2002 / Nr. 28 vom 12.08.02 46. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Psychotherapeutische Medizin Master of Science der Donau-Universität Krems 47. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges eteaching im Bildungswesen der Donau-Universität Krems 48. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges eteaching elearning Master of Advanced Studies (Online Education) der Donau-Universität Krems
46. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Psychotherapeutische Medizin Master of Science (Psychotherapeutische Medizin) Präambel Der Universitätslehrgang Psychotherapeutische Medizin der Abteilung für Umwelt und Medizinische Wissenschaften dient der Verwirklichung der in 2 UniStG festgelegten Bildungsziele und Bildungsaufgaben sowie der nach 3 UniStG postulierten Grundsätze für die Gestaltung von Studien. In diesem Zusammenhang ist die für diesen Universitätslehrgang vereinbarte Zusammenarbeit mit der Ärztekammer für Niederösterreich zu sehen. Dem Auftrag nach 2 UniStG entsprechend, fördert diese, für den Universitätslehrgang Psychotherapeutische Medizin eingegangene, Kooperation den unmittelbaren Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Arbeits-welt ganz wesentlich. Die StudentInnen müssen als Vorbedingung für diesen Universitätslehrgang sich in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw. zum Facharzt befinden und die Diplome Psychosoziale Medizin Psy-I und Psychosomatische Medizin Psy-II der Österreichischen Ärztekammer im Ausmaß von 660 h (44 Semesterstunden) oder eine Weiterbildung entsprechend dem psychotherapeutischen Propädeutikum zuzüglich 70 h Balintgruppe absolviert haben. Allgemeine Bestimmungen 1. Ausbildungsziel (1) Der Universitätslehrgang Psychotherapeutische Medizin hat zum Ziel, den Studierenden vertiefte, spezialisierte und anwendungsorientierte wissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen der psychotherapeutischen Medizin zu vermitteln. Der Schwerpunkt liegt in der Auseinandersetzung mit den neuesten Forschungsergebnissen zu den Themen Psychologie in der Medizin, den klinisch relevanten Sozialwissenschaften und psychothera-peutischer Medizin. Ferner soll die notwendige Verbindung zwischen Theorie, Methodik und Praxis in den Bereichen wie Salutogenese Psycho-pathogenese, psychotherapeutisch-medizinische Diagnostik, sowie die Erstellung eines Behandlungsplanes Psychotherapeutischer Medizin in Auslotung mit anderen medizinischen und/oder sozialen Maßnahmen und die Entwicklung einer therapeutischen Beziehung und Qualitätssicherung hergestellt werden. 2. Studienform (1) Der Universitätslehrgang Psychotherapeutische Medizin ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer (1) Der Universitätslehrgang Psychotherapeutische Medizin umfasst neun Semester: 121 Sem. Std. (1.810 UE) und eine Masterthese. 4. Zulassungsbedingungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Psychotherapeutische Medizin sind:
(a) abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, und (b) der Nachweis zumindest über den Beginn einer Ausbildung zur(m) Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/-arzt und c) der Nachweis der Österreichischen Ärztekammer Diplome für die Psychosoziale Medizin (Psy-I) und Psychosomatische Medizin, (Psy-II): Psy-I: 80 h Theorie, SE, Supervision, Nachweis von 100 h praktische Umsetzung im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit Psy-II: 80 h Theorie, 60 h SE-Gruppe, 40 h Entspannungstechniken, 100 h Balintgruppe (patientenzentrierte Selbsterfahrung), Nachweis von 200 h praktischer Umsetzung im Rahmen der ärztlichen Tätig-keit (Behandlungsjournal, Gruppenarbeit), schriftlich ausgearbeite-ter Fallbericht (Insgesamt 660 h) oder eine Weiterbildung entsprechend dem psychotherapeutischen Propädeutikum zuzüglich 70 h Balintgruppe 5. Deutsch-Nachweis (1) Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Psychotherapeutische erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 7. Zulassung (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Psychotherapeutische Medizin erfolgt auf Vorschlag des Zentrumsleiters des Zentrums für Psychosoziale Medizin durch den Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften. (2) Die Aufnahme der Studierenden obliegt nach 15 (1) DUK-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums nach Anhörung des