Leistungs und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Dezentrales Kinderheim Bergkamen Erziehungsstellen

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1 Leistungs und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Dezentrales Kinderheim Bergkamen Erziehungsstellen Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Verein zur Förderung benachteiligter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener Zum Oberdorf Bergkamen Tel.: / Fax: / E mail: Kinderheim@helimail.de Stand:

2 Inhaltsverzeichnis Zuordnung des Angebotes... 4 nach Hilfeform... 4 nach Grundleistungen... 4 Konzeptionelle Besonderheiten... 5 Grenzen der Grundleistungen/Zusatzleistungen... 5 Voraussetzungen und Ziele... 6 Gesetzliche Grundlage... 6 Zielgruppe /Indikation... 6 Ziele... 6 Grundleistungen... 8 Leistungsbereich Erziehungsstelle... 8 Aufnahmeverfahren/Anbahnungsphase... 8 Notwendige Aufsicht und Betreuung... 8 Teilhabe an einem familiären Leben... 8 Gestaltung der Lebensatmosphäre und des Wohnumfeldes... 8 Alltägliche Versorgung... 9 Religionspädagogische Angebote... 9 Freizeitgestaltung... 9 Partizipation... 9 Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung... 9 Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten Sozial emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeits entwicklung Förderung des Sozialverhaltens Schulische/berufliche Förderung Entwicklungsdiagnostik, Erziehungsplanung, Hilfeplanung Methodische Arbeit mit dem Herkunftssystem Aktivitäten in Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme (Verselbständigungsphase) Nachsorge Klientenbezogene Verwaltungsleistungen Leistungsbereich Träger Kontinuierliche Beratung und Begleitung der Erziehungsstellen Anbahnungs und Aufnahmephase Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 2 von 18 Stand 06/2011

3 Erziehungsplanung, Hilfeplanung als Leistung durch den Träger Regelmäßige Kontakte zum Kind/Jugendlichen Schulische/berufliche Förderung Krisenintervention Arbeit mit der Herkunftsfamilie Auswahl der Erziehungsstellen Klientenbezogene Verwaltungsleistungen Entlassungsverfahren Mögliche Zusatzleistungen Besondere zusätzliche sozialpädagogische Betreuung Schulische Förderung Therapeutische Einzelleistungen Individuelle Fördermaßnahmen Arbeit mit der Herkunftsfamilie Nachsorge Ausstattung und Ressourcen Anzahl der Plätze Personalschlüssel Mitarbeiterqualifikation Raum Außengelände Qualitätsentwicklung Konzeptentwicklung Teamentwicklung Personalentwicklung Multiprofessionalität Gezielte Auswahl der Erziehungsstellen Dokumentation von Prozessen und Leistungen Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 3 von 18 Stand 06/2011

4 Zuordnung des Angebotes nach Hilfeform Der Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e.v. ist ein freier Träger der Erziehungshilfe und bietet insgesamt bis zu 25 Kindern und Jugendlichen, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, einen sicheren und entwicklungsfördernden Lebensort. Der Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e.v. hält verschiedene stationäre sowie ambulante Angebote vor. Für Kinder und Jugendliche, die in ihrer Lebenssituation so sehr belastet sind, dass eine Betreuung, Erziehung und Förderung der Entwicklung außerhalb ihres bisherigen Umfeldes in einem familienanalogen Hilfeangebot notwendig und geeignet ist bietet das Dezentrale Kinderheim Bergkamen mit seinen Erziehungsstellen einen Lebensort, in dem sie in besonderem Maße in Bindungen und Beziehungen zu Bezugspersonen ihre Defizite und traumatischen Erfahrungen aufarbeiten können. Gerade Kinder und Jugendliche, die Probleme haben, sich in größeren sozialen Gebilden zu orientieren, die eine enge Betreuung mit wenigen, gleichbleibenden Bezugspersonen benötigen, können vom Setting unserer Erziehungsstellen profitieren, gerade weil es ein hohes Maß an individueller Gestaltung des alltäglichen Lebens und des erzieherischen Handelns in einem kleinen, überschaubaren Rahmen ermöglicht. Das Setting zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin mit ggf. seinem/ihrem Partner und Familie zusammen mit den Betreuten lebt. Mit dieser Idee hebt sich das dezentrale Kinderheim Bergkamen bewusst ab von herkömmlichen Schichtdienstgruppen und versteht sich in einem ganzheitlichen Sinne als Lebens und Lerngemeinschaft. Somit bieten die Erziehungsstellen für die untergebrachten Kinder und Jugendlichen die Chance, wesentliche Beziehungserfahrungen im Sinne von Verlässlichkeit, Kontinuität und Bindung nachzuholen. Die Arbeit in den Erziehungsstellen basiert auf den unten genannten trägerweiten Leitlinien und Grundlagen der Arbeit, auf der intensiven und strukturierten Zusammenarbeit zwischen der pädagogische Leitung/Fachberatung und der einzelnen Erziehungsstelle, sowie der fachlichen Kompetenz der Mitarbeiter in den Erziehungsstellen. nach Grundleistungen Ein Platz in einer Erziehungsstelle des dezentralen Kinderheims Bergkamen bietet alle notwendigen Grundleistungen (siehe ab Seite 9): Aufnahmeverfahren/Anbahnungsphase Notwendige Aufsicht und Betreuung Teilhabe an einem familiären Leben Gestaltung der Lebensatmosphäre und des Wohnumfeldes Alltägliche Versorgung Religionspädagogische Angebote und Auseinandersetzung mit Wert und Glaubensfragen Freizeitgestaltung Partizipation Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 4 von 18 Stand 06/2011

