Segelanweisungen Revier Hohennauener See
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- Hermann Schubert
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1 Segelanweisungen Revier Hohennauener See Gültig für alle Regatten der Vereine RSC, RWS und RSV ab Ältere Segelanweisungen werden durch diese außer Kraft gesetzt. 1 Regeln 1.1 Die Regatten unterliegen den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln festgelegt sind. 1.2 Wettfahrtregel 28.1 wird wie folgt geändert: Nach dem Zieldurchgang muss ein Boot die Ziellinie vollständig durchsegeln und darf diese beim Verlassen des Regattagebietes nicht mehr überqueren. 2 Mitteilungen für die Teilnehmer Mitteilungen für die Teilnehmer werden an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Sie befindet sich im Schaukasten an der Außenwand des Bootshauses. 3 Änderungen der Segelanweisungen Jede Änderung der Segelanweisungen wird ausgehängt o am ersten Veranstaltungstag im Anschluss an die Eröffnungsveranstaltung, o an allen anderen Veranstaltungstagen bis 9.00 Uhr des Tages, an dem sie in Kraft tritt. Änderungen im Zeitplan der Wettfahrten werden jedoch bis Uhr des Tages, bevor sie in Kraft treten, ausgehängt. 4 Signale an Land 4.1 Signale an Land werden auf dem Flaggenmast des im Hafen vertäuten Wettfahrtleitungsbootes gesetzt. Sofern die Signalgebung Schallsignale erfordert, werden diese als Hornsignale gegeben. 4.2 War Flagge AP an Land gesetzt, wird diese vor Auslaufen des Wettfahrtleitungsbootes mit einem Schallsignal gestrichen. Das Ankündigungssignal wird nicht früher als 30 Minuten nach dem Streichen von AP ge- Die Boote werden gebeten, den Hafen nicht zu verlassen, bevor AP strichen wird. gegeben. 4.3 Wird Flagge Y an Land gesetzt, gilt Regel 40 jederzeit auf dem Wasser. Das ändert das Vorwort zum Teil 4 der Wettfahrtregeln Segeln. 5 Zeitplan der Wettfahrten 5.1 Die Ausschreibung einer Regatta legt den Zeitplan der Wettfahrten eindeutig fest. Bestandteile dessen sind: o Datum der Wettfahrten (ggf. nach Klassen sortiert), Seite 1 von 7
2 o Tägliche Anzahl geplanter Wettfahrten (ggf. nach Klassen sortiert), o Die geplante Zeit für das Ankündigungssignal jeder ersten Tageswettfahrt, o Die letzte Möglichkeit für ein Ankündigungssignal am letzten Regattatag. 5.2 Nach einer langen Verschiebung oder der Pause zwischen zwei Wettfahrten wird, um die Boote darauf aufmerksam zu machen, dass eine Wettfahrt bald beginnt, eine orangefarbene Flagge mit einem Hornsignal mindestens fünf Minuten vor dem Setzen eines Ankündigungssignals gesetzt. 6 Klassenflaggen Bootsklasse Bezeichnung Flagge Optimist Flagge O Cadet OK 420er XY Pirat Finn O-Jolle H-Jolle 15er JK 20er JK Flagge J Flagge K Flagge V Flagge D Flagge T Flagge F Flagge R Flagge H Flagge G Flagge E Nicht in der Liste aufgeführte Klassen werden je nach Bootstyp und Anzahl der gemeldeten Boote unter einer der angegebenen oder einer anderen Klassenflagge gestartet. Die Bekanntgabe erfolgt gemäß Segelanweisung 3. 7 Bahnen 7.1 Regelungen zu möglichen Bahnformen, zur Reihenfolge, in der die Bahnmarken zu passieren sind, sowie zu Randbedingungen enthält der Anhang - Bahnen. 7.2 Spätestens mit dem Ankündigungssignal zeigt die Wettfahrtleitung folgendes an: o zu segelnde Bahnform durch weiße Flagge mit Nummer gemäß Anhang - Bahnen, o Seite, auf der die Bahnmarken zu runden sind, durch Flagge Backbord- oder Flagge für Steuerbordkurs. für Seite 2 von 7
