Von der Beteiligung an Erneuerbare-Energien-Anlagen zum Prosumer Eigenstromerzeugung Der Weg zu einer Europäischen Prosumer-Verordnung, Landesvertretung Rheinland-Pfalz,, Brüssel
Das Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e.v. Der Weg zum Prosumer Gesellschaftliche und wirtschaftliche Effekte von Bürgerenergie Hindernisse für die Beteiligung der BürgerInnen
Das Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e.v. Gründung im März 2012 Seit September 2012 Förderung durch Projektmittel des Landes Rheinland-Pfalz. Gründungsmitglied des Bündnis Bürgerenergie e.v.
Aktuell gibt es 25 Mitglieder, davon sind 23 Energiegenossenschaften. Dahinter stehen über 5000 natürliche und knapp 200 juristische Personen. Die installierte Leistung lag Ende 2015 bei 25 MWp Photovoltaik, 7 Energiegenossenschaften sind an Windrädern beteiligt, eine betreibt ein Windrad und eine eine Biogasanlage Das Gesamt-Investitionsvolumen für die Anlagen betrug Ende 2015 rd. 52 Mio, davon rd. 20 Mio Eigenkapital.
Der Weg zum Prosumer Einspeiseanlage Vor-Ort- oder Direktverbrauch (Direktlieferung) von Strom in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang Anlagenpachtmodell Mieterstrommodell Den Kreis schließen: z.b. Ökostromangebot, Quartiersversorgung und E-Mobilität
Einspeiseanlage Beteiligung Vieler, auch ohne eigene Flächen und mit niedriger Eintrittsschwelle Informationsangebote, z.b. Vorträge, Exkursionen Beratungsangebote für Mitglieder und Interessierte Mitmachangebote, z.b. regelmäßige Treffen soziales Engagement, z.b. Büchereien, Kindergärten
Direktlieferung von Strom Die Energiegenossenschaft errichtet und betreibt PV-Anlage auf dem Dach des Partners Partner bezieht Strom direkt aus der PV-Anlage Geringere Strombezugskosten weil ohne netzgebundene Entgelte und Stromsteuer Überschussstrom wird eingespeist und vergütet Aber volle EEG-Umlage, weil keine Personenidentität Vorteile für den Partner: Keine eigene Investition Kein Betreiberrisiko Quelle: solarmotion GmbH Langfristig stabiler Strompreis Mitarbeiter, Kunden, Mieter können sich an der Anlage beteiligen
Anlagenpachtmodell Die Energiegenossenschaft errichtet PV-Anlage auf dem Dach des Partners Partner pachtet PV-Anlage und betreibt sie selbst (Betrieb kann an die BEG als Dienstleister übertragen werden) Geringere Strombezugskosten, weil ohne netzgebundene Entgelte und Stromsteuer Reduzierte EEG-Umlage, weil Personenidentität Überschussstrom wird eingespeist und vergütet Betreiberpflichten müssen erfüllt sein; kein unerlaubtes Finanzierungsleasing Vorteile für den Partner: Keine eigene Investition Langfristig stabiler Strompreis Mitarbeiter, Kunden, Mieter können sich an der Anlage beteiligen
Mieterstrommodell Die Energiegenossenschaft errichtet und betreibt PV-Anlage auf dem Dach des Partners Mieter beziehen Strom direkt aus der PV-Anlage Geringere Strombezugskosten weil ohne netzgebundene Entgelte und Stromsteuer; geplant: zusätzlich Mieterstromzuschlag Überschussstrom wird eingespeist und vergütet Aber volle EEG-Umlage, weil keine Personenidentität Quelle: Heidelberger Energiegenossenschaft eg Vorteile für den Partner: Keine eigene Investition Kein Betreiberrisiko Langfristig stabiler Strompreis Hauseigentümer und Mieter können sich an der Anlage beteiligen
Den Kreis schließen: z.b. mit Ökostromangebot, Quartiersversorgung, E-Mobilität Energiegenossenschaften bilden eine Dachgenossenschaft => Bürgerwerke eg Energiegenossenschaften liefern Strom an die Bürgerwerke eg Genossenschaftsmitglieder beziehen ihren Strom über ihre Mitgliedsgenossenschaft Direktstrombezieher werden ergänzend mit Ökostrom von der Energiegenossenschaft beliefert Genossenschaften entwickeln Konzepte für E- Mobilität Genossenschaften entwickeln Nahversorgungskonzepte
Effekte von Bürgerenergie Wirtschaftliche Effekte BürgerInnen investieren in wichtiges Infrastrukturprojekt Hohe Bereitschaft zu Investitionen bei vergleichsweise geringer Renditeerwartung => Anreize setzen Umsetzung auch von kleinen Projekten => Erschließung von Potenzialen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch auf der untersten Ebene möglich; Kostenvorteile Erträge bleiben in der Region und stärken die regionale Wirtschaft (Regionale Wertschöpfung)
Effekte von Bürgerenergie Gesellschaftliche Effekte BürgerInnen treiben die Energiewende voran => hohe gesellschaftliche Akzeptanz Beteiligung Vieler auch ohne eigene Flächen => Akteursvielfalt, Demokratisierung der Energiewirtschaft BürgerInnen übernehmen Verantwortung für ihre Daseinsvorsorge => Mitbestimmung Engagement in der Energiewende führt zu gesamtgesellschaftlichem Engagement => Stärkung der Demokratie
Hindernisse für die Beteiligung der BürgerInnen Unsichere rechtliche Rahmenbedingungen Risikoavers Hoher Aufwand für Ehrenamtliche Erneuerbare Energien Gesetz EEG-Umlage Direktvermarktungspflicht ab 100 kwp Umfangreiche Mess- und Meldepflichten Ausschreibungen Kein Direktverbrauch möglich Fokussiert ausschließlich auf Gestehungskosten
Hindernisse für die Beteiligung der BürgerInnen Mieterstromgesetz - Entwurf Nur Wohngebäude Max. 100kWp; max 500MW Keine Quartiersversorgung möglich Andere Gesetze und Verordnungen Diskussionen um Stromsteuer und Netzentgelte Kapitalanlagegesetzbuch (AIFM) Vergaberecht Wettbewerbsrecht Diskussion um Einspeisevorrang
Die Beteiligung der BürgerInnen an der Energiewende muss auch politisch gewollt sein. Dafür sind stabile rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich..die Handlungsspielraum für die Nah- und Direktversorgungskonzepte lassen und die Beteiligung im Blick behalten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vorstand Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e.v. (LaNEG e.v.) Diether-von-Isenburg-Str. 9-11 55116 Mainz 06131-6939558 ruppert@laneg.de