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Ministerium des Innern NRW, 40190 Düsseldorf Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1. 40221 Düsseldorf 2~. September 2018. Seite 1 von 6 Telefon,0211 871-3224 Telefax 0211 871-3231 für die Mitglieder desinnenausschusses 60-fach Sitzung- des Innenausschusses am 27.09.2018 Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP vom 13.07.2018 "Zukunft der Wasserschutzpolizei in Nordrhein-Westfalen" Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, zur Information der Mitglieder des Innenausschusses des Landtags übersende ich 60 Exemplare des schriftlichen Berichtes zum TOP "Zukunft der Wasserschutzpolizei in Nordrhein-Westfalen'''. Mit freundlichen Grüßen Dienstgebäude: Friedrichstr. 62-80 40217 Düsseldorf Lieferanschrift: Fürstenwall 129 40217 Düsseldorf Telefon c 0211871-01 Telefax 0211 871-3355 poststelle@im.nrw.de www.im.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 732, 736, 835,.836, U71, U72, U73, U83 Haltestelle: Kirchplatz

Schriftlicher Bericht Seite 2 von 6 des Ministers des Innern für die Sitzung des Innenausschusses am 27.09.2018 zu dem Tagesordnungspunkt "Zukunft der Wasserschutzpolizei in Nordrhein-Westfalen" Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP vom 13.07.2018 Die in der Vorlage 16/4665 avisierten Ergebnisse der am 19.120. und 21./22.12.2016 durchgeführten Workshops legte das Landesamt 'für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD),am 15.02.2017 dem Ministerium für Inneres und Kommunales vor. Beide Workshops waren in der Anlage inhalts- und themengleich und behandelten - Jeweils bezogen auf die Bereiche Rhein und Kanäle - die Fragen: Welche Auswirkungen hat das Konzept des PP Duisburg auf Kunden/Mitarbeiter/Aufgabenerledigung? Welche Anregungen haben Sie? Die Ziele waren: Fortentwicklung der bisherigen konzeptionellen Überlegungen des PP Duisburg mit Blick auf die nächsten 10 Jahre Sachliche Diskussion der möglichen Veränderungen bezüglich der Standorte und Dienstorte an' den Kanälen und auf dem Rhein Aus Sicht der Workshopteilnehmer würde die Umsetzung derkonzeptionellen Überlegungen des PP Duisburg zu folgenden Problematiken führen: Verlängerung der Einsatzreaktionszeiten durch deutlich längere Anfahrtswege Verringerung der Gewährleistung der Verkehrssicherheit als Bestandteil der Inneren Sicherheit durch mangelnde Präsenz mit gleichzeitig negativen,folgen an sensiblen Standorten, wie z.8. Häfen, UmschlagsteIlen, Anlegestellen Verzögerung von unaufschiebbaren Maßnahmen, z.b. im Rahmen der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfolgung bei Umweltund Trunkenheitsdelikten, etc.

