d d 12/12 News Info 1. Minijobgrenze wird mit Übergangsregelungen Inhalt Seite auf 450 Euro angehoben

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Transkript:

12/12 News Info Inhalt Seite 1. Minijobgrenze wir mit Übergangsregelungen auf 450 Euro angehoben 1 2. Erbschaft- un Schenkungsteuergesetz nach Auffassung es Bunesfinanzhofs teilweise verfassungswirig 2 3. Einfachere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Gelangensbestätigung) 2 4. Hanlungsempfehlungen un Gestaltungshinweise zum Jahresene 2012 2 5. Gewährleistung garantiert 4 6. Kaufvertrag zwischen Unternehmen Aus- un Einbaukosten bei Ersatzlieferung 4 7. Benötigung er Mietwohnung für berufliche Impressum Zwecke als Künigungsgrun es Vermieters 4 8. Entgeltfortzahlung bei Sportunfällen 4 verantwortlich: 9. Arbeitsunfähigkeit begrünete Zweifel 5 Take Maracke & Partner 10. Befristung eines Arbeitsvertrages aufgrun Westring 455 einer Krankheitsvertretung 5 Wissenschaftspark 24118 Kiel Tel. 04 31/990 81-0 www.take-maracke.e Partnerschaft eingetragen beim Amtsgericht Kiel Herzlichen Dank für as uns im Jahr 2012 PR 51 KI entgegengebrachte Vertrauen, frohe Weihnachten un ein gesunes un Zertifiziert nach erfolgreiches neues Jahr. DIN EN ISO 9001:2008 12.2012 1. Minijobgrenze wir mit Übergangsregelungen auf 450 Euro angehoben Neue Minijobs: Minijobber sollen ab em 1.1.2013 mehr verienen können. Dafür wir ie Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Begleiten wir für Neubeschäftigungen ab em 1.1.2013 eine grunsätzliche Rentenversicherungspflicht eingeführt, ie er sozialen Absicherung von Minijobbern ienen soll. Minijobber haben emnach en pauschalen Rentenversicherungsbeitrag es Arbeitgebers von 15 % bis zum allgemeinen Beitragssatz er gesetzlichen Rentenversicherung von im Jahr 2013 voraussichtlich 18,9 % (zzt. 19,6 %) zu ergänzen. Ist ies nicht gewünscht, kann sich er geringfügig Beschäftigte von er Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bestehene Minijobs: Bei bestehenen Arbeitsverhältnissen Beginn vor em 1.1.2013 änert sich nichts. Bei Entgelterhöhungen über 400 Euro für bestehene Minijobs kommt ie Neuregelung zum Tragen, bei er automatisch Rentenversicherungspflicht eintritt, mit er Möglichkeit sich avon befreien zu können. Jobs zwischen 400 Euro un 450 Euro: Arbeitnehmer, ie am 31.12.2012 bereits in einer bestehenen Beschäftigung kranken-, pflege- un arbeitslosenversicherungspflichtig sin un ein monatliches Arbeitsentgelt zwischen 401 un 450 Euro erzielen, bleiben in ieser Beschäftigung längstens bis zum 31.12.2014 versicherungspflichtig zu iesen Versicherungszweigen; es sei enn, as Arbeitsentgelt fällt unter 400 Euro. Arbeitnehmer können allerings ie Übergangsregelung abwählen un sich von er Versicherungspflicht befreien lassen.

