Sankt Augustin im August 2018

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1 Geltungsbereich. 2 Beitragspflicht

(3) Beitragsschuldner sind die Personen im Sinne von Abs. 1 und 2. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.

Transkript:

Sankt Augustin im August 2018 Elterninformation für die Elternbeiträge ab 01.08.2018 Liebe Eltern, der Rat der Stadt Sankt Augustin hat am 06.12.2016 neue Elternbeitragssatzungen für den Besuch einer tageseinrichtung, einer tagespflege und einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich beschlossen, die zum 01.08.2017 in Kraft getreten sind. Die Elternbeitragssatzungen sehen eine jährliche Erhöhung der Einkommensstufen um 2 % und der Elternbeiträge um 3 % vor. Diese dynamische Erhöhung ist satzungsgemäß erstmals zum 01.08.2018 in Kraft getreten. Die neuen Einkommensstufen und neuen Elternbeiträge können Sie aus den beigefügten Tabellen entnehmen und natürlich unter www.sankt-augustin.de Stichwort Elternbeitrag nachlesen. Aufgrund dieser Satzungsänderung muss in jedem Einzelfall ein neuer Bescheid erstellt werden. Davon sind Alle betroffen, also 1. die Eltern, deren erstmals zum 01.08.2018 eine tageseinrichtung, eine tagespflege oder Offene Ganztagsschule besuchen und 2. die Eltern, deren schon im letzten Jahr dort waren und weiterhin dort betreut werden. Das ist ein erheblicher Verwaltungsaufwand, der dazu führt, dass viele von Ihnen den Bescheid erst nach dem 01.08.2018 erhalten werden. Sofern alle notwendigen Unterlagen bei der Elternbeitragsstelle vorliegen, werden Sie den Bescheid voraussichtlich im Oktober / November 2018 erhalten. Dann wird der Elternbeitrag rückwirkend ab 01.08.2018 festgesetzt. Die Eltern, die ihr Kind neu angemeldet haben, bekommen einen Neufestsetzungsbescheid ab 01.08.2018. Die Eltern, deren schon längere Zeit das Betreuungsangebot wahrnehmen, erhalten einen Änderungsbescheid für die Zeit ab 01.08.2018 Die Eltern deren sich im beitragsfreien Kita-Jahr befinden, sind davon selbstverständlich nicht betroffen. Sie müssen keinen Elternbeitrag zahlen). -2-

2 Ich empfehle Ihnen, in der Tabelle nachzuschauen, in welcher Höhe Sie schätzungsweise einen Elternbeitrag zahlen müssen. Das ergibt sich aus Ihrem Jahreseinkommen und der Einkommensstufe sowie dem Betreuungsangebot: Hierzu ein Beispiel: Sie haben ein Jahreseinkommen on zu 35.000. Damit gehören Sie zur Einkommensstufe 3. Ihr Kind ist unter alt und wird in der Kita 35 Std. wöchentlich betreut. Elternbeitrag ab 01.08.2018: 105 / monatlich. Sinnvoll ist es, den voraussichtlich zu zahlenden Elternbeitrag vorsorglich monatlich zurückzulegen. Sofern Sie ein Lastschriftmandat erteilt haben, wird die Nachforderung zur neuen Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Bei einem Dauerauftrag müssen Sie die zu wenig gezahlten Beiträge selbst überweisen. Sollten Sie zu viel Elternbeiträge gezahlt haben, werden Ihnen diese automatisch erstattet. Für Fragen zum Elternbeitrag stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Elternbeitragsstelle gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen finden Sie hier unten auf dem Elternbrief. Wir wünschen Ihnen und Ihren n eine gute Zeit! Beigeordneter Elternbeiträge Buchstabe Aa - Ali, B, C, D* Frau Janzen Tel. 02241/243-489, E-Mail: elisabeth.ianzen@sankt-auqustin.de Buchstabe Alj - Az, S, T* Frau Lohmar Tel. 02241/243-448, E-Mail: heike.lohmar@sankt-auqustin.de Buchstabe E - L, ohne I, J* Frau Beilke Tel. 02241/243-476, E-Mail: beilke@sankt-auqustin.de Buchstabe I, J, M - Z, ohne S, T* Frau Erken Tel. 02241/243-451 E-Mail: sinem.erken@sankt-augustin. maßgeblich ist der Name des Kindes

