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Transkript:

Herausgeber: Amtsblatt Landratsamt Neustadt a.d.aisch Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.aisch Ansprechpartner: Günter Püschel Telefon: 09161 92-102 Telefax: 09161 92-106 Amtliche Mitteilungen des Landkreises E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Verfasser Nr. 01 Jahrgang 2014 25.01.2014 N A C H R U F Der Landkreis trauert um Herrn Konrad Wallmüller ehem. Fleischkontrolleur, Schauerheim Der Verstorbene war ab Januar 1969 beim Altlandkreis Neustadt a.d.aisch und ab der Kreisgebietsreform 1972 bis Ende September 1996 beim Landkreis als Fleischkontrolleur tätig. Darüber hinaus war er für den Bereich der Trichinenuntersuchung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung bis 14.09.2007 weiterhin für den Landkreis tätig. Der Landkreis, seine Berufskollegen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Landkreis Dezember 2013 Personalrat des Landratsamtes Andrea Baumann, Vorsitzende N A C H R U F Der Landkreis trauert um Herrn Franz Woda Kreisrat a. D., Iphofen Der Verstorbene war von 1966 bis 1972 Mitglied im Kreistag des ehemaligen Landkreises Scheinfeld. In dieser Zeit setzte er sich zielstrebig und pflichtbewusst zum Wohle der gesamten Kreisbevölkerung ein. Der Kreistag, der Landkreis sowie die Verwaltung des Landratsamtes werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Dezember 2013 Landkreis Sitzung des Kreisausschusses Am Montag, 03.02.2014, findet um 14:00 Uhr die Sitzung des 54. Kreisausschusses im Sitzungssaal des Landratsamtes in Neustadt a.d.aisch, Konrad- Adenauer-Str. 1, statt. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil der Sitzung freundlich eingeladen. Die Tagesordnung wird rechtzeitig im Landratsamt und in den Dienststellen aushängen. Verleihung von Auszeichnungen des Landkreises Entsprechend Absatz 3 der Satzung über die Auszeichnungen des Landkreises Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim wird bekannt gemacht, dass am 20.12.2013 Hildegard Schlez, Scheinfeld und Dieter Mäckl, Laubendorf für besondere Verdienste um den Landkreis mit der Kreisehrenmedaille in Silber ausgezeichnet wurde. Landkreis Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis (Abfallwirtschaftssatzung) vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006) Der Landkreis erlässt folgende Änderungssatzung: Art. 1 Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim (Abfallwirtschaftssatzung) vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006), zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 16.11.2012 (Abl.-Nr. 22 v. 01.12.2012) wird wie folgt geändert: (1) In 5 Abs. 1 wird folgender Satz 4 angefügt: Bei missbräuchlicher Verwendung des Wertstoffbehältnisses für Altpapier oder nur geringer Nutzung des zur Verfügung gestellten Volumens, insbesondere bei Gestellung eines Müllgroßbehälters mit 1.100 l Füllraum kann der Landkreis die Einziehung bzw. den Tausch von Wertstoffbehältnissen anordnen. I (2) In 0 Abs. 2 wird die Bezeichnung 1 KrW-/ AbfG ersetzt durch 9 KrWG. Art. 2 Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Neustadt a.d.aisch, den 20. Dezember 2013 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006) Der Landkreis erlässt folgende Änderungssatzung: Art. 1 Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006), zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 16.11.2012 (Abl.-Nr. 22 v. 01.12.2012) wird wie folgt geändert:

(1) Abs. 2 Buchst. a Satz 1 erhält folgende Fassung: Die Jahresgebühr und die Entleerungsgebühr beträgt: für einen Müllnormbehälter 80 l für einen Müllnormbehälter 120 l für einen Müllnormbehälter 240 l für einen Müllgroßbehälter 1.100 l für einen Müllgroßbehälter 1.100 l (wöchentliche Entleerung) Jahresgebühr 122,04 (10,17 /mtl.) 138,83 (11,57 /mtl.) 189,70 (15,81 /mtl.) 584,92 (48,74 /mtl.) 1.020,68 (85,06 /mtl.) Gebühr je Entleerung 2,75 3,34 4,79 23,84 23,84 (2) In Abs. 6 werden folgende Sätze 7 und 8 angefügt: Für die Anlieferung, den Tausch oder die Abholung eines Wertstoffgefäßes für Altpapier wird keine Gebühr nach Satz 2 erhoben. Hiervon kann abgewichen werden, wenn der Vorgang entsprechend Satz 5 mit erhöhtem Aufwand verbunden ist. (3) In Abs. 7 wird der Betrag 199,00 ersetzt durch 179,00. Art. 2 Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Neustadt a.d.aisch, den 20. Dezember 2013 B E K A N N T M A C H U N G von Manövern Beim Landratsamt wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis berührt wird: Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen) Übungszeitraum: 01.02.2014 bis 28.02.2014 Betroffene Gemeindegebiete: Markt Erlbach und Uffenheim Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes anzumelden. 