Prüfungsbestimmungen zur API CH. IPV CH Sportrichter B

Ähnliche Dokumente
Prüfungsbestimmungen zur API CH. IPV CH Zuchtsachverständige

Prüfungsbestimmungen zur API CH. IPV CH Hufnagel Bronze IPV CH Hufnagel Silber IPV CH Hufnagel Gold

Prüfungsbestimmungen zur API CH. IPV CH Reitabzeichen II

IPV CH Reitabzeichen II API CH

Prüfungsbestimmungen zur API CH. IPV CH Sachkundenachweis Pferdehaltung Islandpferde

Prüfungsbestimmungen zur API CH. IPV CH Jungpferdebereiter

IPZV Basispass Islandpferd Bronze

API CH. Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Islandpferde Vereinigung Schweiz. Auflage Islandpferde Vereinigung Schweiz IPV CH

im Anhang haben wir Euch die Möglichkeiten der derzeit vom ÖIV und uns angebotenen Prüfungen und Abzeichen aufgelistet.

Vom Lernfeld Alltag in die Berufswelt Themenabend vom 18. September 2018

IPZV-Basispass Pferdekunde. IPZV-Töltabzeichen Bronze. IPZV-Kleines Islandpferd. IPZV-Töltabzeichen Silber. IPO 2011 Teil B II: Abzeichen

TEAM AUSBILDUNG Mag. Petr Busam Neubaugasse 2 A-2291 Lassee

IPZV-Basispass Pferdekunde. IPZV-Töltabzeichen Bronze. IPZV-Kleines Islandpferd. IPZV-Töltabzeichen Silber. IPO 2014 Teil B II: Abzeichen

FÜR WERTUNGSRICHTER LIZENZEN

PRÜFUNGSORDNUNG FÜR WERTUNGSRICHTER

FIPO E CH. Nationale Ergänzungen zur FIPO. Auflage Islandpferde Vereinigung Schweiz IPV CH

Formwertrichterordnung des Vereins für Deutsche Wachtelhunde e.v. (Formwert-RiO des VDW)


Elektroencephalographie (SGKN)

Sie sollten immer bedenken, dass ein zu mildes oder ein zu strenges Bewerten die Zucht nachteilig beeinflussen kann.

FIPO E CH Nationale Ergänzungen zur FIPO Auflage 2012 Islandpferde Vereinigung Schweiz IPV CH FIPO E CH, Auflage 2012 Nationale Ergänzungen Seite 1

Prüfung zum BLV-Ausbilder

Übergangsregelung für die Schwerpunkte der Fachrichtung TCM

Weisungen - Ausbildung und Prüfung zum Voltigerichter SVV

FIPO E CH. Nationale Ergänzungen zur FIPO. Auflage Islandpferde Vereinigung Schweiz IPV CH

API CH. Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Islandpferde Vereinigung Schweiz. Ausgabe Islandpferde Vereinigung Schweiz IPV CH

Aufschlüsselung der Prüfungskürzel

Die Schulleitung der Pädagogischen Hochschule beschliesst:

Erläuterung zu den einzelnen Abzeichenprüfungen

Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport

Trainer A ( Amateurreitlehrer )

IPO: Teil B Ausbildungs- und Prüfungsordnung API

Erläuterungen zu den Qualitätsstandards für KiSS-Leiter und -Lehrkräfte

Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ Marketing&Kommunikation

Antrag auf Genehmigung und Förderung von Grundausbildungen für ehrenamtliche Jugendleiter/innen

Prüf- und Zertifizierungsordnung. Ausbildungen mit Personenzertifikat Auditoren-Ausbildungen mit Personenzertifikat

Weisung für das Brevet Gangpferde des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS)

Anhang A3. Definitive Fassung verabschiedet an der QSK-Sitzung vom

Eisturnier Tölt at Dolder

Leitfaden zur Zertifizierung IPMA Level D

J+S-Ausbildungsstruktur Fussball Leitfaden für J+S-Coaches Fussball

Weisungen - Ausbildung und Prüfung zum Voltigerichter SVV

IPZV-Basispass Pferdekunde. IPZV- Großes Islandpferd. IPZV-Kleines Islandpferd. IPZV-Töltabzeichen Bronze. IPO 2015 Teil B II: Abzeichen

