PROGRAMM und SEGELANWEISUNG OPTI PFINGST - FESTIVAL 2017

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1 PROGRAMM und SEGELANWEISUNG OPTI PFINGST - FESTIVAL Juni 2017 für die Klassen Opti A und Opti B Veranstalter: Potsdamer Yacht Club e.v. Königstr. 3a Berlin Verein Seglerhaus am Wannsee e.v. Am Großen Wannsee Berlin Bahn Opti A; PYC Wettfahrtleiter: Start- / Zielrichter: Tonnenleger: Begleitboote: Carsten Hanisch Wolfgang Zobel, Thomas Metzing, Gudrun Koch, Constanze Witt Thomas Storch, Karl Stansch, Bernd Hanisch, N.N. Charly (Start- und Zielschiff), Könitzer, Brummer Rettungsboote der DLRG Zehlendorf Bahn Opti B; VSaW Wettfahrtleiter: Wettfahrtkomitee: Begleitboote: Robert Niemczewski Moyna Einbrodt, Meret Ginten, Franziska Pochhammer, Clemens Fackeldey, Lennart Einbrodt, Maximilian Kühn Lieselotte (Start-/Zielschiff), Tucke Dubrow, Lottchen

2 Für Opti A und B: Schiedsrichter: Anne Grit Denda, Marcel Neitz, Thomas Rottenberg, Fritz Vogdt Weitere Schiedsrichter können dazu gewählt werden. Regattabüro und Auswertung: Doris Wolff, Carsten Hanisch 1 Wettfahrtprogramm 1.1 Wettfahrttage für beide Klassen sind Samstag bis Montag Anzahl der Wettfahrten: Opti A: bis zu 8 Wettfahrten Opti B: bis zu 5 Wettfahrten 1.3 Das Ankündigungssignal für beide Klassen zur 1. Wettfahrt erfolgt am um Uhr. 1.4 Weitere Starts werden durch Zahlenwimpel 2 im Anschluss an eine Wettfahrt signalisiert oder durch Aushang am Schwarzen Brett im PYC und im VSaW bekannt gegeben. 1.5 Letzte Startmöglichkeit: Montag um Uhr. 2 Veranstaltungen im PYC Am Sonntag den wird im Anschluss an die letzte Wettfahrt für alle Teilnehmer ein Essen mit Getränk ausgegeben. 3 Siegerehrung im PYC Die jeweiligen Siegerehrungen finden für jede Klasse 2 Stunden nach Beendigung der letzten Wettfahrt statt.

3 SEGELANWEISUNGEN SPEZIELLER TEIL 1 Bahnen: Es wird auf zwei getrennten Regattabahnen gesegelt. Revier ist der Wannsee und die untere Havelwasserstraße (Großes Fenster). Bahn A (Großes Fenster) = Opti-Gruppe A Bahn B (Großer Wannsee) = Opti-Gruppe B 2 Bahnmarken: Bahn A: bezifferte, orangefarbige, zylinderförmige Bojen Bahn B: orangefarbige, zylinderförmige Bojen mit einem Logo der Berliner Volksbank. 3 Wertung 3.1 Es wird nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A gesegelt. Dabei werden von 1-3 Wettfahrten alle, bei 4 und mehr gesegelten Wettfahrten alle mit Ausnahme der schlechtesten Wettfahrt gewertet. 3.2 Wertung zum BMW Opti Cup by Riller & Schnauck Die Regatten des Opti-Pfingst-Festivals werden auch als Qualifikation zum BMW Opti Cup für die Klassen Opti A und B gewertet. Je Klasse werden die besten 3 Segler eines Vereines entsprechend Ihrer Platzierung im Endergebnis gewertet. 4 Klassenflaggen Für Opti A: Eine rote einfarbige Flagge Für Opti B: Eine grüne einfarbige Flagge 6 Preise Optimist A 25 Punktpreise Optimist B 30 Punktpreise

