Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge. Ausgabe 2018 Tipps und Hinweise

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Transkript:

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe 2018 Tipps und Hinweise

Allgemeine Informationen Zu welchem Zweck kann ich meine Vorsorgegelder einsetzen? Für den Erwerb oder die Erstellung von selbstgenutztem Wohneigentum im In und Ausland. Die Finanzierung einer Ferien oder Zweitwohnung ist ausgeschlossen. Für die Rückzahlung von Hypothekardarlehen. Für den Erwerb von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft oder ähnlicher Beteiligungen. Ich will die Vorsorgemittel vorbeziehen oder sie verpfänden was muss ich tun? Die Basler informiert mich über die Höhe der zur Verfügung stehenden Vorsorgegelder und übergibt mir die Unterlagen, welche zur Beantragung notwendig sind. Unter mybaloise (www.baloise.ch/mybaloise) kann ich diese Berechnung auch selber durchführen. Welche Verwendungsformen sieht das Gesetz vor? Bei einem Vorbezug beziehe ich einen Teil meiner Austrittsleistung sofort. Bei der Verpfändung setze ich einen Teil meiner Vorsorgegelder als Sicherheit gegenüber meinem Hypothekargläubiger ein.

Der Vorbezug Wie hoch ist der Betrag, den ich vorbeziehen kann? Bis zum Alter 50 entspricht der Vorbezug maximal der Höhe meiner Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung). Ab Alter 50 steht mir maximal die Austrittsleistung im Alter 50 oder falls höher die Hälfte der Austrittsleistung im Zeitpunkt des Bezuges zur Verfügung. Was muss ich beachten? Der Mindestbetrag für einen Vorbezug beträgt 20 000 CHF. Diese Regelung gilt nicht für den Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften undvon ähnlichen Beteiligungen sowie für Inhaber von Freizügigkeitskonten oder Freizügigkeitspolicen. Einen Vorbezug kann ich alle 5 Jahre beanspruchen. Einen Vorbezug kann ich letztmals 3 Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen geltend machen. Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an den Darlehensgeber, Verkäufer, Ersteller oder die Wohnbaugenossenschaft. Bei einem Vorbezug wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Es erfolgt ein Eintrag im Grundbuchamt. Die aus einem Einkauf von Beitragsjahren resultierende Austrittsleistung darf innerhalb der darauf folgenden 3 Jahre nicht vorbezogen werden. Ein Vorbezug innerhalb von 3 Jahren nach einem Beitragseinkauf wird üblicherweise als unzulässige Steueroptimierung betrachtet und die Einkäufe, welche innerhalb von 3 Jahren vor einem Vorbezug getätigt wurden, werden nachbesteuert oder nicht zum steuerlichen Abzug zugelassen. In solchen Fällen ist vorgängig die Steuerbehörde zu kontaktieren. Muss ein Vorbezug zurückbezahlt werden? Eine Verpflichtung zur Rückzahlung besteht bei Verkauf und Vermietung des Wohneigentums oder wenn bei Tod der versicherten Person keine Vorsorgeleistung fällig wird. Nicht als Verkauf gilt die Übertragung an eine vorsorgerechtlich begünstigte Person (z.b. Ehegatte). Die freiwillige Rückzahlung ist jederzeit möglich bis 3 Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen, bis zum Eintritt eines anderen Vorsorgefalles (Invalidität oder Tod) oder bis zur Barauszahlung der Austrittsleistung. Der Mindestbetrag für eine Rückzahlung beträgt 10 000 CHF. Welche Folgen hat ein Vorbezug für meine Vorsorgeansprüche? Ein Vorbezug hat niedrigere Altersleistungen zur Folge. Ferner kann es zu einer Kürzung der versicherten Invalidenund/oder Hinterlassenenleistungen kommen. Über die Auswirkung eines Vorbezugs auf die Höhe meiner Vorsorgeleistungen informiert mich die Basler gern undbietet mir ausserdem die Möglichkeit einer zusätzlichen Versicherung im Rahmen einer steuerbegünstigten Säule 3a oder einer Risiko Lebensversicherung inder Säule 3b. Freiwillige Einkäufe von Beitragsjahren dürfen erst dann wieder vorgenommen werden, wenn der Vorbezug zurückbezahlt ist.

