BUND Kreisgruppe Dithmarschen, Norbert Pralow, Lindenstr. 30, Schafstedt

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Transkript:

BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. Friends of the Earth Germany BUND Kreisgruppe Dithmarschen, Norbert Pralow, Lindenstr. 30, 25725 Schafstedt per e-mail Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig- Holstein -Dezernat 40- Mercatorstr.9 24106 Kiel Bearbeiter : Norbert Pralow Lindenstr. 30 25725 Schafstedt Tel.: 04805-901550 norbert.pralow@bund.net Dr. Volker Sokollek Krappenkamp 32 21465 Reinbek Tel.: 04104-4139 volkersokollek@gmail.com Schafstedt, 30.6.2016 Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren nach 139 Abs. 1 Landeswassergesetz für Schleswig-Holstein (LWG) für das Vorhaben, Neubau eines Vielzweckhafens auf dem Gebiet der Stadt Brünsbüttel und der Elbe -Planänderung- Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken für die Übermittlung der Planfeststellungsunterlagen zu dem oben beschriebenen Vorhaben und nehmen dazu im Namen und im Auftrag des BUND Landesverbandes Schleswig-Holstein und als Kreisgruppe Dithmarschen Stellung. 1. Behördliche Zuständigkeit Wie in unserer Stellungnahme vom 3.6.2015, haben wir darauf hingewiesen, dass der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr nicht Planfeststellungsbehörde für dieses Vorhaben sein kann. Unsere Auffassung wird durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen (Az.: 5V 366/16) bestätigt. Auch im Antragsverfahren des VZH Brunsbüttel ist die Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nach 45 Abs. 1 WaStrG zuständig, weil es sich bei dem planfestgestellten Vorhaben nach 14 WaStrG um eine Bundeswasserstraße im Sinne von 12 WaStrG handelt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Maßnahme zur wesentlichen Umgestaltung der Bundeswasserstraße Elbe bzw. eines ihrer Ufer, die über die Unterhaltung hinausgeht. Die Elbe wird durch den VZH als Verkehrsweg betroffen. Stellungnahme BUND zum PFV LWG Vielzweckhafen Brunsbüttel am 30.6.2016 Seite 1 von 7

2. Zweckbestimmung des Hafens Der Vielzweckhafen verdient seinen Namen nicht. Durch die Nähe zum KKB, auch wenn es sich im Nachbetrieb befindet, ist die Umschlagsvielfalt auf Stückgut, Projekt- und Schwergutladung beschränkt. Erst nach Rückbau bzw. nach Beendigung der Bereitstellung der Brennstäbe zur Endlagerung im Bereitstellungslager (Zwischenlager) auf dem Gelände des KKB s kann die Vielfalt des Umschlages im VZH auf gasförmige, flüssige, Gefahr- und Massengut ausgeweitet werden. (s. RS-Handbuch Stand 12/01, Bekanntmachung der Richtlinie für den Schutz von Kernkraftwerken gegen Druckwellen aus chemischen Reaktionen durch Auslegung der Kernkraftwerke hinsichtlich ihrer Festigkeit und infizierter Schwingungen durch Sicherheitsabstände, 13.9.1976 (BAnz. 1976 Nr. 179)). Erst dann wäre von einer Umschlagsvielfalt zu sprechen. 3. Wirtschaftlichkeit des VZH Durch diese Umschlageinschränkungen sind betriebswirtschaftliche Auswirkungen zu erwarten, die den Hafenbetrieb nicht ohne kommunale finanzielle Unterstützung der Stadt Brunsbüttel durchführen lassen (s. Vertiefende Bedarfs- und Potentialanalyse Vielzweckhafen Brunsbüttel, Dipl.