Lehrplan. für die Berufsfachschule III. Fachrichtung Pharmazie

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Transkript:

Lehrplan für die Berufsfachschule III Fachrichtung Pharmazie Ausbildung zur Staatlich geprüften pharmazeutisch-technischen Assistentin/ zum Staatlich geprüften pharmazeutisch-technischen Assistenten August 2018

Impressum Lehrplan für die Berufsfachschule III (BFS III) mit der Fachrichtung Pharmazie Herausgeber: Ministerium Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel in Kooperation mit dem Landesseminar Berufliche Bildung am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holsteins (IQSH) Schreberweg 5, 24119 Kronshagen http://www.iqsh.schleswig-holstein.de MBWK August 2018 Lehrpläne im Internet: http://lehrplan.lernnetz.de

Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen... 3 1.1 Leitgedanken und Ausbildungsziel... 3 1.2 Struktur des Ausbildungsganges... 4 1.3 Kompetenzen... 5 1.4 Unterricht innerhalb des berufsbezogenen Bereichs... 8 1.5 Unterricht im berufsübergreifenden Bereich... 9 1.6 Leistungen und ihre Bewertung... 9 1.7 Bildungsgangkonferenz... 11 2. Fächer des berufsbezogenen Bereichs... 12 2.1 Arzneimittelkunde... 13 2.2 Allgemeine und pharmazeutische Chemie... 20 2.3 Galenik... 22 2.4 Botanik und Drogenkunde... 25 2.5 Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde... 27 2.6 Medizinproduktekunde... 29 2.7 Ernährungskunde und Diätetik... 30 2.8 Körperpflegekunde... 32 2.9 Physikalische Gerätekunde... 33 2.10 Mathematik, fachbezogen... 34 2.11 Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde... 36 2.12 Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchungen von Körperflüssigkeiten... 38 2.13 Übungen zur Drogenkunde... 44 2.14 Galenische Übungen... 46 2.15 Apothekenpraxis einschließlich EDV... 49 3. Fächer des berufsübergreifenden Bereichs... 51 3.1 Wirtschafts- und Sozialkunde nach dem Lehrplan Wirtschaft/Politik... 51 3.1.1 Struktur des Faches... 51 3.1.2 Fachspezifische Kompetenzen... 52 3.1.3 Leistungen und ihre Bewertung... 53 3.1.4 Themengebiete... 53 3.2 Deutsch/Kommunikation... 56 3.2.1 Struktur des Faches... 56 3.2.2 Fachspezifische Kompetenzen... 56 3.2.3 Leistungen und ihre Bewertung... 58 3.2.4 Themengebiete... 58 3.3 Englisch... 60 3.3.1 Struktur des Faches... 60 3.3.2 Fachspezifische Kompetenzen... 61 3.3.3 Leistungen und ihre Bewertung... 63 3.3.4 Themengebiete... 63 3.4 Mathematik (FHR)... 65 3.5 Sport... 65 3.6 Religion oder Philosophie... 65

1. Grundlagen 1.1 Leitgedanken und Ausbildungsziel Dieser Lehrplan gilt für den zweijährigen Lehrgang (theoretische Ausbildung) der zweieinhalbjährigen Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin und zum pharmazeutischtechnischen Assistenten für die Berufsfachschule III, Fachrichtung Pharmazie, in Schleswig- Holstein. Grundlagen sind das Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein und die Landesverordnung über die Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte nichtärztliche Heilberufe. Da es sich bei der Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin und zum pharmazeutisch-technischen Assistenten um einen Bildungsgang handelt, der nach Bundesrecht geregelt ist, sind als weitere gesetzliche Vorgaben das Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten zu berücksichtigen. Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten sind nach dem Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten befugt, unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten auszuüben. Nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zählen zu den pharmazeutischen Tätigkeiten insbesondere das Herstellen von Arzneimitteln, das Prüfen von Ausgangsstoffen, Drogen sowie Arzneimitteln, das Abgeben von Arzneimitteln und das Informieren und Beraten über Arzneimittel. Diese Tätigkeiten kennzeichnen das berufliche Profil von pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten. Für diese Tätigkeiten ist somit die berufliche Handlungskompetenz zu erlangen. Dies beinhaltet neben der Erlangung der Sachkompetenz eine integrale Förderung der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz. Für die überwiegende Zahl der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten stellt nach Absolvierung dieser Ausbildung die Apotheke (öffentliche Apotheke oder Krankenhausapotheke) das berufliche Umfeld dar. Dieses Umfeld muss somit wiederum der Ausgangspunkt für die Gestaltung des primär handlungsorientiert ausgerichteten Unterrichtes sein. Die Berufsfachschule III, Fachrichtung Pharmazie, vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte und vertiefte Bildung, die sie dazu befähigt, den aktuellen und auch den künftigen Anforderungen ihrer beruflichen Tätigkeit gerecht zu werden. 3

1.2 Struktur des Ausbildungsganges Der Mittlere Schulabschluss ist die Mindestvoraussetzung, um in den Ausbildungsgang aufgenommen werden zu können. Die Schülerinnen und Schüler erwerben diesen an allgemeinbildenden Schulen, der Berufsfachschule I oder durch den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA-APrV) legt in der Anlage 1, Teil 1 die im Rahmen des zweijährigen Lehrgangs zu unterrichtenden Fächer (berufsbezogener Bereich) mit dem jeweiligen Stundenkontingent fest (siehe unten). Stunden 1. Arzneimittelkunde 280 2. Allgemeine und pharmazeutische Chemie 200 3. Galenik 140 4. Botanik und Drogenkunde 100 5. Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde 80 6. Medizinproduktekunde 60 7. Ernährungskunde und Diätetik 40 8. Körperpflegekunde 40 9. Physikalische Gerätekunde 40 10. Mathematik, fachbezogen 80 11. Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde 80 12. Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchung von Körperflüssigkeiten 480 13. Übungen zur Drogenkunde 120 14. Galenische Übungen 500 15. Apothekenpraxis einschließlich EDV 120 Darüber hinaus erhalten die Schülerinnen und Schüler während des Lehrgangs Unterricht in Fächern des berufsübergreifenden Bereichs (siehe Nummer 3). Die in diesem Lehrplan aufgeführten Themen und Inhalte sind verbindlich. Die zeitliche Reihenfolge der Lerninhalte einzelner Fächer innerhalb des zweijährigen Lehrganges kann von der Bildungsgangkonferenz neu bestimmt werden. Die im Lehrplan angegebenen Zeitrichtwerte sind Bruttowerte bezogen auf den zweijährigen Ausbildungsgang und insgesamt 80 Unterrichtswochen. Das heißt, Zeitansätze für Leistungsmessung, Exkursionen etc. müssen abgezogen werden, um die für den Unterricht zur Verfügung stehende Zeit zu erhalten (Nettowert). Die Angabe Stunde meint immer die Unterrichtsstunde. 4