News Nr. 12/Dezember 2012 Seite 2 Wir ein Befreiungsantrag bis zum 1.4.2013 bei er Krankenkasse gestellt, wirkt ieser rückwirken zum 1.1.2013. Der Befreiungsantrag für ie Arbeitslosenversicherung muss bei er Bunesagentur für Arbeit beantragt weren. Ein später gestellter Befreiungsantrag soll mit Beginn es auf en Antragsmonat folgenen Kalenermonats wirken. Gleitzonenregelung: Auch ie Grenzen für Gleitzonenbeschäftigte von 400 Euro bis 800 Euro weren auf 451 Euro bis 850 Euro angepasst. Besonere Übergangsfristen wuren geschaffen für vor em 1.1.2013 bestehene Beschäftigungsverhältnisse mit Entgelten zwischen 401 Euro un 450 Euro bzw. mit Entgelten zwischen 801 Euro un 850 Euro. 2. Erbschaft- un Schenkungsteuergesetz nach Auffassung es Bunesfinanzhofs teilweise verfassungswirig Mit Beschluss vom 27.9.2012 legt er Bunesfinanzhof (BFH) em Bunesverfassungsgericht ie Frage vor, ob as Erbschaft- un Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in er im Jahr 2009 geltenen Fassung wegen Verstoßes gegen en allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswirig ist. Der BFH teilt zwar nicht ie Ansicht es klagenen Erben, ass ie beschränkte Gleichstellung von Personen er Steuerklasse II (u. a. Geschwister, Neffen un Nichten) mit Personen er Steuerklasse III (freme Dritte) verfassungswirig ist. Er ist jeoch er Auffassung, ass Teile es ErbStG eshalb gegen en allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen, weil ie arin vorgesehenen Steuervergünstigungen in wesentlichen Teilbereichen von großer finanzieller Tragweite über as verfassungsrechtlich gerechtfertigte Maß hinausgingen. Im Einzelnen stützt er seine Vorlage auf folgene Gesichtspunkte: Die weitgehene oer vollstänige steuerliche Verschonung es Erwerbs von Betriebsvermögen, lanun forstwirtschaftlichem Vermögen un Anteilen an Kapitalgesellschaften oer Anteilen aran stellt eine nicht urch ausreichene Gemeinwohlgrüne gerechtfertigte un amit verfassungswirige Überprivilegierung ar. Das ErbStG ermöglicht es Steuerpflichtigen, urch rechtliche Gestaltungen nicht betriebsnotweniges Vermögen, as en Begünstigungszweck nicht erfüllt, in unbegrenzter Höhe ohne oer mit nur geringer Steuerbelastung zu erwerben. Die zusätzlich zu en Freibeträgen anwenbaren Steuervergünstigungen zusammen mit zahlreichen aneren Verschonungen führen azu, ass ie Steuerbefreiung ie Regel un ie tatsächliche Besteuerung ie Ausnahme sin. Die Verfassungsverstöße führten so er BFH teils für sich allein, teils in ihrer Kumulation zu einer urchgehenen, as gesamte Gesetz erfassenen verfassungswirigen Fehlbesteuerung, urch ie iejenigen Steuerpflichtigen, ie ie Vergünstigungen nicht beanspruchen könnten, in ihrem Recht auf eine gleichmäßige, er Leistungsfähigkeit entsprechene un folgerichtige Besteuerung verletzt würen. Anmerkung: Was ist hier zu tun? Eine konkrete Empfehlung ist nach erzeitigem Stan nicht ohne Weiteres un pauschal möglich. Es stellt sich ie Frage, inwieweit as Bunesverfassungsgericht en Überlegungen es Bunesfinanzhofs folgt. Geht man avon aus, besteht für betroffene Steuerpflichtige unter Umstänen erheblicher Hanlungs- un entsprechener qualifizierter Beratungsbearf. Entsprechene Steuerbescheie sollten ggf. in Absprache mit uns offengehalten weren. Auch sollten Sie bei Bearf ein Vorziehen von Betriebsvermögensübertragungen mit uns besprechen. 3. Einfachere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Gelangensbestätigung) Es hat sich in er Praxis gezeigt, ass ie mit Wirkung zum 1.1.2012 als einzige Nachweismöglichkeit für ie Anwenung er Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen geschaffene Gelangensbestätigung zu Anwenungsschwierigkeiten geführt hat. Durch eine erneute Änerung er Umsatzsteuerurchführungsverornung (UStDV) sollen weitere Nachweismöglichkeiten geschaffen weren. Bis zum (voraussichtlichen) Inkrafttreten ieser neuen Regelungen zum 1.7.2013 können ie Unternehmer ie bis zum 31.12.2011 geltenen