Die Verpfändung Wie hoch ist der Betrag, den ich verpfänden kann? Bis zum Alter 50 kann ein Betrag bis höchstens der aktuellen Höhe der Austrittsleistung verpfändet werden. Ab Alter 50 steht mir maximal die Austrittsleistung im Alter 50 oder falls höher die Hälfte der Austrittsleistung im Zeitpunkt der Verpfändungzur Verfügung. Was muss ich beachten? Im Unterschied zum Vorbezug kann nicht nur die Austrittsleistung verpfändet werden, sondern auch alle übrigen Vorsorgeleistungen. Eine Verpfändung kann letztmals 3 Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen geltend gemacht werden. Im Zeitpunkt der Verpfändunghat diese keinen Einfluss auf die Höhe meiner Vorsorgeansprüche. Sollte es jedoch zueiner Pfandverwertung kommen, so treten die gleichen Folgen ein wie bei einem Vorbezug. Barauszahlung der Austrittsleistung Auszahlung von Vorsorgeleistungen (z.b. Renten) Übertragung eines Teils der Austrittsleistung infolge Scheidung auf eine Vorsorgeeinrichtung des anderen Ehegatten. Was sind die Folgen einer Pfandverwertung? Eine Pfandverwertung erfolgt, wenn ich meinen Verpflichtungen aus dem Pfandvertrag nicht mehr nachkommen kann. Dann besteht die Möglichkeit, dass meine verpfändeten Vorsorgeleistungen vom Pfandgläubiger beansprucht werden. Das heisst, ich verliere sofort meine verpfändeten Renten bzw. Kapitalleistungen sowie Freizügigkeitsansprüche. Es treten grundsätzlich die gleichen Folgen ein wie bei einem Vorbezug (Kürzung der Vorsorgeleistungen, sofortige Besteuerung des Erlöses aus Pfandverwertung, Anmerkung der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch). Kann eine verpfändete Vorsorgeleistung ausbezahlt werden? Falls verpfändete Vorsorgeleistungen ausbezahlt werden sollen, bin ich gesetzlich verpflichtet, vorgängig die schriftliche Zustimmung des Pfandgläubigers beizubringen, soweit die Pfandsumme betroffen ist. Dies gilt in folgenden Fällen:

Die Steuern Welche steuerlichen Folgen hat ein Vorbezug? Der Vorbezug und der aus einer Pfandverwertung erzielte Erlös haben bei Bund, Kanton und Gemeinde eine sofortige Besteuerung als Kapitalleistung aus Vorsorge zur Folge. Der Bund besteuert diese Leistungen getrennt vom übrigen Einkommen zum Einkommenssteuertarif, wobei lediglich ein Fünftel der Steuer erhoben wird. Die Kantone undgemeinden kennen unterschiedliche Besteuerungssysteme (getrennt vom übrigen Einkommen, zum Rentensatz oder nach Spezialtarifen). Die für mich geltende Steuerbelastung kann ich bei meiner zuständigen Steuerbehörde in Erfahrung bringen. Das für die Wohneigentumsförderung zur Verfügung gestellte Kapital muss vollumfänglich für diesen Zweck eingesetzt werden. Ich muss daher die dafür zu bezahlenden Steuern aus meinem eigenen Vermögen aufbringen. Bin ich im Ausland steuerpflichtig wird ein Quellensteuerabzug vorgenommen. Wann kann ich eine Rückerstattung der Steuern verlangen? Ich habe Anspruch auf Rückerstattung, wenn ich den Vorbezug oder einen allfälligen Erlös aus Pfandverwertung an meine Vorsorgeeinrichtung zurückzahle. Ein entsprechendes schriftliches Gesuch ist innert 3 Jahren nach der Rückzahlung bei derjenigen Behörde einzureichen, welche die Steuererhobenhat. DiesemGesuchsinddie folgenden Unterlagen beizulegen: Eine Bescheinigung über die Rückzahlung (diese erhalte ich von meiner Vorsorgeeinrichtung) Einen Nachweis über das in Wohneigentum investierte Vorsorgekapital Einen Nachweis über den für Bund, Kanton oder Gemeinde bezahlten Steuerbetrag Was muss ich beachten? Die Rückzahlung ist vom steuerbaren Einkommen nicht absetzbar. Bei einer Rückzahlung werden die bezahlten Steuern ohne Zinsen zurückerstattet.

Ausführliche Regelungen finde ich in den gesetzlichen Bestimmungen undin den Reglementsbestimmungen. Basler Leben AG Aeschengraben 21, Postfach CH 4002 Basel Kundenservice 00800 24 800 800 kundenservice@baloise.ch www.baloise.ch 350.1037d 9.18 1.5m