3 8 Bahnmarken 8.1 Die Bahnmarken sind orange, ca. 1,5 m über die Wasseroberfläche ragende zylindrische Bojen mit schwarzen Nummern. 8.2 Die Start- und Zielbahnmarken sind Schwimmkörper mit einem ca. 1,5 m über die Wasseroberfläche ragenden Flaggenstock und roter Flagge. 9 Gebiete, die Hindernisse sind o Die Gebiete beiderseits der Fahrwassermarkierungen an der Lötze sind Untiefen und damit ausgedehnte Hindernisse. Dort ist je Fahrtrichtung mindestens ein Tonnenpaar (rot grün) zu durchfahren. o Fischfanganlagen oder durch gelbe Tonnen gesperrte Wasserflächen sind entsprechend ihrer Ausschilderung bzw. seeseitig zu passieren. 10 Start 10.1 Die Startlinie ist die Linie zwischen dem Mast mit orangem oder rotem Peildreieck auf dem Wettfahrtleitungsboot und dem Flaggenstock der Startbahnmarke an der Backbordseite des Wettfahrtleitungsbootes Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich während des Startablaufs anderer Bootsklassen vom Startgebiet fernhalten Ein Boot, das später als 10 Minuten nach seinem Startsignal startet, wird ohne Verhandlung als nicht gestartet (DNS) gewertet. Das ändert die Regel A4. 11 Das Ziel 11.1 Die Ziellinie ist die Linie zwischen dem Mast mit orangem oder rotem Peildreieck auf dem Wettfahrtleitungsboot und dem Flaggenstock der Zielbahnmarke an der Backbordseite des Wettfahrtleitungsbootes Der ordnungsgemäße Zieldurchgang kann mit einem Glockenschlag angezeigt werden. 12 Zeitlimits und Sollzeiten 12.1 Für die Wettfahrten einer Ranglistenregatta gilt ein Zeitlimit von 90 Minuten für das erste Boot. Die Sollzeit beträgt 60 Minuten. Das Nichteinhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Das ändert Regel 62.1(a) Boote, die in den Wettfahrten einer Ranglistenregatta nicht innerhalb von 30 Minuten, nachdem das erste Boot die Bahn abgesegelt hat und durchs Ziel gegangen ist, durchs Ziel gehen, werden ohne Verhandlung als nicht durchs Ziel gegangen (DNF) gewertet. Das ändert die Regeln 35, A4 und A Für die Wettfahrten aller anderen Regatten ist kein Zeitlimit und keine Sollzeit vorgesehen. Seite 3 von 7
4 13 Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung 13.1 Protestformulare sind im Wettfahrtbüro erhältlich. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung oder Wiederaufnahme müssen dort innerhalb der in Segelanweisung 13.2 festgelegten Frist eingereicht werden Die Protestfrist beträgt 60 Minuten ab dem Setzen von Flagge B gemäß Segelanweisung 4.1 nach der letzten Tageswettfahrt. Für die Dauer der Protestfrist bleibt Flagge B gesetzt. Setzen und Streichen wird mit je einem Schallsignal begleitet Nicht später als 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist werden Bekanntmachungen gemäß Segelanweisung 2 ausgehängt, um die Teilnehmer über Verhandlungen zu informieren, bei denen sie Partei sind oder als Zeugen benannt wurden. Ort und Zeitpunkt der Verhandlungen werden an im Aushang bekanntgegebenen Verstöße gegen die Segelanweisungen 10.2 und 15 sind keine Gründe für einen Protest durch ein Boot. Das ändert die Regel 60.1(a). Strafen für diese Verstöße können geringer sein als eine Disqualifikation, wenn das Schiedsgericht so entscheidet. Die Abkürzung in der Wertung für eine im Ermessen liegende Strafe nach dieser Segelanweisung ist DPI Am letzten festgelegten Wettfahrttag müssen Anträge auf Wiederaufnahme einer Verhandlung spätestens 30 Minuten nach dem Zeitpunkt eingereicht werden, zu dem die beantragende Partei an diesem Tag über die Entscheidung informiert wurde. Dies ändert Regel Am letzten festgelegten Wettfahrttag muss ein Antrag auf Wiedergutmachung, der sich auf die Entscheidung des Schiedsgerichts gründet, nicht später als 30 Minuten, nachdem diese Entscheidung ausgehängt wurde, eingereicht werden. Dies ändert Regel Wertung 14.1 Drei vollendete Wettfahrten sind erforderlich, um eine Serie zu bilden Bei weniger als drei gültigen Wettfahrten ist die Gesamtwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten. 15 Sicherheitsbestimmungen 15.1 Zum Anmelden müssen die Boote in der Nähe des Wettfahrtleitungsbootes vorbei segeln und sich durch Zuruf von Unterscheidungszeichen und Segelnummer bemerkbar machen Ein Boot, das eine Wettfahrt aufgibt, muss die Wettfahrtleitung so bald wie möglich davon in Kenntnis setzen. 