Bericht des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg gem. Art 7 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für das Jahr 2017 Schienenpersonennahverkehr

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Transkript:

Bericht des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg gem. Art 7 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für das Jahr 2017 Schienenpersonennahverkehr Im Dezember 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Kraft getreten. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung schreibt vor, dass die zuständige Behörde einmal im Jahr über die in ihrem Zuständigkeitsbereich eingegangenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber der öffentlichen Dienstleistung sowie die ihnen gewährten Ausgleichszahlungen veröffentlichen muss. Ebenso muss sie die Bedienungs- und Beförderungsqualität der eingegangenen Verpflichtungen beschreiben. Seite 1 von 10

Inhaltsverzeichnis I Qualität der SPNV-Leistungen im Jahr 2017... 3 1.1 Pünktlichkeit landesweit...3 1.2 Pünktlichkeit der einzelnen Lose des Übergangsvertrags...4 1.3 Weitere objektive Qualitätskriterien...5 1.4 Subjektive Qualitätskriterien...5 1.4.1 Kundenzufriedenheit bei Pünktlichkeit...6 1.4.2 Kundenzufriedenheit bei Sicherheit im Zug...6 1.4.3 Kundenzufriedenheit bei Informationen zu Verspätungen und Unregelmäßigkeiten...7 1.5 Zugausfälle...8 1.6 Verkürzte Zugbildungen...8 II Leistungsumfang und Finanzierung der SPNV-Leistungen im Jahr 2017... 9 1. Verkehrsleistungen...9 2. Finanzieller Aufwand...9 3. Tabellarische Übersicht 2017... 10 Abkürzungen: Agilis AVG BOB BSB / AVG HzL RAB SBB SWEG VIAS Agilis Verkehrsgesellschaft mbh & Co. KG Albtal-Verkehrsgesellschaft AG Bodensee-Oberschwaben-Bahn Breisgau S-Bahn Konsortium AG / AVG AG Hohenzollerische Landesbahn AG DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH SBB Deutschland GmbH Südwestdeutsche Landesverkehrs AG VIAS Rail GmbH Seite 2 von 10

I Qualität der SPNV-Leistungen im Jahr 2017 Vorbemerkung Der nachfolgende Bericht enthält Leistungen, die sowohl im Rahmen des 2003 abgeschlossenen großen Verkehrsvertrages mit der als auch im Zuge von Ausschreibungen ab 2001 vergeben worden sind. Betreiber der Verkehrsverträge: Elztalvertrag Friedrichshafen - Aulendorf Heilbronn Nord Heilbronn - Öhringen IRE Stuttgart - Bodensee Münstertalbahn Murgtalbahn Neigetechnik-Netz Nordschwarzwald Odenwald Ortenau RE-Netz Südwest Diesel RE-Netz Südwest E-Traktion Ringzug S-Bahn Rhein-Neckar Schwarzwaldbahn Seehas Stadtbahn Karlsruhe Übergangsverträge Waldshut - Koblenz Wiesental Zollernbahn BSB BOB AVG /AVG RAB SWEG AVG RAB RAB VIAS SWEG HzL SBB AVG SBB (CH) SBB (D) HzL 1.1 Pünktlichkeit landesweit Zur Messung der Pünktlichkeit sind diejenigen Eisenbahnverkehrsunternehmen verpflichtet, die auf Grundlage eines Vertrags mit dem Land Baden-Württemberg Verkehrsleistungen durchführen. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung für drei Verkehrsverträge der seit 2010. Für 2017 setzt sich der Wert aus den Ergebnissen der 17 Lose der Übergangsverträge sowie der beiden Netze 2 (IRE Stuttgart Bodensee) und 5 (Neigetechnik-Netz) zusammen. Die Grafik zeigt, dass die Übergangsverträge 2017 bei der Pünktlichkeit auf einem ähnlichen Niveau wie beim Großen Verkehrsvertrag 2016 lagen. Bei der S-Bahn Rhein-Neckar hat sich die Pünktlichkeit gegenüber 2016 deutlich verbessert, bei der Schwarzwaldbahn hingegen drastisch verschlechtert. Insgesamt liegen die Werte aber deutlich unter denen von Anfang des Jahrzehnts. Seite 3 von 10

