Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort und Weiterbildungen für TFA (AG TFA) Leitfaden zur Anerkennung von Fort und Weiterbildungen für TFA

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Transkript:

Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort und Weiterbildungen für TFA (AG TFA) Vorsitzende Silke Agus sagus@vmf-online.de stellv. Vorsitzende Dr. Petra Sindern sindern@freenet.de Telefon: 0 52 53 97 46 96 Telefax: 0 52 53 97 46 97 E-Mail: sagus@vmf-online.de www.vmf-online.de www.tieraerzteverband.de Leitfaden zur Anerkennung von Fort und Weiterbildungen für TFA Anerkennung gemäß 5 (2) (3) der Einstufung in die Tätigkeitsgruppe II und III des Gehaltstarifvertrages für Tiermedizinische Fachangestellte/TierarzthelferInnen*. Ortsgebundene Fort- und Weiterbildungsangebote sind Präsenzveranstaltungen mit Vorträgen inkl. Diskussion und/oder eigener praktischer Tätigkeit der Teilnehmer/innen unter Anleitung. Strukturierte Interaktive Fort- und Weiterbildungsangebote finden ohne Präsenz aller Teilnehmer/innen an einem Ort statt. Die Fort- bzw. Weiterbildung erfolgt über fachliche Zeitschriften, Online Medien oder audiovisuelle Medien mit anschließender Lernerfolgskontrolle in Schriftform mit einem zeitlichen Aufwand für die Teilnehmer/in von mindestens 4 U/Std. Anträge sind mit Mehrheitsbeschluss von der AG abzulehnen, wenn die Fort- bzw. Weiterbildung moderne Gesichtspunkte der Erwachsenenbildung unberücksichtigt lässt und nicht anzunehmen ist, dass durch die Fort- bzw. Weiterbildung der Wissensstand der Teilnehmer/innen gefördert wird. Antrag Für die Anerkennung von Fort- und Weiterbildungsangeboten ist ein schriftlicher Antrag des Veranstalters erforderlich, der die folgenden Angaben enthält: Präsenzveranstaltungen: Veranstaltungsort Veranstaltungsdatum Titel der Veranstaltung Programm (Thema/Titel des Vortrages/Seminars; Kurzbeschreibung des Inhaltes inkl. der Lernzielformulierung; vollständiger Zeitplan, inkl. aller Anfangs-, End- und Pausenzeiten) Qualifikation des Referenten (belegt durch Vita) Angabe der Vortragsform (Methodik und Didaktik) Veranstalter (mit Anschrift) *Im Folgenden entsprechend der aktuellen Berufsbezeichnung ausschließlich Tiermedizinische Fachangestellte/TFA genannt 1/6

Strukturierte interaktive Fort- und Weiterbildungsangebote*: Art und Titel des Mediums (Fachzeitschrift, Online-Angebot, audiovisuelles Medium) Ort (Verlag, ISBN-Nr. URL etc.) Datum und/oder Dauer des Fort- bzw. Weiterbildungsangebotes Programm (Themen, Kurzbeschreibung des Inhaltes inkl. der Lernzielformulierung; Dauer des erforderlichen Selbststudiums für die Teilnehmer/in, Inhalt und Art* der Lernerfolgskontrolle inkl. Lösung) *z.b. über Mentor, schriftliches/edv-gestützte Korrektur/Feedback o.ä. Autoren (belegt durch Vita) Veranstalter (mit Anschrift) s. hierzu auch zusätzliche Hinweise für die Anerkennung von interaktiven Fort- und Weiterbildungsangeboten (Seite 5 des Leitfadens) Anträge sind schriftlich und möglichst spätestens 6 Wochen vor Drucklegung des Programms per Email bei der/dem 1. Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte (Anschrift s. oben) einzureichen. Berufsständische Anträge (z.b. bpt, DVG, Verband medizinsicher Fachberufe e.v.) reichen die Anträge bitte bei der/dem 2. Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte (Anschrift s. oben) ein. Es können nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden. Dauer/Zeitraum der Anerkennung Die Anerkennung gilt ausschließlich für die eingereichte Veranstaltung. Jede identische Veranstaltung (siehe Präsenzveranstaltungen) im selben Kalenderjahr sowie im Folgejahr muss erneut zur Anerkennung eingereicht werden. Kriterien zur Anerkennung Voraussetzung für eine Anerkennung von Fort- und Weiterbildungsangeboten sind die Erfüllung folgender Punkte: Die Teilnehmer/innen des Fort- und Weiterbildungsangebotes sind Tiermedizinische Fachangestellte, ggf. auch weitere in der Tierarztpraxis in der Funktion einer TFA tätige Personen. Der Inhalt der Fort- bzw. Weiterbildung dient der Erweiterung der fachlichen Qualifikationen und Kompetenzen der nichttierärztlichen Mitarbeiter/innen (s. hierzu auch Spezielle Kriterien für alle Fort- und Weiterbildungsangebote auf S. 6 dieses Leitfadens) Die Referenten/Dozenten/Autoren weisen eine ausreichende fachliche Qualifikation für den dargestellten Wissensstoff auf. Leitfaden zur Anerkennung von Fort- bzw. Weiterbildungen für TFA 2/6