5 Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten Sozial emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung Förderung des Sozialverhaltens Schulische/berufliche Förderung Entwicklungsdiagnostik, Erziehungsplanung, Hilfeplanung Fach und externe Beratung Krisengestaltung Methodische Arbeit mit dem Herkunftssystem Aktivitäten in Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme (Verselbständigungsphase) Nachsorge Klientenbezogene Verwaltungsleistungen Konzeptionelle Besonderheiten Unser Dezentrales Kinderheim ist eine selbständige pädagogische Einheit und ein familienorientierter Lebensraum, der die Grundlage der pädagogischen Arbeit ist. Drei Bereiche verbinden sich in unser Arbeit miteinander: Wir sehen uns in der Rolle von psychologischen Eltern, wenn diese langfristige Bindung vom Kind gewünscht und durch den Hilfeplan intendiert ist. Unsere Offenheit für intensive Bindungen sichert die Chance der Identifikation mit einem neuen verlässlichen Lebensraum. Grenzen der Grundleistungen/ Zusatzleistungen Besonders betreuungsintensive und heilpädagogische, therapeutische, krisenintervenierende und/oder familieneinbeziehende Leistungen müssen im Einzelfall in Form von Zusatzleistungen ergänzt oder in anderen Formen erzieherischer Hilfen realisiert werden. (siehe Zusatzleistungen) Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 5 von 18 Stand 06/2011

6 Voraussetzungen und Ziele Gesetzliche Grundlage Zielgruppe / Indikation 27, 34, 36, 41 SGB VIII; 35a SGB VIII in Einzelfällen In unserem Dezentralen Kinderheim nehmen wir insbesondere Kinder bis 12 Jahren auf. Je intensiver der emotionale Bedarf ist, desto eher sehen wir unser Angebot, das eindeutig über die Versorgung hinausgeht, als Chance einer nachholenden Erziehung an. Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist, die Problembelastung im Herkunftsmilieu hoch ist und/oder die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind, bei den Kindern und Jugendlichen Persönlichkeitsstörungen im Bindungs, Sozial und Lern bzw. Leistungsverhalten z.b. als Folge von Gewalterfahrungen (körperliche Misshandlungen, sexueller Missbrauch), früher Deprivation/starker Vernachlässigung, häufigen Beziehungsabbrüchen und damit einhergehenden Trennungserfahrungen vorliegen und die Kinder und Jugendlichen sich auf ein intensives und kontinuierliches Beziehungsangebot einlassen können. Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn eine Pflegefamilie oder eine Adoption in Frage kommt, die Kinder/Jugendlichen eine intensive Einzelbetreuung mit höherem Personalschlüssel benötigen, regelmäßige heilpädagogische Förderung oder Therapie in einer spezialisierten Gruppe oder eine kinderpsychiatrische Einrichtung oder eine Einrichtung für Behinderte angezeigt ist, starke körperliche und/oder geistige Behinderungen vorliegen, akute Selbst und/oder Fremdgefährdung vorliegen, manifeste Suchtabhängigkeiten vorliegen. Keine ausschließenden Gründe sind Geschwisterkinder, es sei denn es sprechen psychologische Gründe dagegen. Ziele Ziel ist es, dem Kind und/oder Jugendlichen ein individuell passendes und zukunftsträchtiges Zuhause zu geben mit der Möglichkeit, sich stabil integrieren zu können, um in diesem Rahmen die Befähigung zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung zu erlernen. Das im Hilfeplan festgelegte und laufend fortgeschriebene für jedes einzelne Kind festgelegte Erziehungsziel untergliedert sich in bestimmte Phasen: Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 6 von 18 Stand 06/2011