Die Schülerinnen und Schüler absolvieren außerhalb der Schulzeit ein Apothekenpraktikum von 160 Stunden. Für Apothekenhelferinnen und -helfer, Apothekenfacharbeiterinnen und -arbeiter, pharmazeutische Assistentinnen und Assistenten sowie pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte entfällt das Praktikum ( 1 Absatz 3 PTA-AprV). An den zweijährigen Lehrgang schließt sich innerhalb der Ausbildung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und Assistenten eine praktische Ausbildung von sechs Monaten in der Apotheke an. Die staatliche Prüfung besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt der Prüfung findet am Ende des zweijährigen Lehrgangs statt. Er umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung in der Apotheke findet der zweite Abschnitt der Prüfung in Form einer mündlichen Prüfung statt. Die erforderlichen Standards nach der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen der Kultusministerkonferenz (KMK) in den Bereichen Englisch, Deutsch/Kommunikation und Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch werden zeitlich und inhaltlich durch diesen Lehrplan nicht erreicht. Über einen Zusatzunterricht können jedoch Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife geschaffen werden. 1.3 Kompetenzen Ziel ist es, eine berufliche Handlungskompetenz als pharmazeutisch-technische Assistentin und als pharmazeutisch-technischer Assistent zu vermitteln. Die Handlungskompetenz als Ergebnis beruflicher und persönlicher Bildungsprozesse ergibt sich aus den vier Teilkompetenzen Sozial-, Methoden-, Selbst- und Sachkompetenz. Kompetenzen sind auf das einzelne Individuum bezogen, sie zeigen sich in der konkreten Handlung. Der Erwerb der genannten Kompetenzen soll in lebendigen Lernsituationen erfolgen, damit die Schülerinnen und Schüler ihre mitgebrachten und erworbenen Fähigkeiten in der praktischen Anwendung zeigen können. Den Lehrplänen liegt das schleswig-holsteinische Modell des Lernkompetenzquadrates zugrunde: 5

Sachkompetenz Sachverhalte, Fakten, Regeln, Begriffe erfassen, erkennen Argumente, Erklärungen verstehen Zusammenhänge beurteilen, bewerten Fachterminologie, korrekte Sprache verwenden, Fakten, Regeln, Begriffe anwenden Gelerntes auf neue Anforderungssituationen übertragen Selbstkompetenz Selbstvertrauen entwickeln, Stellung beziehen kritische Selbsteinschätzung üben, mit Misserfolgen umgehen eigene Meinungen vertreten, eigenverantwortlich handeln Lernprozesse und eigene Ziele mitplanen und anstreben, Lernergebnisse selbst überprüfen und überarbeiten, eigene Lernwege verfolgen Methodenkompetenz planen, organisieren, strukturieren, ordnen Problemlösestrategien anwenden, nachschlagen, nachfragen Ergebnisse präsentieren, gestalten, visualisieren Informationstechnologien nutzen, Hilfsmittel verwenden verwendete Methoden reflektieren Sozialkompetenz sich in andere/wechselnde Situationen hineinversetzen, sich identifizieren/distanzieren zusammenarbeiten, Verantwortung für den gemeinsamen Lernprozess übernehmen mit Konflikten angemessen umgehen, partner- und situationsgerecht handeln Gespräche führen/leiten, Argumente austauschen, aufeinander eingehen reflektieren, entscheiden Der Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz stärkt im Rahmen der Ausbildung an der Berufsfachschule folgende Fähigkeiten: einen Sachverhalt angemessen zu erfassen, erworbenes Wissen in Handlungs- und neuen Lernzusammenhängen anzuwenden, Erkenntniszusammenhänge zu erschließen und zu beurteilen, erworbene Sachkompetenzen im Sinne lebenslanger Lernprozesse ständig zu aktualisieren (Sachkompetenz). Eine erworbene Sachkompetenz befähigt die pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten dazu, sichere Kenntnisse über Arzneimittel zu erlangen, um die Patienten und Kundschaft angemessen zu informieren und zu beraten, den Herstellungsprozess eines Arzneimittels zu planen und technisch sicher durchzuführen, 6

die Prüfung von chemischen Arzneidrogen und Arzneimitteln auf der Basis anerkannter Vorschriften planvoll, sachgerecht und technisch sicher durchzuführen. das Erfassen eines Sachverhaltes unter Einsatz von Regeln und Verfahren ergebnisorientiert zu gestalten und über grundlegende Arbeitstechniken sicher zu verfügen, auch über die Möglichkeit der Informationsbeschaffung und -technologie (Methodenkompetenz). Eine erworbene Methodenkompetenz befähigt pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten dazu, die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln als Prozess zu planen, durchzuführen, zu dokumentieren und zu evaluieren, sich Informationen über Arzneimittel, über die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln selbstständig zu beschaffen und auszuwerten, wichtige Daten mit elektronischen Datenverarbeitungsmedien zu dokumentieren. die Bedürfnisse und Interessen der Mitschülerinnen und -schüler wahrzunehmen, sich mit ihren Vorstellungen von der Lernsituation (selbst)kritisch auseinanderzusetzen und erfolgreich mit ihnen zusammenzuarbeiten (Sozialkompetenz). Eine erworbene Sozialkompetenz befähigt die pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten dazu, empathisch zu sein, das heißt sich in die Situation der Patienten hineinzuversetzen und die Situation aus ihrer Perspektive zu sehen, innerhalb der Apotheke im Team zusammenzuarbeiten und mit anderen an der Arzneimittelversorgung beteiligten Personen zu kooperieren, die eigene Lernsituation wahrzunehmen, das heißt eigene Bedürfnisse und Interessen zu artikulieren, Lernprozesse selbstständig zu planen und durchzuführen, Lernergebnisse zu überprüfen und zu bewerten und ggf. zu korrigieren. die Fähigkeit, sich beruflichen Anforderungen flexibel anzupassen (Selbstkompetenz). Eine erworbene Selbstkompetenz befähigt die pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten unter anderem, zu den eigenen Lebensgewohnheiten und Gesundheitsbedürfnissen Position zu beziehen, die eigene Zuverlässigkeit und Genauigkeit selbst zu überprüfen und weiter zu entwickeln und auch mit Lob und Kritik von anderen umzugehen, für Verhalten und Entscheidungen im beruflichen Zusammenhängen Verantwortung zu tragen, 7