-Ing. Ralf Fiedler, Frauenhofer-Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen CML, 9.2015). Die Kosten, die bei nicht Auslastung des Hafens auf die öffentliche Hand zukommen, sind beträchtlich. Bei einer zu diesem Planungsstand angesetzten Investitionssumme von 70 Mio. und einer jährlichen Konzessionsgebühr von 0,6 % der Investitionssumme ergeben sich Gebühren von 420 000 /a. Demgegenüber stehen Einnahmen von 52 Schiffsanläufen pro Jahr mit max. 260000. So kommen aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben erhebliche jährliche Kosten auf den kommunalen Betreiber zu. Dies ist dem Steuerzahler nicht zuzumuten. Es sei denn, es gelingt einen Betreiber für den VZH zu finden, der den Hafenbetrieb vollständig übernimmt und die Konzessionskosten trägt. Dies ist jedoch laut CML Gutachten nicht zu erwarten. Des Weiteren ist es notwendig, um einen betriebswirtschaftlichen Erfolg für den VZH zu erwarten, dass sich im angrenzenden Industriegebiet Betriebe ansiedeln, die einen seeseitigen Umschlag benötigen. Der BUND spricht sich bei vorliegenden wirtschaftlichen Prognosen gegen die Realisierung dieses Vorhabens aus. Wir empfehlen weiterhin nach kostengünstigeren Alternativen zu suchen. Wir halten die Errichtung einer Schwerlastpier im Brunsbütteler NOK Bereich, z.b. im Ostermoorer Hafen, für eine realistischere Variante. Notwendig wären Verhandlungen mit dem Betreiber sowie mit den Nutzern des Hafenteils. 4. Flächenentwässerung Wenn bei der Entwässerung der Umschlagspier das gesamte Regenwasser erfasst wird und nicht direkt in die Elbe, sondern indirekt über Vorfluter in die Elbe geleitet werden soll, müssen die Eigentümer der Vorfluter (Gemeinden, Wasserverbände?) darauf bestehen, dass nur Stellungnahme BUND zum PFV LWG Vielzweckhafen Brunsbüttel am 30.6.2016 Seite 2 von 7

Regenwasser ohne andere Bestandteile wie Reifen- und Bremsenabrieb, Stäube, Dieselruß von Fahrzeugen und Schiffen etc. in die Vorfluter gelangen. 5. Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) In der UVS wird unter Schutzgut Wasser eine Bewertung von Bestand und Auswirkungen nach der Wasserrahmenrichtlinie vorgenommen. Im Kapitel 7 erfolgt die Befassung mit der WRRL bezügl. Oberflächengewässer im Abschnitt 7.2.8 Auswirkungen auf die Qualitätskomponenten nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der nur zwei Seiten umfasst. Dabei wird die Prüfung im Wesentlichen komprimiert in einer Tabelle (Tab. 10) dargestellt. Bevor darauf detaillierter eingegangen wird, werden einge grundlegende Ausführungen zum Umgang mit den Anforderungen der WRRL gemacht. 5.1. Urteil des BVerwG zur A 20 vom April 2016 Zunächst ist auf das (mündliche) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 28.04.2016 betr. die Klage schleswig-holsteinischer Naturschutzverbände gegen den LBV Schleswig-Holstein wegen der geplanten Elbquerung durch die A 20 zu verweisen (BVerwG Az. 9A 10.15). Demnach wurde wegen unzulänglicher Prüfung und Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Anforderungen der WRRL durch den Beklagten der PFB vom BVerwG für rechtswidrig erklärt und eine nochmalige öffentliche Auslegung der überarbeiteten WRRL-Papiere angeordnet. Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom Juli 2015 zum Verschlechterungsverbot macht das BVerwG-Urteil nochmals deutlich, welches Gewicht eine ordnungsgemäße Abarbeitung der WRRL-Belange im Rahmen eines PFV hat, wenn Gewässer durch das geplante Vorhaben betroffen sind. 5.2. Ökologisches Potenzial und chemischer Zustand eines Oberflächengewässers Nach Oberflächengewässerverordnung - OGewV (2011) wird der Zustand eines erheblich veränderten Übergangsgewässers, wie der Elbe im Bereich Brunsbüttel, durch das ökologische Potenzial und den chemischen Zustand beschrieben. Für das ökologische Potenzial ist OGewV 5 mit Anlage 3 (Qualitätskomponenten...) sowie Anlage 5 (flussgebietsspezifische Schadstoffe...) maßgeblich. Für den chemischen Zustand ist OGewV 6 mit Anlage 7 (prioritäre Schadstoffe...) maßgeblich. 5.3 Qalitätskomponenten des ökologischen Potenzials nach OGewV in Bezug auf das Übergangsgewässer Elbe Nach OGewV, Anlage 3, wird das ökologische Potenzial eines Übergangsgewässers auf der Basis von drei übergeordneten Qualitätskomponentengruppen (QK-Gruppen) bestimmt, nämlich (1) Biologischen (2) Hydromorphologischen (3) Chemischen und allgemeinen physikalisch-chemischen Komponenten. Folgende 6 untergeordnete QK-Gruppen sind zu beachten [Kennziffern von V.S.]: (1-1) Gewässerflora (1-2) Gewässerfauna (2-3) Morphologie Stellungnahme BUND zum PFV LWG Vielzweckhafen Brunsbüttel am 30.6.2016 Seite 3 von 7