7 Integration in die Lebensgemeinschaft Aufarbeitung der belastenden Erfahrungen Bindung anbieten und leben Integration in das Umfeld Perspektiven vermitteln Verselbständigung Alle diese Phasen sind gleichzeitig, aber in unterschiedlicher Intensität, im Alltag präsent und als Zwischenziele Gegenstand der fachlichen Reflexion. Eine Rückführung in die Herkunftsfamilie wird angestrebt, wenn diese ausreichende erzieherische Kompetenzen entwickelt hat und/oder eine erforderliche therapeutische Behandlung erfahren hat, das Kind bzw. der Jugendliche mit einer Rückführung einverstanden ist und wenn es dem Wohl des Kindes/Jugendlichen dient (unter Berücksichtigung der Bindung und seiner sozialen Kontakte). Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 7 von 18 Stand 06/2011

8 Grundleistungen Leistungsbereich Erziehungsstelle Aufnahmeverfahren/ Anbahnungsphase Beschreibung In der Abklärungs und Anbahnungsphase findet mit allen Beteiligten (Sorgeberechtigten, Jugendamtsmitarbeitern, Bezugspersonen des Kindes, evtl. Therapeuten etc.) ein intensiver Austausch statt. Es werden notwendige Informationen gesammelt und vorhandene Dokumente ausgewertet. Koordination und Begleitung des Aufnahmeverfahrens durch die pädagogische Leitung/Fachberatung Anbahnungszeit einzelfallorientiert gestaltet somit von unterschiedlicher Dauer Gegenseitiges Kennen lernen Probewohnen im Einzelfall möglich Beteiligung der Kinder, die bereits in der Erziehungsstelle leben Beteiligung der Kinder an der Entscheidungsfindung Notwendige Aufsicht und Betreuung Wahrnehmung der Aufsichtspflicht Vorhaltung einer pädagogischen Fachkraft rund um die Uhr Überprüfen eventueller Gefährdungen Entwicklungsangemessene Reaktionen auf Gefährdungen: bei Bedarf innerhalb desselben Tages kurze Gespräche und kurze pädagogische Interventionen, innerhalb einer Woche grundsätzliche pädagogische Abklärung und Interventionen. Teilhabe an einem familiären Leben Angebot eines intensiven Zusammenlebens und der Teilhabe an dem Leben der Familie der pädagogischen Fachkraft Ggf. Miterleben einer Paarbeziehung Kennen lernen von Lebensstilen Modellverhalten für Elternschaft, Partnerschaft, Außenbeziehungen (Freundschaften, Nachbarschaften...) Positive Gruppenerlebnisse Modell für das Führen eines Familienhaushaltes Gestaltung der Lebensatmosphäre und des Wohnumfeldes Bereitstellen eines kind /jugendgerechten Lebensbereiches und des dazugehörigen Umfeldes Gestaltung des Lebensbereiches zusammen mit den Heranwachsenden Bereitstellen einer entwicklungsförderlichen Atmosphäre des Miteinander Lebens Mitwirkung bei den Regeln des gemeinschaftlichen Zusammenlebens Reale Erprobungsfelder wie z.b. die Übernahme von Verantwortung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, bei der Gartenpflege, bei der Versorgung eines Tieres, bei technisch handwerklichen Aktivitäten usw. (unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes und der Begabung des Kindes/Jugendlichen) Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 8 von 18 Stand 06/2011

