4. Nachweis der Vermietungsabsicht nur durch Einschaltung eines Maklers. 6. Existenzgründerwochen: Tipps und Informationen zur Selbstständigkeit



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Transkript:

17. Januar 2013 - Inhalt 1. Aus EnEV 2012 wird EnEV 2014 2. Teilentwarnung beim Geldwäschegesetz 3. SPD-Vorstoß zum Mietrecht 4. Nachweis der Vermietungsabsicht nur durch Einschaltung eines Maklers 5. IVD-Publikation: "Immobilienmarkt Deutschland 2012/2013" 6. Existenzgründerwochen: Tipps und Informationen zur Selbstständigkeit 7. Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen für Kleinstunternehmen 8. Am 22. Januar erscheint das neue AIZ-Immobilienmagazin 9. Werden Sie mit dem IVD Aussteller auf der Expo Real 2013

10. Termine der Immobilienwirtschaft Sollte der Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier. 1. Aus EnEV 2012 wird EnEV 2014 Nach der vierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sollte nun eigentlich die EnEV 2012 folgen und in diesem Jahr in Kraft treten. Doch dass in diesem Jahr eine neue EnEV auf die Immobilienbranche zukommt, ist unwahrscheinlich, kommentiert Sun Jensch, IVD-Bundesgeschäftsführerin, den aktuellen Gesetzgebungsstand. Derzeit liegt ein Referentenentwurf aus den zuständigen Ministerien vor. Die Verbändeanhörung im November 2012 zeigte, dass die Verhandlungen um das Ausmaß des neuen Gesetzes noch bis in den Herbst dieses Jahres dauern dürften. Danach werden die neuen Anforderungen aus der EnEV 2012 voraussichtlich erst zum 1. Juli 2014 per Gesetz wirksam. Was sind die wichtigsten Verhandlungspunkte zur neuen EnEV? Der Neubau soll künftig noch klimafreundlicher werden. In zwei Etappen sollen ab 2014 und dann wieder ab 2016 die Anforderungen an den Neubau mit reduzierten Energiestandards formuliert werden. Für den Bestand konnten wir erreichen, dass keine weiteren Anforderungen gesetzlich festgeschrieben werden, so Jensch weiter. Für die IVD-Mitgliedsunternehmen sind ab 2014 die neuen Pflichten zum Energieausweis wichtig. Dieser muss künftig nicht mehr nur auf Nachfrage, sondern generell vorgelegt und ausgehangen werden. Der IVD wird in den nächsten Monaten das Thema nicht aus den Augen verlieren und in Gesprächen mit der Politik für eine vernünftige Lösung beim Energieausweis werben, betont Jensch. 2. Teilentwarnung beim Geldwäschegesetz Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt bekanntgegeben hat, sind Makler nicht verpflichtet, beim Nachweis oder der Vermittlung von Mietverträgen die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes zu erfüllen. Das heißt, Makler müssen sich von Mietinteressenten den Personalausweis nicht zeigen lassen. Auf diese Klärung hat sich das BMF mit den Finanzministerien der Länder verständigt, nachdem der IVD im Rahmen einer Anhörung diese Frage aufgebracht hatte. Unverändert bestehen bleibt allerdings die Sorgfaltspflicht des Immobilienmaklers, die Identität von Kaufinteressenten festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung muss der Makler vor Bestellung des notariellen Kaufvertrages erfüllen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass

Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Die aufgenommenen Informationen sind laut Gesetz anschließend fünf Jahre lang aufzubewahren. Im Rahmen der Überprüfung, ob die Pflichten eingehalten worden sind, können die Behörden Einsicht in die Aufzeichnungen verlangen. Die Sorgfaltspflichten, die das Geldwäschegesetz den Verpflichteten auferlegt, sind unbedingt einzuhalten. Sonst droht im Fall der Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden eine Ordnungsstrafe von bis zu 100.000 Euro. Das Schreiben vom Bundesfinanzministerium vom 07.12.2012 finden Sie hier. Hier finden Sie den IVD-Flyer mit Hinweisen zum Geldwäschegesetz für Maklerkunden. Das IVD-Merkblatt zum Geldwäschegesetz für Makler finden Sie hier. 3. SPD-Vorstoß zum Mietrecht Die SPD will im Falle eines Sieges bei der Bundestagswahl den Wohnungsmarkt stark regulieren. Geplant ist eine Mietpreisdeckelung, die sowohl Bestandsmieten als auch Neuvermietungen betrifft. Zudem sollen die Maklergebühren neu geregelt werden. Die Vorschläge der SPD schaden denen, die sie zu schützen glauben den Mietern und Wohnungssuchenden, sagte Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. Die Situation auf den Mietmärkten wird sich auf lange Sicht nur durch den Neubau entspannen, nicht durch verfehlte Markteingriffe, die den dringend benötigten Neubau im Keim ersticken. Die steigenden Mieten sind eine Folge der geringen Neubautätigkeit des vergangenen Jahrzehnts und der dadurch entstandenen Verknappung des Wohnungsangebots, insbesondere in Ballungsräumen wie Berlin, München und Hamburg. Das steigende Mietniveau beziehungsweise die Aussicht auf Mietwachstum ist aber gerade der entscheidende Anreiz für Investitionen in den Wohnungsbau, sei es bei der energetischen Modernisierung von Gebäuden oder im Neubau, erklärt Kießling. Wenn die Politik die Mieten gesetzlich deckelt, werden Investoren ihr Kapital anderweitig investieren. Die Folge: Es wird weniger neu gebaut werden und in knappen