IPO 2016 Teil B II: Abzeichen IPO Teil B Ausbildungs- und Prüfungsordnung (API) B II Abzeichen

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.v. Wasserwacht. Prüfungsordnung der DRK- Wasserwacht für den Motorrettungsbootführerschein (Binnen)

Wegleitung über die verbandsinterne Ausbildung

Lehrordnung (LEO) Leichtathletik Verband Brandenburg

IPO: Teil B Ausbildungs- und Prüfungsordnung API

Erste Staatsprüfung für Lehrämter

Bewerbe Hausturnier

über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)

Verordnung des Regierungsrates über die Prüfung und den Fähigkeitsausweis zur Führung eines Grundbuchamtes oder Notariates

Prüfungen im Fach Biologie im Schuljahr 2013/14

Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von DMS- 2002

Stand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG

Weisungen Ausbildung und Prüfung zum Voltigetrainer SVV

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Prüfungsbestimmungen zur API CH. IPV CH Lehrgangsleiterprüfung Trainer B

Das System der Leistungsklassen 2010

Trainerin: Christine Engel, Große Kirchenstr.6, Rheinstetten 0152/ Trail & Reiningstation, Hardermark 7, Neu-Malsch

Weisungen Ausbildung und Prüfung zum Voltigetrainer SVV

Leitfaden zur Zertifizierung von Berufsbetreuern (TÜV )

KYU Prüfungsordnung Novelle 7/2009

Antrag auf Förderung interner Weiterbildungen von Jugendeinrichtungen

Wegleitung über die verbandsinterne Ausbildung

Prüfungsbestimmungen zur API CH. IPV CH Lehrgangsleiterprüfung Trainer A

Formalien zur Ausbildung, Prüfung und Lizenz von B-Schiedsrichtern

KYU Prüfungsordnung Novelle 2011

Prüfungslehrgang Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen

Nachweisbogen Lehrschein

Ablauf des Rekursverfahrens

Reglement für die Ausbildung von Schwimminstruktorinnen und Schwimminstruktoren SI

Erläuterungen der Bewerbe für Reitertreffen 2018

Durchführungsbestimmungen Trainer A. 1. Dressur. 2. Töltreiten. Anforderung: Gehorsamsprüfung A. Allgemeiner Hinweis:

Ausbildungskonzept. der. Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz. VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen

Swiss Lacrosse Schiedsrichter Prüfungsordnung Herren Feld

Elektroneuromyographie (SGKN)

Akkreditierungsreglement

Prüfungslehrgang Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen

Swiss Lacrosse Schiedsrichter Prüfungsordnung Herren Feld. Schiedsrichter Prüfungsordnung Herren Feld

Antrag auf Anerkennung eines Praktikums. NAME, Vorname: Matrikelnummer: Mailadresse:

Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)

Industrie- und Handelskammer Darmstadt. Labortechniker/-in. - Biologie - Prüfungsordnung

Regelungen zur Auswahl, Ausbildung, Prüfung und Fortbildung von Zuchtrichterinnen und Zuchtrichtern der DQHA

Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II

(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studienrichtungen weitere Regelungen getroffen werden.

Zugangsprüfungsordnung (ZuPO)

TEAM AUSBILDUNG Florian Tschida

Richtlinien über die Umsetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Schiedsrichter und Oberschiedsrichter im. Westfälischer Tennis-Verband e.v.

Zuchtrichter-Ordnung des Verbandes Große Münsterländer e.v. (VGM) (Verabschiedet am 21. März 2009)

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Prüfungsordnung. zum Fernstudium Cardiotrainer A-Lizenz

Transkript:

Prüfungsbestimmungen zur API CH IPV CH Sportrichter B API CH Ausgabe 2018

Prüfungsbestimmungen zum IPV CH Sportrichter B Inhalt I. Allgemeine Hinweise... 2 I.1 Einleitung... 2 I.2 Kompetenzen... 2 I.3 Taxonomiestufen (nach Blom)... 2 I.4 Zulassungsvoraussetzungen Prüfung... 3 I.5 Prüfungsablauf... 3 I.6 Kleidung / Ausrüstung... 3 I.7 Expertenkommission... 4 II. Themenübersicht Prüfung... 4 II.1 Teil I: Theoretische Prüfung... 5 II.2 Teil II: Praktische Prüfung... 5 III. Lizenz... 7 IV. Bemerkungen... 7 API CH Prüfungsbestimmungen SRB Seite 1 Ausgabe 2018