1. Schadensregulierungsstelle: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Regionalbüro Süd Nürnberg Krelingstraße 50 90408 Nürnberg Tel. 0911 376-0 Fax: 0911 376-2449 2. Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm: Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle Frau Helga Moser Katterbach Army Airfield 91522 Ansbach Tel. 0152 09114369 und/oder Luftwaffenamt Köln Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Luftwaffenkaserne WAHN 501/11 Postfach 90 61 10, 51127 Köln Tel. 0800 8620730 (gebührenfrei) Fax: 02203 9082776, E-Mail: FLIZ@bundeswehr.org 3. Beschwerden bezüglich der festgelegten Landepunkte: Manöverbeauftragte der US-Army: Tel. 09802 832634 Änderung der Kehrbezirke Neustadt-Bad Windsheim 6 und 8 Die Regierung von Mittelfranken hat am 20.12.2013 eine Änderung der Kehrbezirke Neustadt-Bad Windsheim 6 und 8 gem. und 22 SchfG durchgeführt. Die Neueinteilung gilt ab 01.01.2014. Die neuen Kehrbezirke sind im Anschluss aufgeführt. Der Ortsteil Fuchsau wird aus dem Kehrbezirk Neustadt-Bad Windsheim 8 ausgegliedert und dem Kehrbezirk Neustadt-Bad Windsheim 6 zugeschlagen. Die Bezirke sind außerdem auf der Internet-Seite des Landkreises (www.kreis-nea.de) abrufbar. Kehrbezirk NEA 6 Bezirkskaminkehrermeister Joachim Prosch Altmannshausen 61, 91477 Markt Bibart Tel. 09162 7512, Fax 09162 928516 Mobil 0151/23530677 E-Mail: joachim@schornsteinfeger-prosch.de Aus dem Markt Burghaslach: die Gemeinde Burghaslach und die Ortsteile Breitenlohe, Buchbach, Buchmühle, Burghöchstadt, Freihaslach, Fürstenforst, Gleißenberg, Harthof, Kirchrimbach, Münchhof, Niederndorf, Oberrimbach, Rosenbirkach, Seitenbuch und Unterrimbach Aus dem Markt Markt Bibart: die Gemeinde Markt Bibart und die Ortsteile Altenspeckfeld, Altmannshausen, Enzlar, Fuchsau und Ziegenbach Aus dem Markt Oberscheinfeld: die Gemeinde Oberscheinfeld und die Ortsteile Appenfelden, Herper, Herpersdorf, Herrnberg, Krettenbach, Lohmühle, Mannhof, Oberambach, Oefelesmühle, Prühl, Prühlermühle, Schloßmühle, Schönaich, Schönaichermühle, Seufertshof, Stierhöfstetten, Ziegelhütte und Ziegelmühle Aus der Stadt Scheinfeld: die Ortsteile Burgambach, Einsiedelei, Erlabronn, Grappertshofen, Neuses, Schnodsenbach und Zeisenbronn II Ergänzung: Aus der Gemeinde Markt Bibart Fuchsau Kehrbezirk NEA 8 Bezirkskaminkehrermeister Erwin Münch Laubanger 14 96152 Burghaslach Tel. 09552 1451, Fax. 09552 921385 www.erwin-muench.schornsteinfeger.de Aus der Stadt Bad Windsheim: die Stadt Bad Windsheim; Ausgangspunkt: Oberntiefer Str. (Höhe Augustinumstr.), Oberntiefer Straße, Bahnhofsplatz, Johanniterstraße, Pastoriusstraße, vor: An der alten Weed, vor: der Schirmergasse, vor der Schwalbengasse, vor: Weinmarkt, hinter der Seegasse, Nürnberger Str., Staatsstraße 2253, Umgehungsstraße B 470 zur Ortsgrenze, östliche, westliche und nördliche Ortsgrenze und die Ortsteile Berolzheim, Erkenbrechtshofen, Humprechtsau, Külsheim, Oberntief, Rehhof, Rüdisbronn, Unterntief, Walkmühle und Wiebelsheim Aus dem Markt Ipsheim: die Ortsteile Kaubenheim und Nundorfer Mühle Aus dem Markt Markt Nordheim: die Gemeinde Markt Nordheim und die Ortsteile Kottenheim und Seehaus Aus dem Markt Sugenheim: die Ortsteile Dutzental, Ezelheim, Hürfeld, Ingolstadt, Krassolzheim, Krautostheim, Modelsmühle, Neundorf und Rüdern Aus der Stadt Neustadt a.d.aisch den Ortsteil Obernesselbach Aus der Gemeinde Dietersheim den Ortsteil Hausenhof Ausgliederung: Aus dem Markt Markt Bibart: den Ortsteil Fuchsau 43.2-1711-I-2013-14 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -BImSchG- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb zweier Windenergieanlagen Öffentliche Bekanntmachung gem. 1 a der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Das Landratsamt hat gegenüber der VWPA GmbH & Co. KG, Wallmersbach 71, 97215 Uffenheim, vertreten durch Herbert Vorlaufer, mit Bescheid vom 05.12.2013 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach BIm- SchG zur Errichtung und dem Betrieb zweier Windenergieanlagen bei Welbhausen erteilt.

