Prof. Dr. Michael Kort. Stichpunktartige Bemerkungen zu Sprache und Stil einer Dissertation

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Transkript:

Prof. Dr. Michael Kort Stichpunktartige Bemerkungen zu Sprache und Stil einer Dissertation Der Dissertation sollten keine hochtrabenden Zitate von großen Geistern voranstellt werden (weder am Anfang noch am Anfang der einzelnen Kapitel). Keine Bemerkung wie erst kürzlich o.a. statt präzise z.b. 2017 (Text wird ggf. erst in 30 Jahren gelesen). Das Wort erscheinen, das außerordentlich vage ist, nicht benutzen. Stattdessen ist. Keine schwülstige oder gestelzte Sprache verwenden. So heißt es z.b. nicht eine Haftung auf sich ziehen (statt einfach und richtig: haften ). Problematisch ist der Gebrauch des Wortes soll (der oft Unsicherheit ausdrückt oder nicht zu erkennen gibt, ob es um sein oder um sollen (in Hinblick auf einen Wunsch oder ein Gebot) geht. Es gibt keine analoge Anwendung von Ansprüchen, sondern nur die analoge Anwendung von Normen auf einen Anspruch. Auch falsch: umzusetzender Anspruch, wenn gemeint ist: eine Norm, die einen bestimmten Anspruch regelt, muss umgesetzt werden. Manche Wörter haben keinen Superlativ bzw. der Gebrauch des Superlativs ist zumindest stilistisch schief. Das gilt etwa für am naheliegendsten (statt: naheliegend ). Viel zu häufig und meist falsch werden die Wörter insofern oder insoweit gebraucht. Sie drücken eine Einschränkung aus. Gemeint ist aber oft eine schlichte (kausale) Folge. Daher passt häufig viel besser ein schlichtes denn oder ein schlichtes daher.

Selbst bei ausnahmsweise richtigem Gebrauch von insofern geht es häufig falsch weiter, indem es heißt: insofern, als dass (anstatt richtig: insofern, als ). Vermeiden Sie das Wort heranziehen und verwenden Sie stattdessen das schlichte anwenden. Neuerdings sehr in Mode kommt das Weglassen des Bindestrichs. Das hängt mit dem inflationären Gebrauch von Anglizismen und einer (unzulässigen) Übertragung englischer bzw. englischsprachiger Sprachstrukturen auf die deutsche Sprache zusammen. So heißt es z.b. Volkswagen-Entscheidung und nicht Volkswagen Entscheidung. Vermeiden Sie negative Wörter oder sprachliche Bildungen. So ist das Wort Fehlen besser als das Wort Nichtvorliegen. Ebenfalls zum schlechten Deutsch zu rechnen ist der inflationäre Gebrauch des Worts dementsprechend statt des schlichten daher oder des schlichten deshalb. Statt eines umständlichen neben der Tatsache, dass sollte es heißen: außer, dass. Statt tatsächlich bleibt hierzu festzustellen, dass die Frage sollte es schlicht heißen die Frage ist. Generell sollte deutlich gemacht werden, ob man von der lex lata (ggf. mittels Auslegung) spricht oder ob es um Vorschläge de lege ferenda geht. Das wird oft nicht deutlich gemacht. Oft wird der Genitiv nicht oder falsch gebraucht. So muss es heißen das Fehlen des Beschlusses macht den Vertrag wirksam und nicht der fehlende Beschluss macht den Vertrag unwirksam. Beispiel für falschen Gebrauch des Genitivs: das Argument der fehlenden Eingliederung überzeugt nicht (statt richtig: das Argument, dass die Eingliederung fehlt, überzeugt nicht ).

