Segelanweisungen (SI) VERANSTALTER
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- Sylvia Weiss
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1 Segelanweisungen (SI) VERANSTALTER Die Regatta wird veranstaltet vom Regattaclub Oberhofen in Zusammenarbeit mit Swiss Sailing und Swiss Optimist. Abkürzungen WR Wettfahrtregeln Segeln der ISAF Wfl Wettfahrtleitung SI Segelanweisungen NOR Ausschreibung [DP] Strafe liegt im Ermessen des Schiedsgerichtes [NP] Ein Boot kann nicht protestieren [SP] Die Wettfahrtleitung kann eine Standardstrafe ohne Verhandlung anwenden. 1. REGELN Es gelten die Wettfahrtregeln Segeln (WR) der ISAF das SWISS SAILING Reglement zur Austragung von Schweizermeisterschaften inkl. deren Ausführungsbestimmungen LINK die IODA Klassenregeln. 1.4 WR 40 und das Vorwort zu Teil 4 sind wie folgt geändert: Vorwort: Die Regeln von Teil 4 gelten nur für Boote in einer Wettfahrt. Jedoch gilt Regel 40 und Regel 55 zu jeder Zeit, wenn Boote auf dem Wasser sind WR 40 wird wie folgt geändert: Jeder Teilnehmer muss während des gesamten Aufenthalts auf dem Wasser persönliche Auftriebsmittel entsprechend Klassenregel 4.2 (a) tragen, ausser zum kurzzeitigen An- und Ausziehen von Kleidung. 1.5 Steht eine Regel der Ausschreibung im Widerspruch zu einer Regel in den Segelanweisungen, haben die Segelanweisungen Vorrang. Dies ändert WR Offizielle Sprache ist Deutsch. Im Konfliktfall bei der Interpretation von Dokumenten hat die Deutsche Version Vorrang. 2. SICHERHEIT [DP][NP] 2.1 Die Wettfahrtleitung kann gegen ein Boot protestieren, wenn es gegen eine Sicherheitsvorschrift verstösst. 2.2 Boote, welche nicht aufs Wasser gehen, müssen vom verantwortlichen Betreuer unverzüglich der Wfl gemeldet werden. 2.3 Gibt ein Boot eine Wettfahrt auf, muss es oder sein Betreuer ein Komitee-Boot oder innerhalb der Protestfrist das Regattabüro informieren. 2.4 Teilnehmer, die Hilfe anfordern, müssen ein Pfeifsignal geben oder mit dem Paddel oder einem Arm winken. Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht vor, Teilnehmern zu helfen, wenn sie Hilfe benötigen, ohne auf Wünsche des Teilnehmers einzugehen. Dies ist kein Grund für Wiedergutmachung und ändert WR 62.1(a). 2.5 Wenn Flagge E (mit einem langen Schallsignal) auf einem Komitee-Boot gesetzt wird, werden alle Begleitboote aufgefordert, auf dem Wasser zu bleiben und alle Segler zu unterstützen. 2.6 Wenn Flagge E mit einem Schallsignal an Land gesetzt wird, muss jeder Coach innerhalb von 30 Minuten nach dem Setzen der Flagge im Wettfahrtbüro schriftlich bestätigen, dass alle von ihm betreuten Segler (gemäss Coach Sheet) zurück an Land sind. Boote können nach Ermessen der Jury bestraft werden für jede Wettfahrt an dem Tag, an dem der verantwortliche Coach diese Anweisung nicht beachtet. Dies ändert WR Das Sicherheitskonzept des Veranstalters ist für Coaches verbindlich. In Notsituationen ist jedes Coach- und Begleitboot zur Hilfeleistung verpflichtet. 2.8 Sicherheit Kursschiffe. Wenn vor der Ländte Oberhofen zwei orange Bojen gesetzt sind, müssen die Boote, welche auf dem Seeplatz ein- oder auswassern zwischen diesen Bojen durch segeln bzw. geschleppt werden. Zeigt ein Komiteeboot die rote Flagge, müssen die Boote auf der Seeseite der durch diese Bojen gebildeten Linie warten bis das Komiteeboot die Flagge streicht. Siehe Anhang B 3. MITTEILUNGEN AN DIE TEILNEHMER 3.1 Mitteilungen an die Teilnehmer werden am schwarzen Brett ausgehängt. Es befindet sich beim Regattabüro. 3.2 Wenn eine Flagge über einer Gruppenflagge gesetzt wird, gilt das Signal nur für diese Gruppe(n). Dies ändert das Vorwort zu Wettfahrtsignale. 3.3 Signale an Land werden am Flaggenmast des im Hafen festgemachten Startbootes gesetzt. 3.4 Wird Flagge AP an Land gestrichen kann ein Ankündigungssignal frühestens nach 30 Minuten gegeben werden. Dies ergänzt Wettfahrtsignal AP. 3.5 Flagge AP über H an Land bedeutet: Boote dürfen die Liegeplätze nicht verlassen, weitere Instruktionen abwarten. Dies ergänzt Wettfahrtsignal AP über H. [DP][NP] 4. ÄNDERUNGEN DER SEGELANWEISUNGEN Änderungen in Format oder Zeitplan der Wettfahrten werden am Vortag bis 19:30 h angeschlagen. Andere Änderungen der SI werden spätestens 2 h vor dem geplanten ersten Ankündigungssignal am Tag, an dem sie in Kraft treten am schwarzen Brett publiziert.
