HINWEISE FÜR DIE OUTPUTINDIKATOREN 1. Version:

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HINWEISE FÜR DIE OUTPUTINDIKATOREN 1. Version: 23.03.2017 www.by-cz.eu Ziel ETZ Freistaat Bayern Tschechische Republik 2014 2020 (INTERREG V) Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

ALLGEMEINE HINWEISE Dieses Dokument ist als Hilfestellung für Antragssteller gedacht, um die Auswahl und die Beschreibung der Outputindikatoren im Projektantrag gemäß den Anforderungen des Programms zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Freistaat Bayern-Tschechische Republik 2014-2020 zu erleichtern. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aufgrund der Komplexität des Themas ist es nicht möglich ein allumfassendes Anleitungsdokument zu erstellen, in dem jeder Outputindikator detailgenau definiert wird. Dieses Dokument kann lediglich als Hilfestellung dienen, um die Antragsstellern mit den Überlegungen hinter den definierten Outputindikatoren vertraut zu machen und Ihnen somit die Wahl und Beschreibung der Indikatoren zu erleichtern. In unklaren Fällen wird eine Rücksprache mit der Antragsbearbeitenden Stelle und dem Gemeinsamen Sekretariat im Rahmen der Antragstellung dringend empfohlen. 1 OUTPUTINDIKATOREN IM PROJEKTANTRAG (EMS) Die Outputindikatoren werden im elektronischen Projektantrag unter dem Punkt 4 Projektdurchführung bzw. genauer im Unterpunkt 4.1 Arbeitspakete und Aktivitäten angelegt. Die Wahl des Outputindikators erfolgt über ein "Drop Down" Menü. Die Auswahl ist bereits durch die Festlegung auf eine Prioritätsachse und eine Investitionspriortät eingeschränkt auf die dort jeweils verfügbaren Outputindikatoren. Unter Outputs versteht man tatsächliche messbare Ergebnisse des Projekts, die im Ziel ETZ Programm mit den Outputindikatoren verknüpft sind. Im Gegensatz dazu können zu den Aktivitäten auch nicht durch Outputindikatoren messbare Projektaktivitäten zählen. Aus Aktivitäten kann ein Output entstehen, dies muss jedoch nicht der Fall sein. Über die Funktion "Outputindikator hinzufügen" können Outputs auch mehreren Outputindikatoren zugeordnet werden. Es ist zu beachten, dass der tatsächlich erreichte Wert eines Outputindikators nach Abschluss des Projekts den durch den Begleitausschuss genehmigten Outputindikatorwert um maximal 15 % unterschreiten darf. Andernfalls kann es zu einer (teilweisen) Rückforderung der Zuwendung kommen. Im Folgenden werden für die einzelnen Prioritätsachsen spezifische Hinweise zu den jeweiligen Outputindikatoren gegeben. Hinweise zu den Outputindikatoren 1

2 PRIORITÄTSACHSE 1 2 1 Investitionspriorität 1a ID Indikator Einheit für die Messung Zielwert auf Programmebene( 2023) OI 1a CO 25 Zahl der Forschungseinrichtungen und Intermediäre aus dem Forschungsinstitutionen/ 50 F&I-Bereich, die an Intermediäre grenzübergreifenden Vorhaben teilnehmen Gemeinsamer OI: Zahl der Wissenschaftler, die in verbesserten Forschungsinfrastruktureinrichtungen arbeiten Vollzeitäquivalente 55 Outputindikator OI 1a Es werden bei diesem Outputindikator nur solche Forschungseinrichtungen und Intermediäre gezählt, die direkt als Projektpartner am Projekt beteiligt sind (inkl. assoziierten Partnern). Weitere nicht im Projektantrag als Partner aufgeführte Forschungseinrichtungen und Intermediäre werden nicht mitgezählt. Outputindikator CO 25 Dieser Indikator wird nur bei Projekten verwendet, bei denen tatsächlich eine Infrastruktur geschaffen bzw. eine Verbesserung bestehender Infrastruktur vorgenommen wird. Gezählt werden nur die Wissenschaftler (Vollzeitäquivalente), die direkt in dieser verbesserten Einrichtung arbeiten. 2 2 Investitionspriorität 1b Zielwert auf ID Indikator Einheit für die Messung Programmebene (2023) CO 41 OI 1b2 Gemeinsamer OI für das Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit": Zahl der Unternehmen, die an grenzübergreifenden, transnationalen oder interregionalen Forschungsvorhaben teilnehmen Zahl der erbrachten Aktivitäten, um die Innovationskraft von KMU zu stärken Unternehmen 20 Aktivitäten 11 Outputindikator CO 41 Es werden bei diesem Outputindikator nur solche Unternehmen gezählt, die direkt als Projektpartner am Projekt beteiligt sind (inkl. assoziierten Partnern). Weitere nicht im Projektantrag als Partner aufgeführte Forschungseinrichtungen und Intermediäre werden nicht mitgezählt. 2 Ziel ETZ 2014 2020 INTERREG V

