SAILI CUP. Stanjek Sailing Cup 24./25. September 2016 Segelanweisungen
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1 ST NJEK SAILI G CUP Stanjek Sailing Cup 24./25. September 2016 Segelanweisungen
2 Allgemeines Die Wettfahrten werden nach den WR der ISAF einschließlich der Zusätze des DSV, den Ordnungsvorschriften des DSV, den von der ISAF oder dem technischen Ausschuss des DSV genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klasse, der Ausschreibung und den Segelanweisungen gesegelt. Die Regatta ist eine Veranstaltung der Kategorie C in Übereinstimmung mit der ISAF-Regulation 20. Änderungen des Zeitplans werden bis spätestens 21:00 Uhr des Vortages, Änderungen der Segelanweisungen bis spätestens eine Stunde vor Auslaufbereitschaft des Tages, an dem sie gelten, bekannt gegeben. Alle Teilnehmer müssen gültige Messbriefe oder bestätigte Kopien bereithalten (Ergänzung WR 78). Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden. Jeder Teilnehmer muss Mitglied eines von ihrem nationalen Verband anerkannten Segelclubs sein und nicht von der ISAF gesperrt. Alle Teilnehmer müssen im Besitz eines vom DSV oder ihrem nationalen Verband für das Gewässer vorgeschriebenen Führerscheins sein (Ergänzung WR 46 und 75). Ein Boot darf während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Mitteilungen über Funk erhalten, die nicht allen Teilnehmern zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Mobiltelefone.
3 Bei einem Sprachkonflikt ist bei den Ordnungsvorschriften, der Ausschreibung und den Segelanweisungen der deutsche Text und sonst der englische Text maßgebend. Sicherheitsbestimmungen Jeder Schiffsführer ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten und anerkannten Umfang (Ergänzung WR 4). Optimistensegler müssen grundsätzlich - ohne jegliche Ausnahme - persönliche Auftriebsmittel tragen. Nichttragen von persönlichen Auftriebsmitteln kann zur Disqualifikation führen (Ergänzung WR 1.2 und 40) und die Wettfahrtleitung behält sich vor, ihm/ihr ungeeignet erscheinende persönliche Auftriebsmittel zu verbieten. Ein Boot, das eine Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung oder dem Wettfahrtbüro bekannt geben. Nichtbeachtung führt zum Ausschluss aus einer Wettfahrt oder der Wettfahrtserie. Bekanntmachungen an Land Mitteilungen der Wettfahrtleitung oder des Schiedsgerichts erfolgen durch Aushang an der offiziellen Mitteilungstafel im großen Saal. Bekanntmachungen werden durch Setzen der entsprechenden Signale am Flaggenmast signalisiert. Antwortwimpel AP : Startverschiebung. Das Ankündigungssignal erfolgt nicht früher als 30 Minuten nach Einholen von AP.
4 Start Die Wettfahrten werden nach WR 26 gestartet. Wenn Flagge U als Vorbereitungssignal gesetzt war, darf ein Boot mit keinem Teil seines Rumpfes, der Besatzung oder Ausrüstung in der letzten Minute vor seinem Startsignal in dem Dreieck sein, das aus den Enden der Startlinie und der ersten Bahnmarke gebildet wird. Verstößt ein Boot gegen diese Regel und wird es erkannt, wird Regel 29.1 nicht angewandt und es wird ohne Verhandlung disqualifiziert (OCS), jedoch nicht wenn die Wettfahrt erneut gestartet oder gesegelt oder verschoben oder vor dem Startsignal abgebrochen wird. Das ändert Regel 26 und Es wird in vier Gruppen gesegelt. Die Einteilung der Gruppen erfolgt durch die Wettfahrtleitung. Zur Kennzeichnung der Gruppen werden farbige Aufkleber verwandt, die jeder Teilnehmer bei der Anmeldung erhält. Sie sind sichtbar am Baumniederholer anzubringen (siehe Anhang 3). Die Reihenfolge der Gruppenstarts ist in Anhang 2 aufgeführt. Die Gruppenflaggen werden als Klassenflaggen verwandt. Gruppenflaggen: Gruppe Rot - rote Flagge Gruppe Grün - grüne Flagge Gruppe Blau - blaue Flagge Gruppe Gelb - gelbe Flagge Boote, deren Vorbereitungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich vom Startgebiet fernhalten. Die Startlinie wird durch einen Peilmast mit orangefarbener Flagge auf dem Startschiff und einem Startlinienbegrenzungsboot (Schlauchboot) mit roter Flagge gebildet.