(2-4) Tidenregime (3-1) Flussgebietsspezifische Schadstoffe (3-2) Allgemeine physikalisch-chemische Komponenten. Den untergeordneten QK-Gruppen sind bezüglich Übergangsgewässer die folgenden 12 einzelnen QK zugeordnet: (1-1-1) Phytoplankton (1-1-2) Großalgen oder Angiospermen (1-1-3) Makrophyten/Phytobenthos (1-2-1) Benthische wirbellose Fauna (1-2-2) Fischfauna (3-1-1) Synthetische und nicht-synthetische Schadstoffe (bei Eintrag in signifikanten Mengen) in Wasser, Sedimenten, Schwebstoffen oder Biota nach Anlage 5 (3-2-1) Sichttiefe (3-2-2) Temperaturverhältnisse (3-2-3) Sauerstoffhaushalt (3-2-4) Salzgehalt (3-2-6) Nährstoffverhältnisse Den untergeordneten QK-Gruppen (2-3) Morphologie und (2-4) Tidenregime sind keine einzelnen QK, sondern jeweils mehrere Parameter zugeordnet. Den meisten einzelnen QK sind ebenfalls Parameter zugeordnet. Um zu einer qualifizierten Bewertung des ökologischen Potenzials des Übergangsgewässers Elbe zu kommen, wären somit 2 untergeordnete QK-Gruppen (Morphologie, Tidenregime) und 12 QK zu prüfen (in obiger Aufstellung fett gedruckt). Entsprechend wäre für jede QK (-Gruppe) zu ermitteln, mit welcher Veränderung infolge der Baumaßnahme zu rechnen ist, ob diesbezüglich das Risiko einer Verschlechterung oder ggf. das Risiko des Nichterreichens der nach FGG Elbe Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans der Flussgebietseinheit Elbe... vom 12.11.2015 festgelegten Umweltziele droht. Zieltermin für das Erreichen des guten ökologischen Potenzials dieses Wasserkörpers ist nach FGG Elbe, Anhang 5-2, das Jahr 2027. Die Verlängerung bis zum Ende der 3. WRRL- Bewirtschaftungsperiode erfolgte insbesondere aufgrund technischer Unmöglichkeit und natürlicher Gegebenheiten. 5.4. Aktuelle Bewertung des ökologischen Potenzials und chemischen Zustandes durch das MELUR nach Wasserkörper-Steckbrief Im Wasserkörper-Steckbrief für das Übergangsgewässer Elbe (Datenstand 22.12.2015) [aus dem Online-Wasserkörper- und Nährstoffinformationssystem S-H, Stand 6-2016] ist die Bewertung des Gewässerzustands für den 2. Bewirtschaftungszeitraum gem. EG-WRRL in die Rubriken ökologisches Potenzial und chemischer Zustand unterteilt. Die einzelnen QK bzw. QK-Gruppen des ökologischen Potenzials werden in dieser Reihenfolge angegeben und wie folgt bewertet [Kennziffern aus Abschnitt 3 von V.S.]: Ökologisches Potenzial [insgesamt] 3 (mäßig) (1-1-1) Phytoplankton nb [=nicht bewertet] (1-1-2) Großalgen und Angiospermen 3 (1-2-1) Benthische wirbellose Fauna 3 (1-2-2) Fische 3 Stellungnahme BUND zum PFV LWG Vielzweckhafen Brunsbüttel am 30.6.2016 Seite 4 von 7

(2-3) Morphologie nb (2-2) Durchgängigkeit - (2-1) Wasserhaushalt - (3-2) allg. chem.--phys. Parameter nicht eingehalten (3-1-1) Spez. synth./nicht synth. Schadstoffe nicht eingehalten Der chemische Zustand wird im Wasserkörper-Steckbrief in folgende Kategorien unterteilt und bewertet: Chemischer Zustand [insgesamt] 4 (schlecht) Chemischer Zustand ohne Quecksilber 4 Chemischer Zustand Nitrat 1 (gut) Andere nationale Stoffe nb 5.5. Kritische Bewertung der Berücksichtigung der WRRL im laufenden PFV Vielzweckhafen Brunsbüttel (UVS, Abschnitt 7.2.8, insbes. Tab. 10) Methodisches Vorgehen in Tabelle 10: Im 1. Absatz des Abschnitts 7.2.8 wird ausdrücklich auf die zu vermeidende Verschlechterung des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands eingegangen. Für die folgende Tabelle 10 ist jedoch festzustellen, dass die Auswirkungen des Vorhabens nicht klar getrennt hinsichtlich ökologischem Potenzial einerseits und chemischem Zustand andererseits geprüft wurden bzw. der chemische Zustand nicht als eigene Kategorie abgehandelt wird. Der dritte Block der Tab. 10 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten ist offensichtlich dem ökologischen Potenzial zuzuordnen, zumal die zwei Hauptteile (allgemeine phys.