ENTWICKLUNG PÜNKTLICHKEIT SEIT 2010 98 97 96 95 94 93 92 91 90 89 88 87 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Großer Verkehrsvertrag bzw. 2017 Übergangsvertrag und Netze 2 und 5 S-Bahn Rhein-Neckar Schwarzwaldbahn 1.2 Pünktlichkeit der einzelnen Lose des Übergangsvertrags In einer detaillierten Betrachtung wird deutlich, dass die Pünktlichkeit der einzelnen Lose des Übergangsvertrags der, die 2017 zusammen nach wie vor ca. 50% der vom Land bestellten Regionalverkehrsleistungen ausmachten, stark unterschiedlich ausfällt. Dargestellt ist die vertraglich relevante Ankunftspünktlichkeit bei einer Pünktlichkeitsgrenze von 5:59 Minuten. Gute Ergebnisse mit über 95% werden in den Losen 12 (RE Heilbronn Crailsheim) und 18 (Crailsheim Lauda Wertheim/Würzburg und Seckach Miltenberg), auf der Höllentalbahn und Dreiseenbahn (Los 10) und im Los 13 (Regionalbahnen Ulm Munderkingen und Ulm Langenau) erziehlt. Die schlechtesten Werte weisen die Regionalbahnen im Filstal (Los 6) mit knapp 80% und die RE-Leistungen Stuttgart Würzburg (Los 1) mit ca. 83% auf. PÜNKTLICHKEIT NACH LOSEN Prozent 100 95 90 85 80 75 70 Los 1 Los 2 Los 3 Los 4 Los 5 Los 6 Los 7 Los 8 Los 9 Los 10 Los 12 Los 13 Los 14 Los 15 Los 16 Los 18 Seite 4 von 10

1.3 Weitere objektive Qualitätskriterien ENTWICKLUNG SAUBERKEIT Prozent 100 98 96 94 92 90 88 86 84 82 2014 2015 2016 2017 Bei der Sauberkeit gab es bei den betrachteten Verkehrsunternehmen gegenüber dem Vorjahr erhebliche Veränderungen. Die Ergebnisse für das große Los 15 des Übergangsvertrags sind besser als die Werte des landesweiten Großen Verkehrsvertrag 2015 und 2016. Als einziges der hier betrachteten Verkehrsunternehmen hält die SWEG im Münstertal die relativ strengen Zielvorgaben ein. Auffällig ist die kontinuierliche Verschlechterung der Ergebnisse bei der Schwarzwaldbahn, die 2017 das schlechteste Ergebnis der sieben dargestellten Verträge erzielte. 1.4 Subjektive Qualitätskriterien Neben den Erfassungen der objektiven Kriterien durch Stichprobenkontrollen wird im Rahmen des Qualitätsmesssystems auch die Zufriedenheit der Fahrgäste unter verschiedenen Aspekten abgefragt. Die Ergebnisse der subjektiven Kriterien fließen mit in die Malus-Berechnung ein. Dabei wird ein Malus ab der Note 2,7 fällig. Die Bewertung erfolgt in Schulnoten. Die Fahrgäste messen den Kriterien Pünktlichkeit, Sicherheit im Zug und Informationen zu Unregelmäßigkeiten und Verspätungen die größte Bedeutung bei. Seite 5 von 10

1.4.1 Kundenzufriedenheit bei Pünktlichkeit KUNDENZUFRIEDENHEIT 1: PÜNKTLICHKEIT Note 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 2014 2015 2016 2017 Die Bewertung der Pünktlichkeit differiert stark zwischen den einzelnen Verträgen. Sie korreliert deutlich mit den gemessenen Pünktlichkeitswerten. Weiterhin am besten schneidet die SWEG auf der kurzen Strecke im Münstertal ab, wo es keine anderen Verkehre gibt. Den schlechtesten Wert erzielt die, die im Los 15 des Übergangsvertrags auf ähnliche Werte wie bis 2016 im Großen Verkehrsvertrag kommt. Drastisch schlechter als in den Vorjahren wurde die Pünktlichkeit der Schwarzwaldbahn von ihren Fahrgästen bewertet. Die Stadtbahn Heilbronn Nord wird wie in den Vorjahren trotz leichter Verbesserung schlechter bewertet als die Stadtbahn Karlsruhe, obwohl die objektiven Pünktlichkeitswerte bei der Stadtbahn Heilbronn Nord besser sind. 1.4.2 Kundenzufriedenheit bei Sicherheit im Zug Das Sicherheitsgefühl im Zug befindet sich nach wie vor auf einem guten Niveau. Allerdings war wie im Vorjahr in den meisten Fällen eine leichte Verschlechterung festzustellen. Das gilt besonders für die Stadtbahn Heilbronn Nord und die Schwarzwaldbahn, obwohl bei der letztgenannten alle Züge mit Zugbegleitern besetzt sind. Seite 6 von 10

KUNDENZUFRIEDENHEIT 2: SICHERHEIT IM ZUG Note 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 2014 2015 2016 2017 1.4.3 Kundenzufriedenheit bei Informationen zu Verspätungen und Unregelmäßigkeiten Kritisch gesehen wird oft die Fahrgastinformation bei Verspätungen und Unregelmäßigkeiten. Zum Teil fließt sicherlich auch die Zufriedenheit mit der erlebten Fahrgastinformation an den Stationen mit in die Bewertung ein, die die EVU nicht immer beeinflussen können. Es gibt deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Verträgen. Am besten schneidet schon seit 2014 die SWEG im Münstertal ab, die dort an den Stationen ein modernes Echtzeit-Informationssystem betreibt. Die schlechtesten Werte erhielt auch 2017 die AVG bei der Stadtbahn Heilbronn Nord und bei der Stadtbahn Karlsruhe, obwohl ein modernes rechnergestütztes Betriebsleitsystem (ITCS) eigentlich die Möglichkeit bietet, Fahrgäste an den Stationen und über mobile Endgeräte mit aktuellen Informationen zu versorgen. Seite 7 von 10

