Vollzugshilfe 6.21 Lärmrechtliche Beurteilung von Luft / Wasser-Wärmepumpen

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Transkript:

Neue Vollzugshilfe für den Lärmschutznachweis Vollzugshilfe 6.21 Lärmrechtliche Beurteilung von Luft / Wasser-Wärmepumpen 6.11.2018 Martin Stocker, Amt für Umwelt SO

Inhalt Wer oder was ist der Cercle Bruit Die Vollzugshilfe 6.21 Der Schallrechner als Lärmschutznachweis auf der FWS- Homepage Erfahrungen / Probleme mit dem Lärmschutznachweis Fragen 1

Cercle Bruit Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute Vertreten sind aber auch der Bund (BAFU) und grössere Städte Der CB ist ein Verein mit dem Zweck: Förderung der Lärmbekämpfung in der Schweiz Vertretung der Interessen der kantonalen Lärmschutzfachleute Pflege der Kontakte und Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen unter Mitgliedern Förderung der fachlichen Kompetenz Stellungnahmen und Vernehmlassungen 2

Cercle Bruit Wichtig zu wissen: Der Cercle Bruit erarbeitet Empfehlungen, Vollzugshilfen und Richtlinien, hat aber keine Kompetenzen, diese gegenüber den einzelnen Vollzugsbehörden (Gemeinden, Kantone) durchzusetzen. 3

Cercle Bruit Der Cercle Bruit hat verschiedene Fachgruppen, welche zu den diversen Themen Vollzugshilfen erarbeiten. Ziel ist eine Harmonisierung des Vollzugs. Eine Fachgruppe befasst sich mit Industrie- und Gewerbelärm, worunter nach Anhang 6 der Lärmschutzverordnung auch die Wärmepumpen fallen. 4

Cercle Bruit Zusammensetzung der Fachgruppe I&G: Dr. Sascha Fässler, BS (Leitung der Fachgruppe) Markus Chastonay, SO (Präsident Cercle Bruit) Yannick Bisson, VS Peter Inäbnit, BL Martin Stocker, SO Hans-Peter Wälchli, BE Lynn Weber, ZH Sebastian Wschiansky, BAFU 5

Vollzugshilfe 6.21 Die Vollzugshilfe 6.21 befasst sich mit der lärmrechtlichen Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen und hat das Ziel einer harmonisierten, rechtskonformen Umsetzung der Vorgaben des Umweltschutzgesetzes USG und der Lärmschutzverordnung LSV. 6

Vollzugshilfe 6.21 Inhalt der Vollzugshilfe Grundlagen, insbesondere die rechtliche Einordnung der Vollzugshilfe Beurteilung unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips Handbuch zum «Lärmschutznachweis» Technische Minderungsmassnahmen Lärmmessungen bei Wärmepumpen Fallbeispiel 7

Vollzugshilfe 6.21 Die erste Version dieser Vollzugshilfe wurde 2012 veröffentlicht. Nach diversen kleineren Anpassungen wurde 2018 die Vollzugshilfe überarbeitet, basierend auf dem, in Zusammenarbeit mit dem FWS entstandenen, Schallrechner. Aktuelle Version unter: http://www.cerclebruit.ch/?inc=enforcement&e=6/621.html (Bisher erst deutsch, französisch, italienisch in Bearbeitung) 8

Schallrechner als Lärmschutznachweis Anstelle des bisherigen Lärmschutznachweises auf Excel- Basis, wurde vom FWS, in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe vom Cercle Bruit, ein Web-Tool entwickelt und auf der Homepage vom FWS aufgeschaltet. Zu finden unter: https://www.fws.ch/unsere-dienstleistungen/laermschutznachweis/ 9

Schallrechner als Lärmschutznachweis Herzstück des Schallrechners ist das Schalldaten-Verzeichnis, in welchem viele Wärmepumpen mit allen relevanten Angaben ausgewählt werden können: 10

Schallrechner als Lärmschutznachweis Fehlt die Wärmepumpe im Verzeichnis, so können die Angaben manuell ausgefüllt werden: 11

Schallrechner als Lärmschutznachweis Da die Einhaltung des Planungswertes hauptsächlich in der Nacht kritisch ist, wird für den Lärmschutznachweis der maximale Schallleistungspegel in der Nacht verwendet: Das ist eine Änderung gegenüber der bisherigen Praxis, bei welcher der Schallleistungspegel nach ErP verwendet wurde. 12

Schallrechner als Lärmschutznachweis Die restlichen Angaben werden entsprechend dem bisherigen Excel-Tool angegeben: 13

Schallrechner als Lärmschutznachweis Auch die Pegelkorrekturen entsprechen der bisherigen Praxis: K1: Pegelkorrektur Lärmart +10 db(a) in der Nacht K2: Pegelkorrektur Tonhaltigkeit +2 db(a); leicht hörbarer Tongehalt K3: Pegelkorrektur Impulshaltigkeit 0 db(a); keine Impulshaltigkeit Im Normalfall keine Betriebszeitkorrektur (Dauerbetrieb) 14