sich den vielfältigen rechtlichen Vorschriften, die die Apotheke betreffen, entsprechend zu verhalten. Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz bedingen und ergänzen sich gegenseitig. Diese Kompetenzen sind auf Handeln gerichtet, das heißt sie schließen Fähigkeiten des Einzelnen ein, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Handlungszusammenhängen verantwortlich zu verhalten. Da das Ziel der Berufsausbildung die (berufliche) Handlungskompetenz ist, wird der Unterricht daher vorrangig berufsbezogen ausgerichtet sein. 1.4 Unterricht innerhalb des berufsbezogenen Bereichs Innerhalb der Fächer des berufsbezogenen Bereichs sollten ausgewählte berufliche sowie lebens- und gesellschaftsbedeutsame Handlungssituationen didaktisch begründet umgesetzt werden. Diese sind auf die Bewältigung beruflicher Aufgaben bzw. Problemstellungen gerichtet. Sie knüpfen an die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler an und lassen ein Erfassen der Wirklichkeit mit möglichst vielen Sinnen zu. Handlungs- und Situationsbezug sowie die Betonung von eigenverantwortlichen Aktivitäten von Seiten der Schülerinnen und Schüler ermöglichen erfolgreiches, lebenslanges Lernen. Die Vermittlung von Orientierungswissen, das Lösen komplexer und exemplarischer Aufgabenstellungen sowie vernetztes Denken werden in einem handlungsorientierten Unterricht in besonderem Maße gefördert. Aus der Gesamtheit aller Fächer innerhalb des berufsbezogenen Bereichs ergibt sich somit der Beitrag der Ausbildung an der Berufsfachschule zur beruflichen Qualifikation. Die (Fach-)Theorie sollte nicht Anwendungsbeispiele aus der Praxis zu ihrer Unterstützung heranziehen und Ausgangspunkt der Planung sowie Organisation von Unterricht sein, sondern vielmehr sollte die berufliche Praxis selber die Anstöße, Probleme und Aufgaben liefern, die mit Hilfe von Fachwissen bearbeitet werden. Die einzelnen Fächer sind durch die zu erreichenden Kompetenzen im Sinne von Kompetenzbeschreibungen und durch Inhaltsangaben im Kapitel 2 beschrieben. Lernsituationen, deren Ausgestaltung innerhalb der Bildungsgangkonferenz bzw. der jeweiligen Fächerkonferenzen vorgenommen wird, können überwiegend in Form komplexerer Lehr- Lernarrangements konkretisiert werden. Hierzu finden sich in jeder Fächerbeschreibung auch Hinweise zu Verknüpfungen und Vernetzungen zu anderen Fächern. 8

1.5 Unterricht im berufsübergreifenden Bereich Dieser Lehrplan nimmt Bezug auf die jeweiligen Lehrpläne des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein für die Berufsfachschule III, die für die Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch, Mathematik und Wirtschaft- und Sozialkunde gelten. In diesen allgemeinbildenden Fächern sollen fachbezogene Inhalte so oft wie möglich berücksichtigt werden. Die Schülerinnen und Schüler können fakultativ durch Zusatzunterricht in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch und Mathematik die Voraussetzung zum Erwerb der Fachschulreife erwerben. Die Schülerinnen und Schüler haben zuvor in der Regel unterschiedliche Bildungsgänge zum Erreichen des Mittleren Schulabschlusses durchlaufen und sind dementsprechend heterogen. Die dabei erworbenen Kompetenzen sind hinsichtlich einer vertieften Allgemeinbildung und einer Studier- und Berufsfähigkeit zu ergänzen und zu vertiefen. 1.6 Leistungen und ihre Bewertung Unterrichtliches Geschehen hat die Aufgabe, die Leistungsbereitschaft, die Neugier und das Interesse bei den Schülerinnen und Schülern zu wecken und auszugestalten sowie die Leistungsfähigkeit zielgerichtet zu fördern. Leistungsmessung und -bewertung werden verstanden als Beurteilung und Dokumentation der individuellen Lernentwicklung und des jeweiligen individuellen Leistungsstandes. Somit sind ausdrücklich die Ergebnisse und die Prozesse schulischen Lernens und Arbeitens in die Notenfindung einzubeziehen. Sie dienen als stetige Rückmeldung für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte. Leistungsmessung und -bewertung sind demnach kontinuierliche Prozesse. Leistungsbewertung setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht Gelegenheit hatten, die entsprechenden Anforderungen in Umfang und Anspruch kennen zu lernen und sich auf diese vorzubereiten. Sie erhalten auch Freiräume zum bewertungsfreien Ausprobieren und zur Übernahme von freiwilligen Aufgaben. Lernkontrollen sollen deshalb sinnvoll und gezielt durchgeführt werden. Alle Bewertungskriterien werden von jeder Lehrkraft transparent gemacht und begründet erläutert. Dem Konzept des Lehrplans angepasst erfolgt die Leistungserbringung und -bewertung kompetenzorientiert im laufenden Bildungsgang innerhalb der Fächer in Form von Leistungsnachweisen. Daneben finden sie für die Fächer Wirtschafts- und Sozialkunde, Deutsch/ Kommunikation, Englisch und Mathematik auch auf der reinen Fachebene statt. Innerhalb der Bildungsgangkonferenz werden Grundsätze der Leistungsbeurteilung durch Absprachen und Kooperation der Unterrichtenden untereinander erarbeitet bzw. ausgestaltet. Dabei sollte ein möglichst hohes Maß an Einheitlichkeit in Bezug auf die zu beurteilenden Kriterien und die Bewertungsmaßstäbe erreicht werden. Zur Vermittlung und Förderung der vier Kompetenzaspekte sind verschiedene Bewertungsbereiche zu unterscheiden und als solche in die Leistungsmessung einzubinden: 9

Unterrichtsbeiträge umfassen sämtliche Leistungen, die sich auf die Mitarbeit und Mitgestaltung im unterrichtlichen Kontext beziehen. Dazu gehören u. a. Beiträge in Unterrichtsgesprächen und Gruppengesprächen, Beiträge zu Gruppenarbeiten, individuelle mündliche und schriftliche Leistungen wie z. B. Erledigungen von Arbeitsaufträgen im Unterricht, Anfertigung von Hausaufgaben, Arbeitsmappen, Protokollen, Referaten und Tafelpräsentationen. Klassenarbeiten umfassen alle schriftlichen Leistungsnachweise innerhalb der Fächer. In Klassenarbeiten sind vornehmlich fachliche und methodische Kompetenzen einzubinden. Besondere Lernleistungen sind in schriftlicher Form Beiträge, die eine längere Dauer der Anfertigung bedürfen. Hierzu gehören Hausarbeiten bzw. Facharbeiten sowie aus möglichen Projekten oder projektähnlichen Tätigkeiten entwickelte Arbeiten, wie z. B. erstellte Plakate, Handzettel, Informationsbroschüren etc. Besondere Leistungen stellen auch die umfangreicheren Präsentationen von Arbeitsergebnissen dar, z. B. innerhalb von Schülervorträgen, Betreuung eines Informationsstandes oder die Darstellung von Patienten- und Kundengesprächen. Hierbei sind Aspekte der Visualisierung und Moderation einzubinden. Praktische Leistungen umfassen gezielte praktische Leistungsnachweise während der Laborarbeit. Die Berücksichtigung dieser vielfältigen Möglichkeiten zur differenzierten Leistungsmessung und -bewertung legt die Basis, alle vier Kompetenzaspekte in die Benotung einzubinden, da die einzelnen Beurteilungsbereiche in unterschiedlicher Form die einzelnen Kompetenzaspekte berücksichtigen. Die Ausweisung von Noten im Zeugnis erfolgt für die Fächer des berufsbezogenen Bereichs und des berufsübergreifenden Bereichs. Am Ende des Lehrgangs erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am schulischen Teil der Ausbildung. Diese Bescheinigung weist auch Noten für alle Fächer des berufsbezogenen Bereichs und des berufsübergreifenden Bereichs aus. Erster Abschnitt der staatlichen Prüfung Der erste Abschnitt der staatlichen Prüfung findet am Ende der schulischen Ausbildung dreigeteilt in einen schriftlichen, einen praktischen und einen mündlichen Teil mit den in der PTA- APrV genannten Prüfungsfächern und Prüfungsmodalitäten statt. 10