Nachweismöglichkeiten weiterhin anwenen. Mit er Neufassung er UStDV wir an er Gelangensbestätigung als einer Möglichkeit zur vereinfachten Nachweisführung festgehalten. Gleichzeitig weren jeoch bestimmte (weitere) Vereinfachungen angeboten un geregelt, ie en Erhalt einer Gelangensbestätigung bzw. en Umgang mit ihr erleichtern. Insbesonere wir zugelassen, ass er Unternehmer as Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung mit einer Bescheinigung es von ihm beauftragten Speiteurs belegen kann. Der Unternehmer kann en Nachweis über as Gelangen es Liefergegenstans in as übrige Gemeinschaftsgebiet, sofern er vereinfachte Nachweis nicht erbracht weren kann, aber auch mit allen aneren zulässigen Belegen un Beweismitteln führen, aus enen sich as Gelangen es Liefergegenstans in as übrige Gemeinschaftsgebiet an en umsatzsteuerrechtlichen Abnehmer in er Gesamtschau nachvollziehbar un glaubhaft ergibt. Die Steuerbefreiung kommt allerings auch nicht aufgrun es Vorliegens einer objektiven Beweislage in Betracht, wenn ie unrichtige Nachweisführung azu ient, ie Ientität es Abnehmers er innergemeinschaftlichen Lieferung zu verschleiern, um iesem im Bestimmungsmitgliestaat eine Mehrwertsteuerhinterziehung zu ermöglichen. 4. Hanlungsempfehlungen un Gestaltungshinweise zum Jahresene 2012 In ieser Rubrik fassen wir für Sie zum Jahresene allgemeine un wichtige Informationen kurz zusammen, über ie Sie einmal nachenken un mit uns sprechen sollten. Bitte nutzen Sie ie Gelegenheit vor Jahresene auch um weitere Zukunftsplanungen oer Probleme zu besprechen!

News Nr. 12/Dezember 2012 Seite 3 Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen wenn sinnvoll: Steuerpflichtige können für neue oer gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter es Anlagevermögens, ie sie anschaffen oer herstellen wollen unter weiteren Voraussetzungen wie z. B. er betrieblichen Nutzung zu minestens 90 % un Einhaltung bestimmter Betriebsgrößenmerkmalen bzw. Gewinngrenzen (wie bei er Sonerabschreibung, siehe nachfolgen), bis zu 40 % er voraussichtlichen Anschaffungs- oer Herstellungskosten steuerlich gewinnminern abziehen. Der Abzugsbetrag arf im Jahr er Inanspruchnahme un en rei Vorjahren 200.000 Euro je Betrieb nicht übersteigen. Beispiel: Ein Unternehmer will für seinen Betrieb im Jahr 2013 eine Maschine im Wert von netto 50.000 Euro anschaffen. Hierfür kann er bereits für 2012 einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 % (= 20.000 Euro) er Anschaffungskosten in Anspruch nehmen, er sich in iesem Jahr auch gewinnminern auswirkt. Der Unternehmer kann ann ie Bemessungsgrunlage für ie weiteren Abschreibungen un Sonerabschreibungen auf 30.000 Euro verminern, um ie erforerliche steuerliche Hinzurechnung auszugleichen. Schafft er im Januar es Jahres 2013 ie Maschine an, kann er zusätzlich eine Sonerabschreibung in Höhe von 20 % (= 6.000 Euro) gewinnminern ansetzen. Unterbleibt ie geplante Investition oer ist ie beabsichtigte Anschaffung/Herstellung un ie später tatsächlich urchgeführte Investition nicht gleichartig, ist ie Berücksichtigung es Investitionsabzugsbetrages in em Wirtschaftsjahr rückgängig zu machen, in em er Abzug erfolgt ist. Dafür weren bestanskräftige Bescheie korrigiert un es entstehen Zinsaufwenungen. Das Nieersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 5.5.2011 entschieen, ass ie Aufgabe er Investitionsabsicht nach Erlass es Steuerbescheies, in em ein Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wure, ein rückwirkenes Ereignis im Sinne er Abgabenornung arstellt. Dies hätte zur Folge, ass eine Vollverzinsung entgegen er Auffassung er Finanzverwaltung faktisch entfallen würe. Diese Problematik muss mittelfristig noch höchstrichterlich geklärt weren. Bis ahin sollten Zinsfestsetzungen bei geänerten Steuerbescheien wegen ausgebliebener Investition angefochten weren. Nach aktuellen Informationen soll urch as Jahressteuergesetz 2013 ie