Leistungsbeschreibung Ev. Fachverb. für Erzieherische Hilfen Seite 1 von 11 Stand: 3/2016 Platz in einer Wohngruppe / Haus Niedersburg Zuordnung des Angebotes 1 51.4. Hilfen zur Erziehung 51.4.3. Lebensfeldersetzende erzieherische Hilfen 51.4.3.2. Platz in einer Wohngruppe Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Zur erzieherischen Hilfe lebt der/die Heranwachsende in einer Wohngruppe der Heimerziehung. Die Gruppen befinden sich in einem 1-2 Familienhaus oder im Haupthaus auf dem Stammgelände in Boppard. Im Stammhaus befindet sich die Mädchengruppe, in St.Goar die Jungengruppe und in Badenhard eine koedukative Wohngruppe. Versorgende und sozial-emotionale Zuständigkeiten übernimmt die Wohngruppe. Die Herkunftsfamilie wird somit umfänglich entlastet, und dem Kind oder Jugendlichen wird ein neues Lebensfeld angeboten. Der emotionale Bezugspunkt bleibt in der Regel die Herkunftsfamilie. Eine Rückkehr dorthin wird angestrebt oder bleibt zumindest offen. Ist diese Perspektive nicht möglich, gibt es folgende Möglichkeiten: das Kind oder der/die Jugendliche bleibt in der Wohngruppe ältere Jugendlichen oder jungen Volljährige werden in den Wohngruppen auf den Aufbau eines eigenen Lebensfeldes (Verselbständigung) vorbereitet. 1 Produktbereich und Produktgruppe entsprechen der KGSt-Systematik / die weiterführenden einzelnen Differenzierungsformen erzieherischer Hilfen orientieren sich an der Begrifflichkeit des KJHG und bestehender Angebote Jugendhilfe, Rheinische Gesellschaft Version 6 Seite 1
Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen Grenzen der Grundleistungen / Zusatzleistungen Ein Platz in einer Wohngruppe bietet alle notwendigen Grundleistungen: Aufsicht und Betreuung über Tag und Nacht Gestaltung von Gruppenatmosphäre und Wohnumfeld alle Versorgung religionspädagogische Angebote und Auseinandersetzung mit Wert- und Glaubensfragen Freizeitgestaltung Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten sozial-emotionale Förderung und die Anregung der Persönlichkeitsentwicklung Förderung des Sozialverhaltens Förderung in der Schulentwicklung und Berufsausbildung Sozialpädagogische Diagnostik, Hilfeplanung, Entwicklungsplanung methodische Arbeit mit der Herkunftsfamilie Vorbereitung einer Rückkehr in die Herkunftsfamilie, eines Wechsel der Betreuungsform oder der Verselbständigung Partizipation klientenbezogene Verwaltungsarbeiten Besonders betreuungsintensive und heilpädagogische, therapeutische, krisenintervenierende Leistungen müssen im Einzelfall in Form von sozialpädagogischer Einzelfallhilfe (ISE) ergänzt werden. Jugendhilfe, Rheinische Gesellschaft Version 6 Seite 2
Voraussetzungen und Ziele Gesetzliche Grundlage Zielgruppe / Indikation Ziele Grund für das Vorhalten des Angebotes und für die Umsetzung der unten beschriebenen Leistungen / Leistungsempfänger 27 KJHG Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe / 36 KJHG Hilfeplanung / 34 Hilfe zur Erziehung durch Heimerziehung/ 41 KJHG... für junge Volljährige Die Maßnahme ist notwendig und geeignet wenn die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist, wenn die Problembelastung im Herkunftsmilieu hoch ist und/oder die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind. Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn eine Pflegefamilie oder eine Adoption in Frage kommt eine akute Drogenproblematik sichtbar ist, die einen Entzug notwendig macht eine akute Fremd-oder Eigengefährdung vorliegt eher Einzelmaßnahmen oder (bei älteren Heranwachsenden) eine lebensfeldaufbauende erzieherische Hilfe angezeigt sind. Entlastung der Heranwachsenden und der Herkunftsfamilie, um neue Entwicklungen zu ermöglichen Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz der Heranwachsenden Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen Problemeinsicht und Lebensperspektiven bei den Heranwachsenden Verbesserung der Beziehung mit der Herkunftsfamilie / Ambivalenzen auflösen Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder Beheimatung oder Verselbständigung Jugendhilfe, Rheinische Gesellschaft Version 6 Seite 3
