Geheimrat-Kustermann-Gedächtnis-Regatta - Langstreckenregatta Yardstickwertung

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Transkript:

Ausschreibung Geheimrat-Kustermann-Gedächtnis-Regatta - Langstreckenregatta Yardstickwertung Starnberger See, 15. Juni 2017 Meldeschluss: Freitag, 09. Juni 2017 Nachmeldungen sind nicht möglich! Wettfahrtleiter: Ewald Köstler, BYC I. Allgemeines Die Wettfahrt ist ausgeschrieben für reviergeeignete Boote. Boote unter 4,70 m Länge, Segelbretter und Mehrrumpfboote sind nicht zugelassen. Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln festgelegt sind, der Bayerischen Schifffahrtsordnung, den Vorschriften der betreffenden Klassenvereinigung und dieser Ausschreibung ausgetragen. Es bestehen keine Mannschaftsbeschränkungen, die Anzahl der Besatzungsmitglieder ist in der Meldung anzugeben. Es sind nur Steuerleute zugelassen, die Mitglied eines Verbandvereins sind und ihre Eignung zur Yachtführung durch einen Führerschein nachweisen können und den Haftungsausschluss sowie die Teilnehmererklärung auf der Meldekarte durch Unterschrift bestätigen. Werbung ist nach WR 80, den Richtlinien der ISAF und eventuellen Einschränkungen der Klassenvereinigungen zugelassen. Ausrüstung: Jedes Boot muss der Bootsklasse entsprechende Notfall- und 1. Hilfeausrüstung mit sich führen. Geeignete Schwimmwesten für jedes Crewmitglied, dem Boot entsprechende Schleppleine, Lenzgefäße und Notsignale (Raketen), müssen auf jedem teilnehmenden Boot vorhanden sein. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, die Ausrüstung zu überprüfen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine S-Boote die Wettfahrt begleiten. Jeder Steuermann muss entsprechend den Wetterverhältnissen über seine Teilnahme an dieser Regatta selbst entscheiden.

ALLGEMEINE HINWEISE MELDUNGEN: Meldungen zur Teilnahme an einer Wettfahrt oder Wettfahrtserie werden unter dem Vorbehalt einer verbindlichen Erklärung zum unten stehenden Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung und Unterwerfungsklausel angenommen. Alle Eigner / Steuerleute der gemeldeten Boote sowie deren sämtliche Crewmitglieder sind persönlich verpflichtet, bis zu einem Zeitpunkt von 30 Minuten vor dem 1. Start zur gemeldeten Wettfahrt dem Veranstalter mitzuteilen, dass der Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzungs-und Unterwerfungsklausel gemäß Ausschreibung nicht vereinbart oder nicht akzeptiert wurde. Ein fehlender Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung und Unterwerfungsklausel führt zur Zurückweisung der Meldung und zum Startverbot. Sturmwarnung: Mit dem Einsetzen der Sturmwarnung am Seeufer (90 Blink- Signale pro Minute) gilt die Wettfahrt als abgebrochen. Jedes Boot muss den Hafen des BYC, oder den nächsten sicheren Hafen anlaufen. Sind bei Einsetzen der Sturmwarnung mindestens ein Drittel der gestarteten Boote einer Gruppe durch das Ziel gegangen, werden alle anderen Boote dieser Gruppe auf dem nächst folgenden Platz gewertet. Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und/oder Weitergabe solcher Daten an die Presse Der Bayerische Yacht-Club e. V. kann den Namen, die Vereinszugehörigkeit und die Platzierung der Teilnehmer der Regatta auf seiner Homepage www.byc.de und in Aushängen veröffentlichen sowie an die Presse und an andere Print- oder Telemedien weitergeben. Gleiches gilt für Fotos/Videos von Teilnehmern, die im Zusammenhang mit der Regatta angefertigt wurden. Versicherung: Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,5 Millionen pro Veranstaltung haben. Diese ist bei der Anmeldung vorzulegen. Werbung: Gemäß World Sailing Regulation 20 und den Einschränkungen der Klassenvereinigung. Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung anzubringen. Aufgabe: Ein aufgebendes Boot muss unverzüglich die Wettfahrtleitung benachrichtigen! Tel. +49 (0) 8151 / 3238