--chem. Qualität und Spezif. Schadstoffe) nach OGewV, Anlage 3, eindeutig QK-Gruppen des ökol. Potenzials sind. Andererseits wird hier unter der Rubrik Spezifische Schadstoffe die Verschmutzung durch alle prioritären Stoffe... aufgeführt. Die prioritären Stoffe (nach Anlage 7 OGewV) gehören jedoch nicht zu den spezif. Schadstoffen, welche in Anlage 5 aufgelistet sind (162 Stoffe, daraus ist eine flussgebietsspezifische Auswahl zu treffen). Der chemische Zustand ergibt sich aufgrund der in Anlage 7 genannten Stoffe (prioritäre, bestimmte andere Schadstoffe, Nitrat; nach Anlage 7, Tab. 1-3). D.h., Tab. 10 zeigt, dass verschieden Kategorien vermengt wurden, also methodisch unsauber gearbeitet wurde, und letztendlich keine Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf den chemischen Zustand durchgeführt wurde. QK Großalgen oder Angiospermen: In Tab. 10 fehlt eine Beurteilung der Auswirkungen auf diese QK, die im Wasserkörper- Steckbrief mit 3 bewertet wird. Weshalb in Tab. 10 alternativ auf die QK Makrophyten/- Phytobenthos eingegangen wird (die angeblich gar nicht vorhanden sind), welche wiederum im WK-Steckbrief ganz fehlen, ist erklärungsbedürftig. QK Benthische wirbellose Fauna: Stellungnahme BUND zum PFV LWG Vielzweckhafen Brunsbüttel am 30.6.2016 Seite 5 von 7

In Tab. 10 werden erhebliche Auswirkungen genannt, bei unerheblichem beeinträchtigten Flächenanteil. Es fehlen jedoch quantitative Flächenangaben, ohne die die vorgenommene Bewertung nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist. Ebenso fehlen Angaben zu Artenzusammensetzung und häufigkeit. QK Fischfauna: Dass die Auswirkungen unerheblich sind, steht in Tab. 10 als bloße Behauptung ohne jegliche fachliche Begründung. Angaben zu Artenzusammensetzung, -häufigkeit und Altersstruktur (nach OGewV, Anlage 3) fehlen. QK-Gruppe Allgem. pysikalisch-chemische Qualität, QK Sauerstoffhaushalt: Zunächst ist zu beachten, dass in der Elbe der Zielwert für Sauerstoff (Minimum stets über 8 mg/l, nach OGewV, Anlage 6) z.b. an der Messstelle Brunsbüttelkoog bei Elbe-km 694,0 regelmäßig im Sommer unterschritten wird; siehe Datenportal FGG Elbe. Durch die Baumaßnahme wird im Bereich der Pierplatte der biogene Sauerstoffeintrag vermindert (UVS, Abschnitt 7.2.5). Die Erreichung des guten Zustandes wird damit weiter erschwert. QK-Gruppe Allgem. pysikalisch-chemische Qualität, QK Nährstoffverhältnisse: In Tab. 10 wird hier nur auf Nitrat eingegangen mit der Angabe UQN Nitrat eingehalten. Die Formulierung weist darauf hin, dass hier auf Anlage 7 der OGewV Bezug genommen wird. Diese Angabe und Bewertung würde damit zu dem nicht gesondert ausgewiesenen Block chemischer Zustand gehören. Tatsächlich gehören zu den Nährstoffverhältnissen als QK des ökologischen Potenzials bis zu fünf Parameter wie z.b. Gesamtphosphor und Ammonium-Stickstoff (OGewV, Anlage 3).. Vorliegende Analysendaten zeigen, dass in der Elbe bei Brunsbüttel z.b. die Gesamtphosphor-Werte zwischen etwa 0,1 und 1 mg/l schwanken (drei Messstellen im Nahbereich des Vorhabens lt. Datenportal FGG Elbe), während der Zielwert deutlich darunter, nämlich bei 0,05 mg/l, liegt. Nach WK-Steckbrief werden die allg. chem.