Grundleistungen notwendige Aufsicht und Betreuung Sachleistungen und Tätigkeiten, die in dem beschriebenen Umfang und in der beschriebenen Qualität regelmäßig oder im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Für diese Leistungen sind Ressourcen vorhanden, die durch den Pflegesatz abgedeckt sind. Leistungsbereich Häufigkeit / Umfang Beschreibung ständig rund um die Uhr Gestaltung der Gruppenatmosphäre und des Wohnumfeldes alle Versorgung religionspädagogische Angebote und Auseinandersetzung mit Wert- und Glaubensfragen bei Hinweisen Wahrnehmung der Aufsichtspflicht Vorhalt einer pädagogischen Fachkraft 24 Stunden pro Tag Planung individueller Aktivitäten mit dem Heranwachsenden, räumlich-zeitliche Strukturierungshilfen Überprüfen eventueller Gefährdungen / Entwicklungsangemessene Reaktionen auf Gefährdungen innerhalb desselben Tages kurze Gespräche und kurze pädagogische Interventionen innerhalb einer Woche grundsätzliche pädagogische Abklärung und Interventionen ständig Bereitstellen eines kind-/jugendgerechten Lebensbereiches und des dazugehörigen Umfeldes Gestaltung des Lebensbereiches zusammen mit den Heranwachsenden Bereitstellen einer entwicklungsförderlichen und enttraumatisierenden Atmosphäre des Miteinander-Lebens ( Gestaltung eines sicheren Ortes) Schaffung von Alltagstrukturen zur Bearbeitung von Genderthemen ständig wöchentlich Bereitstellen eines persönlichen Wohnbereiches in einem Ein- oder Zweibettzimmer und Hilfe bei der individuellen Gestaltung Bereitstellen eines Sanitär- und Waschbereich Bereitstellen eines gemeinsamen Wohn und Küchenbereiches Bereitstellen eines Freizeitbereiches/ Integration in das soziale Umfeld regelmäßige Mahlzeiten Reinigung der Gemeinschaftsräume; altersangemessene Anleitung und Unterstützung bei der Reinigung des persönlichen Bereiches Pflege der Wäsche und Kleidung auf Wunsch Gesprächsrunden, Religionsfreiheit Gottesdienste Einzelgespräche Feier kirchlicher Feste Jugendhilfe, Rheinische Gesellschaft Version 6 Seite 4
Freizeitgestaltung Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten mind.1/woche auf Wunsch mind. 1/Monat mind. 1/Jahr ständig innerhalb 4 Wochen einmal im Jahr bei passenden Gelegenheiten Bereitstellen von Spiel- und Bastelmaterial und entsprechende Anleitung Bereitstellen von Medien und Anleitung im Umgang mit den Medien Sport- und Spielangebote machen oder beschaffen Anmeldung und Unterstützung bei örtlichen Vereinen, auch Fahrten Ausflug in die nähere Umgebung / Stadtgänge Urlaubsfahrt mit der Gruppe Allgemeine Gesundheitserziehung Körperliche und gesundheitliche Eingangsdiagnostik Regelmäßige Gesundheitskontrolle Sicherstellung notwendiger Therapien (Medikamente, Diäten, Krankengymnastik usw.) und Benutzung notwendiger Hilfsmittel (z.b. Brille, Zahnspange usw.) Häusliche Krankenpflege Anleitung und Unterstützung regelmäßiger Körperpflege Dokumentation besonderer Erkrankungen; Einbezug und Beratung der Eltern/Vormünder bei gravierenden Krankheiten (Therapien/Eingriffe) Dokumentation der Medikamenteneinnahme Verkehrserziehung Einüben des Umgangs mit öffentlichen Verkehrsmitteln Einüben des Umgangs mit öffentlichen Einrichtungen Einkaufen Einüben des Umgangs mit Geld (Taschengeld, Konto, Sparbuch) Zubereiten einfacher Mahlzeiten, Kenntnisse gesunder Ernährung Pflege und Aufbewahrung von Wäsche und Kleidung, einfache Reparaturen Auswahl wetterangemessener Kleidung Jugendhilfe, Rheinische Gesellschaft Version 6 Seite 5
sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung Förderung des Sozialverhaltens schulische / berufliche Förderung mind. 1/Woche wöchentlich innerhalb 1. Woche ständig mind. 1/Monat regelmäßig innerhalb 2 Wochen gezielter Kontakt mit der/dem Bezugserzieher/in (PVM-Persönlich verantwortlicher Mitarbeiter) gezielte und strukturierte Gespräche mit der/dem Bezugserzieher/in (PVM) persönliche Ansprache Reflexionsgespräche in der Gruppe / allgemein oder themenzentriert in Krisensituationen oder bei situationsübergreifenden Schwierigkeiten, die sich einem pädagogischen Einfluss entziehen: Herbeiführen externer Beratungen und sonstiger Hilfen Abklären eines Bedarfs therapeutischer oder heilpädagogischer Leistungen und deren Beantragung und Beschaffung (die Leistungen selbst sind Zusatzleistungen Erklären und Verabreden von Umgangsregeln Einüben der Umgangsregeln in der Gruppe und im öffentlichen Leben Rückmeldung über problematisches Verhalten Allgemeine Rückmeldung in Einzelgesprächen und Gruppengesprächen Übernahme von Diensten, Ämtern und Pflichten für die Gemeinschaft Trainingsprogramme im Alltag (z.b. Verhaltensmodifikation, Verhaltenstraining) Auswahl geeigneter Schulformen in Abstimmung mit Eltern, Vormund, Schule (ggf. durch Einbezug schulrelevanter Diagnostik) Anleitung, Unterstützung und Kontrolle bei den Hausaufgaben (spezielle schulische Trainings oder sonderpädagogische Betreuung über Zusatzleistungen) Gespräche mit Lehrern / Teilnahme an Elternsprechtagen und Klassenpflegschaften Alle drei Monate Gesprächsrunden mit Klassenlehrern und Rektor an den betreffenden Schulen Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz/Arbeitsplatz Beschaffung berufsvorbereitender Angebote (Arbeitsamt, Träger der Berufsbildung) Kontakt zu Ausbildern und Vorgesetzten ggf. Entschärfen von Konflikten am Arbeits- und Ausbildungsplatz Jugendhilfe, Rheinische Gesellschaft Version 6 Seite 6
Sozialpädagogische Diagnostik, Entwicklungsplanung, Hilfeplanung Methodische Arbeit mit der Herkunftsfamilie Aktivitäten in Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme nach 6 Monaten nach 2 Wochen halbjährlich alle 8 Wochen / mind. 2/Jahr regelmäßig Sozialpädagogische Diagnostik: Genogramm, Zeitleiste, Netzwerk-und Ressourcenkarte, Einschätzung der Risiken und Gefährdungen für Leben und Entwicklung des Kindes, Szenisches Fallverstehen im Rahmen der Supervision 5 Termine bei hausinterner Psychologin Tischvorlagen als Vorbereitung auf den Hilfeplan Teilnahme an Hilfeplangesprächen Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen für die Heranwachsenden Teaminterne Entwicklungsplanung, ggf. unter Hinzuziehung von Fachleuten und Beratern Berichte und Empfehlungen( z. B. für Gerichtsverhandlungen, bei Abbruch der Maßnahme) Organisation zusätzlicher interner (Zusatzleistungen) oder externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben Einbeziehung der Eltern/Vormünder und Abstimmung mit ihnen in grundsätzlichen erzieherischen Fragen und bei besonderen Vorkommnissen; Pädagogische Gespräche mit den Eltern, intensive Ausgestaltung des Hilfebeginns durch Bereichsleitung, dann alle 6-8 Wochen Vor- und Nachbereitung von Besuchswochenenden und von Beurlaubungen nach Hause, Krisenintervention während der Heimfahrten Vor-und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit den Eltern Gelingende Aufgabenbereiche in der Verantwortung der Eltern belassen Einbindung der Eltern in das Lebensfeld: Einladungen zu Festen und besonderen Anlässen Hausbesuche durch pädagogische MitarbeiterInnen Vorbereitung der Verselbständigung/Entlassung mit den Eltern Vorbereitung der Heranwachsenden auf Entlassung oder Verlegung (Hospitationen, Gespräche, Verabschiedung) vorbereitende Information der Familie oder anderer Einrichtungen bei Verselbständigung: Trainingsphase zur Vorbereitung selbständigen Wohnens (Trainingswohnung) Hilfe bei der Suche, dem Anmieten und der Ausstattung einer eigenen Wohnung (Sicherstellen einer ordnungsgemäßen Verwendung der Erstausstattungsbeihilfe ) Unterstützung beim Umzug, Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Betreuten Wohnens Jugendhilfe, Rheinische Gesellschaft Version 6 Seite 7