Die Windenergieanlagen befinden sich auf den Grundstücken Fl.Nr. 483, 485 der Gmkg. Welbhausen auf einer Freifläche zwischen den Ortschaften Wallmersbach und Welbhausen (Stadt Uffenheim), nördlich der Kreisstraße NEA 49 (Wallmersbach und Welbhausen) und östlich der BAB A 7 (Würzburg Ulm). Es handelt sich jeweils um eine Windenergieanlage des Typs VESTAS V 112 mit einer Nennleistung von 3,0 MW, einer Nabenhöhe von 140,0 m, einer Gesamthöhe von 196,0 m und mit einem Rotordurchmesser von 112,0 m. Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen, da das Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen war (1 a Satz 1, Alt. 1 der 9. BImSchV). Der verfügende Teil des Bescheides lautet: Das Landratsamt erlässt folgenden BESCHEID: 1. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ( BImSchG) Für das nachstehend bezeichnete Vorhaben wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ( BImSchG) nach Maßgabe der in Nr. 2 und Nr. 3 enthaltenen Inhalts- und Nebenbestimmungen erteilt. 1.1 Beschreibung des Genehmigungsgegenstandes: 2 Windenergieanlagen vom: Typ Vestas V 112 Nennleistung 3,0 MW Nabenhöhe 140,0 m Gesamthöhe 196,00 m Rotordurchmesser 112,00 m 1.2 Bezeichnung der genehmigungsbedürftigen Anlage nach Anhang 1 der 4. BImSchV: Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen (Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV). 1.3 Standort der Anlage/n Flur-Nummern Gemarkung Koordinaten (WGS 84) WEA 1 483 Welbhausen 49 32' 01,07" N 10 11' 15,87" O WEA 4 485 Welbhausen 49 31' 52,65" N 10 11' 28,12" O 1.4 Genehmigungsunterlagen Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind: ( ) Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen), einer Begründung und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde: RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klagerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids mit Begründung liegt in der Zeit vom 27. Januar 2014 bis einschl. 10. Februar 2014 im Landratsamt in Neustadt a.d.aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.aisch, Zimmer-Nr. A 205, Herr Herr, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus und kann dort eingesehen werden. Ebenso die zugehörigen Genehmigungsunterlagen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 10. Februar 2014) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtsbehelfsfristen. Neustadt a.d.aisch, den 13. Dezember 2013 Landratsamt -Immissionsschutz- Dr. Achatz, Regierungsrat A U S S C H R E I B U N G Offenes Verfahren gemäß VOB/A 2012, Abschnitt 2 (Veröffentlichung auch unter http://www.simap.europa.eu) ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Landratsamt Konrad-Adenauer-Straße 1 91413 Neustadt a.d.aisch Deutschland (DE) Telefon: +49 9161 92-144 Telefax: +49 9161 92-129 E-Mail: waldemar.blank@kreis-nea.de http://www.kreis-nea.de Sonstige Adressen und Kontaktstellen I) Adressen und Kontaktstellen, die weitere Auskünfte erteilen: Landratsamt, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.aisch, Deutschland (DE), Herr W. Blank, Telefon: +49 9161 92-144, Telefax: +49 9161 92-129, E-Mail: waldemar.blank@kreis-nea.de II) Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind: Landratsamt, III III) Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.aisch, Deutschland (DE), Herr W. Blank, Telefon: +49 9161 92-144, Telefax: +49 9161 92-129, E-Mail: waldemar.blank@kreis-nea.de Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind: Landratsamt, Raum B112, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.aisch, Deutschland (DE) ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) Beschreibung: II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Staatl. Berufsschule Neustadt a.d.aisch, Raum- NOT-AUS II.1.2) Art des Auftrags: Bauauftrag für die Ausführung des Maschinen- Raum-NOT-AUS-Systems Ort der Ausführung: Ansbacher Str. 28-36, 91413 Neustadt a.d.aisch II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: II.1.8) Lose: Aufteilung des Auftrags in Lose: II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote: nein Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags: II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Die Ausschreibung umfasst die Ausstattung von 12 Unterrichtsräumen mit dem Raum-NOT-AUS-System 1 St Demontage und Umzug der Bestandsanlage 2 St Schaltanlagen mit Elektroverteilung (neu) 1 St Schaltanlage (Anpassung) 