5 Boote, die nicht 4 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als DNC oder DNS gewertet (Ergänzung WR 28.1 und WR A4). In Ergänzung zu WR 27 kann die Startlinie bis 2 Minuten vor dem Startsignal noch korrigiert werden. Bahnen Die Bahnmarken 1, 2, 3/3a (Gate), 4/4a (Gate) und 5 sind orangefarbene zylindrische Tonnen. Vor dem Start legt die Wettfahrtleitung von der Startlinie aus gegen den Wind die Bahnmarke 1. Die weiteren Bahnmarken werden gemäß Bahnskizze ausgelegt. Beim ersten Gruppenstart je Wettfahrt wird ein Outer-Loop Kurs und beim zweiten Gruppenstart ein Inner-Loop Kurs gesegelt. Kurs: (Skizze siehe Anhang 1) Outer Loop-Kurs : Start-1-2-3/3a Ziel Inner Loop-Kurs : Start-1-4/4a Ziel Ziel Die Ziellinie wird durch einen Peilmast mit blauer Flagge auf dem Zielschiff und einer roten Spierentonne mit roter Flagge gebildet. Dies gilt nicht, wenn WR 32.2 angewendet wird. Flagge L am Zielschiff bedeutet: Es ist eine weitere Wettfahrt im Anschluss an den letzten Zieldurchgang geplant. Beendigung der Wettfahrt, Zeitbegrenzung Das Ende der Wettfahrt wird durch Streichen der blauen Flagge angezeigt.
6 Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten nach ordnungsgemäßem Zieldurchgang des ersten Bootes der gleichen Startgruppe die Bahn abgesegelt und durchs Ziel gegangen sind, werden als DNF gewertet (Änderung WR35 und A4). Proteste, Ersatzstrafen Ein Boot, das eine Strafdrehung nach WR 44.2 oder P2.1 ausgeführt hat oder von der Wettfahrt zurückgetreten ist, muss dies innerhalb der Protestfrist in der im Wettfahrtbüro ausliegenden Liste eintragen. Nicht gemeldete Strafen gelten als nicht korrigiert. Die Protestfrist beginnt mit Zieldurchgang des letzten Bootes der Klasse in der letzten Tageswettfahrt bzw. nach deren Abbruch oder Ende der Startverschiebung und dauert 75 Minuten (Ergänzung WR 61.3). Proteste werden möglichst in der Reihenfolge des Eingangs verhandelt. Beginn und Reihenfolge werden an der offiziellen Tafel spätestens 30 Minuten nach Ende der Protestfrist ausgehängt. Protestparteien und Zeugen haben sich rechtzeitig vor dem Protestraum bereitzuhalten. Für die Wettfahrten gilt Anhang P. In Änderung von Anhang P wird Regel P1 sowohl bei Verletzung von WR 42 als auch von WR 31 angewendet. Entsprechende Proteste nach Regel 2 werden zusammengezählt. Schiedsrichterboote führen eine weiße Flagge mit den Buchstaben JURY.
7 In Abänderung von WR 66 müssen am letzten Wettfahrttag Anträge auf Wiederaufnahme bei Protesten des Vortages innerhalb der Protestfrist und sonst innerhalb von 30 Minuten nach Verkünden der Entscheidung eingereicht werden. Vermessungsproteste oder Einwendungen über Tatsachen, deren Feststellung bereits an den vorhergehenden Tagen zumutbar gewesen wäre, werden gemäß WO 6.2 am letzten Wettfahrttag nicht mehr angenommen. AUSRÜSTUNG BOOTSFAHRSCHULE
8 Anhang 3 - Gruppenunterscheidung Die farbigen Aufkleber zur Unterscheidung der Gruppen werden am Baumniederholer angebracht.
9 FAIR EXHIBITION EVENT
10 Anhang 2 - Reihenfolge der Gruppenstarts 1.Wettfahrt 2.Wettfahrt 3.Wettfahrt 4.Wettfahrt 5.Wettfahrt 6.Wettfahrt 1. Start: Rot Grün Outer-Loop-Kurs 2. Start: Gelb Blau Inner-Loop-Kurs 1. Start: Rot Gelb Outer-Loop-Kurs 2. Start: Grün Blau Inner-Loop-Kurs 1. Start: Rot Blau Outer-Loop-Kurs 2. Start: Grün Gelb Inner-Loop-Kurs 1. Start: Gelb Blau Outer-Loop-Kurs 2. Start: Rot Grün Inner-Loop-Kurs 1. Start: Grün Blau Outer-Loop-Kurs 2. Start: Rot Gelb Inner-Loop-Kurs 1. Start: Grün Gelb Outer-Loop-Kurs 2. Start: Rot Blau Inner-Loop-Kurs
11 Veranstalter Yachtclub Berlin-Grünau e.v. Müggelseedamm Berlin Telefon: 030 / Telefax: 030 / mail@ycbg.de web: Layout & Druck marceting team GmbH Dorfstraße Panketal OT Schwanebeck Tel Web
12 Anhang 1 Kursskizze 1. Gruppenstart 2. Gruppenstart Outer-Loop Kurs Start-1-2-3/3a Ziel Inner-Loop Kurs Start-1-4/4a Ziel Die Bahnmarken 1, 2, 3/3a (Gate),4/4a (Gate) und 5 sind orangefarbene Tonnen. Begleitmotorboote müssen sich während der Wettfahrten ca. 100 Meter außerhalb der Kurse aufhalten (gepunktete Linie).
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