Verzinsungsregelung beim Investitionsabzugsbetrag klarer efiniert weren. Anmerkung: Der Investitionsabzugsbetrag kann unter weiteren Voraussetzungen (z. B. eine betriebliche Nutzung zu minestens 90 % im Jahr es Erwerbes un im Folgejahr) auch für einen betrieblichen Pkw in Anspruch genommen weren. Der Nachweis er über 90%igen betrieblichen Nutzung ist über ein Fahrtenbuch zu führen. Wir as Fahrzeug ausschließlich seinen Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt azu zählen auch angestellte GmbH-Geschäftsführer, wir ie ausschließliche betriebliche Nutzung vom Finanzamt ohne weitere Prüfung anerkannt. Hier wir jeoch ggf. vom Arbeitnehmer ein Sachbezug zu versteuern sein. Sonerabschreibung für kleine un mittlere Unternehmen: Kleine un mittlere Unternehmen profitieren von er Sonerabschreibung von bis zu 20 %. Weren bewegliche Wirtschaftsgüter wie z. B. Maschinen angeschafft, können unter weiteren Voraussetzungen im Jahr er Anschaffung oer Herstellung sowie in en folgenen vier Wirtschaftsjahren zur normalen Abschreibung zusätzlich Sonerabschreibungen in Höhe von insgesamt bis zu 20 % in Anspruch genommen weren. Der Unternehmer kann entscheien, in welchem Jahr er wie viel Prozent er Sonerabschreibung beanspruchen will un amit ie Höhe es Gewinns steuern. Die für ie Inanspruchnahme er Vergünstigung relevanten Betriebsvermögensgrenzen betragen wie bei Inanspruchnahme es Investitionsabzugsbetrages bei Bilanzierenen 235.000 Euro bzw. 125.000 Euro bei Betrieben er Lan- un Forstwirtschaft; ie Gewinngrenzen bei Einnahme-Überschuss-Rechnern liegt bei 100.000 Euro. Geschenke an Geschäftsfreune: Steuerpflichtige beanken sich i.. R. für ie gute Zusammenarbeit am Jahresene bei ihren Geschäftspartnern mit kleinen Geschenken. Solche Sachzuwenungen an Personen, ie nicht Arbeitnehmer es Unternehmers sin also z. B. Kunen, Geschäftsfreune, ürfen als Betriebsausgaben abgezogen weren, wenn ie Kosten er Gegenstäne pro Empfänger un Jahr 35 Euro ohne Umsatzsteuer (falls er Schenkene zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) nicht übersteigen. Ist er Betrag höher oer weren an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr mehrere Geschenke überreicht, eren Gesamtkosten 35 Euro übersteigen, entfällt ie steuerliche Abzugsmöglichkeit in vollem Umfang. Eine Ausnahme sin Geschenke bis 10 Euro. Hier geht er Fiskus avon aus, ass es sich um Streuwerbeartikel hanelt. Hierfür entfällt auch ie Aufzeichnungspflicht er Empfänger. Der Zuwenene arf aber Aufwenungen von bis zu 10.000 Euro im Jahr pro Empfänger mit einem Pauschalsteuersatz von 30 % (zzgl. Soli-Zuschlag un Kirchensteuer) versteuern. Der Aufwan stellt jeoch keine Betriebsausgabe ar! Er hat en Empfänger von er Steuerübernahme zu unterrichten. Davon sin ann auch Geschenke bis zu 35 Euro betroffen. Geschenke an Arbeitnehmer: Will er Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer neben en üblichen Zuwenungen auch ein Geschenk z. B. zum Jahresene überreichen, so kann er eine besonere Pauschalbesteuerung nutzen. Geschenke an Mitarbeiter können anach bis zu einer Höhe von 10.000 Euro pro Jahr bzw. pro Arbeitnehmer vom Arbeitgeber mit 30 % (zzgl. Soli-Zuschlag un Kirchensteuer) pauschal besteuert weren. Sie sin allerings sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber kann ie Aufwenungen (für seine Arbeitnehmer) als Betriebsausgaben ansetzen. Weihnachtsfeier/Betriebsveranstaltung: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bei Betriebsveranstaltungen also z. B. für eine Weihnachtsfeier bis 110 Euro (kein Bargel!) einschließlich Umsatzsteuer je Veranstaltung (höchstens zwei Mal im Jahr) un Arbeitnehmer steuerfrei zuwenen. Bei Überschreiten er Freigrenze ist er gesamte Betrag em Lohn hinzuzurechnen un wir somit lohnsteuer- un sozialversicherungspflichtig. Die Zuwenungen können jeoch urch en Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert weren; ann bleiben sie sozialversicherungsfrei.