9 Alltägliche Versorgung Bereitstellen eines persönlichen Wohnbereiches in einem Einzelzimmer und Hilfe bei der individuellen Gestaltung Bereitstellen eines Sanitär und Waschbereiches, gemeinsamen Wohn und Küchenbereiches und eines Freizeitbereiches Täglich gesunde Mahlzeiten, berücksichtigt werden individuelle Erfordernisse: Diät, Allergien etc. Reinigung der Gemeinschaftsräume; Altersangemessene Anleitung und Unterstützung bei der Reinigung des persönlichen Bereiches Pflege der Wäsche und Kleidung Religionspädagogische Angebote Spontane Gespräche über Sinn und Wertefragen im Alltag Vertraut machen mit den Angeboten der örtlichen Kirchengemeinden Unterstützung bei dem Besuch des kirchlichen Unterrichts Vorbereitung und Durchführen der Aufnahme in die kirchliche Gemeinschaft (Konfirmation, Kommunion usw.) Freizeitgestaltung Bereitstellen von Spiel und Bastelmaterial und entsprechende Anleitung Bereitstellen von neuen Medien und Anleitung im Umgang mit den Medien Sport und Spielangebote machen oder beschaffen Anmeldung und Unterstützung bei örtlichen Vereinen, auch Fahrten und Feste Verschieden gestaltete Ferienangebote Förderung von wissenschaftlichen Interessen Verwirklichung von eigenen Spiel(platz) und Abenteuerideen Offene Außenbeziehungen Keine prinzipiellen Einschränkungen bei der Tierhaltung Partizipation Beschwerdemöglichkeiten, strukturiertes Verfahren bei Beschwerden über Mitarbeitende Installation der Fachberatung als Ansprechpartner für die Kindern und Jugendlichen Integration in Hilfeplanung, Teilnahme an Hilfeplangesprächen Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an Alltagsentscheidungen (z.b. Freizeitgestaltung, Essenspläne) Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung Allgemeine Gesundheitserziehung Körperliche und gesundheitliche Eingangsdiagnostik Regelmäßige Gesundheitskontrolle, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen Sicherstellung notwendiger Therapien (Medikamente, Diäten, Krankengymnastik usw.) und Benutzung notwendiger Hilfsmittel (z. B. Brille, Zahnspange usw.) Häusliche Krankenpflege Anleitung und Unterstützung regelmäßiger Körperpflege und Sexualhygiene Suchtprävention Bei Bedarf bzw. nach Festlegung im Hilfeplangespräch Organisation von fachärztliche Untersuchungen Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 9 von 18 Stand 06/2011

10 psychomotorisches Trainings speziellen therapeutischen Angeboten Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten Sozial emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung Förderung des Sozialverhaltens Schulische/berufliche Förderung Entwicklungsdiagnostik, Erziehungsplanung, Hilfeplanung Verkehrserziehung Einüben des Umgangs mit öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Einrichtungen Einkaufen und Einüben des Umgangs mit Geld (Taschengeld, Konto, Sparbuch) Zubereiten einfacher Mahlzeiten, Kenntnisse gesunder Ernährung Pflege und Aufbewahrung von Wäsche und Kleidung, einfache Reparaturen Auswahl wetterangemessener Kleidung Einübung handwerklicher Grundkenntnisse, wie Anstreichen, Holzarbeiten, gemeinsames Dekorieren und Gestalten von Haus und Hof Informelle Kontakte und gezielte Gespräche Persönliche Ansprache Strukturierte Einzelkontakte Gemeinsame Reflexionsgespräche Erklären und Verabreden von Umgangsregeln Einüben der Umgangsregeln innerhalb der familiären Gemeinschaft und im öffentlichen Leben Rückmeldung über problematisches Verhalten Allgemeine Rückmeldung in Einzelgesprächen und Familiengesprächen Übernahme von Diensten, Ämtern und Pflichten für die Gemeinschaft Auswahl geeigneter Schulformen in Abstimmung mit Eltern, Vormund, Schule, pädagogische Leitung/Fachberatung Anleitung, Unterstützung und Kontrolle bei den Hausaufgaben Ruhige Lernatmosphäre Spezielle schulische Trainings oder sonderpädagogische Betreuung über Zusatzleistungen (s. u.) Enge Zusammenarbeit mit Lehrern und Teilnahme an Elternsprechtagen und Klassenpflegschaften Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz/Arbeitsplatz Beschaffung berufsvorbereitender Angebote (Arbeitsamt, Träger der Berufsbildung) Kontakt zu Ausbildern und Vorgesetzten Ggf. Entschärfen von Konflikten am Arbeits und Ausbildungsplatz Eingangs und Verlaufsdiagnostik und deren Dokumentation Teaminterne Erziehungsplanung, Hinzuziehung der Fachberatung ggf. externe Beratung (durch z. B. Systemische Beratung/Familientherapeut/Psychologe) Entwicklungsbericht mit Vorschlägen im Zusammenhang mit Hilfeplanung Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 10 von 18 Stand 06/2011