2 5. FORMAT DER REGATTA Läufe sind geplant (NOR 5.1.) 5.2 Es werden maximal 4 Wettfahrten pro Tag gesegelt. 5.3 Die Boote werden in 3 Gruppen (Gelb, Blau, Rot) möglichst gleicher Grösse aufgeteilt. Für die erste Einteilung werden die ersten 12 SUI der aktuellen Bestenliste manuell auf die Gruppen verteilt. Die weiteren Boote aufgrund der Sortierung nach Segelnummer. Ausländische Boote soweit möglich nach ihrer nationalen Klassierung. [NP] 5.4 Die Boote werden frühestens nach dem Regatta-Tag neu eingeteilt an dem alle Gruppen mindestens zwei gültige Läufe gesegelt haben. Danach nach jedem Tag an dem mindestens ein gültiger Lauf für alle Gruppen gesegelt werden konnte. Haben alle Gruppen die gleiche Anzahl von Läufen abgeschlossen, werden die Boote aufgrund ihrer aktuellen Klassierung neu gruppiert (Schema: gelb-blau-rot-rot-blau-gelb-gelb-blau-rot ). Haben nicht alle Gruppen die gleiche Anzahl von Läufen abgeschlossen, wird die Neuzuweisung nach dem selben Schema aufgrund des Klassementes nach den von allen Gruppen beendeten Läufen erstellt. Noch fehlende Läufe der betreffenden Startgruppen werden in diesem Falle mit der vorherigen Einteilung gesegelt. 5.5 Die Einteilung in die neuen Gruppen erfolgt jeweils auf der Basis der um 19:30 h verfügbaren Resultate unabhängig von ausstehenden Protesten oder Anträgen auf Wiedergutmachung. Die neuen Gruppen werden vor 21:00 h am schwarzen Brett ausgehängt. 5.6 Die Farbbänder der Gruppen werden mit einem Ende am Spriethorn befestigt. [DP][NP][SP] 5.7 Die Bänder werden gegen ein Depot von CHF 5.- vom Wettfahrtbüro bereitgestellt. 5.8 Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er in der richtigen Gruppe segelt. Wer in der falschen Gruppe segelt wird ohne Verhandlung DNS gewertet. [NP] 5.9 Startreihenfolge: Gelb - Blau - Rot Der Wfl kann z.b. nach einem allgemeinen Rückruf andere Gruppen vorziehen. 6. ZEITPLAN (= NOR 6) Mi 5. August Einschreiben/Vermessung h Do 6. August Einschreiben/Vermessung h Eröffnung und Skippermeeting h Coach Meeting h h Fr 7. August Coach Meeting im Zelt 8.00 h Sa 8. August Coach Meeting im Zelt 8.00 h So 9. August Coach Meeting im Zelt 8.00 h Letztes geplantes Ankündigungssignal (siehe 6.2) h 6.1 Nach dem Abschluss eines Laufes einer Startgruppe wird das Ankündigungssignal für den nächsten Lauf dieser Startgruppe frühestens nach 5 Minuten gegeben. 6.2 Am Sonntag wird kein Ankündigungssignal nach 15:30 h gegeben, ausser dass die angegebene Zeit für das Ankündigungssignal der ersten Gruppe gilt. Die weiteren Gruppen können anschliessend auch nach dieser Zeit gestartet werden. Auch im Falle von einem oder mehreren allgemeinen Rückruf(en) kann die Wfl anschliessende Ankündigungssignale nach dieser Zeit geben, wenn das anfängliche Ankündigungssignal vor 15:30 Uhr gegeben wurde. Diese Ausnahme gilt nicht für einen Lauf, der verschoben oder abgebrochen ist. 7. REGATTAGEBIET Unteres Thunersee-Becken im Gebiet zwischen Hünibach und Gunten. 8. REGATTABAHN Die Bahn ist ein Outer Loop mit der Ziellinie am Ende des zweiten Kreuzschenkels. Siehe Anhang A Die Boote müssen aus der Richtung der vorherigen Bahnmarke zwischen den Bahnmarken des Gate durchsegeln. Die Bahn wird nicht abgekürzt. 9. BAHNMARKEN 9.1 Marken 1, 2, 3S und 3P sind orange zylinderförmige Bojen. 9.2 Startbahnmarken sind pinkfarbige Treibbojen. 9.3 Zielmarken sind gelbe zylindrische Bojen. 10. HINDERNISSE [DP][NP] Ausser beim Zieleinlauf darf die Ziellinie nicht überquert werden. Sie ist ein Hindernis gem. WR 19. Auf dem Vorwindkurs muss die Ziellinie backbord gelassen werden. 11. DER START 11.1 Eine orange Flagge wird mindestens 5 Minuten vor dem Setzen des Ankündigungssignals gesetzt (ein Schallsignal). Sie wird nach erfolgreichem Start der letzten Gruppe ohne Schallsignal gestrichen Die Startlinie liegt zwischen zwei pinkfarbigen Treibbojen Boote müssen sich während des Startvorgangs für andere Gruppen leeseitig der Startzone aufhalten. [DP] 2
