Vorschlagsliste. für die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens nach langjähriger Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr

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Transkript:

Vorschlagsliste für die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens nach langjähriger Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr (Gesetz über die Schaffung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens i. d. F. der Bek vom 1.3.1972, BayRS Nr. 215-3-2-I) I. a) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Landkreis b) Die Gemeinde c) Das Landratsamt d) Die Firma in Landkreis schlägt die nachstehend aufgeführten Feuerwehrleute zur Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens vor. Die Feuerwehrleute haben sich während der angegebenen Zeit durch Tätigkeit im aktiven Feuerwehrdienst ausgezeichnet. Die Ehrenzeichen sollen überreicht werden am: Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr/Gemeinde/Landratsamt/Firma: II. Die Angaben in Spalte 6 sind richtig. Die Werkfeuerwehr ist anerkannt. Die Vorschläge wurden nach Art. 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen geprüft. Versagungsgründe *) liegen vor. liegen nicht vor. Stadt / Gemeinde / Markt / Landratsamt: (siehe Spalte 8) III. Von den Vorschlägen Kenntnis genommen: Kreis-/Stadtbrandrat: (Landratsamt / Stadt) IV. Urschriftlich zurück an das Referat für Feuerwehrwesen Landratsamt Main-Spessart Marktplatz 8 97753 Karlstadt *) Zutreffendes ist anzukreuzen! 1

Bitte alle Angaben mit Maschinenschrift Zum Eintrag in die Urkunde: Lfd. Nr. Vornamen und Familienname (Rufname unterstreichen) Genaue Ortsbezeichnung Straße, Haus-Nr., Wohnort Geburtsdatum 1 2 3 4 5 1. 2 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 2

Dienstzeiten im aktiven Dienst Freiwilliger Feuerwehren oder anerkannter Werkfeuerwehren (von bis Bezeichnung der Feuerwehr) Das Ehrenzeichen wird beantragt für Dienstjahre (25 oder 40) Versagungsgründe nach Art. 2, Abs. 3 des Gesetzes Bemerkung 6 7 8 9 3

Anmerkungen 1. Zu beachten sind a) das Gesetz über die Schaffung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens in der Fassung der Bek vom 1.3.1972 (BayRS Nr. 215-3-2-I) b) die Bek vom 23.1.1995 Nr. I D 1-0135.22 / 24 (AIIMBI. S. 83). 2. Als anrechenbare Dienstzeit gilt nur die Zeit der aktiven, ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Dienstleistung bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei einer Werkfeuerwehr. Bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist maßgebend, wie lange der Feuerwehrdienstleistende der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr angehörte und aktiven Dienst - gegenbenfalls mit Unterbrechungen - geleistet hat. Vorschläge für die Verleihung der Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25- und 40jährige aktive Dienstzeit sind der Kreisverwaltungsbehörde rechtzeitig vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Aushändigung vorzulegen. 3. Die Verleihung von Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25- und 40jährige Dienstzeit können vorschlagen: - die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren für deren Mitglieder - die Gemeinden für die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren - die Landratsämter für die Kreisbrandräte, die Kreisbrandinspektoren und die Kreisbrandmeister - die Betriebsleiter für Angehörige der Werkfeuerwehren Die Vorschläge der Kommandanten und Betriebsleiter sind den Landratsämtern über die Gemeinde vorzulegen. Die Gemeinde bzw. das Landratsamt prüft, ob die Angaben über die Dienstzeit zutreffen und ob Versagungsgründe (Art. 2 Abs. 3 des Gesetzes) vorliegen. Bei Vorschlägen für Mitglieder von Werkfeuerwehren ist auch zu prüfen, ob die Werkfeuerwehr anerkannt ist. Das Ergebnis der Prüfung ist auf dem Vorschlag zu vermerken. Vor der Fertigung der Urkunde ist der Kreis- oder Stadtbrandrat von den Vorschlägen zu unterrichten. 4. Die Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25- und 40jährige Dienstzeit werden durch die Landräte, in kreisfreien Gemeinden durch die Oberbürgermeister, oder durch eine von ihnen beauftrage Person in einer dem Anlaß angemessenen Form, möglichst in Feuerwehrversammlungen, ausgehändigt. Das Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25- und 40jährige Dienstzeit kann auch noch innerhalb einen angemessenen Zeitraums nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst verliehen werden. Vor der Aushändigung sind die Kreis- oder Stadtbrandräte über die Verleihung zu informieren. 4

Hinweis Die Orginal-Vorschlagsliste hat das Format DIN A3 und ist einmal gefaltet, sodaß sich insgesamt vier DIN A4 - Seiten ergeben. Da die meisten Anwender keinen DIN A3 - Drucker haben dürften, besteht diese Vorschlagsliste aus vier einzelnen DIN A4 - Seiten. Nach dem Ausdrucken müssen sie folgendermaßen auf ein DIN A3 - Blatt kopiert werden: Vorderseite Rückseite Seite 4 Seite 1 Seite 2 Seite 3 Schließlich soll sich nach dem Falten des DIN A3 - Blattes folgendes Bild ergeben: Seite 1 bildet das Deckblatt Seite 2 und 3 bilden die Innenseiten des Bogens und liegen sich gegenüber Seite 4 mit den Anmerkungen ist die Rückseite Diese Seite ist nicht Bestandteil der Vorschlagsliste. Sie dient nur als Hinweis und braucht nicht mit ausgedruckt oder abgegeben zu werden! 5