Zentrumsleiters. (3) Der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften entscheidet insbesondere auch über das Vorliegen der in den 4 bis 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. Unterrichtsprogramm 8. Fächer (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Psychotherapeutische Medizin umfasst 121 Semesterstunden und wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Psychotherapeutische Medizin sind folgende Pflichtfächer in Form von Block- Lehrveranstaltungen zu absolvieren: 1. Fach Semesterstunden THEORIE 300 UE...20 Allgemeine und methodenübergreifende Basistheorie (100 UE) Geschichte der Psychotherapie Allgemeine Persönlichkeitstheorien Entwicklungspsychologie in den Lebensspannen Diagnostik und Anwendung des ICD 10 in der Psychoth. Medizin Psychoneuroendokrinoimmunologie; Emotionstheorien Sozialpsychologie Lernpsychologie Allgemeine Gesundheits und Krankheitslehre
Methodenspezifische Theorie (60 UE) Metatheorie (Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie, Allgem. Forschungstheorie, Anthropologie einschließlich Gendertheorie, Gesellschaftstheorie, Ethik) Realexplikative Theorien (Allgemeine Theorie der Psychotherapie, Persönlichkeitstheorie, Entwicklungstheorie, Gesundheits- und Krankheitslehre, Spezielle Theorien der Psychotherapie) Praxeologie (Theorie zielgruppen- und genderspezifischer psychotherapeutischer Praxis, Interventionslehre, Theorie der Settings, Theorien zu spezifischen Instiutionen und Feldern) Praxis (in Dyaden, in Gruppen und Netzwerken, in Organisationen, Institutionen) Psychotherapeutischen Traditionen (80 UE) Tiefenpsychologische. Verhaltenstherapie Systemische und Humanistische Tradition Theoriestudiengruppe (60 UE) 2. Fach IDENTITÄTSENTWICKLUNG zum/r psychotherapeutischen MedizinerIn (160 UE) 10,7 Grundlagen komplexer Wahrnehmung Dimensionen anthropologischer Gesundheits- und Krankheitslehre Emotionale Differenzierungsarbeit, Regression und Sexualität Bedeutung bewusster und unbewusster Prozesse Therapeutische Relationalität Dimensionen des Transfers Wege der Heilung und Förderung in prozessorientierter Arbeit Behandlungsformen, Wirkfaktoren und prozesse, Ressourcenarbeit 3. Fach METHODIK (150 UE) 10 Theorie-Praxis-Verschränkung der therapeutischen Fertigkeiten auf der Grundlage von Fach1 und Fach 2 Semesterstundenanzahl (610 UE) 41 Praktikum (1.200 UE) 80 Semesterstundenanzahl mit Praktikum (1.810 UE) 121 Das Praktikum besteht aus zwei Teilen: Teil I: a) 550 h (36,7 Semesterstunden) Ärztliche Tätigkeit mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen: Nachweis dieser als reflektierte Falldarstellungen in einem Behandlungsjournal mit Bezug auf die bio-psychosoziale Komponente der Störung bzw. des Leidens, supervidiert durch Balintgruppen, geleitet bei einem von der Österreichischen Ärztekammer anerkannten Balintgruppenleiter (Nachweis über die Balintgruppe ist zu erbringen) b) 50 h (3,3 Semesterstunden) Visitenteilnahme auf einer psychiatrischen Abteilung (Nachweis durch Bestätigung des Leiters der Visiten), ausgenommen Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie sowie
Fachärzte für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie oder in Ausbildung dazu stehende StudentInnen Teil II c) 600 h (40 Semesterstunden) Protokollierte Psychotherapie, begleitet von einem/r anerkannten SupervisorIn (Nachweis von der Supervision Einzel- oder Gruppe sind zu erbringen) Einzellehranalyse/Einzelselbsterfahrung bei einem/r anerkannten LehrtherapeutIn ist nachzuweisen. ECTS auf jeweilige Semester und Fächereinteilungen bezogen: 1. Semester 30 ECTS Fach1, Fach 2 2. Semester 30 ECTS Fach 1, Fach 2 3. Semester 30 ECTS Fach 1, Fach2 4. Semester 30 ECTS Fach 1, Fach2, Fach 3 5. Semester 30 ECTS Fach 1, Fach 2 6. Semester 30 ECTS Fach 1, Fach 2, Fach 3 7. Semester 30 ECTS Fach 1, Fach 3 8. Semester 30 ECTS Fach 1, Fach 3 9. Semester 30 ECTS Fach 1, Fach 3 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind aufgrund der Rahmenvorgaben der Abteilungsversammlung der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren festzulegen und insbesondere in einer Informations-broschüre kundzumachen. (2) Die Lehrveranstaltungen werden von Lehrbeauftragten der Donau-Universität Krems durchgeführt, die Auswahl und die Qualitätskontrolle wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems verantwortet. 10. Unterrichtssprache (1) Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 11. Prüfungen (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (2) Die Abschlussprüfung besteht aus:
a) Falldarstellungen anhand eines Behandlungsjournals (über 550 h) am Ende des 1. Teiles des Praktikums. Die schriftliche Arbeit soll erkennen lassen, dass der/die StudentIn sein/ihr theoretisches Wissen selbständig und praktisch anwenden kann. b) Am Ende des Universitätslehrganges (9 Semester) sind drei mündliche und kommissionelle Prüfungen über die Unterrichtsfächer: Fach 1: Theorie Fach 2: Identitätsentwicklung zum/zur psychotherapeutischen MedizinerIn Fach 3: Methodik abzulegen. c) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können von der Lehrgangsleitung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. (3) Masterthese Für die Erlangung des akademischen Grades ist die Verfassung einer umfassenden schriftlichen Arbeit (Master-These) erforderlich. Das Thema ist aus dem Bereich der psychotherapeutischen Medizin auszuwählen. Die Masterthese muss von zwei Begutachtern positiv beurteilt werden. Die Zulassung zur mündlichen und kommissionellen Abschlussprüfung (2 b) ist erst nach positiver Beurteilung der unter Punkt (2 a) und (3) angeführten schriftlichen Arbeiten möglich. 13. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Es erfolgt eine laufende Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden (2) Eine Evaluation der Lehrinhalte und ReferentInnen erfolgt am Ende des Lehrganges durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend erfolgt gemeinsam mit der Lehrgangsleitung die Erarbeitung von möglichen Ver-besserungsmaßnahmen. 14. Abschluss (1) Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Nach Maßgabe einer Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der Absolventin oder dem Absolventen der akademische Grad "Master of Science M.Sc. (Psychotherapeutische Medizin) verliehen. 15. Schlussbestimmungen (1) Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt.
47. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges eteaching im Bildungswesen 1 Ausbildungsziel Allgemeine Bestimmungen Der Universitätslehrgang eteaching im Bildungswesen hat zum Ziel, den Studierenden ein problemorientiertes, integratives und praxisnahes Wissen auf dem Gebiet elearning und eteaching für die Einsatzbereiche öffentliches Bildungswesen oder betriebliche Weiterbildung zu vermitteln. Die Studierenden sollen befähigt werden eteaching einsetzen und weitervermitteln zu können. Die Zielgruppe besteht aus Personen die im Bildungswesen tätig sind, insbesondere Lehrkräfte, Schuldirektoren, Universitätsangehörige, Fachleute des betrieblichen Wissensmanagements sowie Vortragende und Trainer. 2 Dauer und Gliederung Die Ausbildung umfasst zwei Semester und ist berufsbegleitend organisiert. 3 Der Lehrgangsverantwortliche und das Lehrgangsteam Für Inhalt und Organisation des Universitätslehrgangs eteaching im Bildungswesen ist die Zentrumsleitung verantwortlich. Sie entscheidet in allen Angelegenheiten des Universitätslehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. Die Leiterin des Zentrums für kann die Verantwortlichkeit für Inhalt und Organisation des Lehrgangs einem Lehrgangskoordinator übertragen. Der Lehrgangsverantwortliche wird bei der Vorbereitung und Durchführung des Lehrganges organisatorisch wie inhaltlich von einem durch ihn zu benennenden Lehrgangsteam unterstützt. Diesem Lehrgangsteam gehören auf jeden Fall der Lehrgangskoordinator. Zulassung 4 Wissenschaftlicher Beirat Vom Lehrgangsverantwortlichen kann der Wissenschaftlicher Beirat des Zentrums für Bildung und Medien (dzt. in Konstitution begriffen) zur strategischen Unterstützung und bei der Erstellung der Unterrichtsinhalte herangezogen werden. 5 Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang eteaching im Bildungswesen sind Erfahrungen in der Lehrtätigkeit oder in Bereichen der Bildungsorganisation. Der geschulte Umgang mit dem PC und Peripheriegeräten sowie mit Office-Anwendungen ist erforderlich. Insbesondere ist ein Internet-Zugang für die Dauer des Lehrgangs erforderlich. 6 Sprachkenntnisse Die Teilnehmer müssen über gute Kenntnisse der deutschen und Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Diese Kenntnisse sind im Zweifelsfall vor der Zulassung nachzuweisen.