11 Methodische Arbeit mit dem Herkunftssystem Aktivitäten in Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme (Verselbständigungsphase) Vor und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen für die Heranwachsenden Teilnahme an Hilfeplangesprächen Berichte und Empfehlungen Organisation zusätzlicher interner (Zusatzleistungen) oder externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie erfolgt in enger Abstimmung und Begleitung durch die pädagogische Leitung/ Fachberatung des Trägers Annahme des Kindes mit seiner Biographie Respekt vor der Bindung des Kindes an seine Eltern Angemessene Einbeziehung der Herkunftsfamilie bei einer langfristigen Unterbringung Wenn möglich, Herbeiführung eines positiven Kontakts zwischen Erziehungsstelle und Herkunftsfamilie immer orientiert am Kindeswohl Besuchskontakte werden am Kind orientiert individuell gestaltet Regelmäßige Überprüfung und Differenzierung nach Zielsetzung der Zusammenarbeit und der Kontaktgestaltung Ggf. Hausbesuche und pädagogische Gespräche mit den Eltern Vorbereitung auf eine eigenverantwortliche Lebensführung Förderung der alltagspraktischen Fähigkeiten Unterstützung bei der Vermittlung einer beruflichen Perspektive Unterstützung bei der Suche nach einer eigenen Wohnung und dem anschließenden Umzug Bezugspersonen stehen weiter als Ansprechpartner zur Verfügung Nachsorge Im Anschluss an die langfristige Unterbringung besteht ein ehrenamtlicher Kontakt zum jungen Erwachsenen, ähnlich einer verwandtschaftlichen Beziehung, wenn dieser vom selbständigen jungen Erwachsenen gewünscht wird. Informelle Besuchskontakte Verbindliche regelmäßige Nachsorge in Form von Zusatzleistungen s.u. Klientenbezogene Verwaltungsleistungen Durchführung von klientenbezogenen Verwaltungsleistungen in Abstimmung/Zusammenarbeit mit der Verwaltung des Trägers Führen einer Akte (Pädagogische Entwicklung, besondere Vorkommnisse in Familie, Schule, Gesundheit, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr) Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen usw. Ausfertigen von Bescheinigungen, Berichten usw. Verwalten klientenbezogener Gelder (Taschengeld, Bekleidungsgeld) Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 11 von 18 Stand 06/2011

12 Leistungsbereich Träger Beschreibung Kontinuierliche Beratung und Begleitung der Erziehungsstellen Anbahnungs und Aufnahmephase Erziehungsplanung, Hilfeplanung als Leistung durch den Träger Regelmäßige Kontakte zum Kind/Jugendlichen Schulische/berufliche Förderung Individuelle und umfassende Beratung der Erziehungsstelle Regelmäßige Hausbesuche Kollegiale Beratung im Team Supervision (Einzel, Paar oder Gruppensupervision) Zusammenarbeit bei der pädagogischen Diagnostik und der Erarbeitung von Erziehungsplänen Präsenz als Kontakt und Vertrauensperson für die Kinder und Jugendlichen Zusammenarbeit bei der Integration der Herkunftsfamilie in den Betreuungsprozess und die Vermittlung bei Konflikten Bereitstellung einer Zusatzkraft zur allgemeinen Entlastung im Routinefall, zur Entlastung eines evtl. akuten Überlastungsfalls, bei Erkrankung der Mitarbeiter in den Erziehungsstellen etc. Auswahl und Vorbereitung potentieller Erziehungsstellen Vorbereitung und Durchführung abgestufter Kontaktanbahnung Auswertung von Besuchskontakten mit dem Jugendamt, evtl. derzeitiger Einrichtung und potentieller neuer Erziehungsstelle Vorbereitung und Begleitung von Intensivkontakten (bis zum Probewohnen) nach individuellen Bedarf Leichte Erreichbarkeit des Beraters/der Beraterin Prozessdauer: ca. 5 8 Wochen, je nach Kind/Jugendlichen individuell; in Notfällen kürzer mit Probezeit Interner Entwicklungsbericht mit Vorschlägen zur Erziehungshilfe auch im Zusammenhang mit Hilfeplanung Vor und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen für die Heranwachsenden zusammen mit der Erziehungsstelle Verfassen von Entwicklungsberichten im Vorfeld von Hilfeplangesprächen in Absprache mit der Erziehungsstelle, diese werden dem Jugendamt zur Verfügung gestellt Teilnahme an Hilfeplangesprächen Berichte und Empfehlungen Organisation zusätzlicher interner (Zusatzleistungen) oder externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben Pädagogische Leitung/Fachberatung besuchen das Kind/den Jugendlichen regelmäßig und lernen sein häusliches und soziales Umfeld kennen Sie stellen eine positive Beziehung zum Kind/Jugendlichen her, um einen kontinuierlichen persönlichen Eindruck über den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen zu erhalten Sie sind Ansprechpartner für Konflikte, die sich in der Erziehungsstelle lösen lassen Kooperation und Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Schulformen in Abstimmung mit Eltern, Vormund, Schule (ggf. durch Einbezug schulrelevanter Diagnostik als externe Zusatzleistung) Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 12 von 18 Stand 06/2011