4 SEGELANWEISUNGEN ALLGEMEINER TEIL Der Vermerk [DP] in einer Regel der Segelanweisung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß dieser Regel im Ermessen des Protestkomitees liegt und geringer sein kann als eine Disqualifikation. 1 Allgemeines 1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den The Racing Rules of Sailing der World Sailing festgelegt sind. 1.2 Es gilt für Werbung Regulation Die Segelanweisungen können durch Aushang am Schwarzen Brett vor dem Wettfahrtbüro geändert werden. Änderungen werden bis spätestens Uhr bekannt gegeben. Sie gelten ab dem folgenden Tag. 1.4 Alle teilnehmenden Boote müssen gültige Messbriefe oder bestätigte Kopien bereithalten. 1.5 [DP] Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Wettfahrtkomitee. 1.6 Alle Teilnehmer müssen Mitglied eines von ihrem nationalen Verband anerkannten Segelclubs sein und dürfen nicht von der ISAF gesperrt sein. (vergl. ISAF - Regulation 19) 1.7 In Ergänzung zu den WR 46 muss bei Regatten der für die Führung eines Bootes Verantwortliche einen gültigen Jüngstenführerschein besitzen. Von ausländischen Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert. 1.9 [DP] Regattateilnehmer dürfen während der Wettfahrt weder senden oder telefonieren noch spezielle Funkmitteilungen erhalten Der Startbereich und Zielbereich ist definiert als: 100 Meter von jedem Punkt der Start-/ Ziellinie entfernt Das Regattagebiet ist definiert als der Bereich, in dem ein Boot während einer Wettfahrt segeln kann - plus 50 Meter. 2 Sicherheitsbestimmungen 2.1 Jeder Steuermann ist für die richtige seemännische Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. 2.2 [DP] Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich dem Wettfahrtkomitee oder dem Wettfahrtbüro bekannt geben.

5 3 Bekanntmachungen an Land 3.1 Mitteilungen des Wettfahrtkomitees oder des Protestkomitees erfolgen durch Aushang am Schwarzen Brett vor dem Wettfahrtbüro des PYC und des VSaW. 3.2 Bekanntmachungen werden durch Setzen folgender Signale am Signalmast vor dem jeweiligen Wettfahrtbüro signalisiert: Flagge "L": An der offiziellen Tafel ist eine Bekanntmachung ausgehängt. Sollte eine Bekanntmachung nur eine Klasse betreffen, wird dies mit Setzen der entsprechenden Klassenflagge zum Bekanntmachungssignal angezeigt. Antwortwimpel "AP": Startverschiebung - das Ankündigungssignal erfolgt frühestens 30 Minuten nach Niederholen dieses Signals. Das ergänzt die Definition des Wettfahrtsignals AP. Flagge "AP" über "A": Heute keine Wettfahrt. 4 Start 4.1 [DP] Zur Anwesenheitskontrolle müssen alle Boote vor der ersten Tageswettfahrt das Startschiff vor ihrem Ankündigungssignal am Heck auf einem Backbordschlag passieren. 4.2 Die Startlinie wird gebildet durch einen Mast mit orangefarbener Flagge auf dem Startschiff und der Startlinienbegrenzungsboje oder einem Boot des Wettfahrtkomitees mit orangefarbener Flagge an der Backbordseite des Startschiffes. 4.3 Spätestens 5 Minuten vor dem ersten Ankündigungssignal wird die orangefarbene Flagge vorgeheißt. Dies gilt nur nach längeren Pausen. 4.4 Boote, die nicht 4 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden ohne Anhörung DNS gewertet (Ergänzung WR 28.1 und A4). 5 Bahnen 5.1 [DP] ACHTUNG: Die gelben Tonnen vor dem Strandbad Wannsee dürfen landseitig nicht passiert werden. 5.2 [DP] Die neben den Revieren der Bahn A und B liegenden Schifffahrtslinien dürfen durch die Teilnehmer während der Wettfahrt nicht befahren werden. 5.4 Das Wettfahrtkomitee der Bahn Opti A zeigt spätestens mit dem Ankündigungssignal die zu segelnde Bahn auf dem Startschiff an. 5.5 Die Bahnmarken sind in der nachfolgend angebenden Reihenfolge zu runden; beim Gate (3/4) müssen die Boote aus Richtung der letzten Bahnmarke kommend zwischen den Tonnen des Gates hindurch segeln und eine von beiden Bahnmarken runden.