I. Allgemeine Hinweise I.1 Einleitung Diese Prüfungsbestimmungen sind Orientierung und Anleitung zu der jeweiligen API CH Prüfung und richten sich an alle Beteiligten: - zu prüfende Personen - Veranstalter - Experten Allen Beteiligten wünscht die IPV CH ein gutes Gelingen und viel Erfolg. IPV CH Ausbildungs- und Sportkommission I.2 Kompetenzen Die API Prüfungen der jeweiligen Ausbildungsstufe weist die erreichten Kompetenzen in den praktischen und theoretischen Ausbildungsbereichen nach. An der IPV CH Sportrichter B Prüfung wird die zu prüfende Person in den verschieden Fächern auf den Taxonomiestufen (K Stufe) K2 bis K6 geprüft. I.3 Taxonomiestufen (nach Blom) Die K- Stufen drücken die Komplexität der Anforderung aus. Stufe Begriff Beschreibung K 1 K 2 K 3 K 4 K 5 K 6 Wissen Verstehen Anwenden Analyse Synthese Beurteilen - geben erlerntes Wissen wieder und rufen es in gleichartigen Situationen ab (aufzählen) - erklären oder beschreiben erlerntes Wissen in eigenen Worten (erklären) - wenden erlernte Technologien / Fertigkeiten in unterschiedlichen Situationen an (nach Vorgaben ausführen) - analysieren eine komplexe Situation, d.h. sie gliedern Sachverhalte in Einzelelemente, decken Beziehungen zwischen Elementen auf und finden Strukturmerkmale heraus (z.b. Longieren mit verschiedenen Medien) - kombinieren einzelne Elemente eines Sachverhaltes und fügen sie zu einem Ganzen zusammen (z.b. erkennen Fehler beim Reiter und/oder Pferd - beurteilen einen mehr oder weniger komplexen Sachverhalt aufgrund von bestimmten Kriterien API CH Prüfungsbestimmungen SRB Seite 2 Ausgabe 2018

I.4 Zulassungsvoraussetzungen Prüfung Teil I (Theorie) Mitglied der IPV CH Nachweis des Besuchs der Vorbereitungslehrgänge (Grundlagenkurse) 1 3 innerhalb der letzten fünf Jahre Volleinsatz als Richtersekretär an mindestens 10 Turniertagen, die nach FIPO oder einer vergleichbaren Prüfungsordnung eines Mitglieds der FEIF durchgeführt werden Kadermitglied bzw. ehemaliges Kadermitglied oder Inhaber IPV CH Reiterbrevet II IPV CH Trainer A und B sind von der theoretischen Prüfung (Teil I) befreit; müssen jedoch um den Status des Nachwuchsrichters zu erlangen 7 Turniertage als Richtersekretär leisten und den Status beim Richterobmann beantragen. Prüfungsanmeldung beim Richterobmann bis Ende September. Die Theorieprüfung findet jeweils im November/Dezember statt. Mit dem Bestehen des Teils I (Theorie) erlangt der Bewerber den Status eines Nachwuchsrichters. Teil II (Praxis) Status Nachwuchsrichter seit maximal vier Jahre. Vollendetes 18. Lebensjahr im Kalenderjahr der Prüfung. Einsatz als Richtersekretär an mindestens zehn Turniertagen, die nach FIPO oder einer vergleichbaren Prüfungsordnung eines Mitglieds der FEIF durchgeführt werden. Davon fünf Tage richten in einem Nachwuchsrichterteam oder bei einem FEIF-Richter. Mindestens alle zwei Jahre eine Teilnahme an einer IPV CH Richterweiterbildung als Nachwuchsrichter. Prüfungsanmeldung beim Richterobmann. Bemerkungen: Auf Gesuch hin kann die zuständige Kommission die Fristen verlängern. Sofern ein Nachwuchsrichter nicht innert vier Jahren zur praktischen Prüfung (Teil II) antritt, verliert er seinen Status als Nachwuchsrichter. Bei nicht bestandener Prüfung wird die Frist bis zum Ende des drauffolgenden Kalenderjahres verlängert (im Maximum zwei Mal). Alle oben aufgeführten Unterlagen müssen jeweils 30 Tage vor Prüfungsbeginn bei der IPV CH Sportkommission eingereicht werden. Der Empfang der Unterlagen und die Bestätigung zur entsprechenden Prüfungszulassung werden der zu prüfenden Person schriftlich mitgeteilt. I.5 Prüfungsablauf Der Prüfungsablauf wird von der Expertenkommission festgelegt und 7 Tage vor Prüfungsbeginn schriftlich der zu prüfenden Person zugestellt. I.6 Kleidung / Ausrüstung Von der zu prüfenden Person wird ein korrektes Richter Tenue verlangt. Das offizielle Richter Tenue besteht aus blauem Jackett/Veston mit Bluse/Hemd und beige oder helle Hose. API CH Prüfungsbestimmungen SRB Seite 3 Ausgabe 2018