13 Unterstützung der Erziehungsstellen, bei Gesprächen mit Lehrern ggf. Teilnahme Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz/Arbeitsplatz Beschaffung Berufsvorbereitender Angebote (Arbeitsamt, Träger der Berufsbildung) Unterstützung der Erziehungsstellen bei Kontakten zu Ausbildern und Vorgesetzten je nach Bedarf Ggf. Entschärfen von Konflikten am Arbeits und Ausbildungsplatz Krisenintervention Eine Krisenintervention ist im Bedarfsfall rund um die Uhr gewährleistet durch: Unterstützung einer Leitungskraft des Trägers (Rufbereitschaft) Herbeiführung externer Hilfen nach Rücksprache mit dem örtlichen Jugendamt (s.u. Zusatzleistungen) Kurzfristige Herausnahme des Kindes/Jugendlichen aus der Erziehungsstelle und Unterbringung in einem anderen Angebot des Trägers Krisenintervention durch Einzelgespräche, Gruppenarbeit, Entwicklung von Zukunftsperspektiven, etc. mit dem Kind/Jugendliche und der Erziehungsstelle Arbeit mit der Herkunftsfamilie Die Zusammenarbeit orientiert sich gemäß 37 SGB VIII am Wohle des Kindes und umfasst insbesondere: Ressourcenorientierte und akzeptierende Haltung gegenüber der Herkunftsfamilie Pädagogische Besprechungen nach Bedarf Zusammenarbeit bei Besuchskontakten, indem das Kind/der Jugendliche eine seinen Bedürfnissen entsprechende notwendige Sicherheit, Orientierung und Unterstützung im Kontakt zu seiner Herkunftsfamilie erfährt Die pädagogische Leitung/Fachberatung kann anfangs die Besuchskontakte der Kinder/Jugendlichen mit der Herkunftsfamilie an einem neutralen Ort durchführen Hat sie die Beziehung zwischen den jungen Menschen und seinen Eltern entspannt, wird der Kontakt über Tagesbesuche und Wochenendbeurlaubungen intensiviert Die Kontakt und Beziehungspflege läuft über die pädagogische Leitung/Fachberatung und wird im Rahmen der Hilfeplanung festgelegt Die Herkunftseltern können sich jederzeit bei der pädagogischen Leitung/Fachberatung nach dem Befinden ihres Kindes erkundigen Auswahl der Erziehungsstellen Stellenausschreibungen in der örtlichen und überregionalen Presse Nach einer ersten Auswahl der schriftlichen Bewerbungen findet ein Vorstellungsgespräch mit der sich bewerbenden Person statt Es ist grundsätzliche Voraussetzung, dass alle Familienmitglieder mit der Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen einverstanden sind Verpflichtende Teilnahme beider Partner am Vorbereitungskurs, welcher individuell ressourcenorientierte, pädagogisch informative, biographische und rechtliche Aspekte beinhaltet Vereinbarung weiterer Termine, in denen die Einrichtungsleitung ausführliche inhaltliche Informationen über die Modalitäten einer Aufnahme und vor allem über ein Zusammenleben mit entsprechenden Kindern und Jugendlichen weitergibt Begleitung der Familie durch die Einrichtungsleitung im Zuge der Betriebserlaubniserteilung durch das Landesjugendamt Anstellung der pädagogischen Fachkraft am Tag der Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 13 von 18 Stand 06/2011