KUNDENZUFRIEDENHEIT 3: INFORMATION ZU UNREGELMÄSSIGKEITEN Note 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 2014 2015 2016 2017 Die Qualität insgesamt hat sich auch 2017 leider wieder nicht zufriedenstellend entwickelt. 1.5 Zugausfälle Bei der hatten seit Inkrafttreten der Übergangsverträge am 1. Oktober 2016 gehäufte Zugausfälle auf einigen Strecken zu Schlagzeilen und massiven Kundenbeschwerden geführt. Diese Probleme dominierten auch im Jahr 2017 die Wahrnehmung des Regionalverkehrs insbesondere im Großraum Stuttgart. Besonders betroffen war das Los 2 des Übergangsvertrags (Regionalbahnen Stuttgart Neckarsulm (- Osterburken), aber auch die Remsbahn Stuttgart Aalen und Leistungen Richtung Mühlacker. Ursachen sind teilweise massive Fahrzeugprobleme, aber auch kurzfristige Krankmeldungen des Personals. 1.6 Verkürzte Zugbildungen Zeitweise kam es 2017 auf einigen Strecken der Übergangsverträge gehäuft zu Abweichungen von der planmäßigen Zugbildung aufgrund von Instandhaltungsproblemen im Fahrzeugbereich. Schwerpunkte waren die RB-Leistungen auf der Bodenseegürtelbahn (Radolfzell Friedrichshafen Stadt), bei den Regionalbahnen zwischen Tübingen und Wendlingen und im Großraum Ulm sowie IRE-Leistungen der Linie Ulm Singen Basel. In verschiedenen Fällen konnten Fahrgäste nicht mehr mitgenommen werden. Seite 8 von 10

II Leistungsumfang und Finanzierung der SPNV-Leistungen im Jahr 2017 1. Verkehrsleistungen Hierzu wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Sie enthält alle vertraglich vergebenen SPNV-Leistungen des Landes Baden-Württemberg als Aufgabenträger, aufgeteilt nach Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und von ihnen befahrenen Strecken. Die gefahrenen Zugkilometer sind für das jeweilige EVU für alle von ihm befahrenen Strecken aggregiert enthalten. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 69.129.100 Zugkilometer bestellt. 2. Finanzieller Aufwand Im Jahr 2017 hat das Land Baden-Württemberg für die Erbringung der o. g. Verkehrsleistungen allen beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen Zahlungen in Höhe von 687.143.254 geleistet. Dies entspricht einem durchschnittlichen Zuschuss von 9,94 /Zugkm. Seite 9 von 10

3. Tabellarische Übersicht 2017 Nr. EVU KBS Strecke/Netz Zugkm p.a. 1 agilis 993 E-Netz Regensburg 11.000 775 Pforzheim - Bad Wildbad 2 Albtal-Verkehrsgesellschaft verschiedene Stadtbahn Karlsruhe 710.51 Karlsruhe - Germersheim 710.41 Heilbronn Nord 9.355.990 3 Bodensee-Oberschwaben-Bahn 751 Friedrichshafen - Aulendorf 531.000 4 Breisgau-S-Bahn 5 726 Freiburg - Elzach 729 Freiburg - Breisach 750/751 Stuttgart - Ulm - Bodensee 730 Singen - Schaffhausen 975 Dieselnetz Ulm (Übergang) 676 RE-Netz Südwest Diesel 660/665.3-4/700 RE-Netz Südwest E-Traktion 650/654 Dieselnetz-Südwest verschiedene Übergangsverträge 17 Lose 676 Karlsruhe - Wörth - Neustadt 670, 665, 705, 708, 677, 701 S-Bahn Rhein-Neckar 980 Ulm - Aalen - Nördlingen 702, 720 Schwarzwaldbahn 707 Krebsbachtalbahn 951.940 41.730.193 verschiedene Ringzug 6 Hohenzollerische Landesbahn 766 Tübingen - Sigmaringen 768 Hechingen - Gammertingen - Sigmaringen 2.657.023 7 SBB (CH) 730.4 Waldshut - Koblenz 40.000 8 Konsortium /AVG 770, 771 Pforzheim - Bietigheim 1.210.820 9 DB ZugBus Regionalverkehr Alb- Bodensee 10 SBB (D) 11 Südwestdeutsche Verkehrs AG 774, 765, 772, 770 Nordschwarzwald 727/730/731/742/751/ 755/757/760/766/774 734, 735 Wiesental 720 Seehas 702, 718, 719, 720, 741 Donau-Ostalb (Neigetechnik) Ortenau 703, 725 Freiburg - Bad Krozingen - Münstertal 8.347.253 2.065.000 2.187.881 12 VIAS 641 Odenwaldbahn 41.000 Summe 69.129.100 Zuschuss p.a. 687.143.254 durchschnittlicher Zuschuss je Zugkm 9,94 Seite 10 von 10