Ausschreibung zur 22. Kuttersegelregatta um den Kapitän Kaempff Gedächtnis Pokal Teterower Seesportverein e.v.
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- Katrin Baum
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1 Ausrichter: Ausschreibung zur 22. Kuttersegelregatta um den Kapitän Kaempff Gedächtnis Pokal des Austragungsdatum: Austragungsort: Teterow / Teterower See - Seesportgelände Austragungsform: Olympische Kurse / Spaßregatta (17.08.) Wertung nach low point Meldung: der Meldeschluss endet am Startgebühr: Anreise: Abreise: Anmeldung: Unterbringung: Verpflegung: Meldung beim Landesverband MV oder per Mail unter meldung@tssv.de 35 je Kutter sind bis zum auf das Konto der Raiffeisenbank Malchin Kto BLZ Kontoinhaber: zu überweisen. Bei Nichterscheinen kann das Startgeld nicht erstattet werden. Erfolgt bis zum spätestens 7:30 Uhr. Kutter können nach Absprache ab dem auf dem Seesportgelände des TSSV e.v. abgestellt werden. Das Entladen wird ab ca. 17:00 Uhr (15.08.) durchgeführt. Selbstständig Trailern erfolgt zeitunabhängig. Das Beladen der Boote wird am / Vormittag stattfinden. Beladen am nach der letzten Wettfahrt nur nach Absprache mit dem Kranverantwortlichen. Bis Samstag früh / Bierwagen In eigenen Zelten und Wohnwagen/Wohnmobilen. Auf dem Seesportgelände werden Zelte voranging mit einem Stellplatz bedacht. Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Gelände geparkt werden. Für die Fahrzeuge steht ausreichend Parkfläche vor dem Seesportgelände zur Verfügung. Der Einweisung ist aus Platzgründen unbedingt folge zu leisten. Frühstück und Kleinigkeiten werden angeboten. Ein Bierwagen ist vorhanden. Nach der Regatta wird ein kleiner Imbiss angeboten. Eröffnung: :30 Uhr, anschließend ist die Wettkampfbedingungen: Wettkampfregeln Steuermannsbesprechung Besatzungsstärke mindestens 6 Personen. Es kommen nur Boote in die Wertung, bei denen alle Besatzungsmitglieder einen gültigen Sportausweis besitzen. Es gelten die der Segelanweisung.
2 Segelanweisung 1. Wettfahrtprogramm 1.1. Wettfahrttage sind laut Ausschreibung Ankündigungssignal zur 1. Wettfahrt ist laut Ausschreibung Der Zeitpunkt des Ankündigungssignals der folgenden Wettfahrten wird entweder durch entsprechende Signalgebung im Anschluss an die vorausgehende Wettfahrt oder durch rechtzeitigen Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen bekannt gegeben Es sind 4 Wettfahrten vorgesehen. Letzte Möglichkeit für ein Ankündigungssignal ist laut Ausschreibung Es wird folgende Klassenflagge verwendet: Flagge K 2. Wertung 2.1. Es wird nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A gesegelt, dabei werden von 1 bis 3 gesegelten gültigen Wettfahrten alle gewertet, von 1 bis 4 gesegelten gültigen Wettfahrten alle mit Ausnahme der schlechtesten gewertet. Zur Vergabe der Preise oder des Pokals muss mindestens eine gültige Wettfahrt gesegelt werden. 3. Preise 3.1. Es gibt Punktpreise laut Ausschreibung Es gibt Wanderpreise laut Ausschreibung. 4. Allgemeines 4.1. Die Wettfahrten werden nach den WR der ISAF, den Ordnungsvorschriften des DSSV, den genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klasse, der Ausschreibung und den Segelanweisungen gesegelt Es gilt Kategorie C für Werbung gem. ISAF Regulation 20, sofern die Ausschreibung keine weitergehenden Einschränkungen macht Die Segelanweisungen können durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen geändert werden. Änderungen werden bis spätestens um Uhr bekannt gegeben. Sie gelten ab dem folgenden Tag Alle teilnehmenden Boote müssen gültige Messbriefe oder bestätigte Kopien bereithalten (Ergänzung WR 78) Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden In Ergänzung zu den WR -Regel 46- muss bei Regatten der für die Führung eines Bootes Verantwortliche entweder einen gültigen Sportbootführerschein oder Sportsegelschein besitzen. Von ausländischen Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert Wechsel des Schiffsführers ist nicht erlaubt. Mannschaftswechsel muss 2 Stunden vorher vom Wettfahrtleiter genehmigt werden Regattateilnehmer dürfen während der Wettfahrt weder senden oder telefonieren, noch spezielle Funkmitteilungen erhalten. Mobiltelefone müssen während der Wettfahrt ausgeschaltet sein, sofern nicht die Klassenvorschriften weitergehende Einschränkungen machen.
