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Transkript:

Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt Lardeskirchenamt Postfach 10 10 51 33510 Bielefeld Ev. Kreiskirchenamt Sauerland-Hellweg Piepenstockstrasse 21 58636 Iserlohn d.d. Superintendentur des Kirchenkreises Iserlohn I r Zeichen Ihr Sc reiben vom Unser Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Datum 11.05.2018 723.02-3906 18.06.2018 Ev. Kirchengemeinde Deilin hofen Ev. Kirchenkreis Iserlohn Änderung Friedhofsgebührensatzung Kirchenaufsichtliche Genehmigung ge. 12 Abs. 2 Verordnung für das Fried hofswesen in der Ev. Kirche im Rheinland, der Ev. Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche Sehr geehrte Damen und Herren, nach Erteilung der kirchenaufsichtlichen und staatlichen Genehmigung übersenden wir beigefügt zwei Ausfertigungen der Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 22. März 2018. Ein Exemplar haben wir zu unseren Akten genommen. Die übrigen Unterlagen fügen wir zu unserer Entlastung wieder bei. Zur Gültigkeit ist eine Veröffentlichung erforderlich. Zu veröffentlichen sind die Sat zung in vollem Wortlaut, das Beschlussdatum und der Wortlaut der kirchenaufsicht lichen Genehmigung. Nähere Erläuterungen zur öffentlichen Bekanntmachung finden Sie unter www.kiwi-portal.de / Gruppe Friedhofswesen / Dokumente / 04_Muster- Formulare / l Öffentliche Bekanntmachung. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Gebührentarif befristet bis zum 31. Mai 2019 genehmigt ist. Zur Genehmigung einer neuen Friedhofsgebührensatzung, eines geänderten Gebührentarifs oder zur Verlängerung der Geltungsdauer des lau fenden Gebührentarifs bitten wir Sie uns bis spätestens zum 31. März 2019 die nachstehend aufgeführten Unterlagen im Original auf dem Dienstweg über die Super intendentin oder den Superintendenten zukommen zu lassen: bei Erstfassung und Neufassung: Text der gesiegelten und mit drei rechtsgültigen Unterschriften versehenen Friedhofsgebührensatzung (4-fach) oder -2- Auskunft gibt Frau Jurczik Fon:0521 594-116 Fax: 0521 594-7240 Ulrike.Jurczik@lka.ekvw.de Altstädter Kirchplatz 5 33602 Bielefeld Bankverbindung Fon: 0521 594-0 KD-Bank eg Fax:0521 594-129 IBAN: DEOS 3506 0190 2000 0430 12 BIC: GEN0DED1DKD E-Mail: Landeskirchenamt@lka.ekvw.de Web: www.evangelisch-in-westfalen.de

-2- bei Änderungen: Text der gesiegelten und mit drei rechtsgültigen Unterschriften versehenen Änderungssatzung (4-fach) Presbyteriumsbeschluss in Form einer beglaubigten Abschrift aus dem Protokoll buch (1-fach). Ergänzend übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen per E-Mail an claudia.rott@,lka.ekvw.de oder cornelia.schroeder@lka.ekvw.de: Presbyteriumsbeschluss in Form einer beglaubigten Abschrift aus dem Protokoll buch (pdf-datei) Kalkulation (pdf-datei oder Excel-Datei) Haushaltsplan der Friedhofskasse des laufenden Jahres mit Rechnungsergebnissen des Vorjahres und Haushaltsvoranschlag für das kommende Jahr (pdf-datei) Übersicht über die Friedhofsrücklagen aufgeschlüsselt nach der Art der Rücklagen (pdf-datei). Da das Genehmigungsverfahren einschließlich der Einholung der staatlichen Geneh migung bei der Bezirksregierung erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt, müssen uns die Unterlagen so rechtzeitig vorliegen, dass die Veröffentlichung der Gebühren noch vor Ablauf der Frist erfolgen kann. Eine Kopie der Urkunde erhält die Gemeinsame Rechnungsprüftmgsstelle / Prüfungs region Süd per E-Mail zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Im Auftrag )

** f Auszug aus dem Protokollbuch des Presbyteriums der Evangelischen Kirchengemeinde Deilinghofen, 58675 Hemer-Deilinghofen, Pastoratstr. 8 Zu der Sitzung des Presbyteriums am 22. März 2018 waren auf ordnungsgemäße Einladung gemäß KO. Art. 66, 1 Pfarrer und 5 Presbyter erschienen. Der ordnungsgemäße Mitgliederbestand beträgt 1 Pfarrer und 6 Presbyter. Die Sitzung war beschlussfähig, da mehr als die Hälfte der ordnungsmäßigen Mitglieder anwesend waren. Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung mit Schriftlesung und Gebet. Wortlaut des Beschlusses Es wird folgendes verhandelt und beschlossen: Beschluss Nr. 16 zu TOP 9: Am 30.04.2018 läuft die jetzt gültige Gebührensatzung aus und muss erneuert werden. Aufgrund noch nicht geklärter Fragen bezgl. Neukalkulation einer neuen Grab-Art und Neureglung der Orgeldienst-Vergütung beschließt das Presbyterium, die derzeit geltende Gebührensatzung über den 30.04.2018 hinaus zu verlängern. Das Kreiskirchenamt wird aufgefordert, das Nötige zu veranlassen. einstimmig Abstimmungsergebnis Fortsetzung umseitig! 6-Ja-Stimmen bei / Stimmenthaltung. Vorgelesen, genehmigt unterschrieben: Janz gez. Unterschriften Körner, Wahl Die Übereinstimmung des Beschlusses mit dem Protokollbuch sowie die Richtigkeit der übrigen Angaben wird hiermit bescheinigt. Anmer ung: Im Protokollbuch sind die Namen der Erschienenen aufgeführt. Bei persönlicher Beteiligung eines Mitglieds des Presbyteriums an dem Gegenstand der Beschlussfassung muss KO. Art. 70 beachtet werden. Dass das geschehen ist, ist im Protokollbuch und auch im Auszug aus dem Protokollbuch zu vermerken. Die Beachtung dieser Vorschrift ist in der Verhandlungsniederschrift festzuhalten. Auszug aus dem Protokollbuch, Muster Nr. 1 zu 4 Abs. 2 VO

Die Übereinstimmung der vorstehenden/ umseitiqon Fotokopie/Abschnft mit er Ur:-' i. wird hierdurq bescheinigt I i.jnn, den

In Verbindung mit dem Beschluss des Presbyteriums der Ev. Kirchengemeinde Deilinghofen vom 22. März 2018 kirchenaufsichtlich genehmigt. Für die 4-8 (Gebührentarif) wird die Genehmigung befristet bis zum 31. Mai 2019 erteilt. Bielefeld, 17.05.2018 Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt In Vertretung