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Transkript:

12 00 O 3 Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Vortrag Datum RR-Sitzung: 14. März 2018 Direktion: Polizei- und Militärdirektion Geschäftsnummer: 2017.POM.823 Klassifizierung: Strategie Sport Kanton Bern Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung... 2 2 Rechtsgrundlagen... 2 3 Beschreibung des Geschäfts... 2 3.1 Ausgangslage... 2 3.2 Grundzüge der Vorlage... 3 3.2.1 Aufbau des Berichts Sport Kanton Bern... 3 3.2.2 Die Strategie Sport Kanton Bern... 4 3.2.3 Abfolge der Themenbereiche... 6 3.3 Termine, Vorgehensplan, Organisation, Zuständigkeiten... 7 3.3.1 Organisation des Projekts... 7 3.3.2 Weiteres Vorgehen und Umsetzung der Strategie... 10 3.4 Folgen bei einer Ablehnung resp. Rückweisung der Strategie Sport Kanton Bern... 11 4 Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik und anderen wichtigen Planungen... 11 5 Auswirkungen auf Finanzen, Organisation, Personal, IT und Raum... 12 6 Auswirkungen auf die Gemeinden... 12 7 Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft... 12 8 Antrag... 12 Letzte Bearbeitung: 27.02.2018 / Dok.-Nr.:164796 / Geschäftsnummer: 2017.POM.823 Seite 1 von 12

1 Zusammenfassung Mit Beschluss Nr. 851/2015 vom 1. Juli 2015 beauftragte der Regierungsrat die Polizei- und Militärdirektion (POM), in Zusammenarbeit mit den übrigen Direktionen sowie den wesentlichen privaten Akteuren eine Sportstrategie für den Kanton Bern zu entwickeln. Die Sportstrategie sei dem Regierungsrat Ende 2017 zur Genehmigung und anschliessend dem Grossen Rat zur Kenntnis vorzulegen. Die Arbeiten zur Strategie Sport Kanton Bern konnten im Herbst 2017 abgeschlossen werden. Der Regierungsrat verabschiedete den Bericht mit Vision, strategischen Stossrichtungen und Handlungsfeldern wie vorliegend mit Beschluss Nr. 1404/2017 vom 20. Dezember 2017. Er beantragte dem Grossen Rat, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Während der parlamentarischen Vorberatung entstand das Bedürfnis nach einem zusätzlichen erklärenden Begleitdokument. Diesem Zweck dient der Vortrag des Regierungsrates zum erwähnten Strategiepapier. 2 Rechtsgrundlagen Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1), Art. 49, Art. 86 Abs. 1, Art. 89 Abs. 2 Bst. a Bundesgesetz vom 17. Juni 2011 über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz, SpoFöG, SR 415.0) Gesetz vom 11. Februar 1985 über die Förderung von Turnen und Sport (BSG 437.11) Volksschulgesetz vom 19. März 1992 (VSG; BSG 432.210) Lotteriegesetz vom 4. Mai 1993 (LotG; BSG 935.52) Gesetz vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG, BSG 152.01), Art. 2 Verordnung vom 23. Mai 2012 über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung, SpoFöV, SR 415.01) Verordnung des VBS vom 25. Mai 2012 über Sportförderungsprogramme und -projekte (VSpoFöP, SR 415.011) Verordnung des BASPO vom 12. Juli 2012 über «Jugend und Sport» (J+S-V-BASPO, SR 415.011.2) 3 Beschreibung des Geschäfts 3.1 Ausgangslage Im Jahr 2004 verabschiedete der Regierungsrat ein kantonales Sportleitbild und -konzept mit sieben Leitsätzen und einem entsprechenden Massnahmenkatalog. Mit der Absicht der Zielüberprüfung und der Standortbestimmung setzte sich die Fachkommission Sport in den Jahren 2013 und 2014 mit der Analyse zur Umsetzung des Leitbildes von 2004 auseinander. Es zeigten sich insbesondere zwei Dinge: Einerseits wurden bislang nur wenige Ziele umgesetzt, andererseits fehlten strategische Vorgaben, wohin sich der Sport im Kanton Bern entwickeln sollte. Mit Beschluss Nr. 851/2015 vom 1. Juli 2015 beauftragte daher der Regierungsrat die Polizeiund Militärdirektion, in Zusammenarbeit mit den übrigen Direktionen sowie den wesentlichen Letzte Bearbeitung: 27.02.2018 / Dok.-Nr.:164796 / Geschäftsnummer: 2017.POM.823 Seite 2 von 12