3 11.4 An Stelle der Klassenflagge werden Flaggen in den Farben der jeweiligen Gruppen gezeigt. Dies ändert WR Das Ankündigungssignal für die folgenden Startgruppen kann zu beliebiger Zeit nach dem Start der vorhergehenden Gruppe gegeben werden Ein Boot, das später als 4 Minuten nach seinem Startsignal startet, wird DNS gewertet. Dies ändert WR A4.1 und A WR 30.3 (BlackFlag) ist wie folgt ergänzt [DP] [NP]: Die Segelnummern der disqualifizierten Boote werden nach einem allg. Rückruf am Startboot angezeigt. Dazu wird Flagge L mit einem Schallsignal gesetzt. Disqualifizierte Boote müssen die Startzone vor dem neuen Vorbereitungssignal verlassen Einzelrückrufe werden entsprechend WR 29.1 signalisiert, ausser dass Flagge X bereits 2 Minuten nach dem Startsignal gestrichen werden kann. Dies ändert WR ÄNDERUNG DER BAHN 12.1 Die Wettfahrtleitung kann einen Bahnschenkel, der an einer zu rundenden Bahnmarke oder einem Tor beginnt, in Übereinstimmung mit Regel 33 ändern Die Wettfahrtleitung kann eine Bahnmarke oder die Ziellinie bis zu 100m verlegen ohne dies anzuzeigen. Dies ändert WR DAS ZIEL 13.1 Die Ziellinie liegt zwischen zwei gelben Bojen Nach dem Zieldurchgang müssen sich Boote vom Zielbereich und von allen Booten, die noch nicht durchs Ziel gegangen sind, frei halten. [DP] 14. STRAFEN FÜR VERLETZUNG VON REGEL 42 UND 44 WR Anhang P, Besondere Verfahren zu Regel 42, wird mit folgenden Änderungen angewendet: 14.1 Regel P2.3 ist gestrichen Regel P2.2 ist geändert zu: Wenn ein Boot an der Regatta ein zweites oder weiteres Mal bestraft wird, muss es den Lauf unverzüglich aufgeben. Tut es dies nicht, wird es ohne Verhandlung DNE gewertet WR P2.1 wird ergänzt mit: Wenn ein Boot bestraft ist unter WR P1 nach dem es ins Ziel gegangen ist, wird es eine Wertungsstrafe von 6 Punkten ohne Verhandlung erhalten, wobei seine Wertung nicht schlechter sein soll als die Wertung für DSQ. 15. ZEITLIMITS UND SOLLZEITEN 15.1 Die Sollzeit für einen Lauf beträgt 45 Minuten [NP] 15.2 WR 35, A4.1 und A5 sind geändert, so dass Boote, die nicht innerhalb von 15 Minuten nach dem ersten Boot ins Ziel gehen ohne Verhandlung DNF gewertet werden. 16. PROTESTE, STRAFEN UND ANTRÄGE AUF WIEDERGUTMACHUNG 16.1 Regel 61.1 Benachrichtigung des Protestgegners ist wie folgt geändert: Hinzufügen zu Regel 61.1(a): Ein protestierendes Boot muss die Absicht zum Protestieren einem Zielboot unter Angabe des Protestgegners unmittelbar nach dem Überqueren der Ziellinie anmelden. (NOR 1.4) Ist dies aus triftigem Grund nicht möglich, kann der Protest bei einem Komiteeboot oder an Land angemeldet werden Proteste müssen auf den im Wettfahrtbüro erhältlichen Formularen innerhalb der angegebenen Frist eingereicht werden. Nur gem. SI 16.1 angemeldete Proteste werden angenommen Die Protestfrist beträgt 60 Minuten und beginnt nach dem Zieldurchgang des letzten Bootes in der letzten Tageswettfahrt oder nachdem die Wettfahrtleitung AP über A oder N über A