STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Transkript:

STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG ZU EINEM ZENTRALSEMINAR Im Rahmen der fachwissenschaftlichen Information ihrer Mitglieder führt die Kammer ein Tages-Zentralseminar mit dem Thema BILANZTAGUNG 2018 - AKTUELLE BILANZIERUNGSFRAGEN - durch. Die Gesetzgebung, die Rechtsprechung, die Stellungnahmen des IDW und die BMF-Schreiben führen immer wieder zu Änderungen bei der Rechnungslegung und Bilanzierung. Im Seminar werden aktuelle Fragen der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung behandelt und anhand von praktischen Fällen dargestellt. Es werden u.a. behandelt: Erste Erfahrungen und verbliebene Zweifelsfragen bei Jahresabschlüssen nach BilRUG, Bilanzierung bestrittener Steuerforderungen und -schulden nach HGB, aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zum Bilanzsteuerrecht, neue Hinweispflichten bei der Erstellung des Jahresabschlusses (BGH-Urteil vom 26.01.2017), Änderungen bei der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen und weitere aktuelle Fragen. REFERENTEN Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Erftstadt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Prof. Dr. Marcus Scholz, Mannheim Wirtschaftsprüfer Steuerberater TERMIN UND ORT Mittwoch, 13. Juni 2018 Großer Saal der Badnerlandhalle 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr Rubensstraße 21 76149 KARLSRUHE-NEUREUT

GLIEDERUNG DES SEMINARS Begrüßung Teil I StB WP Prof. Dr. Lehwald (vormittags): 1. Erste Erfahrungen und verbliebene Zweifelsfragen bei Jahresabschlüssen nach BilRUG 2. Bilanzierung von Diensterfindungen 3. Neuregelung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern 4. Bilanzierung bestrittener Steuerforderungen und -schulden nach HGB 5. Neues zum Investitionsabzugsbetrag 6. Hinweise zur Offenlegung von Jahresabschlüssen 7. Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zum Bilanzsteuerrecht 7.1 Rückstellungsfragen 7.2 Abzinsung eines unverzinslichen Angehörigen-Darlehens 7.3 BFH-Urteil vom 22.06.2017 zu 6b Abs. 2a EStG Teil II StB WP Prof. Dr. Marcus Scholz (nachmittags): 1. Neue Hinweispflichten bei der Erstellung des Jahresabschlusses BGH-Urteil vom 26.01.2017 2. Bilanzierung entgeltlich erworbener Software 3. AfA beim Erwerb einer Arztpraxis 4. Betriebliche Bauten auf fremdem Grund und Boden 5. Abschreibung nach Gesellschafterwechsel 6. Gesellschafterdarlehen keine korrespondierende Bilanzierung bei Ausscheiden aus der Gesellschaft 7. Zusätzliche Anforderungen an Eigenkapitalkonten 8. Bilanzierung eines langfristigen Fremdwährungsdarlehens 9. Änderungen bei der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen Schlusswort

TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und ihre qualifizierten Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt 230,--. Nehmen von einer Einzelpraxis, einer Sozietät, einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Steuerberatungsgesellschaft mehr als eine Person an dem Seminar teil, so ermäßigt sich die Teilnahmegebühr für die weiteren Personen (Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis als Berufsangehörige oder Nichtberufsangehörige) jeweils auf 165,--. Diese Ermäßigung gilt nicht für Sozietätspartner, Partner einer Partnerschaftsgesellschaft und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung um Ausgleich der angeforderten Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten. Bei Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben. Bei späterer Rücknahme oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Rücknahmeerklärung durch Brief, Telefax oder E-Mail bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer dürfen wir verweisen. Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, erhalten die angemeldeten Personen hierüber Nachricht und die bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