Innerhalb einer Prüfungskonferenz bildet nach dem Ende der Prüfungen zum ersten Abschnitt der staatlichen Prüfung der Vorsitz des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüferinnen und Fachprüfern die Noten für die einzelnen Prüfungsfächer sowie Prüfungsteile (schriftlich, mündlich, praktisch). Die Prüfung ist bestanden, wenn jedes Fach mindestens mit ausreichend bewertet wird. 1.7 Bildungsgangkonferenz Grundlage des didaktischen Ansatzes für diesen Bildungsgang ist die Kooperation aller beteiligten Lehrkräfte einer Klasse bzw. des Bildungsganges. Damit lassen sich eigene Denkstrukturen kritisch überprüfen, Kompetenzen auch innerhalb des Kollegiums aktivieren und das Arbeitspensum arbeitsteilig organisieren. Es werden Arbeitspläne der einzelnen Fächer diskutiert und aufeinander abgestimmt sowie Projekte gemeinsam geplant und ausgewertet. Mitglieder der Bildungsgangkonferenz sind alle Lehrkräfte des Bildungsganges sowie weitere Personen wie z. B. Abteilungsleitung und Stundenplaner, ggf. auch Schülerinnen und Schüler, Eltern oder externe Fachleute. Die Bildungsgangkonferenz kann auf den gesamten Bildungsgang, den Jahrgang und/oder auf eine Klasse bezogen zusammentreten. Es ist ein pro Schule einheitliches Vorgehen über alle Klassen und Jahrgänge anzustreben. Die Bildungsgangkonferenz verständigt sich u. a. über die zeitliche Abfolge der Lerninhalte einzelner Fächer, evtl. Änderungen zu Themen und Inhalten der einzelnen Fächer, die Ausgestaltung bestimmter Lernsituationen, die Leistungsmessung und -bewertung, die Anforderungen an die Unterrichtsorganisation, z. B. zur Verfügungstellung von personellen, räumlichen und finanziellen Ressourcen (Lehrkräfteteams, Raumkonzept), die Einbindung des Apothekenpraktikums in den Unterricht bzw. die Nutzung der von den Schülerinnen und Schülern gesammelten Erfahrungen, die schulinterne Evaluation des Unterrichtes, der Zusammenarbeit und der getroffenen Vereinbarungen. Eine verbindliche Reihenfolge der Themengebiete einzelner Fächer im Lehrplan ist nicht vorgesehen, sollte aber durch die Bildungsgangkonferenz festgelegt werden. Soll später eine Änderung der bestehenden Reihenfolge der Themengebiete festgelegt werden, sind entsprechend didaktische und methodische Überlegungen anzustellen. Die Ergebnisse der Bildungsgangkonferenz sind in geeigneter Form zu dokumentieren. Zu späteren Terminen wird auch eine laufende Abstimmung zur Umsetzung der geplanten Abläufe und deren möglicherweise erforderlichen Korrektur nötig sein, ggf. in kleineren z. B. klassen- und/oder fächerbezogenen Gruppen. 11

2. Fächer des berufsbezogenen Bereichs Übersicht Die Übersicht umfasst das 1. und das 2. Ausbildungsjahr. 2.1 Arzneimittelkunde 2.2 Allgemeine und pharmazeutische Chemie 2.3 Galenik 2.4 Botanik und Drogenkunde 2.5 Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde 2.6 Medizinproduktekunde 2.7 Ernährungskunde und Diätetik 2.8 Körperpflegekunde 2.9 Physikalische Gerätekunde 2.10 Mathematik (fachbezogen) 2.11 Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde 2.12 Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchung von Körperflüssigkeiten 2.13 Übungen zur Drogenkunde 2.14 Galenische Übungen 2.15 Apothekenpraxis einschließlich EDV 12

2.1 Arzneimittelkunde Arzneimittelkunde Themenbereich 1: Grundlagen der allgemeinen Pharmakologie 280 Stunden Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler präsentieren Grundlagen der allgemeinen Pharmakologie. Sie beschreiben die Bedeutung dieser Kenntnisse für das spätere Informieren und Beraten von Patienten- und Kundschaft auch im Hinblick auf Arzneimitteleinnahme und Compliance. Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Weg des Arzneimittel bzw. des Wirkstoffes durch den Körper unter pharmakokinetischen Gesichtspunkten. Sie werten fachliche Informationen aus. Sie erklären einfache Wirkungsmechanismen der Wirkstoffe am Wirkort mit Hilfe der Rezeptortheorie unter pharmakodynamischen Aspekten. Inhalte: Pharmakokinetik Arzneimittelbegriff und Begriffe aus der Gebrauchsinformation Applikationsarten und Darreichungsformen Resorption von Arzneistoffen Verteilung und Verteilungsräume Plasmaeiweißbindung Enterohepatischer Kreislauf Biotransformation First-pass-Effekt Ausscheidung Blutspiegelkurven Bioverfügbarkeit und Bioäquivalenz Pharmakodynamik Rezeptortheorie Arzneimittelnebenwirkungen (allgemeine Betrachtung) Verknüpfungen/Vernetzungen: - FHR-Mathematik: Interpretation von Blutspiegelkurven in Abhängigkeit von Konzentration und Zeit Berechnungen AUC (Area under the curve) von Blutspiegelkurven - Halbwertzeitberechnungen 13