Outputindikator OI 1b2 Dieser Outputindikator ist z.b. für Projekte gedacht, die Studien oder Netzwerkaktivitäten zum angegeben Themenkomplex durchführen. Es wird die Zahl der Arten von Aktivitäten angeführt und nicht die Gesamtzahl der Aktivitäten. Das bedeutet, dass gleichartige Aktivitäten zusammengefasst werden (z.b. ein Projekt mit 5 Seminaren, 1 Konferenz und 1 Publikation wird mit einem Zielwert von 3 zum Outputindikator beitragen). 3 PRIORITÄTSACHSE 2 3 1 Investitionspriorität 6c ID Indikator Einheit für die Messung OI 6c1 OI 6c2 Zahl der geförderten Güter des Natur- und Kulturerbes Anzahl von Erschließungs-, Bewusstseinsbildungs- und Marketingaktivitäten im Bereich Natur- und Kulturerbe Geförderte Güter 44 Aktivitäten 37 Zielwert auf Programmebene (2023) Outputindikator OI 6c1 Dieser Outputindikator kann bei Projekten angewendet werden, bei denen tatsächlich ein Gut des Natur- oder Kulturerbes gefördert wird. Wird z.b. lediglich eine Studie durchgeführt, zählt das betroffene Gut nicht zum Outputindikator. Der Status als Natur- oder Kulturerbe sollte zudem begründet werden, es kann also nicht automatisch z.b. jedes neu erstellte bzw. sanierte Denkmal oder Gebäude als Kulturerbe definiert werden. Hierzu kann die Definition des Kultur- und Naturerbes gem. UNESCO 1 verwendet werden. Materielles Kulturerbe Denkmäler: Werke der Architektur, Großplastik und Monumentalmalerei, Objekte oder Überreste archäologischer Art, Inschriften, Höhlen und Verbindungen solcher Erscheinungsformen, die aus geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen von außergewöhnlichem regionalem Wert sind; Ensembles: Gruppen einzelner oder miteinander verbundener Gebäude, die wegen ihrer Architektur, ihrer Geschlossenheit oder ihrer Stellung in der Landschaft aus geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen von außergewöhnlichem regionalem Wert sind; Stätten: Werke von Menschenhand oder gemeinsame Werke von Natur und Mensch sowie Gebiete einschließlich archäologischer Stätten, die aus geschichtlichen, ästhetischen, ethnologischen oder anthropologischen Gründen von außergewöhnlichem regionalem Wert sind. Angepasst gem. Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16.11.1972, Art. 1 1 Siehe blaue Box. Hinweise zu den Outputindikatoren 3

Immaterielles Kulturerbe Unter "immateriellem Kulturerbe" sind Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume zu verstehen, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen. Dieses immaterielle Kulturerbe, das von einer Generation an die nächste weitergegeben wird, wird von den Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt, in ihrer Interaktion mit der Natur und mit ihrer Geschichte fortwährend neu gestaltet und vermittelt ihnen ein Gefühl von Identität und Kontinuität, wodurch die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität gefördert wird. Im Sinne dieses Übereinkommens findet nur das immaterielle Kulturerbe Berücksichtigung, das mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften sowie mit dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie der nachhaltigen Entwicklung in Einklang steht. Das "immaterielle Kulturerbe" im Sinne der Nummer 1 wird unter anderem in folgenden Bereichen zum Ausdruck gebracht: mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes darstellende Künste gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum traditionelle Handwerkstechniken Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes vom 17. Oktober 2003, Art. 1 Naturerbe Naturgebilde, die aus physikalischen und biologischen Erscheinungsformen oder -gruppen bestehen, welche aus ästhetischen oder wissenschaftlichen Gründen von außergewöhnlichem regionalem Wert sind geologische und physiographische Erscheinungsformen und genau abgegrenzte Gebiete, die den Lebensraum für bedrohte Pflanzen- und Tierarten bilden, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem regionalem Wert sind Naturstätten oder genau abgegrenzte Naturgebiete, die aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung oder natürlichen Schönheit wegen von außergewöhnlichem regionalem Wert sind Angepasst gem. Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16.11.1972, Art. 2 Outputindikator OI 6c2 Dieser Outputindikator ist für Erschließungs- Bewusstseinsbildungs- und Marketingaktivitäten gedacht. Es wird die Zahl der Arten von Aktivitäten angeführt und nicht die Gesamtzahl der Aktivitäten. Das bedeutet, dass gleichartige Aktivitäten zusammengefasst werden (z.b. ein Projekt mit Ausschilderungen des Lehrpfads und 3 Marketingaktivitäten wird mit einem Zielwert von 2 zum Outputindikator beitragen). 4 Ziel ETZ 2014 2020 INTERREG V