7 Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Lehrgang zur Verfügung steht, wird vom Lehrgangsverantwortlichen nach pädagogischen und organisatorischen wie auch ökonomischen Gesichtspunkten festgesetzt. 8 Bewerbungs- und Zulassungsverfahren Das Zulassungsverfahren besteht aus einer Prüfung der Bewerbungsunterlagen und einem Bewerbungsgespräch. Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt durch die Zentrumsleitung. Der Lehrgangsverantwortliche entscheidet auch über das Vorliegen der genannten Zulassungsvoraussetzungen. Unterrichtsprogramm 9 Stundenausmaß Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs eteaching im Bildungswesen umfasst 450 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, das entspricht 30 Semesterstunden (SS). 10 Lehrveranstaltung Das Unterrichtsprogramm setzt sich aus fünf Fächern (Beschreibung siehe Kapitel 4, Curriculum) sowie einer Projektarbeit zusammen, die zeitlich wie in nachfolgender Tabelle dargestellt, gegliedert sind. Fächer/Module SE 1 SE 2 Gesamt ECTS 1 Lehren & Lernen im Internet 6 1 7 13 2 elearning Grundlagen und Vertiefung 2,5 2,5 5 12 3 elearning Technologien 0 6 6 12 4 elearning Didaktikdesign 0 3 3 8 5 elearning Bildungsmanagement 0 1 1 4 Projektarbeit 1 6 7 8 Evaluation 0,5 0,5 1 3 Prüfung Semesterstunden 10 20 30 60 11 Anerkennbarkeit von Lehrveranstaltungen Leistungen aus universitären oder ausseruniversitären Bildungseinrichtungen können bei Gleichwertigkeit anerkannt werden. 12 Abschlussprüfung Der Lehrgang ist mit einer Gesamtprüfung abzuschließen. Die Gesamtprüfung umfasst folgende Fächer: 1. Lehren & Lernen im Internet 2. elearning-grundlagen 3. elearning-technologien 4. elearning-didaktikdesign 5. Bildungsmanagement 6. Projektarbeit
Die Gesamtprüfung ist mündlich abzulegen. Mit der Koordinierung der Abschlussprüfung ist der Lehrgangsverantwortliche beauftragt. 13 Abschlussprüfungszeugnis Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung wird dem Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis ausgestellt. 14 Bezeichnung für die Absolventinnen und Absolventen Absolventen des Lehrgangs eteaching im Bildungswesen wird der akademische Grad Akademischer Experte in Online Education bzw. Akademische Expertin in Online Education verliehen.
48. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges eteaching elearning Master of Advanced Studies (Online Education) Allgemeine Bestimmungen 1 Ausbildungsziel Der Universitätslehrgang elearning und eteaching hat zum Ziel, den Studierenden ein problemorientiertes, integratives und praxisnahes Wissen auf dem Gebiet elearning und eteaching für die Einsatzbereiche öffentliches Bildungswesen oder betriebliche Weiterbildung zu vermitteln. Die Studierenden sollen befähigt werden eteaching einsetzen und weitervermitteln zu können. Die Zielgruppe besteht aus Personen die im Bildungswesen tätig sind, insbesondere Lehrkräfte, Schuldirektoren, Universitätsangehörige, Fachleute des betrieblichen Wissensmanagements sowie Vortragende und Trainer. Fachleute, die virtuelle Lernumgebungen zu betreuen haben, Tutoren und Inhaltsentwickler sowie Systembetreuer. 2 Dauer und Gliederung Die Ausbildung umfasst drei Semester und ist berufsbegleitend organisiert. 3 Der Lehrgangsverantwortliche und das Lehrgangsteam Für Inhalt und Organisation des Universitätslehrgangs eteaching elearning ist die Zentrumsleitung verantwortlich. Sie entscheidet in allen Angelegenheiten des Universitätslehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. Die Leiterin des Zentrums für kann die Verantwortlichkeit für Inhalt und Organisation des Lehrgangs einem Lehrgangskoordinator übertragen. Der Lehrgangsverantwortliche wird bei der Vorbereitung und Durchführung des Lehrganges organisatorisch wie inhaltlich von einem durch ihn zu benennenden Lehrgangsteam unterstützt. Diesem Lehrgangsteam gehören auf jeden Fall der Lehrgangskoordinator. Zulassung 4 Wissenschaftlicher Beirat Vom Lehrgangsverantwortlichen kann der Wissenschaftlicher Beirat des Zentrums für Bildung und Medien (dzt. in Konstitution begriffen) zur strategischen Unterstützung und bei der Erstellung der Unterrichtsinhalte herangezogen werden. 