Anlage 1 zu 5 Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Elternbeitragstabelle der Stadt Sankt Augustin, gültig ab 01.08.2018 EK- Stufe Monatliche Beitr ge Einkommensstufe Jahreseinkommen* unter unter n n 25 Std./Wo. 35 Std./Wo. unter n 45 Std./Wo. Elternbeitr ge*2 25 Std./Wo. 35 Std./Wo. 45 Std./Wo. 1 17.650 0 0 0 0 0 0 2 25.500 54 60 82 27 30 41 3 39.424 95 105 148 47 53 74 4 50.310 158 175 244 79 88 123 5 61.199 241 270 377 122 134 187 6 71.399 348 388 542 174 194 271 7 81.599 441 489 616 220 245 343 8 91.799 467 519 653 258 285 400 9 101.999 497 548 686 271 302 421 10 112.199 501 556 694 279 306 428 11 122.399 507 563 705 279 309 434 12 ab 122.400 511 569 711 281 313 438 Spalte I II III IV V I * Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des 2 Absatz 1 und 2 des Einkommenssteuergesetztes. Die Einkommensstufen steigen um 2 % p. a.- erst alig zum 01.08.2018. *2 Die Beiträge steigen um 3 % p. a. - erstmalig zum 01.08.2018. Die ermittelten Beträge werden auf den jeweils nächstliegenden vollen Eurobetrag kaufmännisch auf- oder abgerundet. -2-