Gerichte sollten normalerweise abgekürzt zitiert werden, das gilt jedenfalls für aus deutscher Sicht gängige Gerichte wie BGH, BAG und EuGH. Vermeiden Sie eine gestelzte Sprache sowie überflüssige Formulierungen. Statt richtig und geeignet erscheint es muss es heißen: vorzugswürdig ist es. Vermeiden Sie die Behauptung, eine von Ihnen behandelte Frage bzw. ein von Ihnen behandeltes Problem sei noch nicht im Schrifttum behandelt worden. Niemand kann die gesamte Literatur überblicken. Es handelt sich hierbei um überflüssiges Eigenlob, mit dem Sie sich zudem auf Glatteis begeben. So sollte es statt ferner tritt ein weiteres Problem zutage, das im Schrifttum soweit ersichtlich bislang noch nicht aufgegriffen wurde, nämlich die Frage, einfach heißen: ferner ist problematisch,. Vermeiden Sie einen altertümlichen, seit Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr gebrauchten Genitiv oder andere altertümliche Wortenden. So sollte es statt des Juristentages heißen des Juristentags oder statt alleine allein. Statt oftmals sollte man oft verwenden. Vorsicht bei der Verwendung des Begriffs Urteil. Dieser darf (selbstverständlich) nur benutzt werden, wenn es sich wirklich um ein Urteil und nicht um einen Beschluss oder eine andere Form von Gerichtsentscheidung als ein Urteil handelt. Sind Sie nicht sicher, benutzen Sie den Begriff der Entscheidung. Vermeiden Sie überflüssige Füllwörter, z.b. Begriffe wie sicherlich, tatsächlich oder natürlich. Verwenden Sie den Begriff beispielhaft bitte richtig, i.s. von vorbildlich. Wenn Sie hingegen meinen als Beispiel, dann schreiben Sie das auch, etwa durch Verwendung von z.b. oder von als Beispiel oder beispielshalber oder beispielsweise. Vermeiden Sie das aus der Gerichtssprache stammende Wort Vorbringen und verwenden Sie das schlichte Argument. Vermeiden Sie den inflationären und oft zumindest fragwürdigen Gebrauch des Worts gleichzeitig und verwenden Sie besser das meist treffendere Wort zugleich.

Gehen Sie nicht zu harsch ins Gericht mit anderen Autoren bzw. mit den Gerichten. Eine (zusätzlich ggf. im Journalistenstil ) verfasste Schelte ist oft unangebracht. Nüchternheit der Sprache wirkt besser. So sollte statt behauptet besser formuliert werden ist der Auffassung. Vermeiden Sie überflüssige Doppelungen, so heißt es daraus ergibt sich und nicht daraus ergibt sich konsequenterweise. Formulieren Sie klare Überschriften, die dem Leser einen Anhaltspunkt geben, was unter der Überschrift behandelt wird. Untauglich ist etwa eine Überschrift wie mögliche Lösungsansätze, die in jeder Hinsicht nichtssagend ist. Es heißt nicht die Möglichkeit greift ein, sondern die Möglichkeit besteht. Es klingt (anders als im Erst- und Zweitgutachten über die Dissertation) anfängerhaft, in der Arbeit von Arbeit zu sprechen. Stattdessen sollte von Untersuchung die Rede sein. Verwenden Sie möglichst präzise Begriffe. So sollte ein Vorstandsmitglied nicht Vorstand genannt werden (Verkürzung) oder Manager (vager Anglizismus). Unterscheiden Sie das Wort gemein von dem Adverb gemeinsam. So heißt es nicht A und B haben gemeinsam, dass, sondern A und B haben gemein, dass. Verwenden Sie das Wort Alternative immer nur dann (richtig), wenn es zwei Möglichkeiten gibt. Bei Bestehen von mehr als zwei Möglichkeiten kann nicht von Alternative die Rede sein. Vermeiden Sie das Wort verankert. So heißt es richtig in 1 ist geregelt (und nicht: in 1 ist verankert ). Vermeiden Sie weitere gedrechselte bzw. altertümliche Wörter oder Wendungen. Statt nichtsdestotrotz sollte besser dennoch verwendet werden. Statt letztendlich sollte es schlicht letztlich heißen. Statt oftmals besser oft.