signalisiert, je nachdem was früher ist. Die Protestfrist wird ausgehängt Informationen zu Protesten werden nicht später als 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist am schwarzen Brett ausgehängt. Die Verhandlungen werden im Juryraum abgehalten. Eine Protestverhandlung darf nicht später als um 21h beginnen Eine Liste der Boote, die unter WR Anhang P für einen Verstoss gegen WR 42 oder mit einer [SP] bestraft wurden, wird ausgehängt Für Verstösse gegen Regeln, die mit [SP] markiert sind, kann die Wfl eine Standardstrafe ohne Verhandlung anwenden. Die Wfl kann gegen ein Boot protestieren, wenn sie die Standardstrafe als unzutreffend erachtet. Dies ändert WR 63.1 und WR Anhang A Am letzten Tag muss ein Antrag auf Wiederaufnahme einer Verhandlung eingereicht werden innerhalb der Protestfrist, wenn die beantragende Partei am Vortag über die Entscheidung informiert war spätestens 30 Min. nachdem die beantragende Partei an diesem Tag über die Entscheidung informiert war. Dies ändert WR Am letzten Tag kann ein Antrag auf Wiedergutmachung aufgrund einer Entscheidung der Jury nicht später als 30 Min. nachdem diese Entscheidung ausgehängt wurde, eingereicht werden. Dies ändert WR WERTUNG 17.1 Das Klassement der Regatta wird aufgrund der Punkte (WR A4.1 Low Point System) gem. Rangierung in den jeweiligen Startgruppen erstellt. Ein Streichresultat bei fünf und mehr Läufen. Zwei Streicher bei zehn und mehr Läufen. Dies ändert WR A2. (NOR 13.3) 17.2 Die Punktzahl für Buchstabenwertungen (DNC, DNS, DSQ etc.) entspricht der Anzahl Boote in der grössten Startgruppe plus 1. Dies ändert WR A Für das Gesamtklassement werden nur Läufe berücksichtigt, die von allen Gruppen abgeschlossen wurden. Dies ändert WR Vier Läufe müssen abgeschlossen sein damit die Regatta als Schweizer Meisterschaft gilt. Andernfalls gilt die Regatta nur für die Punktemeisterschaft. 18. AUSRÜSTUNG UND VERMESSUNGSKONTROLLEN [DP] [NP] 18.1 Austauschen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist nicht erlaubt, wenn nicht schriftlich von der Wfl genehmigt. Anträge auf einen Austausch müssen bei der Wfl bei der ersten zumutbaren Gelegenheit gestellt werden Der Ersatz von beschädigter oder verlorener Ausrüstung kann zugelassen werden, wenn ein schriftliches Gesuch vorliegt und sowohl die beschädigte als auch die Ersatz-Ausrüstung von der Wfl geprüft und genehmigt wurde Wenn der Austausch auf dem Wasser zwischen Läufen gemacht wurde, muss sowohl die beschädigte als auch die Ersatz-Ausrüstung der Wfl vorgelegt werden, nach dem letzten Lauf des Tages. Der Austausch wird dann durch die Wfl nachträglich genehmigt. 3
4 der nicht gemeldeten Segelnummer nicht ins Klassement aufgenommen. [SP] 19. OFFIZIELLE UND BEGLEITBOOTE [DP] [NP] 19.1 Kennzeichnung: Wettfahrtleitung Rettungsboote Vermessung Presse grüne Flagge nummerierte Flaggen ORDNUNG [DP] [NP] Anhang C 21. FUNKVERKEHR UND TELEFON [DP] 22. PREISE werden abgegeben für 23 HAFTUNG UND VERSICHERUNG Organisationen und den für die Durchführung verantwortlichen Personen. schliesst. 24 MEDIENRECHTE den kann. 4
5 ANHANG A - REGATTABAHN Start Finish Wind ca ca S 3P Start zone 30m Prestart zone ANHANG B - SICHERHEIT KURSSCHIFFE ANHANG B - REGATTAGEBIET Kur schi f Kursschiff... Der gesetzliche schiffen (grüner muss eingehalten werden... Kursschi f - - ANHANG C - Bootsplätze Sektoren A D A grau D hellblau E F F schwarz
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