News Nr. 12/Dezember 2012 Seite 4 5. Gewährleistung garantiert Viele Verbraucher kennen häufig ihre Rechte in Bezug auf Umtausch oer Reparatur nicht. Un ebenso wenig en Unterschie zwischen Gewährleistung un Garantie. Der Gewährleistungsanspruch ist gesetzlich klar geregelt. Will ein Kune ein efektes Proukt innerhalb von 2 Jahren umtauschen oer reparieren lassen, muss er Verkäufer ies organisieren un bezahlen. Das gilt auch bei Waren, ie reuziert oer im Sonerangebot sin. Sie müssen nicht in er Originalverpackung zurückgegeben weren. Ist er Kassenzettel nicht mehr vorhanen, reicht als Nachweis ein Kontoauszug über en Kauf. Bei Waren, ie er Verkäufer als zweite Wahl gekennzeichnet hat, muss er Kune allerings kleinere Mängel in Kauf nehmen. Währen er ersten 6 Monate nach em Kauf geht as Gesetz avon aus, ass er Mangel von Anfang an vorhanen war; es sei enn, er Verkäufer beweist as Gegenteil. Danach kehrt sich ie Beweislast um un er Käufer muss beweisen, ass ie Ware schon beim Kauf beschäigt war. Die Zeit, in er ein Gerät in Reparatur ist, zählt nicht zur Gewährleistungsfrist. Beispiel: Ein Kune lässt seinen MP3-Player nach vier Monaten reparieren. Die Reparatur auert einen Monat. Wenn er as Gerät zurück erhält, hat er noch 20 Monate Anspruch auf eine erneute Gewährleistung un nicht nur 19 Monate. Tauscht er Verkäufer as Gerät gegen ein neues aus, beginnt ie zweijährige Frist von vorn. Mit er Gewährleistung muss er Verkäufer sämtliche Nebenkosten wie Versan, Reparaturkosten, Ein- oer Ausbau tragen. Erwirbt ein Kune beispielsweise eine Spülmaschine, ie sich nicht reparieren lässt, muss er Verkäufer nicht nur eine neue Spülmaschine liefern, sonern auch en Ein- un Ausbau übernehmen. Von er gesetzlichen Gewährleistung ist ie sogenannte Herstellergarantie zu unterscheien. Sie sichert zu, ass eine Ware über bestimmte Eigenschaften verfügt un für eine bestimmte Dauer funktionstüchtig ist. Der Verkäufer oer Hersteller kann iese Garantie freiwillig un zusätzlich zu en gesetzlichen Gewährleistungsrechten einräumen. Unter Umstänen kann es für en Kunen günstiger sein, nach Ablauf er 6 Monatsfrist ie Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen. Dabei ist zu beachten, ass ie Garantie oftmals keine Nebenkosten umfasst. Davon zu unterscheien ist er Umtausch einwanfreier Ware, ie em Käufer beispielsweise nicht mehr gefällt. Kein Hänler ist zum Umtausch verpflichtet ies ist eine freiwillige Leistung. Viele Hänler gewähren sie aber aus Kulanzgrünen. 