Arzneimittelkunde Themenbereich 2: Menschen mit Magen- und Darmbeschwerden 280 Stunden Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Krankheitsbilder, die den Magen- Darm-Trakt betreffen und die Wirkungen und Anwendungsmöglichkeiten der einsetzbaren Arzneimittelgruppen. Sie klären verantwortungsbewusst anhand der Angaben der Patientinnen und Patienten, ob eine Selbstmedikation möglich oder eine ärztliche Diagnose erforderlich ist. Die Patientenschaft wird so informiert und beraten, dass der Nutzen der Selbstmedikation für die Patientinnen und Patienten optimiert wird. Im Rahmen einer ärztlichen Therapie geben sie die erforderlichen Hinweise zur korrekten und sicheren Einnahme der verschriebenen Arzneimittel. Die Schülerinnen und Schüler beraten über nicht-medikamentöse Maßnahmen zur Linderung der Symptome und motivieren die Patientenschaft zu gesundheitsbewusstem Verhalten. Im Rahmen der Beratung berücksichtigen die Schülerinnen und Schüler die Besonderheiten bestimmter Patientengruppen (z. B. Schwangere, Kinder) und das Risikopotenzial bestimmter Arzneimittelgruppen (z. B. bestimmte Laxantien). Inhalte: Magen Anatomie und Funktionen Symptome und Ursachen von Magenerkrankungen Hyperacidität und Gastritis inkl. Arzneimittel und nicht-medikamentöse Maßnahmen bei Hyperacidität und Gastritis Magensäure-steigernde Mittel (Acida) Selbstmedikation bei Übelkeit und Erbrechen Darmtrakt Anatomie und Funktionen Obstipation, Laxantien und Laxantienmissbrauch Diarrhoe, Antidiarrhoika Meteorismus Arzneimittel und nicht-medikamentöse Maßnahmen gegen Meteorismus Verknüpfungen/Vernetzungen: - Botanik und Drogenkunde: Phytotherapie bei oben genannten Krankheitsbildern Einführung in die Phytotherapie Sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe (Überblick) 14

Arzneimittelkunde Themenbereich 3: Empfängnisverhütung, klimakterische Beschwerden, Diabetespatienten 280 Stunden Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler kennen die Veränderungen während des menstruellen Zyklus und einer Schwangerschaft und deren hormonelle Steuerungen. Sie erklären und vergleichen die Wirkungsweisen hormoneller und nicht-hormoneller Methoden zur Empfängnisverhütung in Bezug auf Zuverlässigkeit, Risiken und Nebenwirkungen. Sie geben und begründen Abgabe-begleitende Hinweise. Die Schülerinnen und Schüler versetzen sich in die Situation der Patientinnen mit klimakterischen Beschwerden und erläutern ihnen die korrekte Anwendung der unterschiedlichen Präparate bei diesen Beschwerden. Die Schülerinnen und Schüler kennen die physiologische Regulation des Blutzuckerspiegels und die veränderte Stoffwechsellage beim Krankheitsbild Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2. Sie leiten die damit verbundenen Gesundheitsrisiken und Therapiemaßnahmen für die Patientinnen und Patienten ab und erläutern diese. Die Schülerinnen und Schüler geben Empfehlungen zur notwendigen diätetischen Maßnahmen und Beratungshinweise zur Vermeidung von Spätfolgen. Die Schülerinnen und Schüler geben und begründen Hinweise bei der Abgabe von L-Thyroxin im Fall einer Schilddrüsenunterfunktion. Inhalte: Hormoneller Regelkreislauf Weibliche Sexualhormone Steuerung des menstruellen Zyklus und der Schwangerschaft Hormonelle und nicht-hormonelle Methoden der Kontrazeption Natürliche Familienplanung Klimakterium und Maßnahmen bei klimakterischen Beschwerden Diabetes Regulation des Blutzuckerspiegels Symptome und Spätfolgen (Mikro- und Makroangiopathien). Unterscheidung und Therapie Diabetes mellitus Typ 1 vom Typ 2 Diagnostik: Urintests, Blutuntersuchungen Unterfunktion der Schilddrüse Beratung bei der Abgabe von L-Thyroxin Verknüpfungen/Vernetzungen: - Medizinproduktekunde/Apothekenpraxis (Kontrazeptiva/Diabetikerhilfsmittel) - Ernährung und Diätetik/Apothekenpraxis (Ernährung des Diabetikers) - Botanik und Drogenkunde (Phytotherapie bei klimakterischen Beschwerden) 15

Arzneimittelkunde Themenbereich 4: Schlafstörungen, psychische Erkrankungen, Schmerzpatienten 280 Stunden Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler beschreiben auf den Grundlagen von Aufbau und Funktionen des Nervensystems, wie zahlreiche Arzneimittel das Nervensystem beeinflussen können. Sie grenzen ein natürliches Schlafmuster von Schlafstörungen ab und leiten nicht-medikamentöse Hilfen bei Schlafstörungen und Anforderungen an ein ideales Hypnotikum ab. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden die Sedativa- und Hypnotikagruppen hinsichtlich Nebenwirkungen, Interaktionen sowie der Ausbildung von Abhängigkeiten. Sie geben den Patientinnen und Patienten wichtige Hinweise bei der Abgabe schlaffördernder Arzneimittel. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben verschiedene Formen psychischer Störungen und geben eine Übersicht über die Gruppen von Psychopharmaka. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden die wichtigsten Schmerzerkrankungen. Sie leiten unterschiedliche Therapieansätze ab und erklären deren Wirkmechanismus und mögliche Nebenwirkungen. Die Schülerinnen und Schüler wählen für unterschiedliche Patientenkreise ein geeignetes nicht verschreibungspflichtiges Analgetikum aus und geben aktuelle Hinweise. Sie kennen die unterschiedlichen Erkrankungen, die unter dem Begriff Rheuma zusammengefasst sind, und die verschiedenen Therapieansätze. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen grundsätzlich, welche Fälle in der Selbstmedikation behandelbar sind und welche Fälle in die Hand einer Fachärztin bzw. eines Facharztes gehören. Inhalte: Nervensystem Anatomie und Funktion Nervenzelle, elektrische Reizweiterleitung und chemische Reizübertragung Einsatz von Lokalanästhetika Schlaf Natürliches Schlafmuster und Schlafstörungen Medikamentöse und nicht-medikamentöse Therapie von Schlafstörungen Abhängigkeit am Beispiel der Benzodiazepine Psychische Störungen und echte Psychosen Übersicht über eingesetzte Arzneimittelgruppen (Psychopharmakakreuz) Schmerz, Fieber, Entzündung Schmerz-, Fieber und Entzündungsentstehung Medikamentöse und nicht-medikamentöse Hilfen bei Fieber und Schmerzen Kopfschmerzarten, insbesondere Migräne: Therapie und Prophylaxe Rheumatische Erkrankungen und deren Therapie Verknüpfungen/Vernetzungen: - Botanik und Drogenkunde (Phytotherapie bei Schlafstörungen, leichten depressiven Verstimmungen, bestimmten rheumatischen Erkrankungen) 16

