Das Bundesteilhabegesetz. Wissen für die Praxis! Juni 2017, in Stuttgart

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Transkript:

Das Bundesteilhabegesetz Wissen für die Praxis! -------------------------------------------- 01. Juni 2017, in Stuttgart

Ihre AnsprechpartnerInnen zu diesem Fortbildungsangebot Referat Fort-& Weiterbildung Seminarorganisation Dennis Kuhlmann Telefon: 0711 / 25589-21 E-Mail: dennis.kuhlmann@lebenshilfe-bw.de Seminarverwaltung Heidrun Meyerl Telefon: 0711 / 25589-30 E-Mail: heidrun.meyerl@lebenshilfe-bw.de Irene Wolff-de Pede Telefon: 0711 / 25589 22 E-Mail: irene.wolff-depede@lebenshilfe-bw.de Unsere Anschrift Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. Neckarstraße 155a 70190 Stuttgart Unser zentrales Telefon 07 11 / 2 55 89-0 Unser Telefax 07 11 / 2 55 89-55 Homepage www.lebenshilfe-bw.de

Zielgruppe: Zielsetzung: Termin: Führungs-, Fachkräfte und MitarbeiterInnen aus Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe Das BTHG und seine Konsequenzen für die Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderung 01. Juni 2017, in Stuttgart 10:00 16:30 Uhr Tagungsorte: Jugendherberge Stuttgart International Haußmannstr. 27 70188 Stuttgart Teilnahmekosten: LH Mitgliedsorganisationen: 130,00 Nicht-Mitgliedsorganisationen: 170,00 Thema: Das Bundesteilhabegesetz kommt! In dieser Tagesveranstaltung möchte der Landesverband über die Inhalte aufklären und Handlungsmöglichkeiten zum Umgang aufzeigen. 1. Systematik des BTHG und des neuen SGB IX über die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung 2. Aufgaben und Leistungen der Eingliederungshilfe: Medizinische Rehabilitation Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe an Bildung Soziale Teilhabe 3. Abgrenzungen zu den Leistungen zum Lebensunterhalt 4. Vertragliche Grundlagen für die Leistungserbringung 5. Leistungsberechtiger Personenkreis in der Eingliederungshilfe 6. Feststellung des konkreten Bedarfs und der Leistungen im Gesamtplanverfahren Darüber hinaus werden offene Fragen in Bezug auf das BTHG und das SGB IX beantwortet. Referent: Ingo Pezina, Geschäftsführer beim Landesverband Lebenshilfe in Baden-Württemberg e. V., Jurist

LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG DER LEBENSHILFE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG e.v. Neckarstraße 155a, 70190 Stuttgart Tel.: 0711/25589-30 - Fax: 0711/25589-55 E-Mail: heidrun.meyerl@lebenshilfe-bw.de Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. Neckarstr. 155 a 70190 Stuttgart R ü c k m e l d e b o g e n Ich/ wir möchten an der Veranstaltung mit folgenden Personen teilnehmen: BTHG Wissen für die Praxis! 01. Juni 2017, in Stuttgart 1.... vegetarische Kost 2.... vegetarische Kost 3.... vegetarische Kost Name und Anschrift des Dienstes:......

Teilnahmebedingungen Anmeldung Rücktrittsrecht Rücktrittsrecht bei Lehrgangsreihen Leistungen Zu allen Seminaren ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung erforderlich. Benutzen Sie dafür ein Anmeldeformular aus dem Fortbildungsprogramm. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Der Eingang der Anmeldung wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen bestätig Die Zulassung zum Seminar ist personengebunden. Ausnahmen bedürfen der Bestätigung durch den Landesverband. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des Landesverbandes Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. an. Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen sowie mündliche Zusagen und Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung. Achtung: Bei mehrteiligen Seminarreihen gelten eigene Teilnahmebedingungen. Für Seminare und Lehrgangsreihen der Lebenshilfe-Landesverbände Bayern und Rheinland-Pfalz gelten die dortigen allgemeinen Teilnahmebedingungen. Ein Rücktrittsrecht besteht nur bei persönlicher schriftlicher Benachrichtigung an den Landesverband durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer. Ein kostenfreies Rücktrittsrecht vor Beginn der Maßnahme besteht nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zusage. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 fällig. Bei Rücktritt später als ein Monat vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent, zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 Prozent, bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige schriftliche Rücktrittserklärung 100 Prozent des Teilnahmebeitrages berechnet. Der Landesverband Baden-Württemberg muss sich vorbehalten, Seminare räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In Ausnahmefällen kann auch ein Wechsel des Dozenten/Dozentin möglich sein. Sollte ein Seminar nicht stattfinden, erhalten Sie bereits gezahlte Beiträge zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Rücktritt von einzelnen Modulen nach Lehrgangsbeginn: Bis 31 Tage vor Beginn des nächsten Moduls 25% der Lehrgangsgebühren (mindestens 40,- ). Bei Rücktritt später als ein Monat vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent, zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 Prozent, bei Nichtteilnahme ohne schriftliche Rücktrittserklärung 100 Prozent der Lehrgangsgebühren berechnet. Die Teilnahmegebühren können sich zusammensetzen aus der reinen Seminargebühr, der Vollverpflegung und den Kosten für die Übernachtung. Die Unterbringung bei Veranstaltungen in Tagungshäusern erfolgt in der Regel in Doppelzimmern. Soweit möglich, können Sie sich für ein Einzelzimmer oder für die Teilnahme am Seminar ohne Übernachtung/Frühstück anmelden. Eine Freistellung von den Kosten der Tagesverpflegung kann nicht erfolgen. Welche Kosten bei der jeweiligen Veranstaltung enthalten sind, ist aus der Seminarausschreibung zu entnehmen.

Abschluss Datenschutz Die Teilnahmebescheinigung wird am Ende des jeweiligen Seminares ausgehändigt, sofern dieses vollständig besucht wurde. Sie enthält neben dem Thema die Angabe des Stundenumfanges. Für die Teilnahme an mehrteiligen Seminarreihen erhalten Sie ein Zertifikat. Mit der Anmeldung zu einem Seminar erklärt sich die Teilnehmerin oder der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine/ihre personenbezogenen Daten (private/dienstliche Anschrift, Telefon/ Festnetz- und Mobil-Funk sowie E-Mail Adresse vom Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. gespeichert und im Rahmen der Durchführung des Seminars verarbeitet und übermittelt werden. Darüber hinaus erklärt sich die Teilnehmerin, der Teilnehmer damit einverstanden, dass zum Zwecke der Bildung von Fahrgemeinschaften die Privatadresse der weitergegeben wird.