2 St Unterverteilungen mit Tableaus 4 St Tableaus 53 St Maschinenanschlüsse 27 St NOT-AUS-Schaltgruppen 12 St Sicherheits-NOT-AUS-Steuerungen mit Programmierung und Inbetriebnahme 1 St Dokumentation und Sachverständigenabnahme II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn: Juni 2014 / Abschluss: 9. KW. 2015 ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE ANGABEN III.1) Bedingungen für den Auftrag: III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten Sicherheit für die Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro für Rohbaugewerke und 100.000 Euro für Ausbaugewerke beträgt. Sicherheit für Mängelansprüche: 3 % der Schlussrechnungssumme III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Nach VOB/B III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

III.2) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Teilnahmebedingungen: III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt Eigenerklärung zur Eignung nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich bei http://www.innenministerium.bayern.de/bauen/ themen/vergabe-vertragswesen/16505/ bzw. liegt den Vergabeunterlagen bei. ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis IV.3) Verwaltungsangaben: IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungsund ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Der Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nach Anforderung. Zusätzlich werden die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis als DA 83-Datei und die Planunterlagen als PDF- Datei auf CD-Rom mitgeliefert. Zahlungsweise: Verrechnungsscheck mit Angabe des Verwendungszwecks. Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Preis: 15,00 IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 11.02.2014, 10:00 Uhr Ort: Anschrift siehe I.1) III), Raum B 112 IV.3.6) Sprache, in der Angebote verfasst werden können: DEUTSCH IV.3.7) Bindefrist des Angebots: bis: 31.03.2014 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Ort: Anschrift siehe I.1) III), Raum B 112 Tag und Zeit: siehe IV.3.4) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Bieter und ihre bevollmächtigten Vertreter ABSCHNITT VI: WEITERE ANGABEN VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungs-verfahren: VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, D - 91522 Ansbach, Deutschland (DE), Telefon: +49 98153-1277, Fax: +49 98153-1837 Die Struktur und Nummerierungen sind analog der EU- Bekanntmachungen übernommen worden. Neustadt a.d.aisch, den 10. Dezember 2013 Landkreis V ERWALTUNGSGEMEINSCHAFT U FFENHEIM Bekanntmachung der 2014 I. Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim hat in der Sitzung am 27.11.2013 die für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Die tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Die wird hiermit amtlich bekannt gemacht. Sie liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Uffenheim, Rathaus, Marktplatz 16 (Zi.Nr. 202) zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang, nämlich in der Zeit vom 27. Januar bis 4. Februar 2014, öffentlich aufgelegt (Artikel 65 Absatz 4 GO). II. Die und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Uffenheim (Rathaus, Zi.Nr. 202) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit ( Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung). Die enthält keine genehmigungspflichtigen der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-2-1-I) in Verbindung mit den Art. 40, 41 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim folgende : Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.612.400,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 105.000,00 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden nach Art. 8 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung werden wie folgt festgesetzt: Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2014 auf 1.440.000,00 Euro festgesetzt. Davon tragen IV 1. die Stadt Uffenheim: 61,5 % v. 1.440.000,00 Euro = 885.600,00 Euro 2. die Mitgliedsgemeinden (ohne Uffenheim): 38,5 % v. 1.440.000,00 Euro = 554.400,00 Euro Das Umlagesoll der übrigen Gemeinden richtet sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden nach dem Stand vom 31.12.2012. Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden für die Grundund Mittelschule Uffenheim werden wie folgt festgesetzt: Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes für das Jahr 2014 wird auf 561.000,00 Euro festgesetzt und nach der Schülerzahl auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01. Oktober 2013 auf 477 Schüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.176,10 Euro festgesetzt. Investitionsumlage 1. Die Investitionsumlage im Vermögenshaushalt für das Jahr 2014 wird auf 46.000,00 Euro festgesetzt und nach der Schülerzahl auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt. 2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01. Oktober 2013 auf 477 Schüler festgesetzt. 3. Die Investitionsumlage wird je Schüler auf 96,44 Euro festgesetzt. auf 400.000,00 O festgesetzt. 7 Diese tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft. Uffenheim, den 20. Dezember 2013 Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim Schöck, Gemeinschaftsvorsitzender Z W E C K V E R B A N D K U R Z E N T R U M B A D W I N D S H E I M Bekanntmachung der 2013/2014 I. Der Zweckverband Kurzentrum Bad Windsheim hat der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde die für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 vorgelegt. Die wurde mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 12.12.2013, AZ 12.12.-1512 i - 5/2013, genehmigt. II. Die wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie liegt eine Woche in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kurzentrum im Rathaus Bad Windsheim, Marktplatz 1, Zimmer 24, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsicht auf.

des Zweckverbandes Kurzentrum Bad Windsheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund Art. 40 und 41 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Kurzentrum Bad Windsheim folgende : Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2013 2014 2.539.857 661.008 2.508.029 811.008 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird im Jahr 2013 mit 0,00 Euro und 2014 mit 0,00 Euro festgesetzt. 1. Zur Deckung des Schuldendienstes (9100.2320 und.2321) wird im Verwaltungshaushalt eine Umlage im Jahr 2013 mit 664.707 und 2014 mit 647.879 festgesetzt. 2. Die Höhe der Schuldendienstumlage wird wie folgt festgesetzt: für die Stadt Bad Windsheim 2013 mit 443.160 und 2014 mit 431.941 für den Landkreis 2013 mit 221.547 und 2014 mit 215.938. 3. Die Schuldendienstumlagen sind zum 30. Juni des laufenden Jahres zur Zahlung fällig. auf 300.000 Euro festgesetzt. Diese tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Bad Windsheim, den 16. Dezember 2013 Zweckverband Kurzentrum Bad Windsheim Ralf Ledertheil Vorsitzender des Zweckverbandes Kurzentrum Bad Windsheim und Erster Bürgermeister S CHULVERBAND M ITTELSCHULE S CHEINFELD Bekanntmachung der 2014 I. Der Schulverband Mittelschule Scheinfeld hat dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde die vorgelegt. Die enthält keine genehmigungspflichtigen II. Die wird hiermit gem. Art. 9 Abs. 2 BaySchFG, Art. 25, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, ff. der Bekanntmachungsverordnung -BekV- vom 19.01.1993 amtlich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der wird auch der Haushaltsplan vom 25.01.2014 bis 04.02.2014 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich aufgelegt. des Schulverbandes Mittelschule Scheinfeld Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BayRS 2230-7-1-UK), Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt der Schulverband Mittelschule Scheinfeld folgende : Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 560.300 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.100 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 363.500 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01.10.2013 auf 208 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.747,60 Euro festgesetzt. auf 50.000 Euro festgesetzt. Diese tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Scheinfeld, den 19. Dezember 2013 Schulverband Mittelschule Scheinfeld Seifert, Vorsitzender S CHULVERBAND G RUNDSCHULE S CHEINFELD Bekanntmachung der 2014 I. Der Schulverband Grundschule Scheinfeld hat dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde die vorgelegt. Die V enthält keine genehmigungspflichtigen II. Die wird hiermit gem. Art. 9 Abs. 2 BaySchFG, Art. 25, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, ff. der Bekanntmachungsverordnung -BekV- vom 19.01.1993 amtlich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der