6 Opti A: Kurs 1: "Up and Down" Tafel Start / / /4 Ziel Opti B: Siehe Anlage 1 dieser Segelanweisung 6 Bahnänderung Wie in WR 33 beschrieben. 7 Ziel 7.1 Die Ziellinie wird gebildet durch den Peilmast des Zielschiffes mir einer orangefarbener Flagge und der Zielbegrenzungsboje oder einem Boot des Wettfahrtkomitees mit orangefarbener Flagge. 7.2 Flagge S" mit 2 Schallsignalen an einer Bahnmarke bedeutet: Die Ziellinie befindet sich zwischen dieser Bahnmarke und der Peilstange mit der Flagge S". 7.3 Wird Flagge S" mit 2 Schallsignalen in der Nähe des Tores gezeigt, bedeutet das: Die Ziellinie befindet sich zwischen den Torbahnmarken. 7.4 Setzen des Zahlenwimpels "2" auf dem Zielschiff bedeutet: Es ist vorgesehen, die folgende Wettfahrt direkt im Anschluss an diese Wettfahrt zu starten. 8 Zeitlimits und Sollzeit 8.1 Die Sollzeit für eine Wettfahrt beträgt 40 Minuten. 8.2 Hat kein Boot innerhalb von 70 Minuten die Bahn abgesegelt, so wird die Wettfahrt abgebrochen. 8.3 Hat kein Boot innerhalb von 20 Minuten nach dem Start die Bahnmarke 1 erreicht, so wird die Wettfahrt abgebrochen. 8.4 Die Wettfahrt ist spätestens 25 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden DNF gewertet. Das ändert die Regeln WR 35, A4 und A5.

7 8.5 Das Nicht-Einhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Dies ändert Regel 62.1(a). 9 Proteste und Ersatzstrafen 9.1 Jedes Boot, das protestieren will, soll dem Wettfahrtkomitee unverzüglich beim Zieldurchgang mitteilen, gegen wen es protestieren will. 9.2 Die Protestfrist beginnt mit Ende der Wettfahrt (bei direkt auf einander folgenden Wettfahrten, der letzten Wettfahrt des Tages) und dauert 90 Minuten (Abänderung WR 61.3). 9.3 Proteste sind auf dem offiziellen Formular im Wettfahrtbüro innerhalb der Protestfrist einzureichen. Formulare sind im Wettfahrtbüro erhältlich. 9.4 Proteste werden, soweit als möglich, in der Reihenfolge des Einganges im Wettfahrtbüro verhandelt. Beginn und Reihenfolge werden am "Schwarzen Brett" spätestens 30 Minuten nach Ende der Protestfrist dort ausgehängt. 9.5 Protestparteien und Zeugen haben sich zur angegebenen Zeit vor dem Verhandlungsraum (Ecker-Zimmer gegenüber vom Regattabüro des PYC) bereitzuhalten. 9.6 WR Anhang P findet Anwendung. 9.7 Am letzten Wettfahrttag werden Anträge von Booten auf Wiederaufnahme einer Protestverhandlung nicht später als 30 Minuten nach Verkündigung der Entscheidung angenommen (Abänderung WR 66). 9.8 Vermessungsproteste oder Einwendungen über Tatsachen, deren Feststellung bereits an den vorhergehenden Tagen zumutbar gewesen wäre, werden gemäß WO 6.2 am Tag der letzten Wettfahrt nicht angenommen. 11 Offizielle Boote 11.1 Boote des Wettfahrtkomitees zeigen eine weiße Flagge mit den Buchstaben RC auf der Opti B Bahn und eine blaue Flagge mit den Buchstaben RC auf der Opti A Bahn Boote des Protestkomitees zeigen eine weiße Flagge mit dem Wort JURY. 12 Hilfs- und Trainerboote 12.1 [DP] Hilfs- und Trainerboote müssen sich außerhalb des Start- und Zielbereichs und des Regattagebietes aufhalten, vom ersten Vorbereitungssignal der ersten Klasse im Startgebiet bis alle Boote durch das Ziel gegangen sind oder das Wettfahrtkomitee eine Verschiebung, einen Gesamtrückruf oder einen Abbruch signalisiert [DP] Hilfs- und Trainerboote dürfen ein in einer Wettfahrt befindliches Boot nicht behindern. Bugwellen können als Behinderung unter dieser SA ausgelegt werden.

8 12.3 [DP] Hilfs- und Trainerboote müssen jede denkbare Hilfeleistung allen Personen oder Booten in Gefahr geben. 13 Abfall [DP] Teilnehmer und deren Betreuer dürfen keinen Abfall in das Wasser werfen. 14 Haftungsausschluss 14.1 Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko; siehe Regel 4 Teilnahme an der Wettfahrt Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste an Leben oder Eigentum, persönlichen Schaden oder Schäden an Eigentum, die durch die Teilnahme an der Regatta verursacht werden oder sich ergeben Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten Umfang. 15 Versicherung Siehe Ausschreibung

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