Wohnungsmärkten steigen die Mieten. Die Mieter und Wohnungssuchenden hätten am Ende das Nachsehen. 4. Nachweis der Vermietungsabsicht nur durch Einschaltung eines Maklers Zwei Finanzgerichte haben entschieden, dass der Nachweis einer Vermietungsabsicht nur durch Einschaltung eines Maklers geführt werden kann und nicht nur durch bloße Vermietungsanzeigen. Aufwendungen für eine Wohnung, die nach Beendigung des Mietverhältnisses leer steht, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur dann abgezogen werden, wenn der Vermieter nachweist, dass er die Absicht gehabt hat, die Wohnung wieder zu vermieten. Wird die Wohnung nach dem Leerstand wieder vermietet, so lässt die Finanzverwaltung häufig die Vorlage von Inseraten in Zeitungen oder im Internet genügen. Wenn es aber später nicht zu der Vermietung kommt, sondern die Immobilie stattdessen verkauft wird oder der Eigentümer selbst einzieht, verlangen die Finanzämter in der Regel weitere Nachweise. Zwei Finanzgerichte haben mittlerweile entschieden, dass in diesen Fällen der Nachweis der Vermietungsabsicht nur durch die Einschaltung eines Maklers geführt werden kann (FG Hamburg, Urt. vom 11.4.2011, Az. 6 K 257/09). Gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln hat die Finanzverwaltung Revision eingelegt, die beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 15/12 anhängig ist. 5. IVD-Publikation: "Immobilienmarkt Deutschland 2012/2013" IVD-Makler vermitteln jährlich fast 120.000 Kaufverträge für Immobilien im Wert von 20 Milliarden Euro. Dank seiner Mitgliedsunternehmen verfügt der IVD über einen Marktüberblick, der nahezu sämtliche Regionen Deutschlands und Segmente des Immobilienmarktes abdeckt. Für den schnell verfügbaren Überblick im täglichen Geschäft hat der IVD in der Broschüre Immobilienmarkt Deutschland 2012/2013 die wichtigsten Marktdaten und Fakten zusammengefasst, zum Beispiel die Wohnkostenkarte 2012/2013, die die Wohnkosten in den bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands abbildet, indem sie die jeweiligen Durchschnittsmieten mit den lokalen Durchschnittseinkommen ins Verhältnis setzt. Den Immobilienmarkt Deutschland 2012/2013 finden Sie im IVD-Webshop.

6. Existenzgründerwochen: Tipps und Informationen zur Selbstständigkeit In diesem Jahr finden zum dritten Mal die Existenzgründerwochen statt. Vom 23. Februar auf der Messe in Leipzig bis zum 11. April in Frankfurt/Main werden deutschlandweit Veranstaltungen für Existenzgründer angeboten. Der IVD und seine Partner freuen sich darauf, Ihnen mit vielen Informationen und wichtigen Tipps zur Seite zu stehen. Weitere Informationen zu den Existenzgründerwochen finden Sie hier. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei; um schriftliche Anmeldung wir gebeten unter info@berufsstart-immobilien.net oder nutzen Sie unser Faxformular. 7. Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen für Kleinstunternehmen Rund 500.000 Kleinstbetriebe können sich freuen: Die Bundesregierung hat die strengen Veröffentlichungspflichten der Rechnungslegung für Unternehmen gelockert, die als GmbH und GmbH & Co KG geführt werden und einen geringen Umsatz haben. Damit hat sie eine im April 2012 in Kraft getretene EU-Mikro-Rechtlinie umgesetzt, die das Missverhältnis zwischen dem Arbeitsaufwand bei der Erstellung von Bilanzen und dem Interesse Dritter an den Jahresabschlüssen korrigiert. Anders als bisher wird den Kleinstunternehmen gestattet, auf einen Anhang zu verzichten, wenn sie bestimmte Informationen unter die Bilanz setzen. Darüber hinaus kann auf eine Veröffentlichung verzichtet werden, wenn sie beim Bundesanzeiger hinterlegt ist. Auf diese Weise können Dritte auf Antrag eine (kostenpflichtige) Kopie der Bilanz erhalten. Von der Entlastung können alle Kleinstkapitalgesellschaften profitieren, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten: Umsatzerlöse bis 700 000 Euro, Bilanzsumme bis 350 000 Euro sowie durchschnittliche zehn beschäftigte Arbeitnehmer.