-phys. Parameter als nicht eingehalten eingestuft. Eine entsprechende Prüfung des Vorhabens hat nicht stattgefunden. QK-Gruppe Spezifische Schadstoffe: In Tab. 10 sind hier methodisch falsch die prioritären Schadstoffe zugeordnet. In einem weiteren Tabellenfeld werden sonstige Stoffe genannt (Stoffe nach Anlage 5 OGewV). In Anlage 5 sind 162 Schadstoffe genannt, für die UQN für die Wasserphase und teilweise für Schwebstoff oder Sediment angegeben sind. Die Einhaltung der UQN ist nur für solche Stoffe zu überwachen, die in signifikanten Mengen eingeleitet oder eingetragen werden. Nach WK- Steckbrief werden die UQN für Spez. synth./nicht synth. Schadstoffe nicht eingehalten. In Tab. 10 findet sich bezüglich der sonstigen Stoffe der Hinweis, dass nach 31 WHG... vorübergehende Verschlechterungen des Gewässerzustandes nicht gegen die Bewirtschaftungsziele (verstoßen), wenn sie durch Unfälle entstanden sind.... Dieser Hinweis stellt eine sehr oberflächliche Bewertung der Problematik dar, zumal mit Sicherheit nicht nur infolge von Unfällen derartige Schadstoffe in das Gewässer gelangen. Es fehlt eine eingehende Befassung mit dieser (relativ schwierigen) Thematik. Dabei ist sicherlich das Datenportal der FGG Elbe nützlich, zumal z.b. an der Messstelle Brunsbüttelkoog regelmäßig über 300 Parameter gemessen werden. An dieser Stelle ist auch auf folgendes Hintergrunddokument der FGG Elbe hinzuweisen: Reduktion der signifikanten stofflichen Belastung aus Nähr- und Schadstoffen Teilaspekt Stellungnahme BUND zum PFV LWG Vielzweckhafen Brunsbüttel am 30.6.2016 Seite 6 von 7

Schadstoffe vom 21.12.2015. Es wird hier u.a. eindringlich auf die kontaminierten Sedimente der Elbe als sekundäre Quellen von Schadstoffemissionen hingewiesen. Entsprechend sollte dieser Aspekt im Zusammenhang mit dem Bau des VZH gründlich überprüft und bewertet werden. Chemischer Zustand prioritäre Stoffe: In Tab. 10 wird bezüglich prioritärer Stoffe nur auf Benzo(a)pyren (ein PAK) eingegangen und auf unerhebliche Auswirkungen verwiesen. Tatsächlich liegen die Konzentrationen dieses Stoffes an der Mst. Brunsbüttelkoog unterhalb der UQN nach Anlage 7 OGewV. Andere PAK- Stoffe, wie Benzo(g,h,i)-perylen und Ideno(1,2,3-cd)-pyren, überschreiten jedoch an dieser Mst. in den letzten Jahren die UQN-Werte deutlich. Ähnliches gilt z.b. auch für das Schwermetall Cadmium. Die UQN (Jahresdurchschnitt) ist hier 0,2 µg/l, die Messwerte liegen häufig darüber. Nach WK-Steckbrief ist der Chemische Zustand ohne (das ubiquitäre) Quecksilber des Übergangsgewässers Elbe schlecht. Eine eingehende Prüfung und Bewertung der Vorhabensauswirkungen in einem eigenen Abschnitt Chemischer Zustand ist demnach unabdingbar. Schluss: In Abschnitt 7.2.8 der UVS wird mit Bezug auf Tab. 10 resümiert, dass wegen der nur kleinflächigen Auswirkungen der Maßnahme VZH bezügl. Zoobenthos und Fischfauna keine Verschlechterung mit der Folge einer Veränderung der Bewertungsstufe (bisher: mäßig) des gesamten Übergangsgewässers Elbe zu erwarten ist. Auch werden keine Auswirkungen gesehen, die das Erreichen der Bewirtschaftungsziele (Erreichen des guten ökologischen Potenzials und guten chemischen Zustandes) behindern könnten. In den Schlussbemerkungen des Abschnitts 7.2.8 fehlen aber Hinweise auf die allgemeinen chemisch-physikalischen Parameter, spezifischen Schadstoffe und prioritären Schadstoffe. Da sich das Übergangsgewässer diesbezüglich bereits in der schlechtesten Bewertungsklasse befindet, ist eine weitere Verschlechterung grundsätzlich nicht zulässig (EuGH-Urteil vom Juli 2015). In der Darstellung zur WRRL fehlt in der UVS ein Abschnitt zum chemischen Zustand. Grundsätzlich ist die Erarbeitung eines eigenständigen wasserrechtlichen Fachbeitrags zur Berücksichtigung der WRRL im Rahmen dieses PFV zu fordern. Weiteren Vortrag behalten wir uns vor. Mit freundlichen Grüßen Norbert Pralow Stellungnahme BUND zum PFV LWG Vielzweckhafen Brunsbüttel am 30.6.2016 Seite 7 von 7