Das Lernziel des Vortrages/Seminars muss, oweit es sich nicht aus dem Veranstaltungstitel ergibt, vom Referenten definiert werden. Eine Kurzbeschreibung zum Thema liegt dem Antrag bei bzw. kann nachgefordert werden. Der Veranstalter sollte aufgrund seiner Erfahrung und Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass die Organisation und Durchführung der Fort- bzw. Weiterbildung weitestgehend ohne Mängel erfolgt. Den Teilnehmer/innen ist eine Vortragszusammenfassung in Schriftform oder auf einem Datenträger auszuhändigen Die Inhalte der Fort- und Weiterbildung sind unabhängig von kommerziellen Interessen Dritter. Objektive Produktinformation nach wissenschaftlichen Kriterien, z.b. durch die pharmazeutische Industrie, ist zulässig. Kriterien für Zusatzbezeichnung Der Titel Zusatzqualifikation in.. kann vom Veranstalter vergeben werden wenn die Fortbildungsmaßnahme mind. 100 anerkannte (von der AG TFA) Fortbildungsstunden umfasst und der Titel ebenfalls zur Anerkennung eingereicht wurde. Ebenfalls muss eine Lernerfolgskontrolle durchgeführt und dokumentiert werden. Bei Nichteinhaltung der Rahmenbedingungen/Leitfaden AG TFA kann die AG TFA, die anerkannten Fort- und Weiterbildungsstunden wieder entziehen. Teilnahmebescheinigungen: Ortsgebundene Veranstaltungen Die Teilnahmebescheinigungen dürfen erst am Veranstaltungsort, i.d.r. am Ende der Veranstaltung, ausgegeben werden. Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (auch Interaktive) Zertifikate/Teilnahmebescheinigungen dürfen erst nach personenbezogener Erfassung und objektiver Qualitätsprüfung ausgestellt werden. Gebühren Für die Anerkennung von Fort- bzw. Weiterbildungen laut Tarifvertrag 5 Tätigkeitsgruppe II und III werden folgende Gebühren (inkl. MwSt.) erhoben: Bearbeitung von: Veranstaltung bis zu 11 U*/Stunden in einem Antrag Mehrere identische Veranstaltungen an verschiedenen Terminen bis zu 11U*/Stunden in einem Antrag incl. MwSt 50,00 Euro 60,00 Euro Eintägige Veranstaltungen mit verschiedenen Themen und zusätzlicher Anerkennung von Workshops/Seminaren 60,00 Euro Zweitägige zusammenhängende Veranstaltung in einem Antrag 80,00 Euro Zweitägige zusammenhängende Veranstaltung in einem Antrag und zusätzlicher Anerkennung von Workshops/Seminaren 90,00 Euro mehreren identischen zweitägigen Veranstaltungen an 90,00 Euro Leitfaden zur Anerkennung von Fort- bzw. Weiterbildungen für TFA 3/6

verschiedenen Terminen in einem Antrag Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als zwei Tagen Interaktiv: Bearbeiten von strukturierten virtuellen Klassenräumen/ Webinaren Interaktiv: Bearbeitung von strukturierten Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen/Fachzeitschriften Interaktiv: Bearbeiten von strukturierten Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen/E-Learning-Kurse bis zu 5 Modulen Interaktiv: Bearbeiten von strukturierten Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen/E-Learning-Kurse ab 6 Module 100,00 Euro 100,00 Euro 120,00 Euro 150,00 Euro 200,00 Euro Bearbeitung von eigenen Veranstaltungen (Dazu zählen Verband medizinischer Fachberufe e.v., Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.v., Bundesverband praktizierender Tierärzte e.v. und Landesverbände des bpt sowie die bpt-akademie GmbH) Veranstaltung bis zu 11 U*/Stunden in einem Antrag 25,00 Euro Mehrere identische Veranstaltungen an verschiedenen Terminen bis zu 11U*/Stunden in einem Antrag 30,00 Euro Eintägige Veranstaltungen mit verschiedenen Themen und zusätzlicher Anerkennung von Workshops/Seminaren 30,00 Euro Zweitägige zusammenhängende Veranstaltung in einem Antrag 40,00 Euro Zweitägige zusammenhängende Veranstaltung in einem Antrag und zusätzlicher Anerkennung von Workshops/Seminaren 45,00 Euro mehreren identischen zweitägigen Veranstaltungen an verschiedenen Terminen in einem Antrag 45,00 Euro Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als zwei Tagen 50,00 Euro Interaktiv: Bearbeiten von strukturierten virtuellen Klassenräumen/Webinaren 50,00 Euro Interaktiv: Bearbeitung von strukturierten Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen/Fachzeitschriften 60,00 Euro Interaktiv: Bearbeiten von strukturierten Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen/E-Learning-Kurse bis zu 5 Modulen 75,00 Euro Interaktiv: Bearbeiten von strukturierten Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen/ E-Learning-Kurse ab 6 Module 100,00 Euro Kommt eine Anerkennung nach der Bearbeitung eines Antrages nicht zustande, entstehen dennoch die oben aufgeführten Gebühren. *Unterrichtsstunde = 45 Minuten Die Stundenzahlen der anerkannten Bereiche müssen auf der Teilnahmebescheinigung aufgeführt werden. Leitfaden zur Anerkennung von Fort- bzw. Weiterbildungen für TFA 4/6