Revier und Bahnverlauf: Starnberger See. Start am Starthaus des BYC gegen Süden. Die Peilung erfolgt vom Peildreieck am Starthaus auf die nach Osten ausgerichtete Spierentonne mit orangefarbener Flagge. Die Startlinie wird am Starthaus von einer Spierentonne mit orangefarbener Flagge begrenzt. Die steuerbord zu rundende Bahnmarke, liegt ca. 500 Meter vor der Dampferanlegestelle Seeshaupt. Die Bahnmarke ist, zylindrisch, orange und trägt die Aufschrift BYC. Die Ziellinie wird von zwei Spierentonnen mit orangefarbener Flagge begrenzt, und liegt vor dem Starthaus des BYC. Bahnabkürzung: Bei entsprechender Wettervorhersage kann die Wettfahrtleitung spätestens 5 Minuten vor dem Start, am Starthaus die Tafel S setzen. In diesem Fall, liegt die steuerbord zu rundende Bahnmarke ca. Seemitte in Höhe von Bernried. Die Bahnmarke ist zylindrisch, orange und trägt die Aufschrift BYC. Strafsystem: Für Kiel-und Mehrrumpfboote ist die Regel 44.1 und P2.1 geändert, so dass die Zwei-Drehungen-Strafe durch die Ein- Drehung-Strafe ersetzt ist. Gemeldete Boote Eine Liste der gemeldeten Boote hängt ab Mittwoch, 14. Juni 2017, 18:00 Uhr am Schwarzen Brett im BYC aus. Ausdrucke stehen ab dann bis 20:00 Uhr vor dem Wettfahrtbüro zur Verfügung. Auf die Möglichkeit der Unterzeichnung der Haftungsausschlussbestätigung aller Besatzungsmitglieder zu diesem Zeitpunkt wird hingewiesen. Weitere Gelegenheit zur Abholung der Unterlagen und Unterzeichnung des Haftungsausschlusses am Donnerstag, 15. Juni 2017 zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr. Ohne unterschriebenen Haftungsausschluss aller Teammitglieder, ist die Teilnahme nicht möglich. Liegeplätze Liegeplätze stehen im begrenzten Umfang ab Mittwoch, 14. Juni 2017, nach der Mittwochsregatta im BYC zur Verfügung. Donnerstag, 15. Juni 2017 um 08:00 Uhr im BYC: Steuermannsbesprechung mit Wetterbriefing und Sicherheitshinweisen. Start: Donnerstag, 15. Juni 2017, um 09:00 Uhr gemeinsam für alle gemeldeten Boote.

Die Wettfahrtleitung behält sich vor, gegebenenfalls den Start zu verschieben. Die Start-/Ziellinie liegt in der Nähe des Dampferhafens. Der Dampfschifffahrt ist jederzeit die Vorfahrt zu gewähren! Die Signaltöne für Ankündigung, Vorbereitung und Start werden als Schuss abgegeben, alle anderen Signaltöne als Hupzeichen. Startverfahren: 5 Minuten vor dem Start wird das Ankündigungssignal (Tafel Grün ) gesetzt, zusätzlich erfolgt ein Schuss. 4 Minuten vor dem Start wird mit einem Schuss das Vorbereitungssignal gesetzt (Tafel I ). Es gilt die I -Flaggen- Regel (WR 30.1). Die Verbotszeit beginnt 1 Minute vor dem Start. Sie wird durch Einholen der Tafel I und durch einen langen Signalton angezeigt. Der Start erfolgt mit Einholen der Tafel Grün und einem Schuss. Symmetrische und asymmetrische Spinnaker dürfen erst nach dem Startsignal und nach Überqueren der Startlinie gesetzt werden. Einzelrückruf: Boote, die eine I-Flaggen-Regel verletzt haben, werden durch Setzen von Tafel X und einen langen Signalton nach dem Startsignal benachrichtigt. Boote, die diese Regel verletzt haben und nicht gemäß WR 29.1 (Ergänzung) innerhalb von 10 Minuten nach dem Startsignal richtig starten, werden mit einer 20% Zeitstrafe auf ihre gesegelte Zeit gewertet. Gesamtrückruf: Gesamtrückruf wird gemäß WR 29.3 durch Setzen des 1. Hilfsstanders und zwei Signaltöne angezeigt. 1 Minute nach Einholen des 1. Hilfsstanders erfolgt das Ankündigungssignal für den Wiederholungsstart. Zeitlimit: Die Wettfahrt endet unabhängig von der Startzeit spätestens am 15. Juni 2017um 18:00 Uhr. Proteste: Proteste sind bei Zieldurchgang durch Setzen der Flagge B an den Backbordwanten der Wettfahrtleitung anzuzeigen. II. Meldebestimmungen Es werden nur schriftliche bzw. online auf http://www.byc.de abgegebene Meldungen angenommen. Mit der Abgabe der Meldung wird die Verpflichtung zur Zahlung - auch im Falle der Startverhinderung - anerkannt. Meldeschluss: Freitag, 09. Juni 2017 (Eingang bei der Meldestelle)