Arzneimittelkunde Themenbereich 5: Erkältungs- und Infektionskrankheiten, Allergiepatienten Asthmapatient Zu erreichende Kompetenzen: 280 Stunden Die Schülerinnen und Schüler haben einen Überblick über die wichtigsten Krankheitsbilder gängiger Erkältungs- und Infektionskrankheiten und beschreiben diese. Sie geben Hinweise zu nicht-medikamentösen Maßnahmen zur Symptomlinderung, zur Steigerung der körpereigenen Abwehr und zur Prophylaxe von Erkältungserkrankungen und Infektionen. Für die Therapie banaler Infekte geben die Schülerinnen und Schüler Hinweise zur Selbstmedikation und erklären den Patientinnen und Patienten bei der Abgabe von verordneten Antiinfektiva die notwendige Einnahmedauer, den richtigen Einnahmezeitpunkt und die Wichtigkeit der richtigen Dosierung. Sie beachten Wechselwirkungen mit Arzneimitteln und Nahrungsmitteln. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die vielfältigen Symptome einer allergischen Erkrankung und der sich daraus entwickelnden Krankheitsbilder. Sie leiten auf der Grundlage der Abfolge der allergischen Reaktion Therapiemöglichkeiten ab, die in das Geschehen eingreifen. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das Krankheitsbild Asthma bronchiale und die zum Einsatz kommenden Arzneimittel und grenzen es von anderen Bronichalerkrankungen ab. Inhalte: Erkältungskrankheiten Infekte des Mund- und Rachenraumes (einschl. Anatomie und Physiologie), produktiver und unproduktiver Husten, Schnupfen, grippaler Infekt und Grippe Arzneimittel und nicht-medikamentöse Maßnahmen bei Erkältungskrankheiten Immunstimulantien und Hausmittel Infektionskrankheiten Prophylaxe von Infektionskrankheiten, Impfung Faktoren zur Charakterisierung von Chemotherapeutika bzw. Antibiotika Wichtige Chemotherapeutika- bzw. Antibiotikagruppen Beispiele von Krankheiten weiterer Erregertypen (z. B. Pilze, Viren, Parasiten) und deren Therapie Asthma Vegetatives Nervensystem Direkte und indirekte Sympathomimetika Ursachen, Auslöser; Symptome des Asthmas, Abgrenzung zu anderen BronchialerkrankungenMedikamentöse und nicht-medikamentöse Therapie des Asthma bronchiale Allergien Symptome und Ursachen allergischer Erkrankungen Abfolge der allergischen Reaktion Therapie allergischer ErkrankungenTherapie allergischer Erkrankungen (einschl. Hyposensibilisierung, Allergenkarenz) 17

Verknüpfungen/Vernetzungen: - Medizinproduktekunde/Apothekenpraxis (Handhabung von Dosieraerosolen, Pulverinhalatoren und dem Peak-flow-Meter) - Botanik und Drogenkunde (Phytotherapie bei Erkältungskrankheiten, Harnwegsinfektionen auch in Folge einer BHP) - Körperpflegekunde/Apothekenpraxis (Reinigung und Pflege bei verschiedenen Hauterkrankungen wie z. B. Fußpilz sowie weiterer Hautparasiten) 18

Arzneimittelkunde Themenbereich 6: Blut-, Herz- und Gefäßerkrankungen Blutdruckleiden 280 Stunden Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler messen den Blutdruck fachgerecht und erklären die gemessenen Werte patientengerecht. Sie beschreiben die Bedeutung der Hypertonie für weitere Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und motivieren die Patientenschaft zu einer gesundheitsbewussten Lebensführung. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Symptome der verschiedenen Stadien und Spätfolgen einer Hypertonie und erläutern die Notwendigkeit der regelmäßigen Einnahme von Antihypertonika und stärken somit die Compliance des Patienten. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Symptome einer Hypotonie und erklären den Einsatz von Antihypotonika. Durch Hinweise zu nichtmedikamentösen Maßnahmen unterstützen sie die Patientinnen und Patienten bei der Vorbeugung bezüglich Erkrankungen und Nebenwirkungen. Die Schülerinnen und Schüler kennen Grundlagen der Zusammensetzung und der Funktionen des Blutes und erläutern, wie Funktionsstörungen des Blutes Auswirkungen auf die Gesundheit der Patientinnen und Patienten haben. Bei der Abgabe der Arzneimittel beachten die Schülerinnen und Schüler mögliche Interaktionen mit anderen Stoffen und informieren die Patientinnen und Patienten über wesentliche Nebenwirkungen. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundlagen des Blutgefäßsystems sowie des Blutkreislaufes und die veränderte Situation beim Krankheitsbild der Arteriosklerose. Sie leiten die damit verbundenen Störungen für die arterielle Durchblutung am Herzen, am Gehirn und in der Peripherie und deren Risiken und Spätfolgen ab. Sie weisen die Patientinnen und Patienten auf typische Symptome dieser Erkrankungen und Notfallmaßnahmen hin. Inhalte: Blutdruck Physiologische Blutdruckregulation Blutdruckmessung Hypertonie, Entstehungsfaktoren und Therapie Hypotonie, Entstehungsfaktoren und Therapie Blut Blutzusammensetzung und Funktion des Blutes Eisenmangelanämie: Ursachen, Symptome und Therapie Antikoagulantien und Thrombozytenaggregationshemmer Blutkreislauf und Durchblutungsstörungen Herz-Kreislauf-System Arteriosklerose Periphere Durchblutungsstörungen Angina pectoris, Herzinfarkt, Schlaganfall Verknüpfungen/Vernetzungen: - Medizinproduktekunde/Apothekenpraxis (Handhabung von Blutdruckmessgeräten) 19

2.2 Allgemeine und pharmazeutische Chemie Allgemeine und pharmazeutische Chemie 200 Stunden Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse über grundlegende Begriffe, Phänomene und Gesetzmäßigkeiten der allgemeinen Chemie. Sie begreifen die Chemie als Wissenschaft, die den Umgang mit Modellvorstellungen notwendig macht, und nutzen das chemische Experiment als Instrument des Erkenntnisgewinns. Stoffumwandlungen werden auf der Ebene der Reaktionsgleichung richtig interpretiert, wobei zwischen den verschiedenen Reaktionsarten unterschieden werden kann. Charakteristische Stoffeigenschaften können von der chemischen Struktur einer Verbindung abgeleitet und die daraus resultierenden Einsatzgebiete in der Pharmazie nachvollzogen werden. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, ihr Wissen fächerübergreifend anzuwenden und gewinnen die Einsicht, dass Ausbildung und berufliche Tätigkeit der Pharmazeutisch-technischen Assistentin/des Pharmazeutisch-technischen Assistenten von chemischer Prägung sind. Sie sind motiviert, sich längerfristig im Rahmen ihrer späteren beruflichen Tätigkeit mit chemischen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Inhalte (1. Ausbildungsjahr) Was ist Chemie? Aufbau der Materie Chemische und physikalische Vorgänge Atombau und Periodensystem der Elemente Atommodelle Aufbau von Atomkern und Atomhülle Periodensystem der Elemente Die chemische Bindung Edelgasregel Bindungsarten Chemische Formelsprache Einführung in die organische Chemie Chemie des Kohlenstoffs Formelschreibweisen in der organischen Chemie Aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe Struktur- und geometrische Isomerie 20