wird auch der Haushaltsplan vom 25.01.2014 bis 04.02.2014 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich aufgelegt. des Schulverbandes Grundschule Scheinfeld Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BayRS 2230-7-1-UK), Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt der Schulverband Grundschule Scheinfeld folgende : Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 407.950 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 41.600 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 265.500 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01.10.2013 auf 200 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.327,5000 Euro festgesetzt. (2) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. auf 50.000 Euro festgesetzt. Diese tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Scheinfeld, den 19. Dezember 2013 Schulverband Grundschule Scheinfeld Seifert, Vorsitzender

Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld Bekanntmachung der 2014 I. Die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld hat dem Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim als Rechtsaufsichtsbehörde die für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt. Die enthält keine genehmigungspflichtigen II. Die wird hiermit gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 24, Art. 26 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, ff. der Bekanntmachungsverordnung -BekV- vom 19.01.1993 amtlich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der wird auch der Haushaltsplan vom 25.01.2014 bis 04.02.2014 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich aufgelegt. der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-2-1-I) in Verbindung mit den Art. 40, 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld folgende : Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.446.450 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 39.000 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 1.086.750 Euro festgesetzt und auf die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft umgelegt. Einwohner Gemeinde am 30.06.2013 Markt Markt Bibart 1.834 Anteil am Umlagesoll zu multiplizieren mit Umlagesoll je Einwohner Umlagesoll im Haushaltsjahr 2014 71,1069 Euro 130.410,00 Euro Markt Markt Taschendorf 1.018 72.386,79 Euro Markt Oberscheinfeld 1.193 48 % 84.830,50 Euro Markt Sugenheim 2.298 163.403,59 Euro Gemeinde Langenfeld 993 70.609,12 Euro Zwischensumme: 7.336 521.640,00 Euro Stadt Scheinfeld 4.566 52 % 123,7648 Euro 565.110,00 Euro Gesamtsumme: 11.902 91,3082 Euro 1.086.750,00 Euro (2) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 230.000 Euro festgesetzt. Diese tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Scheinfeld, den 10. Januar 2014 Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld Seifert, Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft und Erster Bürgermeister S CHULVERBAND E HEGRUND S UGENHEIM Bekanntmachung der 2014 I. Der Schulverband Ehegrund Sugenheim hat dem Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim als Rechtsaufsichtsbehörde die für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt. Die enthält keine genehmigungspflichtigen II. Die wird hiermit gem. Art. 9 Abs. 2 BaySchFG, Art. 25, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, ff. der Bekanntmachungsverordnung -BekV- vom 19.01.1983 amtlich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der wird auch der Haushaltsplan vom 25.01.2014 bis 04.02.2014 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich aufgelegt. des Schulverbandes Ehegrund Sugenheim Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BayRS 2230-7-1- UK), Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1- 1-I) erlässt der Schulverband Ehegrund Sugenheim folgende : Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 311.500 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.000 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 254.600 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01.10.2013 auf 134 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.900,00 Euro festgesetzt. (2) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 Euro festgesetzt. Diese tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Sugenheim, den 13. Januar 2014 Schulverband Ehegrund Sugenheim Klein, Vorsitzender E NDE AMTLICHER T EIL VI