (Exaktere Regelungen, Begriffsbestimmungen) und Stärkung der Glaubwürdigkeit (Einheitliche Standards an Zertifizierer, Marktüberwachung, Produktinfostellen).
Verordnung 305/2011 - Bauproduktenverordnung (BPV) Wenn ein Produkt einer harmonisierter technische Spezifikation (harmonisierte EN-Norm des CEN oder ein Europäisches Bewertungsdokument der EOTA) unterliegt, dass benötigt es die CE-Kennzeichnung um dieses in Verkehr zu bringen. Mit der Erstellung der Leistungserklärung und dem Anbringen der CE-Kennzeichnung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen. BPV legt Grundanforderungen an Bauwerke fest:
Sonderfall: Bauprodukte in Kontakt mit Trinkwasser BPV und zugehörige harmonisierte technische Spezifikationen (Normen) sparen Aspekt der Trinkwassertauglichkeit aus! Für in Verkehr bringen von CE gekennzeichneten Produkten (gesetzlich geregelter Bereich) gilt nach Brüssel gemeldetes (notifiziertes) Recht Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit. Für Produkte im freiwilligen Bereich gilt die Empfehlung ebenso. ÖNORM und ÖVGW Zertifizierung geben dem Planer, Ausschreiber und Kunden die Sicherheit der Erfüllung hoher technischer Anforderungen und des gesetzlichen Rahmens.
Sonderfall: Bauprodukte in Kontakt mit Trinkwasser ÖNORM B 5014-1 ist für organische Werkstoffe bzw. aus diesen Werkstoffen hergestellte Anlagenteile, von der Wassergewinnung bis zur Entnahmestelle anzuwenden und beschreibt: Beurteilung der Rezeptur an Hand einer Positivliste Migration: Prüfungen sowie die Mindestanforderungen bzw. Grenzwerte von Geruch (TON), Geschmack (TFN), Trübung, gesamter organischer Kohlenstoff (TOC), Chlorzehrung Beurteilung des mikrobiellen Bewuchs an der Oberfläche
Sonderfall: Bauprodukte in Kontakt mit Trinkwasser ÖNORM B 5014-2 ist für zementgebundene Werkstoffe bzw. aus diesen Werkstoffen hergestellte Anlagenteile, von der Wassergewinnung bis zur Entnahmestelle anzuwenden und beschreibt: Migration: Prüfungen sowie die Mindestanforderungen bzw. Grenzwerte von Geruch (TON), Geschmack (TFN), Trübung, gesamter organischer Kohlenstoff (TOC), Chlorzehrung Nur im Falle organischer Zusatzstoffe: Beurteilung der Rezeptur an Hand einer Positivliste Beurteilung des mikrobiellen Bewuchs an der Oberfläche
Sonderfall: Bauprodukte in Kontakt mit Trinkwasser ÖNORM B 5014-3 ist für metallische Werkstoffe bzw. aus diesen Werkstoffen hergestellte Anlagenteile, von der Wassergewinnung bis zur Entnahmestelle anzuwenden und beschreibt: Grenzen der Zusammensetzung (Legierung und unvermeidbare Legierungsbestandteile) in ÖNORM B 5024-3 Prüfung der Abgabe von Legierungsbestandteilen (z.b. Blei) in das Trinkwasser durch den Rig-Test Beschichtung (organisch, anorganisch) bietet keine Umgehungsmöglichkeit, da Basismaterial ebenfalls entsprechen muss.
TWV EU-Trinkwasserverordnung BGBl. II Nr. 304/2001: Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch Letzte Änderung mit BGBl. II Nr. 362/2017 BGBl. I Nr. 13/2006: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) mit der letzten Änderung durch BGBl. 51/2017 76 Österreichisches Lebensmittelbuch (ÖLMB): Kodex Kapitel B1 erläutert die TWV und definiert weitergehende Anforderungen bezogen auf Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser Empfehlung des Bundesministerium für Gesundheit...Anforderungen an Materialien und Bauteile in Kontakt mit Trinkwasser zusätzlich ÜA-Zeichen des OIB ab dem Wasserzähler Produkt in Kontakt mit Trinkwasser
Das ÜA-Zeichen des OIB Das OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) legt für Bauprodukte, die nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen nötige Nachweise zur Verwendbarkeit (keine Regelung über das Inverkehr-Bringen) fest und veröffentlicht diese in der Baustoffliste ÖA) Die rechtsverbindliche Kundmachung der Verordnung des OIB über die Baustoffliste ÖA erfolgt für die einzelnen Bundesländer nach den jeweiligen Kundmachungsvorschriften (Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften gem. 18 der BV) Produkte, die ein ÜA-Zeichen tragen können als verwendbar angesehen werden. Für die Trinkwassertauglichkeit von Produkten ab dem Wasserzähler ist die Kundmachung der Baustoffliste ÖA mit Mitte 2018 vorgesehen.
Inhalt Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser Rechtlicher Rahmen in Bezug auf Materialien und Bauteile in Kontakt mit Trinkwasser Trinkwasserverordnung (TWV) Bauproduktenverordnung (BPV) Nationales Recht und Normen Zusammenfassung & Ausblick
Zusammenfassung & Ausblick Bauprodukte (in Kontakt mit Trinkwasser haben neben dem Stand der Technik (ÖNORMEN) auch gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Normen, Verordnungen und Empfehlungen, die den rechtlichen Rahmen für das in Verkehr bringen und den Einbau in Österreich festlegen, stellen auch künftig sicher, dass die hohen nationalen Anforderungen erfüllt werden. Ein zertifiziertes Produkt (ASI, ÖVGW, OIB) gibt dem Planer und Anwender rechtliche und technische Sicherheit. und Ein geprüfte, zertifizierte Rohrwerkstoffe und Trinkwasser-Hygiene sind KEIN WIDERSPRUCH
Kontakt: DI Udo PAPPLER OFI Technologie & Innovation GmbH Franz-Grill-Straße 5, 1030 Wien t: +43 1 7981601 790 udo.pappler@ofi.at