Inhalte (2. Ausbildungsjahr) Chemie der funktionellen Gruppen Alkohole und ihre Oxidationsprodukte, Kohlenhydrate Carbonsäuren und Carbonsäureester, Fette, Wachse und Seifen Organische Stickstoffverbindungen, Aminosäure und Proteine Spiegelbildisomerie Asymmetrisches C-Atom, Enantiomere, Racemat Benennung von Enantiomeren Therapeutischer Einsatz von Racematen und enantiomerenreinen Arzneistoffen (zum Beispiel L-Polamidon) Organische Reaktionsmechanismen Nucleophile Substitution und Elimination Radikalische Substitution Elektrophile Addition Verknüpfungen/Vernetzungen: - Isotope mit medizinischer Bedeutung - Chemisch-pharmazeutische Übungen: Ionennachweise, Titrationen, Gravimetrie, Dünnschichtchromatographie, Arzneistoffsynthese - Galenik: Lagerstabilität von Arzneimitteln, physikalische und chemische Inkompatibilitäten, ph-optimum, Konservierungsmittel und Antioxidantien, Polarität und Löslichkeit, Salbenbestandteile - Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde: Schwermetalle, Lösungsmittel, Atemgifte - Arzneimittelkunde/Diätetik: Pharmakokinetik, Antacida, Kohlenhydrate, Fette, Eiweiße - Physikalische Gerätekunde: Geräte zur Bestimmung der Viskosität 21

2.3 Galenik Galenik 140 Stunden Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich detaillierte theoretische Grundlagen zur Beurteilung und Herstellung aller wichtigen Arzneiformen. Dabei berücksichtigen sie die gegebenen gesetzlichen Vorgaben und die aktuellen Anforderungen der pharmazeutischen Fachliteratur an Ausgangsstoffe und Arzneiformen. Die Schülerinnen und Schüler kennen die für die Herstellung der Arzneiformen notwendigen Grundoperationen, Arbeitstechniken und Geräte. Sie beschreiben und begründen Arbeitsabläufe und wählen geeignete Verfahren und Geräte selbständig aus. Stabilitätsprobleme von Arzneiformen und Ausgangsstoffen berücksichtigen sie dabei. Den Einsatz von Hilfsstoffen begründen sie. Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse über die physikalischchemischen Eigenschaften von festen, flüssigen und halbfesten Ausgangsstoffen und lassen diese in die Überlegungen zur Herstellung der Arzneiformen mit einfließen. Sie kennen die erforderlichen Anforderungen und Eigenschaften der verschiedenen Arzneiformen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung von Wasser als Ausgangsstoff in der Arzneimittelherstellung. Sie erarbeiten sich Kenntnisse über die Herstellung und die Verwendung der verschiedenen Wasserqualitäten und kennen die Verfahren zur Verminderung der Keimzahl. Sie beachten die mikrobiologischen Anforderungen des Arzneibuches zu den verschiedenen Arzneiformen. Die Schülerinnen und Schüler erfassen an ausgewählten Beispielen/Arzneiformen Verarbeitungsprobleme und erkennen Inkompatibilitäten. Sie begründen eigene Lösungsvorschläge. Die Schülerinnen und Schüler kennen wichtige Prinzipien eines Qualitätsmanagementsystems als Instrument zur Qualitätssicherung im Apothekenbetrieb. Sie erkennen den Zusammenhang zwischen gründlicher Rezepturplanung, geeigneten Herstellungsverfahren, geprüften Ausgangsstoffen, Einhaltung von Hygienemaßnahmen, sorgfältiger Herstellung und der Qualität eines Arzneimittels. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten sicher mit der pharmazeutischen Fachliteratur bzw. mit alternativen Medien und kennen deren Stellenwert für die sachgerechte Herstellung von Arzneimitteln. Sie kennen die für eine Apotheke üblichen Waagen und informieren sich über die für den korrekten Umgang mit Waagen notwendigen Grundlagen. Sie erkennen die Bedeutung der korrekten Nutzung von Waagen für die Qualität der Arzneiformen. Die Schülerinnen und Schüler überprüfen die Plausibilität von Rezepturen. Sie erkennen Probleme und machen Lösungsvorschläge. Sie führen alle erforderlichen Rechnungen im Rahmen der Arzneiformenherstellung durch. Die Schülerinnen und Schüler wählen für die jeweiligen Arzneiformen geeignete Abgabebehältnisse aus. Dabei berücksichtigen sie mögliche Wechselwirkungen der jeweiligen Arzneiform mit dem Primärpackmittel sowie Stabilitätsprobleme. Sie kennzeichnen Rezepturen nach ApBetrO und geben Abgabe-begleitende Hinweise zur korrekten Anwendung der Arzneiform. Sie kennen die Bedeutung dieser Hinweise für die sichere Anwendung der Arzneiformen. Sie begreifen den Einfluss der Arzneiform auf die therapeutische Wirksamkeit von Arzneistoffen und lassen dieses Wissen in die Beratung und Information der Kunden mit einfließen. 22

Inhalte: Grundlagen der Arzneimittelherstellung Aufbau von Arzneiformen (Arzneistoffe, Hilfsstoffe, Disperse Systeme) Rechtliche Grundlagen zur Herstellung von Arzneimitteln Rezeptursprache/Lesen von Rezepten Herstellungsplanung, Plausibilitätsprüfung Umgang mit apothekenüblichen Medien (Fachliteratur, EDV) Waagenmanagement, Hygienemanagement, Qualitätsmanagement Kennzeichnung, Etikettierung Auswahl geeigneter Abgabegefäße, Packmittel Dokumentation, Protokollierung Stabilität von Rezepturen, Konservierung Feste Arzneiformen Grundoperationen (zerkleinern, sieben, mischen) Eigenschaften pulverförmiger Stoffe (Korngröße, Fließfähigkeit, Dichte, Oberflächeneigenschaften) Pulver, Granulate, Kapseln, Tabletten, Dragees (Definitionen, Anforderungen an die Arzneiformen, verschiedene Herstellungsverfahren, Prüfungen) Sonderformen und Varianten (u. a. Brauseeffekt, Zubereitungen zur Anwendung in der Mundhöhle, Magensaftresistenz, modifizierte Wirkstofffreisetzung, Therapeutische Systeme) Hilfsstoffe, Packmittel Korrekte Anwendung der Arzneiformen, Patientenhinweise Teilen von Tabletten Tees, Teemischungen Flüssige Arzneiformen Grundoperationen (lösen, mischen, filtrieren) Eigenschaften flüssiger Systeme und Lösungsmittel (Polarität, Dichte, Oberflächenspannung, Viskosität) Apothekenübliche Wasserqualitäten Alkohole als Lösungsmittel (übliche Konzentrationen, gefährliche physikalische Eigenschaften, Arzneimittelwarnhinweisverordnung) Lösungsvorgang, Verbesserung der Löslichkeit Löslichkeit, Lösungsgeschwindigkeit Lösungen, Suspensionen, Emulsionen (Definitionen, Anforderungen an die Arzneiformen, verschiedene Herstellungsverfahren, Prüfungen) Sonderformen und Varianten (u. a. Nasentropfen, Sprays, Inhalationslösungen) Hilfsstoffe, Packmittel (insbesondere verschiedene Dosiervorrichtungen) Korrekte Anwendung der Arzneiformen, Patientenhinweise Drogenauszüge (Extraktionsvorgang, Extraktionsverfahren, Trocknung) Extrakte (verschiedene Arten, DEV) 23

