Wahl zum Integrationsrat der Stadt Lünen am

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Transkript:

Wahl zum Integrationsrat der Stadt Lünen am 7.2.2010

Integration ist eine Zukunftsaufgabe Mehr als jeder vierte Lüner hat einen Migrationshintergrund Von den Minderjährigen (unter 18 J.) schon mehr als jeder dritte (37,9%) Lünen braucht engagierte und kompetente Bewerberinnen und Bewerber für den Integrationsrat

Vergleich für Lünen 2004 Migrationsrat 14 gewählte Mitglieder, 7 Ratsmitglieder und Stellvertreter auf Antrag Wahlrecht für Deutsche, die nach der Einreise eingebürgert wurden, bzw. in den letzten 10 Jahren als Deutsche eingereist sind 2010 Integrationsrat 14 gewählte Mitglieder, 7 Ratsmitglieder keine Stellvertreter auf Antrag Wahlrecht für Deutsche, die frühestens 5 Jahre vor der Wahl die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben

Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind: alle Ausländerinnen und Ausländer, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben Deutsche, wenn sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit frühestens 5 Jahre vor dem Tag der Wahl erworben haben (Stichtag: 06.02.2005) Wahlberechtigte Deutsche müssen sich bis zum 12. Tag vor der Wahl (26.01.2010) in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu führen.

Wer darf nicht wählen? Nicht wahlberechtigt sind: Asylbewerberinnen und Asylbewerber Ausländer ohne rechtmäßigen Aufenthalt (z.b. Geduldete) Personen, die neben der deutschen, noch eine weitere Staatsbürgerschaft haben (Doppelstaatler), außer den oben genannten (die erst seit 5 Jahren Deutsche sind) Mitglieder diplomatischer Missionen usw.

Wahlbenachrichtigung Alle Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 16.01.2010 eine schriftliche Wahlbenachrichtigung mit der Anschrift des zuständigen Wahllokals und dem Hinweis, dass auch Briefwahl möglich ist.

Wer kann gewählt werden? wählbar sind: alle Wahlberechtigten sowie alle Lüner Bürgerinnen und Bürger, soweit sie das 18. Lebensjahr vollendet haben also auch Deutsche Voraussetzung in jedem Fall: (Haupt-) Wohnung in Lünen

Wahlzeit: bis 2015 Die Amtszeit des Integrationsrates ist an die Wahlzeit des Rates gebunden (fünf Jahre) Wer jetzt kandidiert, übernimmt eine Verantwortung und eine Verpflichtung für diesen (langen) Zeitraum

Aufgaben der Mitglieder 6-7 Sitzungen und 1 Seminar im Jahr Vor- und Nachbereitung der Sitzungen davor: Vorbereitungssitzungen (freiwillig) evtl. andere Mandate (sachkundige Einwohner in Ratsausschüssen, Vertreter bei der LAGA, in Beiräten usw.) Beteiligung an Veranstaltungen (Multi-kulturelles Stadtfest, Ramadanfeier usw.) Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger

Gesetzliche Rechte der Mitglieder Recht auf Freistellung von der Arbeit wie bei Ratsmitgliedern, soweit es die Ausübung des Mandates erfordert Sitzungsgeld Verdienstausfallersatz, wenn nötig

Rechte des Integrationsrates Er kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen Eine Stellungnahme des Integrationsrates muss dem Rat oder einem Ratsausschuss vorgelegt werden Bei der Beratung darüber kann ein Mitglied des Integrationsrates teilnehmen und sich dazu äußern Im Rat oder den Ausschüssen sollen keine Beschlüsse gefasst werden, die die Migranten besonders betreffen, bevor der Integrationsrat Gelegenheit zur Stellungnahme hatte Vorschlag von sachkundigen Einwohnern für die Ausschüsse an den Rat Weitere Vereinbarungen mit Rat und Bürgermeister werden noch abgeschlossen

Erfolge des Migrationsrates (Beispiele) Multikulturelles Stadtfest Einführung des Rucksackprogramms Lüner Dialog Gemeinsame Ramadanfeier Gebetsraum im Marienhospital (zugesagt) Frauenschwimmen im Zentralhallenbad Partnerschaftsbeziehungen mit Bartin Antidiskriminierungsbemühungen Beteiligung an Projekten: Komm In, Soziale Stadt Gahmen, Stärken vor Ort, Kommunale Bildungslandschaft

Welche Chancen bietet die Mitgliedschaft im Integrationsrat? Die Möglichkeit, sich für Interessen von Migranten einzusetzen Einblick in (Kommunal-) Politik und Verwaltung zu bekommen neue Personen kennenzulernen und neue Kontakte zu schließen neue (Lern-) Erfahrungen zu machen (Persönlichkeitsentwicklung)

Kandidieren aber wie? Wahlvorschlag einreichen - um in den Integrationsrat gewählt werden zu können, muss ein Wahlvorschlag spätestens bis zum 21.12.2009 beim Wahlamt eingereicht werden - das Wahlamt ist im Rathaus in der 2. Etage - Für einen Wahlvorschlag müssen die städtischen Vordrucke benutzt werden - Es können Wählergruppen/Listen oder Einzelpersonen/-bewerber kandidieren. Wenn aber ein gewählter Einzelbewerber später ausscheidet, fällt der Sitz weg. Insofern besser: Listen bilden! (wenigstens zwei bis drei Personen)

Wahlvorschlag muss die Zustimmungserklärungen aller Bewerber enthalten jeder darf nur für einen Wahlvorschlag benannt werden bei Listenvorschlägen ist die Bezeichnung der Liste anzugeben außerdem ist bei Listen eine Vertrauens-person und eine stellvertretende Vertrauensperson anzugeben wer im Öffentlichen Dienst (insbesondere bei der Stadt Lünen) arbeitet, darf u. U. nicht dem Integrationsrat angehören (wohl kandidieren)

Unterstützungsunterschriften Nach Einreichung eines Wahlvorschlages werden Formblätter mit den Namen der Liste und der Bewerber für Unterstützungsunterschriften ausgegeben Mindestens 30 Unterschriften sind für jeden Wahlvorschlag nötig: besser mehr! Nur Wahlberechtigte dürfen unterschreiben! Jeder darf nur einmal unterschreiben! Frühzeitig abgeben: dann können Fehler noch berichtigt werden!

Vordrucke Für Wahlvorschläge usw. müssen die amtlichen Formblätter verwendet werden Man bekommt sie bei der Geschäftsstelle des Migrationsrates (Zimmer 609 im Rathaus) bei der Wahlabteilung (Zimmer 205) online unter www.luenen.de/wahlen Nach dem Ausfüllen aber ausdrucken, unterschreiben (lassen) und abgeben

Stimmzettel Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel wird durch Los bestimmt Die Bezeichnung der Listen in deutscher Sprache sowie Namen und Vornamen der Bewerber (höchstens 15) werden aufgeführt

Wahlvorstände Geplant sind wieder 8 Stimmbezirke und ein Briefwahlbezirk. Für jeden wird ein Wahlvorstand benötigt. Die Beisitzer müssen wahlberechtigt sein. Sie sollen von den Listen vorgeschlagen werden Wir bitten um Ihre Unterstützung dafür