3 5. Sicherheitsbestimmungen Segelanweisung 5.1. Jeder Schiffsführer ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten und anerkannten Umfang (Ergänzung WR 4) Bei Sturmwarnung und Vorsichtsmeldung oder Zeigen der Flagge "Y" im Hafen oder auf einem Boot der Wettfahrtleitung müssen von allen Seglern Schwimmwesten angelegt werden, die solange zu tragen sind, wie das Signal steht. Nichttragen von Schwimmwesten kann zur Disqualifikation führen (Ergänzung WR 1.2 und 40). Die Wettfahrtleitung behält sich vor, ihr ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung bekannt geben. Nichtbeachtung führt zum Ausschluss aus einer Wettfahrt oder der Wettfahrtserie. 6. Bekanntmachungen an Land 6.1. Mitteilungen der Wettfahrtleitung oder des Schiedsgerichts erfolgen durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen. Sie befindet sich links neben dem Haupteingang zum Vereinshaus. 7. Start 7.1. Die Wettfahrten werden nach WR 26 gestartet Zur Startkontrolle haben alle Boote vor ihrem Ankündigungssignal das Startschiff an der Steuerbordseite von Lee nach Luv zu passieren Die Startlinie wird gebildet durch ein Peildreieck auf dem Startschiff und die Startlinienbegrenzungstonne mit roter Flagge an der Backbordseite des Startschiffes Boote, die nicht 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet (Ergänzung WR 28.1und 29.1). 8. Absegeln der Bahn 8.1. Boote, die gegen WR 28.1 verstoßen, werden von der Wettfahrtleitung als DNF gewertet. Eine Protestverhandlung ist nicht nötig. 9. Bahnen 9.1. Die Bahnmarken sind gelbe Zylinderbojen Die Wettfahrtleitung legt vor dem Start von der Startlinie aus gegen den Wind die Bahnmarke Bei Flagge rot auf dem Startschiff sind die Bahnmarken Backbord, bei Flagge grün Steuerbord zu runden Bahnlänge: volle Bahn: Ziel Abgekürzte Bahn: Ziel 10. Ziel Die Ziellinie wird gebildet durch das Peildreieck des Zielschiffes und einer Zielbegrenzungsboje mit roter Flagge oder einer der bisherigen Bahnmarken. 11. Beendigung der Wettfahrt, Zeitbegrenzung Das Ende der Wettfahrt wird durch Streichen der Flagge "blau" angezeigt Die Wettfahrt ist spätestens 30 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes der Klasse beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als aufgegeben gewertet.
4 Segelanweisung 12. Proteste, Ersatzstrafen Ein Boot, das eine Strafdrehung nach WR 44 oder 31 ausgeführt hat, muss dies innerhalb der Protestfrist schriftlich im Wettfahrtbüro melden. Nicht gemeldete Strafen gelten als nicht gemacht Jedes Boot, das protestieren will, muss der Wettfahrtleitung beim Zieldurchgang die Protestabsicht mitteilen Die Protestfrist beginnt mit Ende der Wettfahrt (bei direkt aufeinanderfolgenden Wettfahrten, der letzten Wettfahrt des Tages) und dauert 60 Minuten.(Ergänzung WR 61.3) Die Proteste sind im Regattabüro innerhalb der Protestfrist einzureichen. (Formulare sind dort erhältlich) Proteste werden, wenn möglich, in der Reihenfolge des Eingangs verhandelt. Beginn und Reihenfolge werden an der Tafel für Bekanntmachungen spätestens 30 min nach Ende der Protestfrist ausgehängt Protestparteien und Zeugen haben sich zur angegebenen Zeit vor dem Verhandlungsraum bereitzuhalten Für die Wettfahrten gilt Anhang P In Abänderung von WR 66 werden am letzten Wettfahrttag Anträge von Booten auf Wiederaufnahme einer Protestverhandlung nicht später als eine Stunde nach Verkündigung der Entscheidung angenommen Proteste oder Einwendungen über Tatsachen, deren Feststellung bereits an den vorhergehenden Tagen zumutbar gewesen wäre, werden gemäß WO 6.2 am Tag der letzten Wettfahrt nicht mehr angenommen. 13. Kennzeichnung der Boote der Wettfahrtleitung Die Boote der Wettfahrtleitung und des Schiedsgerichtes sind durch eine gelbe Flagge mit einem schwarzen / gekennzeichnet Die Signale und Weisungen, die von diesen Booten gegeben werden, sind zu beachten. 14. Regattagebiet
5 Kutterregatta Kapitän Kaempff - Gedächtnis - Pokal Teterower Seesport e.v. Teterower Seesport e.v. Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung Unterwerfungsklausel Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchen Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. Vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzliche oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter- Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattaregeln und das Verbandsrecht des DSSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Steuermann/-frau Ort, Datum Unterschrift... Anschrift/ Tel. der /s Steuerfrau/mann... Bei Jugendlichen Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten
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