3 2 Investitionspriorität 6d ID Indikator Einheit für die Messung Zielwert auf Programmebene (2023) CO 23 OI 6d2 Gemeinsamer OI: Fläche der Habitate, die für Zwecke eines besseren Erhaltungszustands eine Unterstützung erhalten Anzahl der konzeptionellen Maßnahmen (Studien im Bereich Steigerung und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosystemdienstleistungen) Hektar 525 konzeptionelle Maßnahmen 11 Outputindikator CO 23 Es wird bei diesem Outputindikator die Fläche gemessen, auf der tatsächlich Aktivitäten für einen besseren Erhaltungszustand durchgeführt werden. Eine Studie oder andere Maßnahme, die ein Gebiet z.b. lediglich untersucht oder Verbesserungspotential aufzeigt, aber keine Maßnahmen zur tatsächlichen Verbesserung umsetzt, zählt demnach nicht zu diesem Indikator. Outputindikator OI 6d2 Dieser Outputindikator ist für Projekte gedacht, bei denen Studien oder Konzepte zum Themenkomplex durchgeführt werden. Es wird die Zahl der Arten von Aktivitäten angeführt und nicht die Gesamtzahl der Aktivitäten. Das bedeutet, dass gleichartige Aktivitäten zusammengefasst werden (z.b. ein Projekt mit 3 Studien wird mit einem Zielwert von 1 zum Outputindikator beitragen). 4 PRIORITÄTSACHSE 3 4 1 Investitionspriorität 10b ID Indikator Einheit für die Messung CO 46 OI 102 Zahl der Teilnehmer an gemeinsamen Ausund Weiterbildungsprogrammen zur grenzüberschreitenden Förderung von Jugendbeschäftigung, Bildungsangeboten und Berufs- und Hochschulbildung Personen 1418 Anzahl der vorbereitenden und begleitenden Aktivitäten im Bereich Bildung und Qualifizierung Outputindikator CO 46 Aktivitäten 10 Zielwert auf Programmebene (2023) Bei diesem Outputindikator werden Teilnehmer an Aus- und Weiterbildungsprogrammen zum Themenkomplex gezählt. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei den Maßnahmen tatsächlich um Aus- und Weiterbildung aus den im Outputindikator genannten Bereichen handeln muss, es zählen nicht automatisch die Teilnehmer jedweder Schulung, die ein Projektträger durchführt. Sofern in einem Projekt mehrere Schulungen oder andere Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt werden, aber die Teilnehmer sind z.t. die gleichen, so wird jeder Teilnehmer pro Projekt nur einmal gezählt, auch wenn er an mehreren Schulungen teilnimmt. Hinweise zu den Outputindikatoren 5

Outputindikator OI 102 Dieser Outputindikator ist für Projekte gedacht, bei denen z.b. Studien zum Themenkomplex durchgeführt werden. Es wird die Zahl der Arten von Aktivitäten angeführt und nicht die Gesamtzahl der Aktivitäten. Das bedeutet, dass gleichartige Aktivitäten zusammengefasst werden (z.b. ein Projekt mit 5 Seminaren, 1 Konferenz und 1 Publikation wird mit einem Zielwert von 3 zum Outputindikator beitragen). 5 PRIORITÄTSACHSE 4 5 1 Investitionspriorität 11b ID Indikator Einheit für die Messung Zielwert auf Programmebene (2023) OI 111 OI 112 Zahl der im Rahmen der Umsetzung des Kleinprojektefonds involvierten Projektpartner Zahl der in institutionellen, langfristigen Kooperationen eingebundenen Partner Partner 1200 Partner 112 Outputindikator OI 111 Dieser Outputindikator ist nur für den Dispositionsfonds für Kleinprojekte gedacht. Es werden nur die direkt am Kleinprojekt beteiligten Projektpartner gezählt. Outputindikator OI 112 Bei diesem Outputindikator werden die Projektpartner gezählt, die direkt als Projektpartner in ein Projekt in der Prioritätsachse 4 eingebunden sind (inkl. assoziierten Partnern). WEITERE HINWEISE Bei mehreren Arbeitspaketen dürfen die gleichen Outputs mit den entsprechenden Zielwerten nicht mehrfach in den Arbeitspaketen auftauchen, sondern insgesamt nur einmal. Es ist allerdings möglich, die Outputs unterschiedlicher Art auf die Arbeitspakete zu verteilen, in denen sie realisiert werden. 6 Ziel ETZ 2014 2020 INTERREG V

Impressum Verwaltungsbehörde des Programms zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Freistaat Bayern Tschechische Republik Ziel ETZ 2014 2020 im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstr. 28 80538 München Stand März 2017 Postanschrift 80525 München Tel. +49 (0) 89 2162-0 Fax +49 (0) 89 2162-2760 poststelle@stmwi.bayern.de www.stmwi.bayern.de