Beispiel: "Die Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltung ist mit (Anzahl) Fortbildungsstunden von der Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für TFA - nach 5 Abs. 1 und 2 des Gehaltstarifvertrages anerkannt" Es werden nur volle Unterrichtsstunden (45 Minuten) vergeben. Bis 20 Minuten wird auf die volle Unterrichtsstunde abgerundet und ab 21 Minuten auf die volle Unterrichtsstunde aufgerundet. bei allen Fortbildungsangeboten werden Hausarbeiten mit 25% der realen Zeit anerkannt. Produktabhängige Fortbildungsmaßnahmen insbesondere PC-Programm Schulungen, werden nur mit 25% der realen Zeit anerkannt. Sobald Fremdprodukte in nennenswertem Umfang mit in die Schulungen aufgenommen werden, gilt eine 100% Anerkennung. Erweiterte Kriterien zur Anerkennung von interaktiven Fort- und Weiterbildungen, Zusätzliche Voraussetzung für eine Anerkennung von ortsungebundenen Fort- bzw. Weiterbildungsangeboten ist die Erfüllung folgender Kriterien: Zielgruppe der Fort- bzw. Weiterbildung sind ausschließlich Tiermedizinische Fachangestellte (GTV TFA 1) Die Mindestdauer des Lernens beträgt 4 Unterrichtsstunden Die geschätzte Dauer ist bereits vom Antragsteller anzugeben für eine anerkannte Fortbildungsstunde (entspricht 4 U/Std. des Lernens ) müssen von den Teilnehmern mindestens 10 Multiple-Choice-Fragen zur Lernerfolgskontrolle beantwortet werden Lernerfolgskontrolle der Teilnehmer Die Lernerfolgskontrolle (gilt auch für Webinare) erfolgt im Anschluss an die Fort- bzw. Weiterbildung. Für ein erfolgreiches Bestehen müssen mindestens 70 % der Fragen richtig beantwortet werden. Anrechnung strukturierter interaktiver Fort- bzw. Weiterbildungsangebote Diese werden mit einer Wertigkeit von zurzeit 25% angerechnet. Die Teilnahmebescheinigungen für interaktive Fort- bzw. Weiterbildungsangebote dürfen erst nach personenbezogener Erfassung der Bearbeitung der Lerninhalte und erfolgreich absolvierter Lernerfolgskontrolle ausgegeben werden. Virtuelle Klassenräume/Webinare mit Lernerfolgskontrolle Diese werden mit der realen Präsenszeit anerkannt Der Veranstalter verpflichtet sich, das Webinar mind. ½ Jahr nach Ablauf des Seminars zu archivieren. Die Teilnahmebescheinigungen für virtuelle Klassenräume/Webinare dürfen erst nach personenbezogener Erfassung der Bearbeitung der Lerninhalte und erfolgreich absolvierter Lernerfolgskontrolle ausgegeben werden. Leitfaden zur Anerkennung von Fort- bzw. Weiterbildungen für TFA 5/6

Lernerfolgskontrolle der Teilnehmer Die Lernerfolgskontrolle erfolgt im Anschluss an die Fort- bzw. Weiterbildung. Für ein erfolgreiches Bestehen müssen mindestens 70 % der Fragen richtig beantwortet werden. Dauer/Zeitraum der Anerkennung Bleibt das interaktive Fort- bzw. Weiterbildungsangebot unverändert bestehen, behält die Anerkennung drei Jahre, bei Webinaren ein Jahr nach erfolgter Anerkennung ihre Gültigkeit. Nach Ablauf von drei bzw. einem Jahr/en muss das interaktive Fort- bzw. Weiterbildungsangebot grundsätzlich neu zur Anerkennung eingereicht werden. Spezielle Kriterien für alle Fort- und Weiterbildungsbildungsangebote Veranstalter müssen im Titel ihrer Kurse und auf den Teilnahmebescheinigungen klar formulieren, dass es sich ggfs. um Vermittlung von Wissen bei der "Assistenz bei tierärztlichen Tätigkeiten handelt. Dies gilt speziell auch im tierzahnmedizinischen sowie -chirurgischen Bereich. Als nicht anerkennenswürdig gelten Grundfertigkeiten, die jeder/ jedem Auszubildenden während der dreijährigen Ausbildungszeit vermittelt werden, da mit solchen Fortbildungen ein schon vorhandener Wissensstand bedient, nicht aber neues Wissen gefördert wird vordergründig ist der Laborbereich gemeint - insbesondere Kotuntersuchungen, - einfache Urinuntersuchungen und - die Präanalytik (z.b. Aufbereitung und Versandfertigmachen von Proben oder Anfertigung von Blutausstrichen). Diese Vorgaben stehen in der Ausbildungsordnung TFA. Leitfaden zur Anerkennung von Fort- bzw. Weiterbildungen für TFA 6/6