ANMELDUNG Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung online über www.stbk-nordbaden.de/veranstaltungen/online-seminaranmeldung oder unter Benutzung des angefügten Vordrucks der Kammergeschäftsstelle bis spätestens zum zuzuleiten. 1. Juni 2018 SONSTIGE HINWEISE Die Teilnehmer erhalten zum Seminar schriftliche Arbeitsunterlagen. Die Badnerlandhalle in Neureut ist vom Hauptbahnhof Karlsruhe mit der Straßenbahnlinie S 1/S 11 (Richtung Neureut/Hochstetten) erreichbar. Haltestelle Bärenweg (5 Minuten Fußweg zur Halle) erreichbar. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind bei der Badnerlandhalle vorhanden. Karlsruhe im März 2018 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts DR. KLAUS HEILGEIST Präsident Anlage Anmeldevordruck Kammergeschäftsstelle: 69115 Heidelberg Vangerowstraße 16/1 Telefon: 06221-183077 Telefax: 06221-165105 E-Mail: post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE91 6725 0020 0000 0281 50 BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE18 6601 0075 0067 6257 54 BIC: PBNKDEFF660

ANMELDUNG BILANZTAGUNG 2018 AKTUELLE BILANZIERUNGSFRAGEN Anmeldung erbeten bis 1. Juni 2018 Zur Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltung am Mittwoch, 13. Juni 2018 im Großen Saal der Badnerlandhalle in Karlsruhe-Neureut melde(n) ich (wir) verbindlich nachstehend aufgeführte Personen an: Name Vorname Berufsbe- Mitgliedsnummer zeichnung 1. Praxisinhaber Sozietätspartner Partner der Partnerschaftsgesellschaft Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 230,-- 2. Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 230,-- 3. Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur ermäßigten Teilnahmegebühr in Höhe von 165,-- Ich (Wir) versichere(n), dass die unter Ziffern 2 und 3 genannte(n) Person(en) Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis meiner Einzelpraxis - unserer Sozietät - unserer Steuerberatungsgesellschaft ist (sind). Mit der elektronischen Datenverarbeitung der personen- bzw. kanzleibezogenen Angaben in Dateien der Steuerberaterkammer bin ich (sind wir) einverstanden. Nach Erhalt der Rechnung über die Teilnahmegebühren (zugleich Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen) wird der angeforderte Betrag bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten der Kammer beglichen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Ort Datum Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben (Rechnungsadressat) Unterschrift

Hinweise und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden * Für die Anmeldungen zu den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Kammer verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Anmeldeformular der Einladung oder melden Sie sich über die Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Auf diesem Formular sind Name, Vorname, Berufsbezeichnung und ggf. die Mitgliedsnummer des Teilnehmers einzutragen. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. * Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. * Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung die entstandenen Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten auszugleichen. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Veranstaltungsgebühren in der Regel kurz nach dem Termin der Veranstaltung eingezogen. Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Teilnehmer erhalten schriftliche Arbeitsunterlagen. * Bei Stornierung der Teilnahme, die schriftlich erfolgen muss, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben, sofern dieser Rücktritt bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der entsprechenden Erklärung durch Brief, Telefax oder E-Mail in der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer wird ergänzend verwiesen. * Ist eine Veranstaltung ausgebucht, erfolgt eine zeitnahe Information. Bei entsprechender Nachfrage wird versucht, einen zusätzlichen Veranstaltungstermin anzubieten. Die Kammer behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. * Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen hierüber zeitnah unterrichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. * Um das Weiterbildungsangebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten, behält sich die Kammer Abweichungen von den Seminarausschreibungen vor. * Die von der Kammer gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zur Bearbeitung der Seminarteilnahme verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Teilnahmebedingungen sind für jeden Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen der Kammer verbindlich und werden durch die Anmeldung akzeptiert. Kammergeschäftsstelle: 69115 Heidelberg Vangerowstraße 16/1 Telefon: 06221-183077 Telefax: 06221-165105 E-Mail: post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE91 6725 0020 0000 0281 50 BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE18 6601 0075 0067 6257 54 BIC: PBNKDEFF660