Die Neuregelungen gelten für alle Geschäftsjahre ab dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2012. Weitere Informationen und den Gesetzestext finden Sie hier. Weitere Erläuterungen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom 28.12.2012 finden Sie hier. Anzeige 30 Immobilienportale auf einen Streich Der Immobilienmarkt ist in ständiger Bewegung - minütlich werden neue Objekte angeboten. Herkömmliche Suchsoftware erfasst jedoch nur 2-3 Mal die Woche, speichert die Ergebnisse dann in großen Datenräumen und liefert statische Ergebnisse. Unsere Suchtechnologie ist der Schlüssel zu Ihrem Erfolg: Imtect durchsucht innerhalb von Sekunden live über 30 maßgebliche Immobilienportale. zeigt neue Objekte in Echtzeit, also in dem Augenblick, indem sie in die Portale eingestellt werden. Wir möchten Sie einladen, Imtect 30 Tage lang kostenlos und unverbindlich zu testen. Überzeugen Sie sich selbst von den vielen Vorteilen, die Ihnen Imtect bietet. Klicken Sie hier und probieren Sie Imtect GRATIS aus 8. Am 22. Januar erscheint das neue AIZ-Immobilienmagazin Die hohe finanzielle Belastung von Mietern bei einem Umzug ist ein großes Medienthema. Dass man nicht nur bei den Umzugs- und Renovierungskosten, sondern auch bei den Maklergebühren Steuern sparen kann, wird hingegen kaum thematisiert. Das AIZ-Immobilienmagazin hat beim Leiter der IVD-Steuerabteilung, Hans-Joachim Beck, nachgefragt, unter welchen Voraussetzungen Makler-Provisionen steuerlich geltend gemacht werden können.

Dies und viele andere spannende Themen lesen Sie in der neuen Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins, die am 22. Januar herauskommt. Sie gehören noch nicht zu den Abonnenten des AIZ-Immobilienmagazins? Dann können Sie ein kostenloses Probeexemplar per E-Mail unter info@ivd-service.net bestellen. 9. Werden Sie mit dem IVD Aussteller auf der Expo Real 2013 Als IVD-Mitglied haben Sie exklusiv die Möglichkeit, unter dem Dach des Verbandes Mitaussteller auf Europas größter Immobilienmesse zu werden. Präsentieren Sie sich gemeinsam mit dem IVD und Immonet auf der Expo Real 2013 vom 7. bis 9. Oktober in München und profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen als offizieller Mitaussteller. Hier können Sie weiterführende Informationen anfordern. 10. Termine der Immobilienwirtschaft Innovationsforum "Digital Real Estate" am 1. Februar 2013 in Berlin. ipads und andere Tablets werden immer mehr fester Bestandteil des privaten sowie des geschäftlichen Lebens. In weniger als zwei Jahren wurden über 100 Millionen ipads verkauft. Bereits heute erfolgen über 50 Prozent aller Suchanfragen auf den großen Immobilienportalen über mobile Endgeräte. Tendenz stark steigend. Diskutieren Sie mit Persönlichkeiten aus der digitalen Welt diese und weitere Möglichkeiten für die Immobilienbranche. Die Einladung und Agenda finden Sie hier. IVD Region Berlin-Brandenburg 13.02.2013, Berlin, Anzeigen und Exposés texten für Internet und Print, Bernhard Hoffmann 20.02.2013, Berlin, Provisions- und rechtssicher im Internet, RA Ulrich Joerss 06.03.2013, Berlin, Akquirierte Objekte - erfolgreich schützen, RA Dr. Klaus F. Hildebrandt 12.03.2013, Berlin, Immobilien Shopping Tour - Einkauf in Perfektion, Werner Schölgens IVD Region Mitte 31.01.2013, Frankfurt, Typische Gebäudekonstruktionen in Altbauten und Hinweise zur Sanierung, Ulrike Krabus 21.02.2013, Erfurt, Profiseminar Wohnungseigentumsrecht 1 Die Teilungserklärung und die

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