Schallrechner als Lärmschutznachweis Wieso wird keine Zeitkorrektur berücksichtigt? Wir gehen davon aus, dass im Winter eine Wärmepumpe nachts mehrheitlich läuft, oder nur relativ kurze Intervalle ruhig ist. Dadurch ist der Grad der Störung für die betroffenen Nachbarn gleich hoch, wie wenn die Anlage die ganze Nacht konstant laufen würde. Kann in gewissen Fällen trotzdem eine Zeitkorrektur berücksichtigt werden? Wenn z.b. mittels Zeitschaltuhr sichergestellt ist, dass die Wärmepumpe nachts während einer gewissen Zeit (z.b. 22.00 bis 06.00 Uhr) nicht läuft, so kann das mit der Zeitkorrektur berücksichtigt werden. 15

Schallrechner als Lärmschutznachweis 16

Vorsorgeprinzip Was bedeutet das Vorsorgeprinzip? Das Vorsorgeprinzip basiert auf dem Umweltschutzgesetz USG: Das bedeutet, dass es nach USG nicht reicht, nur die Grenzwerte einzuhalten. Ist es möglich, die Lärmbelastung mit verhältnismässigem Aufwand weiter zu reduzieren, so ist das zwingend umzusetzen. 17

Vorsorgeprinzip Das Vorsorgeprinzip beinhaltet die Prüfung folgender Fragen: Entspricht die Wärmepumpe dem Stand der Technik oder ist der Schallleistungspegel übermässig hoch? Wurde ein Aufstellungsort so gewählt, dass möglichst geringe Immissionen entstehen? Sind Lärmschutzmassnahmen geplant/realisiert worden? Beispiele bei der das Vorsorgeprinzip zwingend umgesetzt werden müsste: Es ist eine «laute» Wärmepumpe geplant. Der Planungswert kann trotzdem eingehalten werden, da auf der benachbarten Parzelle ein Kindergarten steht, der in der Nacht über keine lärmempfindliche Nutzung verfügt. Ein leiseres Modell ist zu identischen Kosten erhältlich. Auf einem grossen Grundstück ist eine aussen aufgestellte Wärmepumpe so platziert, dass beim Nachbarn der Planungswert gerade noch eingehalten werden kann. Ein anderer Standort wäre ohne, oder nur mit sehr geringen Mehrkosten realisierbar. 18

Nachtbetrieb Da in den meisten Fällen ein schallreduzierter Nachtbetrieb als Grundlage für den Lärmschutznachweis verwendet wird, muss auch sichergestellt werden, dass dieser Nachtbetrieb auch entsprechend aktiviert wird. Verantwortlich für die Umsetzung sind Anlageneigentümer/Lieferant/ Planer. Selbstverständlich muss dabei auch sichergestellt sein, dass die Wärmepumpe im Nachtbetrieb die benötigte Heizleistung liefert. Der Schallrechner darf nicht dazu «missbraucht» werden, dass die Planungswerte mit dem Nachtbetrieb eingehalten werden können, mangels genügender Leistung dieser dann jedoch nicht aktiviert wird. 19

Lärmschutznachweis Der Lärmschutznachweis wird als PDF generiert und kann dann unterschrieben zusammen mit den notwendigen Unterlagen der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. 20

Erfahrung mit dem neuen Schallrechner Vorteile: Von den gebräuchlichsten Wärmepumpen sind die notwendigen Angaben bereits vorhanden. Es wird nicht mehr Schallleistung und Schalldruckpegel verwechselt. Bei Inverter-Wärmepumpen entspricht der Schallleistungspegel Nacht max. eher der Realität als der nach ErP. Nachteile / Risiken: Der Planer / Hausherr ist sich unter Umständen nicht bewusst, dass der Nachtbetrieb zwingend aktiviert werden muss um die Planungswerte einhalten zu können. WP sind dann zu knapp ausgelegt. Je nach Erfahrung welche mit dem neuen Lärmschutznachweis gemacht wird, muss da noch besser darauf hingewiesen werden (ev. auch Hinweis im Energienachweis). 21

Grenzen des Schallrechners Gemäss z.b. dem Verwaltungsgerichts des Kantons ZH muss der Planungswert auch bei einem EFH am eigenen Fenster eingehalten werden. Das Bundesgericht hat sich mit dem Thema explizit noch nicht befasst. Gemäss der Einschätzung des BAFU würde jedoch das Bundesgericht mit grosser Wahrscheinlichkeit gleich entscheiden. Aktuell wird das aber noch je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt. Wichtig erscheint uns darauf hinzuweisen, dass sich der Schallrechner nicht dazu eignet, eine Wärmepumpe, welche z.b. direkt unter einem Fenster an der eigenen Fassade steht, zu berechnen. Die lokalen Abstrahlungs- und Abschirmungseigenschaften sind in diesem Fall zu wenig bekannt. 22

Grenzen des Schallrechners Daher wird in der Vollzugshilfe vermerkt, dass bei EFH und im Falle wo sich die lärmigen Wärmepumpen-Komponenten resp. der Schacht nahe an der Fassade des EFH befinden, diese dort platziert werden, wo: keine Fenster von lärmempfindlichen Räumen vorhanden sind, ein möglichst grosser Abstand zu den Fenstern der lärmempfindlichen Räume vorhanden ist, die lärmempfindlichen Räume ein weiteres Fenster an einer von der WP abgewandten Seite haben. Dann kann auf eine Ermittlung eines quantitativen Beurteilungspegels verzichtet werden. 23

Telefon: 032 627 24 46 www.cerclebruit.ch

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Telefon: 032 627 24 46 www.cerclebruit.ch Verfasser/in: Kanton Telefon: E-Mail: Martin Stocker Solothurn, AfU 032 627 26 60 martin.stocker@bd.so.ch