privaten Akteuren eine Sportstrategie für den Kanton Bern zu entwickeln. Dieses Instrument soll Grundlage für die zukünftige Steuerung aller Anliegen des Kantons Bern betreffend Sport sein. Die Sportstrategie sei dem Regierungsrat Ende 2017 zur Genehmigung und anschliessend dem Grossen Rat zur Kenntnis vorzulegen. Damit kam der Regierungsrat nicht zuletzt auch einem von unzähligen Stakeholdern seit Jahren geäusserten Wunsch nach einer Vision und einer Strategie im Bereich Sport nach, die eine politisch getragene Marschrichtung mit entsprechenden Leitplanken fordern. In der Strategie geht es darum, die Eckwerte der künftigen Sportpolitik des Kantons Bern festzulegen. Diese wurden in einem sehr breit angelegten Projekt erarbeitet. Der Regierungsrat verabschiedete den Bericht mit Vision, strategischen Stossrichtungen und Handlungsfeldern mit Beschluss Nr. 1404/2017 vom 20. Dezember 2017. Er beantragte dem Grossen Rat, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Während den Vorberatungen des Berichts in den zuständigen Fachkommissionen des Grossen Rates wurde angesichts der Komplexität des Strategieberichts diskutiert, ob ein zusätzliches erklärendes Begleitdokument die Auseinandersetzung mit der Strategie unterstützen könnte. Die Polizei- und Militärdirektion hielt es deshalb für folgerichtig, den vorliegenden Vortrag zur Unterstützung der Beratung der Inhalte der Strategie nachträglich auszuarbeiten. 3.2 Grundzüge der Vorlage 3.2.1 Aufbau des Berichts Sport Kanton Bern Der Bericht Sport Kanton Bern besteht einerseits aus der Strategie (Vision, strategische Stossrichtungen und Handlungsfelder) sowie andererseits aus der beispielhaften Beschreibung möglicher Ansätze zur Umsetzung der Strategie (Massnahmen). Diese Massnahmen sind somit nicht Teil der eigentlichen Strategie, sondern dienen den politischen Entscheidungsträgern zur Illustration, wie eine Umsetzung des in den Handlungsfeldern beschriebenen Handlungsbedarfs (Wo will der Kanton Bern hin?) aussehen könnte. Abbildung 1 Aufbau des Berichts Strategie Sport Kanton Bern Letzte Bearbeitung: 27.02.2018 / Dok.-Nr.:164796 / Geschäftsnummer: 2017.POM.823 Seite 3 von 12

Mit der Verabschiedung und Kenntnisnahme des Berichts Sport Kanton Bern werden also keine Massnahmen beschlossen. Jede einzelne Massnahme wird zu gegebener Zeit vertieft geprüft und dem finanzkompetenten Organ zum Beschluss vorgelegt. Dieser Aufbau des Berichts wurde in den Projektausschüssen intensiv diskutiert und bewusst wie vorliegend gehalten. Würde die Strategie ohne Massnahmen präsentiert, würden berechtigterweise Fragen nach der Umsetzungsidee (inkl. Kosten) gestellt. Nennt man einzelne mögliche Massnahmen gleichsam als Illustration zur Strategie, dann fokussieren sich die Entscheidungsträger auf diese Massnahmen, die aber eigentlich nicht Gegenstand der Strategie sind, was der inhaltlichen Auseinandersetzung mit der effektiven Strategie nicht dienlich ist. Der Regierungsrat hat daher einen Kompromiss gewählt: Es werden nicht alle möglichen Massnahmen erwähnt (auch nicht alle, die im Laufe des Projekts entstanden sind), sondern nur diejenigen, die zur Illustration dienen und den Handlungsbedarf verständlich machen. Es gibt dabei Massnahmen, deren Kosten man relativ genau beziffern kann und solche, bei denen man die Kosten zurzeit nicht kennt. Dies liegt im Wesen einer Strategie, die auf die weitere Zukunft zielt und deren detaillierte Umsetzungsplanung erst noch erstellt werden muss. 3.2.2 Die Strategie Sport Kanton Bern Die Vision, die strategischen Stossrichtungen und die identifizierten Handlungsfelder stellen die eigentliche Strategie Sport Kanton Bern dar, die dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden soll. 3.2.2.1 Vision Es geht bei der Vision darum, einen kurzen, prägnanten dennoch wegweisenden Slogan zu kreieren, der die Haltung des Kantons Bern gegenüber dem Sport umfassend wiedergibt. Abbildung 2 Slogan der Sportstrategie Für weitere Ausführungen zur Vision wird auf das Kapitel 3 des Berichts Sport Kanton Bern verwiesen (S. 9-11). Der Grosse Rat wird sich dazu äussern können, ob er mit der Vision einverstanden ist oder wenn nicht, ggf. Planungserklärungen einzubringen. 