16 Ersetzen von Besatzung und Ausrüstung Das Ersetzen von Teilnehmern oder beschädigter bzw. verlorener Ausrüstung ist nur mit Genehmigung der Wettfahrtleitung gestattet. Seite 4 von 7
5 17 Funktionsboote 17.1 Das Wettfahrtleitungsboot ist durch eine gelbe Flagge mit einem schwarzem W W gekennzeichnet Schiedsrichter- und Bojensicherungsboote sind mit einer gelben Flagge mit schwarzem S S gekennzeichnet. 18 Technische Hilfsmittel Außer im Notfall ist eine Nutzung mechanischer oder elektronischer Mess-, Anzeige-, Auswertungs-, Sende- oder Empfangsgeräte einschließlich Mobiltelefonen während der Wettfahrt nicht zugelassen. Zugelassen sind die Zeitmessung sowie die Anzeige des Kompasskurses und der richtung (z.b. Verklicker, Strömungsbändsel). 19 Versicherung Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,5 Mill. Euro pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben. Seite 5 von 7
6 Anhang Bahnen A1 Bahnformen A1.1 Es werden vier Bahnformen festgelegt, drei verschiedene Dreieckskurse und ein frei wählbarer Langstreckenkurs. A1.2 Die Wettfahrtleitung entscheidet auf dem Wasser darüber, welcher der drei verschiedenen Dreieckskurse zu segeln ist. Die Entscheidung richtet sich nach den Witterungsverhältnissen und soll dazu beitragen, die ausgeschriebene Anzahl Wettfahrten unter einer Vielzahl von Bedingungen zu realisieren. Die Bekanntgabe erfolgt gemäß Segelanweisung 7.2. A1.3 Zu jedem der drei verschiedenen Dreieckskurse existiert eine verkürzte Bahn, die nur von den gemäß Segelanweisung A2.1 festgelegten Bootsklassen befahren werden darf. A1.4 Langstreckenwettfahrten bedürfen einer Steuermannsbesprechung zur Bekanntgabe des Kurses und eventueller Besonderheiten. Der Zeitpunkt der Steuermannsbesprechung ist in der Ausschreibung festzulegen. A2 Bootsklassen auf verkürzten Bahnen A2.1 Die Wettfahrtleitung gibt am ersten Veranstaltungstag gemäß Segelanweisung 3 bekannt, welche der gemeldeten Bootsklassen die jeweils verkürzte Bahn befahren darf. Diese Festlegung richtet sich nach Anzahl und Segeleigenschaften der gemeldeten Bootsklassen und betrifft vorrangig Kinder- und Jugendboote. A2.2 Alle nicht gemäß Segelanweisung A2.1 benannten Bootsklassen befahren die volle Bahn. A2.3 Bei reinen Kinder- und Jugendveranstaltungen, an denen nur eine Kinder- oder Jugendbootsklasse teilnimmt, gibt die Wettfahrtleitung gemäß Segelanweisung A2.1 bekannt, ob die volle oder die verkürzte Bahn anzuwenden ist. Seite 6 von 7
7 A3 Tabelle der Bahnformen Alle Bahnformen sind im folgenden beispielhaft skizziert und lassen sich gemäß Segelanweisung 7.2 sowohl als Backbord- als auch als Steuerbordkurs auslegen. Bahnform Volle Bahn Verkürzte Bahn 1 Start Ziel Start Ziel 2 Start Ziel Start Ziel 3 Start Ziel Start Ziel 4 o Signalisierung der Rundenanzahl durch Zahlenwimpel zusammen mit den Signalen gemäß Segelanweisung 7.2. o Start- / Zielbahnmarke und Wettfahrtleitungsboot sind während der Wettfahrt Hindernisse im Fahrwasser und können beliebig umfahren werden. Langstreckenkurs Bekanntgabe der Bahnform gemäß Segelanweisung A1.4 Seite 7 von 7
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