5 Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang eteaching-elearning ist ein abgeschlossenes österreichisches Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulstudium einer einschlägigen Fachrichtung oder ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges ausländisches Studium einer einschlägigen Fachrichtung. eine vergleichbare Qualifikation nach Maßgabe freier Studienplätze Weiters sind erforderlich Kenntnisse aus Bereichen der Aus- und Weiterbildung bzw aus dem Unterrichtswesen
der geschulte Umgang mit dem PC und Peripheriegeräten sowie mit Office- Anwendungen ein Internet-Zugang für die Dauer des Lehrgangs 6 Sprachkenntnisse Die Teilnehmer müssen über gute Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache verfügen. Diese Kenntnisse sind im Zweifelsfall vor der Zulassung nachzuweisen. 7 Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Lehrgang zur Verfügung steht, wird vom Lehrgangsverantwortlichen nach pädagogischen und organisatorischen wie auch ökonomischen Gesichtspunkten festgesetzt. 8 Bewerbungs- und Zulassungsverfahren Das Zulassungsverfahren besteht aus einer Prüfung der Bewerbungsunterlagen und einem Bewerbungsgespräch. Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt durch die Zentrumsleitung. Der Lehrgangsverantwortliche entscheidet auch über das Vorliegen der genannten Zulassungsvoraussetzungen. Unterrichtsprogramm 9 Stundenausmaß Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs eteaching - elearning umfasst 38 Semesterstunden (SS), das sind 570 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. 10 Lehrveranstaltung Das Unterrichtsprogramm setzt sich aus fünf Fächern (Beschreibung siehe Kapitel 4, Curriculum) und weiteren Modulen zusammen, die zeitlich wie in nachfolgender Tabelle dargestellt, gegliedert sind. Module/Semester SE 1 SE 2 SE 3 Gesamt ECTS 1 Lehren & Lernen im Internet 6 1 0 7 13 2 elearning Grundlagen und Vertiefung 2,5 2,5 0 5 12 3 elearning Technologien 0 6 1 7 15 4 elearning Didaktik design 0 3 2 5 13 5 elearning Bildungsmanagement 0 1 2 3 9 Projektarbeit 1 6 1 8 9 Seminar zur Abfassung der Masterthesis 0 0 1,5 1,5 0 Masterthesis 13 Evaluation 0,5 0,5 0,5 1,5 6 Prüfung Semesterstunden 10 20 8 38 90 11 Abschlussprüfung Der Lehrgang ist mit einer Gesamtprüfung aus den Fächern 1) 5) und einer zusätzlichen Fachprüfung aus Projektarbeit abzuschließen. Die Gesamtprüfung umfasst folgende Fächer: 1) Lehren & Lernen im Internet 2) elearning-grundlagen
3) elearning-technologien 4) elearning-didaktikdesign 5) Bildungsmanagement Die Gesamtprüfung ist schriftlich und mündlich abzulegen, die Fachprüfung ist schriftlich abzulegen. Mit der Koordinierung der Abschlussprüfung ist der Lehrgangsverantwortliche beauftragt. Weiters ist für die erfolgreiche Absolvierung des Lehrganges die Präsentation und Verteidigung der Masterthesis als Teil der Abschlußprüfung erforderlich. Die Masterthesis ist schriftlich abzufassen. Das Thema ist einem der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen. Die oder der Studierende ist berechtigt, ein Thema vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. Der Lehrgangsleiter ist berechtigt, für die Betreuung und Beurteilung der Masterthesis geeignete Vortragende heranzuziehen. 12 Abschlussprüfungszeugnis Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung wird dem Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis ausgestellt. 13 Akademischer Grad für die Absolventinnen und Absolventen Absolventen des Lehrgangs eteaching - elearning wird nach Maßgabe einer entsprechenden Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur der akademische Grad Master of Advanced Studies mit dem Klammerausdruck Online Education, abgekürzt MAS (Online Education), verliehen. Der Präsident