I.7 Expertenkommission Teil I (Theorie) Die Expertenkommission besteht aus drei Experten, wobei Experte 1 den Vorsitz übernimmt Experte 1: IPV CH API Experte Experte 2: IPV CH Fachexperte Sport Experte 3: IPV CH Fachexperte Sport Teil II (Praxis) Die Expertenkommission besteht aus drei Experten, wobei die Sportkommission den Vorsitz bestimmt. Experte 1-3: IPV CH Fachexperte Sport Anschliessend an jeden Prüfungsteil gibt die Expertenkommission das Prüfungsergebnis mündlich bekannt. Der Vorsitzende der Expertenkommission übergibt die Prüfungsprotokolle dem Richterobmann für das IPV CH Archiv. II. Themenübersicht Prüfung Die theoretische Prüfung im Teil I umfasst 1 Position. a) Mündliche Theorieprüfung Reitlehre / Sport Reglemente / Allgemeine Theorie Die praktische Prüfung im Teil II umfasst 1 Position. b) Richten von Ovalbahn-, Pass und Gehorsamsprüfungen API CH Prüfungsbestimmungen SRB Seite 4 Ausgabe 2018

II.1 II.1.1 Teil I: Theoretische Prüfung a) mündliche Theorieprüfung: Reitlehre / Sport Reglemente / Allgemeine Theorie Aufgabenstellung: Die mündliche Theorieprüfung wird einzeln in einem separaten Raum durchgeführt. Der zu prüfenden Person werden Fragen aus jedem der folgenden Bereichen mündlich gestellt: Reitlehre - Gangarten- und Bewegungslehre Sport Reglemente - FIPO / FIPO E CH / FIRO Allgemeine Theorie - Exterieurkunde - Organisation der Islandpferdereiterei Zeit: 30 Min. Bewertungskriterien: Positiv Antworten sind fachlich korrekt Wissen ist mit der Praxis vernetzt Beispiele werden selbständig in die Antwort integriert freies Sprechen strukturiertes Antworten Negativ oberflächliches Wissen auf einer niedrigeren Stufe als geprüft keine Vernetzung zwischen Praxis und Theorie auswendig gelernt kein Hintergrundwissen Mit dem Bestehen des Teils I (Theorie) erlangt die zu prüfende Person den Status eines Nachwuchsrichters. II.2 II.2.1 Teil II: Praktische Prüfung b) Richten von Ovalbahn-, Pass und Gehorsamsprüfungen Die zu prüfende Person richtet während eines Turniers selbständig, inkl. das Zeigen der Noten, entweder bei verschiedenen als Richter amtierenden Expertenkommissionsmitgliedern, wobei diesen bei der Notengebung ein Vetorecht zukommt oder ausserhalb des amtierenden Expertengremiums unter Aufsicht eines Mitglieds der Expertenkommission. Die Bewertungen sind in diesem Fall schriftlich und vor dem Aufzeigen der Noten durch das Expertengremium abzugeben. 1. Ovalbahnprüfungen: Es müssen mindestens fünf Prüfungen sowie mindestens fünf Endausscheidungen (davon je mindestens zwei Sport B Prüfungen) gerichtet werden. Vorgeschrieben sind eine Tölt-, eine Viergang- und eine Fünfgangprüfung. 2. Passbahn: Es muss eine Passprüfung (mit Schwerpunkt Richter 2 und Richter 3) oder, falls die Passprüfung nicht ausgeschrieben ist, ein Passrennen (mit Schwerpunkt Passbeurteilung) gerichtet werden. Diese Prüfung kann auch an einem anderen Turnier absolviert werden; sie muss dann jedoch vor dem Teil Ovalbahnprüfungen der praktischen Prüfung stattfinden. 3. Gehorsam: Es muss eine Gehorsamsprüfung gerichtet werden. Diese Prüfung kann auch an einem anderen Turnier absolviert werden; sie muss dann jedoch vor dem Teil Ovalbahnprüfungen der praktischen Prüfung stattfinden. API CH Prüfungsbestimmungen SRB Seite 5 Ausgabe 2018