. Verlust an Ansehen und Professionalität der WSP in den Augen der schifffahrtstreibenden Bevölkerung, Institutionen, Behörden, etc. keine Gewährleistung einer sachgerechten am gesetzlichen Auftrag und dem Sicherheitsprogrammder WSP orientierten Aufgabenwahrnehmung Einhaltung der AZVO nicht möglich Entstehung zusätzlicher Kosten durch Rückbau von Liegenschaften bzw. erhöhter Kraftstoffverbrauch durch längere Anfahrzeiten Personalproblemeim Rahmen der Nachersatzgewinnung Verlust von Fachwissen Seite 3 von 6 Als. Fazit führten die Workshopteilnehmer aus, dass die dargelegten.kritikpunkte zu einer Verringerung der Arbeitszufriedenheit führen werden und der Motivationsverlust mittel- und langfristig zu schlechteren Arbeitsergebnissen. führen. wird.. Der weitere Prozess und die anstehende Neuorganisation sollen vielmehr dazu führen, die Motivation der Beamten zu erhalten und das hohe Niveau der bisherigen wasserschutzpolizeilichen Arbeit zu garantieren. Am 23.03.2017 wurde die Arbeitsgruppe Wachdienst Wasserschutzpolizei (AG WSP) unter Leitung des stellvertretenden Direktionsleiters der WSP und besetzt mit Polizeibeamtinnen und -beamten der WSP eingerichtet. Weiterhin waren jeweils ein/e Vertreter/in zuzüglich Beauftragte/r der Gleichstellung, Schwerbehinderung und des Polizeihauptpersonalrates inder AG WSPvertreten. Die AG WSP hatte den Auftrag unter Berücksichtigung der veränderten Sicherheitslage (u. a. Hafen~ und Seesicherheit) und der bereits vorlie-. genden Vorschläge der ersten Arbeitsgruppe sowie der Ergebnisse der Workshops dem Ministerium des Innern einen Vorschlag zur zukünftigen Organisation der WSP und dem Umfang der erforderlichen Rhein- und Kanalboote bis Anfang 2018 vorzulegen. Ziel war die Ausrichtung der WSP auf zukünftige Herausforderungen und Aufgaben Unter Berücksichtigung einsatzfachlicher und wirtschaftli-. cher Bedingungen. Das schloss mögliche Standortschließungen und eine Reduzierung von Booten grundsätzlich nicht aus, Im ersten Schritt wurde durch die AG WSP eine umfangreiche Analyse de.r Aufgaben sowie der Sicherheitslage mit Bezug zur WSP durchgeführt.

Auf Grundlage dieser umfangreichen Datensammlung wurde nunmehr in einem zweiten Schritt ein Vorschlag für zukünftige Standorte erarbeitet. Als Entscheidungskriterium mit erster Prioritätwurde die Einsatzlage der 'WSP (außenveranlasste Einsätze, Schiffsunfälle, BAO-Lagen) und als weitere Entscheidungsgrößen mit zweiter Priorität Parameter im Zusammenhangmit dem Verkehrsträger (Schiffsbewegungen, Häfen I Umschlagszahlen, ISPS-Anlagen, Gefahrgutumschlaganlagen) festgelegt. Mit Blick auf die Einsatzlage fand die schwerpunktorientierte Betrachtung objektiviert und auf einer nachvollziehbar berechneten Datengrundlage statt. Die vorgenannten Daten zur Einsatzlage wurden gemäß ihrer Dringlichkeit zunächst mit den Werten 5 (sehr dringlich) bis 1 (weniger dringlich) faktorisiert. Im Weiteren wurden die generierten Wertesummen kilometerbezogen auf die Örtlichkeiten der Wasserstraßen. übertragen. Die jeweiligen Wasserstraßen wurden sodann in Cluster mit 10-km-Abschnitten geglie., dert, so _ dass eine einheitliche abschnittsbezogene. Einsatzbelastung hinsichtlich Anzahl und Wertigkeit für den gesamten Zuständigkeitsbe~ reich berechen- und ablesbar war. Zur Bearbeitung des zweiten Arbeitsschritts,Standortauswahl' Wurden die Unterarbeitsgruppen (UAG) "Rhein" und "Kanal" gebildet. Dadurch konnte den unterschiedlichen Gegebenheiten im Bereich der Norddeutschen Kanäle und im Bereich des Rheins Rechnung getragen werden. Unter Anwendung der zuvor identifizierten und gewichteten Kriterien wurden in den UAG zunächst schwerpuhktorientierte Idealstandorte herausgearbeitet. Diese wurden mit den Ergebnissen von früheren Arbeitsgruppen, bereits vorliegenden Konzepten und dem Status quo abgeglichen. Im Anschluss erfolgte die Entscheidung für eine Auswahl der vorzuschlagenden zukünftigen Standorte. Seite 4 von 6 Der dritte Arbeitsschritt befasste sich mit der Ausstattung der Standorte mit den zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Streifenbooten einschließlich Funkstreifenwagen und Trailer. Auf Grundlage der bereits angewandten schwerpunktorientierten Entscheidungskriterien wurden zuvor die Wachbereichsgrenzen und-betriebszeitender erarbeiteten Standorte festgelegt. Sodann wurde unter ergänzender Einbeziehung revierspezifischer Besonderheiten sowie der in den Leistungsbeschreibungen der Streifenboote für die Motoren festgeschriebenen Betriebsstunden