14 Klientenbezogene Verwaltungsleistungen Führen einer Akte in Abstimmung mit der Erziehungsstelle Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen usw. Ausfertigen von Bescheinigungen, Berichten usw. Sicherstellen des Versicherungsschutzes Verwaltung und Dokumentation Klienten bezogener Gelder (Taschengeld, Bekleidungsgeld) Halten des Kontaktes zum Jugendamt Entlassungsverfahren Die Maßnahme wird auf Beschluss des Hilfeplans beendet In der Regel zeichnet sich eine Beendigung längerfristig ab. Es ist uns ein wesentliches Anliegen, dass alle am Hilfeprozess Beteiligten frühzeitig in ein Entlassungsverfahren einbezogen sind. Sichergestellt wird dies durch einen dauerhaften und stetigen Kontakt und Austausch. Abbrüche im Sinne eines nicht angekündigten, abrupten Endes sind auf diese Weise zu vermeiden. Es ist erklärtes Ziel, die Beendigung über einen begleiteten Ablösungsprozess zu gestalten. Der Wechsel erfolgt während einer Verselbständigungsphase in einer eigenen Wohnung (mit oder ohne Jugendhilfeangeboten), in eine andere Einrichtung oder als Rückführung in die Herkunftsfamilie. Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 14 von 18 Stand 06/2011

15 Mögliche Zusatzleistungen Leistungsbereiche Besondere zusätzliche sozialpädagogische Betreuung Zusätzliche zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistungen (nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet) Beschreibung Intensivere Planung der Aktivitäten und deren Begleitung z. B. ergänzende Beziehungsangebote in extremen Übertragungszeiten Intensivere Aufsicht und Kontrolle, wenn z. B. längerfristig eine besondere Schutzfunktion für das Kind/Jugendlichen erforderlich ist Besondere zusätzliche sozialpädagogische Betreuung bei langfristigen Krisensituationen Schulische Förderung Spezielle schulische Trainings oder sonderpädagogische Betreuung Professionelle Nachhilfe Therapeutische Einzelleistungen Einzel oder Gruppentherapie unterschiedlicher Methodik durch externe Therapeuten Frühförderung Therapeutische oder heilpädagogische Leistungen in Krisensituationen oder bei situationsübergreifenden Schwierigkeiten, die sich einem pädagogischen Einfluss entziehen z. B. Psychiatrische Indikatoren Heilpädagogische Übungsbehandlungen Individuelle Fördermaßnahmen Einzel oder Gruppenförderung unterschiedlicher Methoden durch externe Heilpädagogen Teilnahme an externen Maßnahmen zu schulischen (z. B. Sprachkurse, Bildung und Kulturreisen), therapeutischen (z. B. Intensivseminare), erlebnispädagogische Maßnahmen zu sozialpädagogischen Zwecken Arbeit mit der Herkunftsfamilie Intensivere Arbeiten, die über das Grundangebot (s. o.) hinaus im Hilfeplanverfahren verabredet werden z. B. Familientherapeutische Angebote Nachsorge Verbindliche regelmäßige Nachsorge Ambulante Betreuung Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 15 von 18 Stand 06/2011

16 Ausstattung und Ressourcen Anzahl der Plätze Max. je 2 Plätze koedukativ pro Erziehungsstelle für Kinder und Jugendliche ab 2 Jahren Aufnahmealter: bis 12 Jahre Personalschlüssel Pädagogik 1 : 2 Anteilig: Leitung und Beratung Verwaltung Pädagogische Vertretungskraft/Ergänzungskraft (nach Bedarf) Mitarbeiterqualifikation Räumlichkeiten Außengelände Pädagogische Fachkräfte (mit der Mindestqualifikation Erzieher ) mit umfangreicher beruflicher Praxis Die Erziehungsstellen befinden sich individuell in eigenen oder angemieteten Ein oder Mehrfamilienhäusern oder in entsprechend großen Wohnungen. Jedes Kind verfügt über Eigenes Zimmer Gemeinschaftsbereich (Bade, Wohn, Esszimmer, Küche etc.), je nach den häuslichen Möglichkeiten der einzelnen Erziehungsstellen Lage je nach individuellen Gegebenheiten in der jeweiligen Erziehungsstelle Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 16 von 18 Stand 06/2011