3.2.2.2 Strategische Stossrichtungen Die strategischen Stossrichtungen geben wieder, wie diese Vision umgesetzt werden soll. Sie umschreiben bereits relativ präzis, was im Kanton Bern unternommen werden soll, damit der Sportkanton Bern in Umsetzung der Vision von sich behaupten kann: z.b. Der Sportkanton Bern bewegt!. Die strategischen Stossrichtungen sind Merksätze, die mit erklärendem Text ergänzt werden, z.b. strategische Stossrichtung 3.3.2 Der Kanton Bern begegnet dem ehrenamtlichen Engagement mit Wertschätzung und Anerkennung. Für weitere Ausführungen den strategischen Stossrichtungen wird auf das Kapitel 3 des Berichts Sport Kanton Bern verwiesen (S. 9-11). Letzte Bearbeitung: 27.02.2018 / Dok.-Nr.:164796 / Geschäftsnummer: 2017.POM.823 Seite 4 von 12

Der Grosse Rat wird sich auch hierzu äussern können, ob er mit den beschriebenen strategischen Stossrichtungen einverstanden ist oder wenn nicht, ggf. Planungserklärungen einzubringen. Letztlich geht es darum, dass entschieden wird, ob der Kanton Bern in Zukunft im Bereich Sport den vorgeschlagenen strategischen Stossrichtungen folgen soll. 3.2.2.3 Handlungsfelder Die Handlungsfelder überlagern die strategischen Stossrichtungen und weisen einen höheren Konkretisierungsgrad auf. Der Regierungsrat hat sich überlegt, in welchen Bereichen der Kanton mit staatlichem Handeln im Sport aktiv sein soll. Die Komplexität des Sports mit all seinen Facetten macht es nötig, sich zu beschränken, weil das staatliche Handeln nicht flächendeckend greifen kann und soll. Die Strategie beschränkt sich auf drei Bereiche, in denen Handlungsfelder definiert werden: Sport für alle, Leistungssport und Bildung und Sport. In der Strategie werden die Handlungsfelder beschrieben. Die Reihenfolge folgt keiner Wertung. Anhand konkreter Merksätze wie Die Freiwilligenarbeit fördern wird zuerst immer dargelegt, was im Kanton Bern bereits getan wird (Wo steht der Kanton Bern?) und was noch getan werden soll (Wo will der Kanton Bern hin?). Für weitere Ausführungen zu den Handlungsfeldern wird auf das Kapitel 4 des Berichts Sport Kanton Bern verwiesen (S. 12-36). Es geht für die politischen Gremien darum, zu sagen, ob sie mit den in der Strategie definierten Bereichen, in denen staatliches Handeln im Sport greifen soll, einverstanden sind, bzw. sich zu äussern, wenn sie damit nicht einverstanden sind und ggf. Änderungen vorzuschlagen. Bei den Handlungsfeldern sind als Illustration mögliche Massnahmen angeführt. Damit soll aufgezeigt werden, wie bestimmte Defizite angegangen werden können. Diese Massnahmen sind aber nicht Teil der Strategie (vgl. oben). 3.2.2.4 Die Kaskade der Strategie Dieser Aufbau resultiert in einer Kaskade, die vom Allgemeinen zum Konkreten führt und exemplarisch wie folgt dargestellt werden kann: V: Der Sportkanton Bern BEwegt! S: Der Kanton Bern sorgt mit Sportförderprogrammen für verschiedenste Anspruchsgruppen für mehr Bewegung in jedem Alter. H: Sport und Integration fördern. M: Der Kanton Bern koordiniert interdisziplinäre Aus- und Weiterbildungskurse im Jugend- und Erwachsenensport und fördert so die Sensibilisierung für Integrationsthemen. Abbildung 3 Beispiel Kaskade der Strategie Jedem Satz der Vision (V) folgen verschiedene strategische Stossrichtungen (S), denen aus den drei Bereichen Sport für alle, Leistungssport und Bildung und Sport wiederum verschiedene Handlungsfelder (H), mit (illustrierenden) Massnahmen (M) untergeordnet sind. Auf diese Weise sollen umgekehrt alle Massnahmen, die dereinst ergriffen werden, der Umsetzung der Vision dienen. Ohne diesen strategischen Überbau im Sinne einer politischen Vor- Letzte Bearbeitung: 27.02.2018 / Dok.-Nr.:164796 / Geschäftsnummer: 2017.POM.823 Seite 5 von 12