6. Kaufvertrag zwischen Unternehmen Aus- un Einbaukosten bei Ersatzlieferung In einem Fall aus er Praxis kaufte eine im Sportplatzbau tätige Firma bei einem aneren Unternehmen EPDM- Granulat eines polnischen Prouzenten zur Herstellung von Kunstrasenplätzen in zwei Gemeinen. Nach em Einbau stellte sich heraus, ass as gelieferte Granulat mangelhaft war. Es wure zwar kostenlos Ersatzgranulat geliefert, aber as Unternehmen lehnte es ab, as mangelhafte Granulat auszubauen un as Ersatzgranulat einzubauen. Daraufhin ließ ie Baufirma iese Arbeiten urch ein aneres Unternehmen urchführen un verlangte unter anerem ie Zahlung er ihr für en Ausun Einbau entstanenen Kosten. Nach em Urteil es Europäischen Gerichtshofs hat ein Verbraucher bei einer Ersatzlieferung gegenüber em Unternehmen Anspruch arauf, ass er Unternehmer ie mangelhafte Sache, ie vom Verbraucher vor Auftreten es Mangels bestimmungsgemäß eingebaut woren war, ausbaut un ie als Ersatz gelieferte Sache einbaut oer ie hierfür anfallenen Kosten trägt. Der Bunesgerichtshof hatte nun zu entscheien, ob ies auch für Kaufverträge zwischen Unternehmen zutrifft. Die Richter kamen zu em Entschluss, ass iese Regelung nur für en zwischen einem Verbraucher un einem Unternehmer geschlossenen Kaufvertrag gilt. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern oer zwischen Verbrauchern wir agegen er Ausbau er mangelhaften Sache un er Einbau er Ersatzsache von er Nacherfüllungsvariante Lieferung einer mangelfreien Sache nicht erfasst. Daher musste ie Baufirma für ie entstanenen Ein- un Ausbaukosten selbst aufkommen. 7. Benötigung er Mietwohnung für berufliche Zwecke als Künigungsgrun es Vermieters Der Vermieter kann em Mieter nur künigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an er Beenigung es Mietverhältnisses hat. Ein berechtigtes Interesse es Vermieters liegt u. a. vor, wenn er ie Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oer Angehörige seines Haushalts benötigt. Der Bunesgerichtshof (BGH) hatte sich am 26.9.2012 mit er Frage zu befassen, ob ie Absicht es Vermieters, ie Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken zu nutzen, auch ein solches berechtigtes Interesse an er Beenigung es Mietverhältnisses arstellen kann. In em zur Entscheiung vorliegenen Fall wure ein Mitverhältnis mit er Begrünung gekünigt, ass ie Ehefrau es Vermieters beabsichtige, ihre Anwaltskanzlei in ie gemietete Wohnung zu verlegen. Der BGH hat azu entschieen, ass auch ann, wenn er Vermieter ie vermietete Wohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oer ie eines Familienangehörigen nutzen will, ein berechtigtes Interesse an er Beenigung es Mietverhältnisses vorliegen kann. Dieses ist aufgrun er verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit nicht geringer zu bewerten als er gesetzlich geregelte Eigenbearf es Vermieters zu Wohnzwecken. Das gilt umso mehr, wenn sich wie hier ie selbst genutzte Wohnung es Vermieters un ie vermietete Wohnung in emselben Haus befinen. 8. Entgeltfortzahlung bei Sportunfällen Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt, ass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall urch en Arbeitgeber für ie Zeit er Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen hat, wenn er urch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinert ist, ohne ass ihn ein Verschulen trifft.