17 Qualitätsentwicklung Indirekte Leistungen, zur Sicherung und Dokumentation der Leistungserbringung und zur Einhaltung der Qualitätsstandards Konzeptentwicklung Verschriftlichung der aktuellen Konzeption (Leitlinien, Leistungsangebot, Qualitätsstandards, Ablauforganisation und pädagogisches Controlling) Jährliche Überprüfung der konzeptionellen Grundlagen (Team/Leitung, mit oder ohne externem Berater) Fachliche Kontakte zu vergleichbaren Einrichtungen Umkonzeptionierung, wenn Bedarfe sich grundlegend ändern oder grundsätzliche Qualitätsmängel festgestellt werden (Team/Leitung, mit oder ohne externen Berater) Teamentwicklung Abstimmung pädagogischer Vorstellungen und deren Umsetzung durch Strukturieren des Alltags, Kommunikationsstile und Haltungen im Team Fachlicher Austausch unter den Mitarbeitern in den Erziehungsstellen In jeder Erziehungsstelle arbeitet eine qualifizierte Fachkraft, die über eine staatlich anerkannte pädagogische Ausbildung und entsprechende Eignungen verfügt (Sämtliche pädagogischen Leitungskräfte verfügen über verschiedene Zusatzausbildungen) Überprüfung der Kenntnis und Umsetzung der Konzeption auf Teamebene Ggf. Teamfortbildung Regelmäßige Team und Fall Supervision durch externen Supervisor Personalentwicklung Arbeitsplatzbeschreibung und Personalführung durch Vorgesetzte (Sicherstellung einer klaren Rollenverteilung) Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen Fortbildung (intern und extern) Fachliche und persönlichkeitsbezogene Beratung (in Einzelfällen Einzelsupervision) Multiprofessionalität Die enge Zusammenarbeit mit Schulen, Ärzten, Psychologen, Psychiatern und weiteren Therapeuten wie Traumatherapeuten, sichert die multimethodale Förderung des jungen Menschen. Qualität und Professionalität der Leistung Gezielte Auswahl der Erziehungsstellen Geprägt von der persönlichen Motivation der erwachsenen Bezugspersonen Fachlicher Kompetenz Von den Äußeren dem Ziel förderlichen Rahmenbedingungen Setzt auf die Integration von Fachwissen, Methodik und Reflexion Ausschreibung von Stellen in der örtlichen und überregionalen Presse Nach einer ersten Auswahl der schriftlichen Bewerbungen findet ein Vorstellungsgespräch mit der sich bewerbenden Person statt Es ist grundsätzliche Voraussetzung, dass alle Familienmitglieder mit der Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen einverstanden sind. In diesem Zusammenhang sind persönliche Gespräche mit leiblichen Kindern, die in der Familie leben, wichtig. Die Familie muss bereit sein Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 17 von 18 Stand 06/2011

18 Dokumentation von Prozessen und Leistungen zur intensiven, vertrauensvollen, langfristigen Zusammenarbeit mit der Leitung. Dies beinhaltet eine weitgehende Transparenz des privaten Lebens der Erziehungsstellen. Mit der Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen stellt sie ihre gesamte Familie, ihren Lebensraum, das soziale Umfeld und einen Teil ihrer Lebenszeit zur Verfügung Kommt die Familie für die Einrichtung in Frage und konnten alle inhaltlichen und organisatorischen Fragen besprochen werden, werden weitere Termine vereinbart, in denen die Leitungsebene ausführliche inhaltliche Informationen über die Modalitäten einer Aufnahme und vor allem über ein Zusammenleben mit entsprechenden Kindern und Jugendlichen weitergibt Im Zuge der Betriebserlaubniserteilung findet dann eine persönliche Überprüfung der Familie durch den zuständigen Mitarbeiter/die zuständige Mitarbeiterin des Landesjugendamts statt. Gemeinsam mit der Leitungsebene besucht er die Familie vor Ort, um sich ein Bild über die Personen und Räumlichkeiten machen zu können PC gestützte Verschriftlichung von Zielen und Planungen, die sich aus Hilfeplanung und Erziehungsplanung ergeben Vollständige und übersichtliche Aktenführung Bergkamener Verein für Kinder und Jugendhilfe e. V. Seite 18 von 18 Stand 06/2011

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