gabe besteht die latente Gefahr, dass Massnahmen ungezielt und unkoordiniert ergriffen werden und deshalb weniger wirkungsvoll sind (heutiger Zustand). 3.2.3 Abfolge der Themenbereiche Für die folgenden drei Themenbereiche wurden im Bericht Handlungsfelder definiert: Sport für alle 1 Leistungssport Bildung und Sport Die Reihenfolge im Bericht wurde bewusst gewählt. Sie stellt keine Wertung dar, sondern ist als sachlogische Abfolge zu verstehen: Sport für alle (oder Breitensport ) betrifft die gesamte Bevölkerung und enthält auch niederschwellige Sportangebote. Der Leistungssport geht aus dem Breitensport hervor und Bildung und Sport ist ein Ermöglicher sowohl des Leistungssports als auch des Breitensports. Eine andere als eine sachlogische Reihenfolge in der Darstellung der Handlungsfelder würde implizit oder gar explizit eine Wertung beinhalten. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass alle drei Handlungsfelder gleichberechtigt nebeneinander stehen sollten, auch wenn sich in der Umsetzung dann Priorisierungen ergeben werden. Mit Planungserklärungen wird der Grosse Rat seine Prioritäten kundtun können. Abbildung 4 Verhältnis der Handlungsfelder zueinander 1 Dieser Begriff wird analog zu den Sportkonzepten des Bundes als Synonym für den Breitensport verwendet. Er umfasst sowohl das traditionelle vereinsbezogene Sportmodell und Sportverständnis (mit der Dualität Training / Wettkampf und klaren Regeln und Organisationsformen) als auch das nicht organisierte Sporttreiben und Sportangebote mit oder ohne Wettkampforientierung und Leistungsvergleich. Nicht organisierter Sport bedeutet, dass die Sportaktivität nicht angeleitet ist und nicht in einem Angebot eines Sportvereins oder eines kommerziellen Anbieters stattfindet (z. B. Radfahren). Demgegenüber ist der organisierte Sport angeleitet (z. B. Sportverein). Dies können unter anderem Angebote der Sportvereine, Schulen, Gemeinden, Kantone, vom Bund (z. B. im Bereich «Jugend+Sport»), von Interessensgemeinschaften und von privaten respektive kommerziellen Anbietern sein. Letzte Bearbeitung: 27.02.2018 / Dok.-Nr.:164796 / Geschäftsnummer: 2017.POM.823 Seite 6 von 12

3.3 Termine, Vorgehensplan, Organisation, Zuständigkeiten 3.3.1 Organisation des Projekts Der Sport ist ein Bereich mit sehr vielfältigen Stakeholdern (Anspruchsgruppen), wie die nachstehende Darstellung zeigt. Abbildung 5 Übersicht der an der Erarbeitung der Strategie Sport Kanton Bern beteiligten Anspruchsgruppen Die Projektleitenden haben versucht, möglichst viele Stakeholder in das Projekt einzubinden. Die Projektorganisation ist nachstehend dargestellt. Letzte Bearbeitung: 27.02.2018 / Dok.-Nr.:164796 / Geschäftsnummer: 2017.POM.823 Seite 7 von 12

Abbildung 6 Projektorganisation Neben den Vertretern der hauptbetroffenen Direktionen und Ämter waren insbesondere in den beiden Steuerungsausschüssen und im Soundingboard diverse verwaltungsexterne Institutionen meist auf Direktions- oder Geschäftsleitungsstufe vertreten, darunter auch die Direktoren des Bundesamts für Sport (BASPO) und von Swiss Olympic. Auf operativer Stufe arbeiteten folgende Anspruchsgruppen an der Strategie Sport Kanton Bern mit: Teilprojekt Arbeitsgruppe Vertretene Stellen Bildung und Sport Arbeitsgruppe bewegte Schule Bundesamt für Sport (BASPO) Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) Handball-Regionalverband Bern-Jura Pädagogische Hochschule (PH) Bern Universität Bern, Institut für Sportwissenschaften (ISPW) Berner Verband für Sport in der Schule (BVSS) Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) Mitglied Grosser Rat Arbeitsgruppe Hochbegabtenförderung Stadt Biel Feusi Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) Technische Fachschule Bern Gymnasium Neufeld Schulinspektorat Thun Gymnasium Hofwil Mitglied Grosser Rat Letzte Bearbeitung: 27.02.2018 / Dok.-Nr.:164796 / Geschäftsnummer: 2017.POM.823 Seite 8 von 12

