Bürgerinnen und Bürger wollen die Energiewende!

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1 Der rheinland pfälzische Weg Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften, Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften (LaNEG e.v.) Neuwied, Bürgerinnen und Bürger wollen die Energiewende! 1

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4 Bürgerinnen und Bürger machen die Energiewende! 4

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6 Bürgerinnen und Bürger machen die Energiewende gemeinsam! 6

7 Warum werden Energiegenossenschaften gegründet? Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz Investition in nachhaltige Projekte Beteiligungsmöglichkeit für Viele, auch ohne z.b. eigenes Dach und mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand Erträge bleiben in der Region und stärken die regionale Wirtschaft (regionale Wertschöpfung) Dezentralisierung und Demokratisierung der Energieerzeugung Rechtsform GbR GmbH & Co KG Genossenschaft (eg) Gründungsaufwand Gering: mindestens 2 Gesellschafter, die auch einen formlosen oder schriftlichen Vertrag schließen können keine Eintragung in das Handelsregister Verwaltungsaufwand Ein und Austritt Haftung Mitspracherechte Gering: keine Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen, aber Gewinnermittlung Schwierig: Bei Austritt eines Gesellschafters erlischt GbR Unbeschränkt für alle Gesellschafter Hoch: alle Gesellschafter führen Gesellschaft gemeinsam Hoch: mindestens 2 Gesellschafter, die i.d.r. schriftlichen Gesellschaftsvertrag schließen Notarielle Beurkundung Eintragung in das Handelsregister Hoch: Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen, gesetzliche Prüfungs und Publizitätsvorschriften Schwierig: Kündigung durch Gesellschafter nicht möglich, Anteile können verkauft und vererbt werden Auf Kapitaleinlage beschränkt Für Gesellschafter hoch, für Kommanditisten gering Hoch: mindestens 3 Mitglieder, die eine schriftliche Satzung festlegen müssen keine notarielle Beurkundung Gründungsprüfung Eintragung in das Genossenschaftsregister Hoch: Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen, Prüfung durch Genossenschaftsverband Einfach: Eintritt mit Zustimmung der eg, Austritt ohne Zustimmung, Anspruch auf Rückzahlung der GA, keine Eintragung im GenR Haftungsbeschränkung auf GA in der Satzung möglich Hoch: Mitglieder wählen AR und ggf. Vorstand, Antrags, Rede, Stimm und Auskunftsrechte Mindestkapital Keine Mindesteinlage Stammkapital , Kein Mindestbetrag für Start, pro Mitglied ein GA 7

8 Genossenschaften bieten einige Vorteile, die andere Unternehmensformen nicht aufweisen: hohe Insolvenzsicherheit Kein Mindestkapital wie bei einer GmbH Haftung nur mit Geschäftsanteilen Einfacher Ein und Austritt von Mitgliedern, offene Mitgliederzahl Bei Austritt Rückzahlung des Geschäftsguthabens Flexibilität im Geschäftsbetrieb (auch z.b. Beratungsangebote) Demokratische Rechtsform: Jedes Mitglied hat eine Stimme, keine Dominanz durch Einzelne Mitgliederförderung statt Gewinnmaximierung Satzung der UrStrom BürgerEnergieGenossenschaft Mainz eg Präambel Die UrStrom BürgerEnergieGenossenschaft Mainz eg ist die erste Energiegenossenschaft in Mainz. Sie soll es allen Mitgliedern ermöglichen, einen Beitrag zum Schutz des Klimas durch Herstellung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu leisten. Durch die Gewinnung erneuerbarer Energien und die demokratischen Strukturen einer Genossenschaft soll eine umweltfreundliche, sozial gerechte und zugleich auch wirtschaftliche Energieversorgung gefördert werden. Hierzu bietet die UrStrom BürgerEnergieGenossenschaft Mainz eg Möglichkeiten für Mitwirkung und Teilhabe. 8

9 Was der Einzelne nicht vermag, das vermögen viele. (Friedrich Wilhelm Raiffeisen * 30. März 1818 in Hamm (Sieg); 11. März 1888 in Heddesdorf, heute Neuwied)

10 Artikel 65 [Mittelstand und Genossenschaftswesen] (1) Die selbständigen Betriebe der Landwirtschaft, der Industrie, des Gewerbes, Handwerks und Handels sind in der Erfüllung ihrer volkswirtschaftlichen Aufgabe mit geeigneten Mitteln zu fördern. (2) Dies gilt auch für den Ausbau genossenschaftlicher Selbsthilfe. (3) Das Genossenschaftswesen ist zu fördern. 10

11 Statistische Daten zum Landesnetzwerk: Aktuell gibt es 22 Mitglieder, 20 Energiegenossenschaften, Energiewende jetzt und der Genossenschaftsverband Neu Isenburg. Dahinter stehen rd natürliche und 130 institutionelle Mitglieder. Die installierte Leistung lag Ende 2012 bei 12MWp Photovoltaik, eine Energiegenossenschaft ist an einem Windrad beteiligt und eine betreibt eine Biomasseanlage Das Gesamt Investitionsvolumen für die Anlagen betrug Ende 2012 rd. 28 Mio, davon rd. 8 Mio Eigenkapital. Ziele des Landesnetzwerkes sind insbesondere 1) Vernetzung Meinungs und Informationsaustausch sowie Kontaktpflege zwischen den Mitgliedern Austausch und Weitergabe von Erfahrungen und Erkenntnissen Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Organisationen und Institutionen Förderung überregionaler Beziehungen u.a. zu anderen Bundesländern Unterstützung von Neugründungen von Energiegenossenschaften 2) Interessenvertretung Vertretung der Belange der Mitglieder nach außen Entscheidungsträgern kompetente Ansprechpartner bieten Vernetzung mit Wirtschaftsunternehmen ermöglichen und fördern 3) Öffentlichkeitsarbeit gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit, z.b. durch Beiträge zu Tagungen, Webauftritt, Flyer 11

12 Energiegenossenschaften haben Potenzial: Sie legen Energie in Bürgerhand Sie werden zum Motor der Energiewende Sie schaffen Unabhängigkeit von Energiekonzernen Sie gestalten die Energiewende in der Region und tragen zur regionalen Wertschöpfung und Identität bei Sie schaffen breite Akzeptanz für Erneuerbare Energien Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 12

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