News Nr. 12/Dezember 2012 Seite 5 Bei em zunehmenen Angebot außergewöhnlicher un oftmals gefährlicher Sportarten stellt sich für en Arbeitgeber häufig ie Frage: Besteht ieser Anspruch auch, wenn ie Arbeitsunfähigkeit aufgrun eines Sportunfalls eintritt? Wenn ie Verletzung als selbstverschulet eingeornet weren kann, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dafür ist minestens grob fahrlässiges Verhalten erforerlich. Das heißt, ass er Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen ie von einem verstänigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartenen Verhaltensweisen verstoßen haben muss, um ies anzunehmen. Das kann zum Beispiel auch er Fall sein, wenn sich eine ungeübte Person mit einer Sportart übernimmt oer wenn ein Verstoß gegen ie anerkannten Regeln einer Sportart vorliegt. Leichte Fahrlässigkeit reicht nicht für ein Selbstverschulen aus. Eine grunsätzliche Einornung, welche Sportarten gefährlich sin, gibt es nicht. 9. Arbeitsunfähigkeit begrünete Zweifel Der Arbeitnehmer, er Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall begehrt, hat arzulegen un zu beweisen, ass er arbeitsunfähig krank war. Diesen Beweis führt er Arbeitnehmer in er Regel urch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nach einer für en BKK Bunesverban urchgeführten Stuie lassen sich 43 % er Männer un 38 % er Frauen von einem Arzt krankschreiben, obwohl sie gesun sin. Da ist es nicht verwunerlich, ass manchen Arbeitgebern an einer bestehenen Arbeitsunfähigkeit Zweifel kommen. Diese können sich beispielsweise araus ergeben, ass sich ein Arbeitnehmer auffällig häufig nur für kurze Dauer krank melet, ie Arbeitsunfähigkeit oft en Wochenbeginn bzw. ie Tage am Ene einer Woche betrifft oer eine Krankmelung nach innerbetrieblichen Differenzen vorgelegt wir. Hat er Arbeitgeber Zweifel am Vorliegen er Arbeitsunfähigkeit, muss er en Beweiswert er Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Dazu kann sich er Arbeitgeber an ie Krankenkasse es Arbeitnehmers wenen un iese bitten, eine Begutachtung es Arbeitnehmers beim Meizinischen Dienst er Krankenversicherung anzuornen. 10. Befristung eines Arbeitsvertrages aufgrun einer Krankheitsvertretung Nach em Gesetz über Teilzeitarbeit un befristete Arbeitsverträge ist ie Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig, wenn sie urch einen sachlichen Grun gerechtfertigt ist. So liegt z. B. ein sachlicher Grun vor, wenn er Arbeitnehmer zur Vertretung eines aneren Arbeitnehmers beschäftigt wir. In einem vom Lanesarbeitsgericht Rheinlan-Pfalz (LAG) entschieenen Fall ist eine Arbeitnehmerin seit em 1.8.2008 in Teilzeit bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Seit Arbeitsbeginn haben ie Parteien 10 befristete Arbeitsverträge vereinbart. Der letzte befristete Vertrag, atiert vom 22.12.2010, beinhaltet eine Befristung ab em 1.1.2011 für ie Zeit er Vertretung er erkrankten Arbeitnehmerin A., längstens bis 30.6.2011. Nach Auffassung er vertretenen Arbeitnehmerin lag für ie Befristung es letzten Änerungsvertrags kein sachlicher Grun vor, a er Arbeitgeberin, angesichts er langen Erkrankungsauer, hätte klar sein müssen, ass Frau A. ihren Dienst nicht wieer aufnehmen würe. Das LAG kam jeoch zu em Entschluss, ass für ie Befristung er sachliche Grun er Vertretung bestan. In en Fällen er Vertretung besteht er sachliche Grun für ie Befristung arin, ass er Arbeitgeber seinen Arbeitskräftebearf bereits urch en Arbeitsvertrag mit em erkrankten Arbeitnehmer abgeeckt hat un eshalb an er Arbeitskraft es Vertreters von vornherein nur ein vorübergehener, zeitlich urch ie Rückkehr es Vertretenen begrenzter Bearf besteht, so ie Richter in ihrer Begrünung. Fälligkeitstermine: Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.) 10.12.2012 Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag 10.12.2012 Sozialversicherungsbeiträge 21.12.2012 Basiszinssatz: seit 1.1.2012 = 0,12 % 1.7. 31.12.2011 = 0,37 % 1.1. 30.6.2011 = 0,12 % nach 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für ie Berech- (Ältere Basiszinssätze finen Sie im Internet unter: nung von Verzugszinsen http://www.bunesbank.e/presse/presse_zinssaetze.php Verzugszinssatz Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte ab 1.1.2002: ( 288 BGB) Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern: Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte Verbraucherpreisinex: 2012: September = 113,3; August = 113,3; Juli = 112,9; Juni = 112,5; Mai = 112,6; 2005 = 100 April = 112,8; März = 112,6; Februar = 112,3; Januar = 111,5 Ältere Verbraucherpreisinizes finen Sie im Internet unter: http://www.estatis.e Konjunkturinikatoren Verbraucherpreisinex Alle Beiträge sin nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für eren Inhalt kann jeoch nicht übernommen weren. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.