Arbeitsgruppe obligatorischer Sportunterricht PH Bern BVSS BASPO AKVB Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) Mitglied Grosser Rat Leistungssport Arbeitsgruppe Athleten-/ Trainerförderung Universität Bern, ISPW Gymnasium Hofwil Dachverband der Berner Sportverbände (bernsport) Mitglied Grosser Rat Arbeitsgruppe Sportveranstaltungen Sportfonds beco Berner Wirtschaft Sportzentrum Gstaad Weitere involvierte Stellen Ski-Weltcup Adelboden AG Verein Internationale Lauberhornrennen Beach Volleyball Gstaad Major Swiss Open Gstaad FC Thun AG Wacker Thun Verein Jungfrau-Marathon Rocket Air Slopestyle Inferno Triathlon Region Interlaken Stadt Thun Regionalplanung Oberland West Thun-Thunersee Tourismus Volkswirtschaft Berner Oberland Kantonales Turnfest Thun BSM Sport für alle Arbeitsgruppe informeller Sport Universität Bern, ISPW Idée Sport Stadt Thun Stadt Biel Berner Wanderwege Flying Metal Arbeitsgruppe Infrastruktur Amt für Wald Stadt Bern Arbeitsgruppe organisierter Sport Universität Bern, ISPW Kantonal Bernischer Schwimmverband Fachkommission Sport (FAKO Sport) Weitere Projektgremien Projektteam BSM AKVB MBA PH Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) Sozialamt (SOA) Steuerungsgruppe AGR AKVB BASPO beco bernsport BSM MBA SOA Sportrat Swiss Olympic Abbildung 7 Übersicht der in den Projektgremien vertretenen Stellen Dank dem Einbezug zahlreicher Akteure aus dem Bereich des Sports gelang es, die Strategie Sport Kanton Bern bei den zentralen Anspruchsgruppen breit abzustützen. Insgesamt haben in unterschiedlicher Intensität gegen 300 Personen an der Sportstrategie mitgearbeitet Letzte Bearbeitung: 27.02.2018 / Dok.-Nr.:164796 / Geschäftsnummer: 2017.POM.823 Seite 9 von 12

und zum Teil substanzielle Beiträge geleistet. Die Beiträge der verschiedenen Beteiligten wurden von der Projektleitung gebündelt und in einem Prozess der intensiven Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen der Betroffenen priorisiert (in den Bericht aufgenommen, zurückgestellt oder verworfen). Der erarbeitete Bericht stellt somit das Resultat eines intensiven Austausches mit allen Projektbeteiligten dar und wird von den involvierten Stellen mitgetragen. So gab etwa bernsport, die Vereinigung der bernischen Sportverbände, die rund 400 000 Sporttreibende vertritt, bereits ihre einstimmige Unterstützung der Strategie Sport Kanton Bern in den Medien bekannt 2. 3.3.2 Weiteres Vorgehen und Umsetzung der Strategie Der Grosse Rat wird sich in der Märzsession 2018 mit dem Geschäft befassen und entscheiden, ob er die Strategie Sport Kanton Bern zur Kenntnis nehmen will. Dem Parlament steht es dabei frei, Planungserklärungen zu beschliessen, die bei der Umsetzung der Strategie zu berücksichtigen sind. Die Umsetzung der Strategie obliegt anschliessend den für die Handlungsfelder zuständigen Direktionen oder Verwaltungseinheiten bzw. dem finanzkompetenten Organ. Der Umsetzungsstand ist Gegenstand der periodischen Berichterstattung gegenüber dem Regierungsrat (detailliert) bzw. des Geschäftsberichts (global). Verantwortlich für das Controlling und die Berichterstattung ist die Polizei- und Militärdirektion (Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär). Eine periodische Information der zuständigen Kommissionen des Grossen Rates ist ebenfalls möglich. Die Umsetzung der Massnahmen ist derzeit nach folgender Priorisierung geplant: 1. Low hanging fruits Massnahmen, die nichts kosten bzw. Massnahmen, deren Umsetzung im Rahmen der Optimierung der bestehenden staatlichen Leistungen im Bereich Sport möglich ist (z.b. organisatorische Anpassungen). 