Visabestimmungen für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (nationale Visa)

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Transkript:

Visabestimmungen für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (nationale Visa) Stand Juni 2018 Antragsformulare sind gebührenfrei Informationen zu Visumsbearbeitung und Voraussetzungen zur Visumserteilung können nur von Botschaftsangestellten erteilt werden, nicht von Sicherheitspersonal oder Dritten. Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenten, Reisebüros oder Mittelsmännern zusammen. Terminvereinbarung ist ausschließlich telefonisch über die u.a. Telefonnummer der Botschaft möglich! 1. Termin buchen Bitte beachten Sie den Ablauf des Visaprozesses Bitte wenden Sie sich zu folgenden Öffnungszeiten an die folgende Nummer, um einen Termin zu vereinbaren: Telefonische Terminvereinbarung: Montag Freitag 08h30 bis 10h00 Telefon: (00223) 20 70 07 70 Hinweis zu Wartezeiten bei Terminvergabe Bitte bedenken Sie, dass derzeit mit verlängerten Wartezeiten für Termine zu rechnen ist. Bitte buchen Sie also rechtzeitig vor Ihrer geplanten Reise einen Termin. 2. Persönliches Erscheinen Alle Antragsteller müssen persönlich bei der Botschaft vorstellig werden. 3. Bearbeitungsdauer Fast alle Anträge für ein Visum für langfristige Aufenthalte (Studium, Praktikum, Au Pair, Arbeitsaufnahme) werden zur Zustimmung an die örtlich zuständige deutsche Ausländerbehörde bzw. Agentur für Arbeit weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt daher oft 8 16 Wochen. Antragstellern wird daher dringend geraten, Anträge mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zu stellen! 4. Gebühr Die aktuelle Gebühr erfragen Sie bitte vor Ort Bei Ablehnung des Visums erfolgt keine 1

Erstattung. 5. Antrag keine Garantie auf Ausstellung Die Vorlage vollständiger Antragsunterlagen garantiert nicht die Erteilung eines Visums. Zusätzlich zu den allgemein vorzulegenden Unterlagen können weitere Nachweise gefordert werden. Die Grenzbehörden können dem Antragsteller trotz Visum die Einreise verweigern. 6. Einbehaltung bestimmter Dokumente Anträge, Passfotos oder andere Dokumente werden weder nach Ablehnung noch nach Rücknahme des Antrags an den Antragsteller zurückgegeben. Originalurkunden werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben. 7. Umgang mit gefälschten Dokumenten Gefälschte Dokumente werden einbehalten und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Einreichung von gefälschten Dokumenten ist 8. Keine Unterlagen an die Botschaft senden ein Ablehnungsgrund. Bitte senden Sie vorab KEINE Unterlagen an die Botschaft sondern nur direkt an den Antragsteller! Dokumente die ohne Aktenzeichen übersandt werden, können nicht berücksichtigt werden. 9. Unterlagen nachreichen Falls Sie am Schalter aufgefordert werden Dokumente nachzureichen, geben Sie bei Nachreichung stets das Aktenzeichen an, welches Sie auf der Quittung finden. 10. Übersetzung von Unterlagen Alle Unterlagen und Urkunden, die nicht auf Deutsch oder Französisch sind, müssen mit einer 11. Selbständige Überprüfung des Visums beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Bei Abholung des visierten Passes ist das Visumsetikett vom Antragsteller auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen. Alle im Anschluss aufgeführten Unterlagen (außer des Antragsformulars) sind im Original sowie mit 2 lesbaren Fotokopien vorzulegen. Originale + 2 Kopien Ggf. werden weitere Unterlagen angefordert. 2