von max. 2500 p.h. der Bedarf für den jeweiligen Standort und dessen Wachbereich ermittelt. Analog dazu wurde die Zuteilung von Funkstreifenwagen unter ergänzender Einbeziehung der bislang geleis~eten Streifenstunden vorgen9mmen. Abschließend wurden die. für die Aufgabenerfüllung notwendigen Funktionsbesetzungspläne und die Berechnung der erforderlichen Personalstärken bearbeitet. Seite 5 von 6 Im Wesentlichen kam die AG im Konsens zu folgenden Ergebnissen:. Unterhaltung von zukünftig nur noch neun Standorten (vorher 15) Rheinbereich: Bonn, Köln, Düsseldorf, Duisburg und. Emmerich (Reduzierung:Wesel) Die Wache Emmerich übernimmt den wesentlichen Teil des derzeitigen WachbereichesWesel. Darüber hinaus ist die Einrichtung einer zusätzlichen Ermittlungsgruppein Emmerich geplant, welche künftig Überwachungsaufgabenauch wahrnehmen soli. Kanalbereich: Essen, Datteln, Münster und Minden (Reduzierung: Bergeshövede, Bramsehe, Dorsten, Dortmund und Hamm) Zukünftig wird den Wachdienststandorten Münster und Minden der aktuelle Bereich des Wachdienststandortes Bergeshövede mit Wachdienstgruppe Bramsche jeweils in etwa hälftig z:ugeschlagen. Hierdurch entstehen zwar größere Wachbereiche, die Aufgabenwahrnehmung wird jedoch durch eine an die neue vorgeschlagene Organisationsstruktur angepasste, bedarfsgerechte Verteilung von Personal und eine taktisch sinnvolle Positionierung wei-. terer Einsatzmittel gewährleistet. Dies geschieht im Wesentlichen durch den Einsatz zusätzlicher überlappender (Boots-)streifen in den neuen Bereichen der Wachdienststandorte Minden und Münster. Die Wache Datteln gewährleistet' die künftige Einsatzwahrneh-. mung in den Bereichen Dorsten, DortmUnd und Hamm. Zuteilung von zehn Booten (+ Ausbildungsboot WSP 1) im Rheinbereich (Reduzierung um zwei Boote). Zuteilung. von acht Booten im Kanalpereich (Reduzierung um drei Boote)

des' Landes Nordrhein-Westfalen Beschaffung eines zusätzlichen trailerbaren Bootes nebst Trailer Zuteilung von sieben Funkstreifenwagen im Rheinbereich (Reduzierung um drei) Zuteilung von neun FUl1kstreifenwagen im Kanalbereich (Redu. zi'erung um fünf) Anpassung der Funktionsbesetzungspläne Einrichtung von zwei weiteren Ermittlungsgruppen "Gefährliche Güter Umwelt" Seite 6 von 6 Der Abschlussbericht wurde aus einsatzfachlicher Sicht durch das Ministerium des Innern für sachgerecht erachtet. Mit der Umsetzung der 0.9. Ergebnisse ist die Direktion der WSP künftig in der Lage, ihre Aufgaben - auch vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage - effektiv und effizient wahrzunehmen. Die Umsetzung der Ergebnisse bedarf jedoch einer intensiven konzeptionellen Vorbereitung, insbesondere vor dem Hintergrund einer fristgerechten Abmietung betroffener Liegenschaften sowie damit einhergehender durchzuführender Personalmaßnahmen. Das Polizeipräsidium Duisburg wurde beauftragt, die 0.9. Ergebnisse. und die damit~inhergehenden Personalmaßnahmen (Zuteilung des derzeitigen Personals in die neue Standortstruktur) konzeptionell vorzubereiten und hierzu bis zum 02.01.2019 zu berichten.