Bei der Formulierung zum einen muss kurz danach ein zum anderen kommen. Vermeiden Sie außerdem die Verwechslung von diesem Begriffspaar mit dem Begriffspaar einerseits / andererseits. Einerseits / andererseits drückt einen Kontrast oder Gegensatz aus, während mit zum einen / zum anderen gemeint ist: sowohl als auch. Vermeiden Sie in einer Doktorarbeit jegliche ich -Bezüge. Das fängt mit dem Gebrauch von ich oder mein an, geht über die Kennzeichnung einer Stellungnahme als eigene Stellungnahme weiter und mündet in ein nach der hier vertretenen Ansicht. All das ist überflüssig. Es muss sich vielmehr aus dem Kontext ergeben, dass es um Ihre Auffassung geht. Vermeiden Sie das inflationär (und fast durchgängig falsch) gebrauchte Wort darstellen, wenn in Wirklichkeit sein gemeint ist. Vermeiden Sie das Wort nach sich ziehen und verwenden Sie stattdessen z.b. hieraus folgt oder hat zur Folge, dass. Vermeiden Sie bei Paragraphen-Zitaten Überflüssiges, es heißt z.b. nicht die Norm des 1, sondern schlicht 1. Achten Sie auf einen richtigen Gebrauch des (meist falsch gebrauchten) Wortes weiterhin. Das Wort weiterhin meint fortgesetzt. Gemeint ist aber in den meisten Fällen das Wort des Weiteren, also außerdem. Das Wort anknüpfen sollte sehr sparsam verwendet werden. Es handelt sich im Grunde um einen terminus technicus des Kollisionsrechts. Prüfen Sie genau, ob die meist falsch gebrauchte Wendung geht davon aus so gemeint ist. Wenn gemeint ist: statuieren oder ausdrücken bzw. zum Ausdruck bringen, verwenden Sie solche Wörter. geht davon aus meint hingegen eine Vermutung bzw. eine Hypothese. Bitte stellen Sie auch sprachlich die Stellung von Gerichten bzw. der Gerichtsbarkeit klar. Die Gerichte sind weder ein Autor rechtswissenschaftlicher Werke noch ein Ersatzgesetzgeber. Die Gerichte können sich nur mit denen zu ihnen kommenden Sachverhalten befassen. Daher sind Formulierungen wie der BGH sollte klären problematisch.

Vermeiden Sie Wortbildungen mit Ansatz, z.b. Begründungsansatz oder noch schlimmer Lösungsansatz. Kommentieren Sie nicht das eigene Vorgehen. Es reicht, wenn Sie am Anfang Ihrer Arbeit beim Gang der Darstellung kurz beschreiben, wie Ihre Arbeit aufgebaut ist. Das weitere Vorgehen muss sich aus sich selbst erklären. Vermeiden Sie die altertümliche Einleitung von Relativsätzen mit welche(r) statt schlicht der/die/das. Vermeiden Sie das altertümliche folglich statt des schlichten daher (oft ist das Wort ohnehin überflüssig). Das Wort dementsprechend wird inflationär und häufig falsch verwendet. Man kann es oft ganz weglassen oder das schlichte und besser treffende daher verwenden. Versuchen Sie, Ihre Arbeit durch die Verwendung von Beispielen aus der Entscheidungspraxis oder der Vertragsgestaltungspraxis oder durch eigene Beispiele plastisch darzustellen. Seien Sie präzise. Statt das Gesetz sollte es heißen 138 Abs. 6 Satz 3 2. Halbsatz BGB. Abschließend noch eine kurze Bemerkung zu den Fußnoten: Fußnoten sollten Quellenangaben enthalten. Eine Auseinandersetzung mit den verschiedenen Auffassungen, die in den genannten Quellen vertreten werden, sollte nicht in den Fußnoten stattfinden, sondern gehört in den laufenden Text.