2. Parallell dazu: Vorbereitung von niederschwelligen Massnahmen Die Zeit der Umsetzung der Massnahmen unter 1. soll benutzt werden, um die Umsetzung von Massnahmen vorzubereiten, die mit geringem Aufwand realisiert werden können (z.b. Verbesserung der Kommunikation). 3. Nutzung von Opportunitäten Wenn immer sich die Gelegenheit ergibt, sollen Möglichkeiten der Umsetzung von Massnahmen genutzt werden. In diesem Bereich sollen nicht eigene Projekte gestartet werden, sondern es sollen die Möglichkeiten zur Integration der Bedürfnisse des Kantons Bern in bestehende Projekte geprüft werden (z.b. Projekte im Bereich des Langsamverkehrs). 4. Realisation von Grossprojekten Grossprojekte sollen dann angepackt bzw. umgesetzt werden, wenn deren Realisierung sowieso ansteht (z.b. Umbau/Erweiterung von Sportinfrastruktur wie Turnhallen). 2 vgl. Medienmitteilung vom 19. Februar 2018. Letzte Bearbeitung: 27.02.2018 / Dok.-Nr.:164796 / Geschäftsnummer: 2017.POM.823 Seite 10 von 12

In diesem Sinne ist eine Priorisierung der Handlungsfelder oder der Umsetzungsmassnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht detailliert möglich, was auch in der Natur einer Strategie liegt. Auch bei einer Rückweisung der Strategie können Massnahmen zur Weiterentwicklung des Sports beschlossen werden, allerdings ohne strategische Vorgaben und auf der Grundlage von z.t. veralteten Gesetzen. In diesem Zusammenhang ist erneut zu betonen, dass die Umsetzung einer Massnahme in jedem Fall den Beschluss des jeweils ausgabenkompetenten Organs voraussetzt. Mit der Kenntnisnahme der Strategie Sport Kanton Bern werden somit noch keine Massnahmen und keine Ausgaben beschlossen. Es obliegt dem jeweils ausgabenkompetenten Organ zu entscheiden, ob die Umsetzung einer Massnahme im Bereich des finanziell Machbaren liegt. 3.4 Folgen bei einer Ablehnung resp. Rückweisung der Strategie Sport Kanton Bern Die Strategie Sport Kanton Bern ist in einem breit abgestützten Prozess von Fachleuten u.a. unter Einbezug der Politik (Sportrat) erarbeitet worden und wird von den beiden Projektausschüssen, den beiden hauptbetroffenen Direktionen POM und ERZ und vom Gesamtregierungsrat unterstützt. Der Regierungsrat hat den Wunsch, dass sich der Grosse Rat inhaltlich mit dem Bericht auseinandersetzt, damit der Kanton Bern nicht auch das kommende Jahrzehnt im Sportbereich ohne strategische Ausrichtung operiert. Eine Rückweisung würde nachfolgenden Gesetzesänderungen den Boden entziehen oder diese verzögern. Zumindest das Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport vom 11. Februar 1985, das dringend angepasst werden sollte, könnte nicht revidiert werden, weil eine Grundlage (politischer Auftrag/Wille und strategische Stossrichtung) fehlt. Sollte der Grosse Rat eine Überarbeitung der Strategie fordern (Rückweisung mit Auflagen), würde dies Verzögerung des Abschlusses des Projekts von mindestens einem Jahr bedeuten. Insbesondere die geplanten und dringend notwendigen Gesetzesrevisionen im Sport- und Volksschulbereich würden voraussichtlich hinausgeschoben. Vor allem im Bereich der Volksschulgesetzgebung wäre das erschwerend, weil z.b. die Regelung der Hochbegabtenförderung auch in Bereichen ausserhalb des Sports unbedingt einer gesetzlichen Grundlage bedarf und diese Gesetzesanpassungen in Zusammenhang mit der Revision 2020 (Zuständigkeitswechsel der Sonderschulen von der GEF zur ERZ) geplant sind. Einzelne Massnahmen aus dem Bericht könnten auch bei einer Ablehnung oder Rückweisung umgesetzt werden, allerdings ohne einer klaren, politisch getragenen Strategie zu folgen, was die Wirksamkeit und Zielgerichtetheit der Massnahmen möglicherweise in Frage stellen würde. 