Zeit: Die zu prüfende Person soll pro Tag nicht mehr als acht Stunden im Einsatz stehen. Aufgabenstellung / Bewertungskriterien Aufgabenteil Bewertungskriterien 1 Richten von Ovalbahnprüfungen Töltprüfung Viergangprüfung Fünfgangprüfung 2 Richten von Passprüfung Passqualität 3 Richten von Gehorsamsprüfungen A B C Berechnung von Fehlerpunkten bei praktischen Richterprüfungen. Es werden für kleine Abweichungen 1 Fehlerpunkt vergeben, bei mittleren Abweichungen 3 Fehlerpunkte, bei grossen Abweichungen 5 Fehlerpunkte und bei extremen Abweichungen 10 Fehlerpunkte. Es sollte bei keiner Prüfung eine höhere Fehlerpunktzahl von 6.0 pro 10 Noten entstehen. Beispiele: Bei 53 Einzelnoten und 34 Fehlerpunkten, wird 34 geteilt durch 5.3 gleich 6.4 (nicht bestanden). Bei 24 Einzelnoten und 6 Fehlerpunkten, wird 6 geteilt durch 2.4 gleich 2.5 (bestanden). Bemerkung: Dasselbe System wird bei der FEIF angewandt (als FEIF Richter nirgends schlechter als 4.0 Fehlerpunkte und als nationaler Richter nirgends schlechter als 6.0 Fehlerpunkte) Dieses System soll ausschliesslich den gewonnenen Eindruck bestätigen und untermauern. API CH Prüfungsbestimmungen SRB Seite 6 Ausgabe 2018

III. Lizenz Die IPV CH Sportrichter B Lizenz ist nur bei Mitgliedschaft des Richters in der IPV CH gültig. Zur Erhaltung der IPV CH Sportrichter B Lizenz sind innerhalb von zwei Jahren mindestens drei Tage Richteinsatz an FIPO / FIPO E CH Turnieren und mindestens ein Tag bzw. zwei Abende Teilnahme zu leisten an IPV CH -, FEIF oder Richterweiterbildungen eines Mitgliedsverbandes der FEIF. Die Richteinsätze können auch als Sekretär bei einem FEIF Richter geleistet werden, wobei Schreibeinsätze als halber Richteinsatz gelten. Diese Einsätze müssen im Vorfeld dem Richterobmann gemeldet werden. Die Lizenz kann nach einem Verlust innerhalb von fünf Jahren wieder erlangt werden. Dazu sind mindestens zwei Tage anerkannte Weiterbildung nachzuweisen. Zusätzlich müssen zwei Volleinsätze als Nachwuchsrichter geleistet werden. Ein Richter kann sich auf schriftlichen Antrag vom Richterobmann dispensieren lassen. Nach zwei oder mehr Jahren Dispensation wird wie beim Verlust der Lizenz verfahren. IV. Bemerkungen Die Richtereinsätze und die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen bzw. Weiterbildungen werden vom Richterobmann erfasst und überwacht. Ausländische Ausbildungen zum Sportrichter können vom Vorstand IPV CH anerkannt werden. Anforderungen für die Anerkennung als IPV CH Sportrichter B: Schriftlicher Antrag an den Vorstand IPV CH mit Erläuterungen zum Ausbildungsweg. Eine gültige und bestätigte Lizenz als Sportrichter von einem Mitglied der FEIF. Mitglied der IPV CH API CH Prüfungsbestimmungen SRB Seite 7 Ausgabe 2018