Yardstickzahl: Es sind die Yardstickzahlen des DSV anzuwenden. Jeder Steuermann ist für die Eintragung der richtigen Yardstickzahl in der Meldung selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält sich vor, Korrekturen in Anlehnung an die Yardstickzahlen des DSV vorzunehmen. Meldestelle: Bayerischer Yacht-Club, Nepomukweg 10-12, 82319 Starnberg, Telefon (08151) 3238 https://www.byc.de/event/?event=77 Nachmeldungen sind nicht möglich! Meldegeld: 15,- ( 10,-) pro Besatzungsmitglied Bei Überweisung bis zum Meldeschluss, gilt der jeweils in Klammern angegebene Betrag für das Meldegeld. Auf der Meldung ist die Anzahl der Besatzung anzugeben. Das Meldegeld ist bei der Anmeldung online, oder im Wettfahrtbüro bar zu bezahlen. III. Wertung und Preise Wertung: Wertung nach Yardstick- Low-Point-System gemäß WR Anhang A. Gewertet wird die Regatta für den in der Meldung ausgewiesenen Steuermann. Steuermann ist die Person, die das Boot verantwortlich führt und die während der Regatta auch überwiegend, auf jeden Fall jedoch beim Start, bei jedem Bojenmanöver und beim Zieldurchgang selbst das Ruder führt. Gruppenwertung: Gruppe I Boote mit Yardstickzahl bis 99 Gruppe II Boote mit Yardstickzahl 100 bis 107 Gruppe III Boote mit Yardstickzahl ab 108 Preise: Erinnerungspreise für alle Teilnehmer Punktpreise: Gruppe I - 10 Punktpreise Gruppe II - 10 Punktpreise Gruppe III - 3 Punktpreise Sonderpreis für den Steuermann des schnellsten Schwertbootes Sonderpreis für den Steuermann des schnellsten Kielbootes

Wanderpreise Die Wanderpreise sind laut Stiftungsurkunden jährlich im Rahmen der Geheimrat-Kustermann-Gedächtnis-Regatta auf dem Starnberger See auszusegeln. Jeder Preis geht endgültig in den Besitz desjenigen Steuermanns über, der ihn dreimal in oder viermal außer der Reihe gewinnt. GEHEIMRAT-KUSTERMANN-PREIS Der Preis wurde 1982 von Herrn Franz Kustermann wiedergestiftet. 1992 wurde dieser Preis von Herrn Walter Rothlauf endgültig gewonnen und in neuer Form wiedergestiftet. Den Preis erhält der Steuermann des tagesschnellsten Bootes nach berechneter Zeit. BLAUES BAND Der Preis wurde 1982 von Herrn Franz Kustermann wiedergestiftet. Den Preis erhält der Steuermann des tagesschnellsten Bootes nach gesegelter Zeit. Preisverteilung Ca. 1 Stunde nach Ende der Wettfahrt im BYC. Punkt- und Erinnerungspreise erhalten nur die Teilnehmer, die bei der Preisverteilung anwesend sind. IV. Unterkunft Quartierwünsche sind zu richten an: Verkehrsamt Starnberg 82319 Starnberg Telefon: (08151) 90600 Mail: info@sta5.de V. Haftungsausschluss Haftungsbegrenzung Unterwerfungsklausel Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammen-hang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters

in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. VI. Anfahrt Die Anreise ist nur über den Schiffhüttenweg möglich!