4 Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik und anderen wichtigen Planungen Aus den Richtlinien der Regierungspolitik 2015-2018 geht hervor, dass der Regierungsrat seine politische Arbeit bewusst auf diejenigen Herausforderungen fokussieren will, die in den kommenden Jahren ganz besondere Beachtung und Anstrengungen erfordern. Für einzelne Fachbereiche, in denen ein spezielles Augenmerk des Regierungsrates erforderlich ist, will er daher gesonderte Strategien erarbeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Strategie Sport Kanton Bern vollkommen mit den Richtlinien der Regierungspolitik vereinbar. Letzte Bearbeitung: 27.02.2018 / Dok.-Nr.:164796 / Geschäftsnummer: 2017.POM.823 Seite 11 von 12

5 Auswirkungen auf Finanzen, Organisation, Personal, IT und Raum Die Strategie Sport Kanton Bern resp. deren Verabschiedung und Kenntnisnahme hat keine Auswirkungen auf Finanzen, Organisation, Personal, IT und Raum. Mit der Kenntnisnahme der Strategie nimmt der Grosse Rat nur die Strategie zur Kenntnis. Hinsichtlich der Umsetzung wird damit noch nichts beschlossen oder präjudiziert. Es handelt sich vorliegend um eine Strategie und nicht um eine Umsetzungsplanung. Die Massnahmen werden in geeigneter Form und zu geeignetem Zeitpunkt dem jeweils ausgabenkompetenten Organ zur Beschlussfassung vorgelegt, wobei dann die Auswirkungen auf Finanzen, Organisation, Personal, IT und Raum detailliert aufzuzeigen sind. Einzelmassnahmen können schon jetzt dem finanzkompetenten Organ zum Beschluss vorgelegt werden. Ziel wäre es aber, dass zukünftig alle Kantonsstellen die Ressourcen für den Sport einer Strategie Sport Kanton Bern folgend einsetzen. 6 Auswirkungen auf die Gemeinden Die Strategie Sport Kanton Bern resp. deren Verabschiedung und Kenntnisnahme hat keine direkten Auswirkungen auf die Gemeinden. Erst die Umsetzung der Strategie resp. der Beschluss einzelner Massnahmen können entsprechende Auswirkungen haben. Diese sind daher dem jeweils ausgabenkompetenten Organ zusammen mit dem Beschluss detailliert darzulegen. Die Strategie kann für die Gemeinden jedoch eine Richtschnur darstellen, an der sie ihr eigenes Handeln ausrichten können. Zudem gibt sie den Gemeinden einen Anhaltspunkt, in welche Richtung sich der Kanton Bern im Bereich des Sports bewegen wird. 7 Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft Sport und Bewegung können Generationen und Kulturen verbinden, die sozialen Kompetenzen fördern, die Leistungsfähigkeit und Lebensqualität der Bevölkerung jeglichen Alters steigern und einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen leisten. Sport und Bewegung spielen eine wichtige Rolle für die soziale Integration sowie für die Gesundheit und Freizeitgestaltung der Bevölkerung. Die Förderung des Schulsports, des Breitensports für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie des Leistungssports ist angesichts der grossen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung und des präventiven Potenzials von öffentlichem Interesse und eine Aufgabe des Kantons Bern. Somit wird die Strategie Sport Kanton Bern wesentliche Auswirkungen insbesondere auf die Gesellschaft haben. Für weitere Informationen wird auf den Bericht des Regierungsrates verwiesen. 8 Antrag Dem Regierungsrat wird beantragt, die Ziffer 2 des RRB 220/2016 vom 7. März 2018 abzuändern und den vorliegenden Vortrag den Mitgliedern des Grossen Rates als zusätzliches, erläuterndes Begleitdokument zum Strategiebericht Sport Kanton Bern per E-Mail zuzustellen. Letzte Bearbeitung: 27.02.2018 / Dok.-Nr.:164796 / Geschäftsnummer: 2017.POM.823 Seite 12 von 12