-2- Einko mensstufe *1 Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme der tagespflege, gültig ab 01.08.2018 EK 1 17.650 EK2 25.500 EK3 39.424 EK 4 50.310 EK5 61.199 EK6 71.399 EK7 81.599 EK8 91.799 EK 9 101.999 EK 10 112.199 EK 11 122.399 EK 12 ab 122.400 Förderstunden Elternbeiträge*2 ab 10* 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ab 15 0,00 16,89 45,73 89,71 158,41 233,40 298,29 316,31 337,94 340,11 344,43 347,32 16 0,00 18,95 47,79 91,77 159,44 234,43 299,32 317,34 338,97 341,14 345,46 348,35 17 0,00 21,01 49,85 93,83 160,47 235,46 300,35 318,37 340,00 342,17 346,49 349,38 18 0,00 23,07 51,91 95,89 161,50 236,49 301,38 319,40 341,03 343,20 347,52 350,41 19 0,00 25,13 53,97 97,95 162,53 237,52 302,41 320,43 342,06 344,23 348,55 351,44 20 0,00 27,19 56,03 100,01 163,56 238,55 303,44 321,46 343,09 345,26 349,58 352,47 21 0,00 29,25 58,09 102,07 164,59 239,58 304,47 322,49 344,12 346,29 350,61 353,50 22 0,00 31,31 60,15 104,13 165,62 240,61 305,50 323,52 345,15 347,32 351,64 354,53 23 0,00 33,37 62,21 106,19 166,65 241,64 306,53 324,55 346,18 348,35 352,67 355,56 24 0,00 35,43 64,27 108,25 167,68 242,67 307,56 325,58 347,21 349,38 353,70 356,59 25. 0,00 37,49 66,33 110,31 168,71 243,70 308,59 326,61 348,24 350,41 354,73 357,62 26 0,00 37,92 67,05 111,54 170,73 246,51 311,98 330,29 351,78 354,30 358,70 361,65 27 0,00 38,36 67,77 112,76 172,75 249,32 315,37 333,97 355,31 358,19 362,66 365,69 28 0,00 38,79 68,50 113,99 174,77 252,13 318,75 337,64 358,84 362,09 366,63 369,73 29 0,00 39,22 69,22 115,22 176,79 254,95 322,14 341,32 362,37 365,98 370,59 373,77 30 0,00 39,66 69,94 116,44 178,81 257,76 325,53 345,00 365,91 369,87 374,56 377,80 31 0,00 40,09 70,66 117,67 180,83 260,57 328,92 348,68 369,44 373,77 378,53 381,84 32 0,00 40,52 71,38 118,89 182,85 263,38 332,31 352,35 372,97 377,66 382,49 385,88 33 0,00 40,95 72,10 120,12 184,86 266,19 335,70 356,03 376,51 381,55 386,46 389,92 34 0,00 41,39 72,82 121,34 186,88 269,01 339,09 359,71 380,04 385,45 390,42 393,95 35 0,00 41,82 73,54 122,57 188,90 271,82 342,48 363,38 383,57 389,34 394,39 397,99 36 0,00 43,40 76,57 127,40 196,40 282,56 351,34 372,76 393,23 399,00 404,26 407,94 37 0,00 44,99 79,60 132,23 203,90 293,30 360,21 382,13 402,89 408,66 414,14 417,89 38 0,00 46,58 82,63 137,06 211,40 304,05 369,08 391,50 412,56 418,32 424,02 427,84 39 0,00 48,16 85,65 141,89 218,90 314,79 377,95 400,88 422,22 427,99 433,90 437,79 40 0,00 49,75 88,68 146,72 226,39 325,53 386,82 410,25 431,88 437,65 443,78 447,74 41 0,00 51,34 91,71 151,55 233,89 336,27 395,68 419,62 441,54 447,31 453,65 457,69 42 0,00 52,92 94,74 156,38 241,39 347,02 404,55 429,00 451,20 456,97 463,53 467,64 43 0,00 54,51 97,77 161,22 248,89 357,76 413,42 438,37 460,86 466,63 473,41 477,59 44 0,00 56,09 100,80 166,05 256,39 368,50 422,29 447,74 470,52 476,29 483,29 487,54 45 0,00 5,68 103,82 170,88 263,89 379,25 431,16 457,11 480,19 485,95 493,16 497,49 46 0,00 59,27 106,85 175,71 271,38 389,99 440,03 466,49 489,85 495,62 503,04 507,44 47 0,00 60,85 109,88 180,54 278,88 400,73 448,89 475,86 499,51 505,28 512,92 517,39 48 0,00 62,44 112,91 185,37 286,38 411,47 457,76 485,23 509,17 514,94 522,80 527,34 * nur in Verbindung mit Kita oder OGS 11 *1 Ein ommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des 2 Absatz 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes. Die Einkommensstufen steigen um 2 % p. a. - erstmalig zum 01.08.2018. Die ermittelten Beträge werden auf den jeweils nächstliegenden ollen Eurobetrag kaufmännisch auf- oder abgerundet. *2 Die Beiträge steigen um 3 % p. a. erstmalig zum 01.08.2018

Anlage 1 zu 5 Erhebung von Beiträgen für die Nutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich, gültig ab 01.08.2018 Monatliche Beiträge Einkommensstufe EK- Stufe Jahreseinkommen* Beitrag*2 1 17.650 0,00 2 25.500 32,00 3 39.424 54,00 4 50.310 87,00 5 61.199 111,00 6 71.399 136,00 7 81.599 161,00 8 91.799 185,00 9 101.999 185,00 10 112.199 185,00 11 122.399 185,00 12 ab 122.400 185,00 * Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des 2 Absatz 1 und 2 des Einkommenssteuergesetztes. Die Einkommensstufen steigen um 2 % p. a.-erst alig zum 01.08.2018. *2 Die Beiträge steigen um 3 % p. a. - erstmalig zum 01.08.2018. Die ermittelten Beträge werden auf den jeweils nächstliegenden vollen Eurobetrag kaufmännisch auf- oder abgerundet.