Partizipation Klientenbezogene Verwaltungsleistungen Einführung der Grundrechte für Kinder und Jugendliche Zu Beginn der Maßnahme Brief zum Anregung-und Beschwerdemanagement Gruppensprecher treffen sich monatlich im Jugendparlament, welche durch zwei gewählte Vertrauenserzieher unterstützt werden Wöchentliche Gruppengespräche in den Wohngruppen Führen einer Akte (Pädagogische Entwicklung, besondere Vorkommnisse in Familie, Schule, Gesundheit, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr) Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen usw. Ausfertigen von Bescheinigungen, Berichten usw. Sicherstellen des Versicherungsschutzes; Abwicklung von Versicherungsfällen Verwalten klientenbezogener Gelder (Taschengeld, Bekleidungsgeld) Jugendhilfe, Rheinische Gesellschaft Version 6 Seite 8
Mögliche Zusatzleistungen 2 Zusätzliche zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistungen (nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet). Leistungsbereiche Beschreibung Preis besondere zusätzliche sozialpädagogische Betreuung im Alltag intensivere Planung der Aktivitäten und deren Begleitung intensivere Aufsicht und engere Kontrolle intensivere regelmäßige Gespräche und Beziehungsangebote intensivere alltagspraktische Trainings ISE Entgelt Soziale Trainingskurse Teilnahme an externen AAT und sozialen Trainingskursen Honorare Lerntherapeutische Einzelbetreuung Externe Lerntherapeuten Honorare 2 Durch Zusatzleistungen kann der Indikationsbereich auch auf 35a (seelische Behinderung) ausgeweitet werden Jugendhilfe, Rheinische Gesellschaft Version 6 Seite 9
Ausstattung und Ressourcen Anzahl der Plätze Wohngruppe (innen, außen) 8-10 Kinder/Jugendliche pro Gruppe Personalschlüssel Nach Betriebserlaubnis anteilig: Leitung/Beratung, Verwaltung, Hauswirtschaft Mitarbeiterqualifikation pädagogische Fachkräfte nach der Fachkräftevereinbarung des Landes RLP Raum Einzelzimmer und Zweibettzimmer Gemeinschaftsbereich (mind. Wohnzimmer, Essbereich, Freizeitbereich) Außengelände Spielplatz, Sportmöglichkeiten auf dem Stammgelände Jugendhilfe, Rheinische Gesellschaft Version 6 Seite 10
Qualitätssicherung Qualitätssicherung durch Konzeptentwicklung und Qualitätszirkel Qualitätssicherung durch Teamentwicklung Qualitätssicherung durch Personalentwicklung Dokumentation von Prozessen und Leistungen indirekte Leistungen, zur Sicherung und Dokumentation der Leistungserbringung und zur Einhaltung der Qualitätsstandards Verschriftlichung der aktuellen Konzeption (Leitlinien, Leistungsangebot, Qualitätsstandards, Ablauforganisation und pädagogisches Controlling im Qualitätsarbeitsbuch) Monatlich stattfindende Qualitätszirkel zu relevanten Themenbereichen, unter Leitung des Qualitätsbeauftragten Sicherung der Produktqualität jährliche Überprüfung der Konzeption (Team/Leitung) fachliche Kontakte zu vergleichbaren Einrichtungen, Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Fachverbänden Umkonzeptionieren, wenn Bedarfe sich grundlegend ändern oder grundsätzliche Qualitätsmängel festgestellt werden (Team/Leitung) Teilnahme an wöchentlicher Teamsitzung und Fallbesprechung Abstimmung pädagogischer Vorstellungen und deren Umsetzung durch Strukturieren des Alltags, Kommunikationsstile und Haltungen im Team (Reden über Erziehung) Überprüfung der Kenntnis und Umsetzung der Konzeption durch Leitung Teamfortbildung durchschnittlich 8 mal/jahr Team- und Fall-Supervision durch externen Supervisor Arbeitsplatzbeschreibung und Personalführung durch Vorgesetzte Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen Fortbildung (intern und extern) Durch Mitarbeiterfördergespräche fachliche und persönlichkeitsbezogene Entwicklung Verschriftlichung von Zielen und Planungen, die sich aus Hilfeplanung und Entwicklungssplanung ergeben Tagesjournal( elektronisch geführt über DAArwin) über besondere Ereignisse, Realisierung von Planungen, Abweichungen von Planungen vollständige und übersichtliche Aktenführung Jugendhilfe, Rheinische Gesellschaft Version 6 Seite 11