Allgemeine Erfordernisse zur Beantragung eines Visums 2 unterschriebene Antragsformulare 2 vollständig ausgefüllte, vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformulare die Anträge von Minderjährigen unter 16 Jahren sind von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren benötigen eine schriftliche Erlaubnis sowie Kopien der Pässe beider Sorgeberechtigter. 2 Passbilder 2 aktuelle biometrische Passbilder mit weißem Hintergrund (nicht an das Antragsformular anheften) Gültiger Reisepass gültiger Reisepass (mindestens noch 3 Monate nach Ende der Reise gültig) sowie 2 Kopien der Seite mit den persönlichen Daten des Antragstellers Alte Pässe bisherige Pässe (falls vorhanden) + 2 Kopien der Seite mit den persönlichen Daten des Antragstellers ID-Karte ID-Karte + 2 Kopien Geburtsurkunde Geburtsurkunde des Antragstellers + 2 Kopien Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder falls vorhanden + 2 Kopien Zusätzliche Unterlagen für AU-PAIR VISA Alter des Antragstellers Antragsteller muss mindestens 17 und darf höchstens 26 Jahre alt sein Minderjährige Antragsteller Antragsteller unter 18 Jahren müssen eine eidesstattliche Erklärung der Eltern mit dem Einverständnis der Eltern zum Au Pair Aufenthalt vorlegen. Informationen zur Gastfamilie Schreiben der deutschen Au-pair Vermittlung oder Schreiben der Gastfamilie in Deutschland sowie schriftliche Darlegung des Antragstellers, wie der Kontakt zur Gastfamilie hergestellt wurde A1 Zertifikat A1 Zertifikat einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE). Dies trifft derzeit für folgende Sprachzertifikate zu: Start Deutsch 1 des Goethe-Instituts oder der telc GmbH, Grundstufe Deutsch 1 des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD), TestDaF des TestDaF-Instituts e.v.. Erwerb des Sprachzertifikats ist in Bamako möglich beim Centre Culturel Germano-Malien (CCGM) in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut Abidjan Motivationsschreiben Motivationsschreiben, in welchem dargestellt wird warum ein Au-pair Aufenthalt beabsichtigt ist und was die Pläne nachdem Au-pair Aufenthalt des Antragstellers sind. Au-pair Vertrag Au-Pair-Vertrag, möglichst im Original (die Einschaltung 3

einer Vermittlungsagentur ist nicht erforderlich) Bildungsnachweise Schulzeugnisse, Diplome etc. (soweit vorhanden) Zusätzliche Unterlagen für STUDENTENVISA Lebenslauf Lebenslauf des Antragstellers Motivationsschreiben Motivationsschreiben des Antragstellers zur Studienwahl und zur Zukunftsplanung (1 Seite max.) Zulassungsbescheid Zulassungsbescheid der Universität Finanzierungsnachweis Verpflichtungserklärung nach 66-68 AufenthG, abgegeben bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland, über den gesamten Zeitraum des Studiums (unterschrieben vom Sponsor, nach Möglichkeit in Deutschland) oder Nachweis über die Eröffnung eines Sperrkontos* derzeitiger Sperrbetrag für ein Studienjahr: 8640,- Euro. *Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. In Mali bietet nach dem aktuellen Kenntnisstand der Botschaft keine Bank ein Sperrkonto an, das die Vorgaben des Visumverfahrens erfüllt. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. oder Nachweis über ein Stipendium Nachweis Deutschkenntnisse Nachweis über Deutschkenntnisse wenn die Reisekrankenversicherung (ab Einreise bis Studienbeginn) Unterrichtssprache Deutsch ist. Zusätzliche Unterlagen für VISA ZUR ARBEITSAUFNAHME Arbeitsvertrag Vertrag mit dem deutschen Arbeitgeber, von beiden Vertragspartner unterzeichnet, mit Informationen zum Einkommen und weiteren Vereinbarungen Bei befristeten Verträgen: Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Situation im Heimatland Nachweis zur Bildung Vorlage von Diploma, Schulzeugnissen, etc. Zusätzliche Unterlagen für VISA ZUR AUSBILDUNG / ZUM PRAKTIKUM / ZUR WEITERBILDUNG ( kein Studium) Ausbildungs- /Praktikumsvertrag Vertrag vom deutschen Arbeitgeber, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet, mit Informationen zum Einkommen und weiteren Vereinbarungen (falls vorhanden). Bei einem Praktikum Informationen zum Programm 4

Finanzierung Nachweise zur Finanzierung des Aufenthalts Nachweise zur wirtschaftlichen Verwurzelung Nachweise zur wirtschaftlichen Situation im Heimatland 5