Halbfeste Arzneiformen Systematik der halbfesten Arzneiformen nach Arzneibuch Salben, Cremes, Gele, Pasten (Definitionen, Anforderungen an die Arzneiformen, verschiedene Herstellungsverfahren, Prüfungen) Lipophile und hydrophile Grundlagen Emulgatoren (HLB-Wert, Emulgatorwirkung, Phasenverteilung) Gelbildner Herstellungsverfahren mit gelösten und suspendierten Arzneistoffen (Stammzubereitungen, Salbenmühle, Grindometer) Wechselwirkungen zwischen Bestandteilen der Rezeptur, Lösung von Rezepturproblemen Hilfsstoffe, Packmittel Korrekte Anwendung der Arzneiformen, Patientenhinweise Rektale und vaginale Arzneiformen Rektale und vaginale Applikation Zäpfchen, Klysmen, Ovula Zäpfchengrundmassen Dosiermethoden (Verdrängungsfaktorverfahren, Verfahren nach Münzel) Hilfsstoffe, Packmittel Korrekte Anwendung der Arzneiformen, Patientenhinweise Sterile Arzneiformen Mikrobiologische Grundlagen Verschiedene Verfahren zur Verminderung der Keimzahl Anforderungen an Ophthalmika und Parenteralia Behältnisse, Abgabegefäße Herstellung von Augentropfen: Konservierung, Auswahl und Berechnungen Berechnungen zur Isotonisierung (DAC und NaCl-Äquivalentmethode) Pufferung und Verdickung Wasser für Injektionszwecke Thermostabile und thermolabile Wirkstoffe Korrekte Anwendung/Applikation von Augentropfen Infusionslösungen, Injektionslösungen, halbfeste Zubereitungen am Auge Verknüpfungen/Vernetzungen: - Galenische Übungen (sehr enge Abstimmung zum gesamten Fach) - Allgemeine und pharmazeutische Chemie (flüssige Arzneiformen) - Physikalische Gerätekunde (Waagen, Dichte, Oberflächenspannung, Viskosität, Aggregatzustandsänderungen) - Fachbezogene Mathematik (Berechnungen zur Herstellung von Rezepturen, Mischungsrechnen, Berechnungen nach AM-WarnhinweisVO) - Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde (rechtliche Grundlagen zur Herstellung von Arzneimitteln) 24

2.4 Botanik und Drogenkunde Botanik und Drogenkunde 100 Stunden Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Fachbegriffe, die in Monographien zur Beschreibung von Drogen verwendet werden. Sie erkennen und benennen analytisch relevante morphologische und mikroskopische Merkmale apothekenüblicher Drogen. Die Schülerinnen und Schüler führen organoleptische Prüfungen fachgerecht durch und unterscheiden leicht zu verwechselnde Drogen anhand eindeutiger Merkmale. Die Schülerinnen und Schüler - kennen Arzneidrogen und ihre wichtigsten Inhaltsstoffe, deren Wirksamkeit bei Störungen und Erkrankungen des menschlichen Organismus belegt sind, - bewerten ihre Wirksamkeit und kennen deren Nebenwirkungen, - entwickeln sinnvolle Teemischungen und wählen geeignete Extraktionsverfahren aus, - beurteilen die Zusammensetzung von Phytopharmaka und wählen für die Patienten geeignete Produkte aus, - geben geeignete Abgabehinweise, - kennen Symptome, die eine Selbstmedikation ausschließen. Inhalte: Einführung in die Botanik Definition Botanik, Droge Aufbau eines Kormophyten Einführung Drogenkunde Drogendefinition Sinn von Trocknung und Zerkleinerung Zerkleinerungsgrade von Drogen Drogenarten Namensbildung Pharmazeutisch relevante makroskopische Merkmale von Laubblatt Blüte Frucht Samen Spross Wurzel Berücksichtigung pharmazeutisch relevanter Metamorphosen der oben genannten Pflanzenorgane 25

Einführung in die Systematik Systematische Kategorien Pharmazeutisch bedeutende Familien Für die mikroskopische Untersuchung von Drogen erforderliche Grundlagen der Cytologie Stärkearten des Arzneibuchs Analytisch wichtige Kristallformen Allgemeine Histologie Meristeme Dauergewebe Zellformen Interzellulartypen Idioblasten Primäres Abschlussgewebe Epidermis Aufbau eines Stomas und Stomatypen des Arzneibuchs Spaltöffnungsindex Haartypen Sekundäres Abschlussgewebe Periderm Lentizellen Leitgewebe Leitbündel und Leitbündeltypen Tracheen, Tracheiden Festigungsgewebe Kollenchym Sklerenchym Absonderungsgewebe Drüsenschuppen des Arzneibuchs Exkretbehälter Milchröhren Besondere mikroskopische Merkmale von Blüte, Frucht, Samen, Spross, Wurzel und Wurzelstock Einführung in die Phytotherapie Begriffsdefinition Grundsätze zur Teemischung, Teezubereitung und Teelagerung Sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe (Überblick) Phytotherapie bei Störungen und Erkrankungen des Magen- und Darmtraktes 26

der Harnwege der Atemwege des zentralen Nervensystems, insbesondere in der Therapie der Schlafstörungen und psychischen Erkrankungen sowie der Schmerztherapie des Hormonsystems Verknüpfungen/Vernetzungen: - Arzneimittelkunde: Themenbereiche 2 (Magen- und Darmbeschwerden), 3 (klimakterische Beschwerden), 4 (Schlafstörungen, depressive Verstimmungen, best. Schmerztherapie) und 5 (Atemwegserkrankungen, Harnwegsinfektionen auch in Folge einer BHP) - Übungen zur Drogenkunde - Galenik: Extraktionsverfahren 2.5 Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde 80 Stunden Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse über die gesetzlichen Vorschriften für den Umgang mit Gefahrstoffen sowie deren Abgabe. Sie wenden das geltende Gefahrstoffrecht so an, dass Arbeits- und Verbraucherschutz gewährleistet sind, wobei Gewissenhaftigkeit beim Umgang mit geläufigen Gefahrstoffen sowie die Sensibilisierung gegenüber dem möglichen Missbrauch von Chemikalien gefördert werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen toxische Wirkungen relevanter Gefahrstoffe kennen und wissen, welche Schutz- und Gegenmaßnahmen zu treffen sind. Sie erhalten einen Überblick über Grundsätze eines ökologisch vertretbaren Pflanzenschutzes und beraten die Apothekenkundschaft über geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von im häuslichen Bereich auftretender Schädlinge. Des Weiteren erkennen die Schülerinnen und Schüler Umweltgefährdungen durch Gefahrstoffe und sind informiert über Umweltschutzmaßnahmen, die in der Apotheke getroffen werden können. 27