Passivrauchschutz in den Schweizer Kantonen Angepasste Lösungen oder Flickenteppich
Inhalt Politisches System Entscheidungsträger Entstehung eines Gesetzes Nationaler Kontext Nationales Gesetz Kantonale Gesetze Stand in den einzelnen Kantonen
Entscheidungsträger Verfassung Gesetz Verordnung Volk (Initiativen und obligatorisches Referendum) Parlament, Volk (Referendum und Gesetzesinitiative) Regierung
Entstehung eines Gesetzes Input (Initiative, Motion, Postulat usw.) Erarbeitung durch die Verwaltung Vernehmlassung (Öffentlichkeit) Bereinigung des Entwurfs Parlament Mögliches Referendum Erarbeitung einer Verordnung Implementierung
Nationaler Kontext 2004 parlamentarische Initiative 2007 neuer Gesetzesvorschlag 2008 Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauch wird verabschiedet 2006 Abstimmungen im Tessin und in Solothurn 2007 Appenzell und Graubünden 2008 weitere fünf Kantone
Nationales Rahmengesetz Öffentlich zugängliche Räume sind rauchfrei Arbeitsplätze sind rauchfrei Ausnahmen: Einzelarbeitsplätze Gastronomiebetriebe <80 m2 Rauchräume
Kantonale Gesetze Regelungen ohne Rauchräume Regelungen mit Rauchräume Ohne Bedienung Mit Bedienung Ungenügende oder keine Regelung (nationale Regelung)
Gesetze in Kraft
Der Kanton Tessin ist seit April 2007 rauchfrei. Rauchräume sind möglich. Solothurn sind ist seit Januar 2007 rauchfrei, ab 2009 auch die Gastronomie. Rauchräume sind möglich. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist das Gesetz seit 1. Januar 08 in Kraft, die Gastronomie hat eine Übergangsfirst bis 2011. Rauchräume sind möglich.
Graubünden ist seit März 2008 rauchfrei, auch hier sind Rauchräume möglich. Seit Oktober 2008 ist in St. Gallen eine ungenügende Regelung in Kraft. Eine Gesetzesinitiative versucht dies zu korrigieren. Uri hat seit September 2008 eine Passivrauchschutzregelung, die Gastronomie hat Zeit bis September 2009. Rauchräume sind möglich.
Gesetze beschlossen
In Genf wurde im März die Verfassungsinitiative angenommen. Das Parlament berät im Dezember einen Gesetzesentwurf. In Zürich hat das Stimmvolk eine Gesetzesinitiative angenommen. Inkraftsetzung und Verordnung obliegt der Regierung. In Basel-Stadt wurde ebenfalls eine Gesetzesinitiative angenommen. Inkraftsetzung und Verordnung obliegt der Regierung.
Im Kanton Wallis wurde das Gesetz mit 75.7% Ja-Stimmen angenommen. Rauchräume sind möglich. In Bern wurde im September 2008 ein Gesetz verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft bis zum 5. Januar. Rauchräume sind erlaubt. In Neuchâtel hat das Parlament auf Druck einer Initiative ein Gesetz verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft.
Im Kanton Zug hat das Parlamente eine dem nationalen Gesetz entsprechende Regelung beschlossen. Das Stimmvolk von Nidwalden hat sich gegen ein Gesetz aus gesprochen welches die Gastronomie einschliesst. Öffentlich zugängliche Räume werden aber rauchfrei werden.
Gesetze in Arbeit
Im Kanton Waadt wurde der Gegenvorschlag mit 69.4% Ja- Stimmen angenommen. Rauchräume sind möglich. Im Kanton Fribourg wurde der Gegenvorschlag mit 63.3% Ja- Stimmen angenommen. Rauchräume sind möglich. Im Kanton Basel-Land wurde eine Initiative eingereicht, der Abstimmungstermin ist noch nicht bekannt.
Im Kanton Thurgau wurde eine Initiative eingereicht. Zurzeit erarbeitet das Parlament einen Gegenvorschlag. Die Landsgemeinde des Kantons Glarus wird über zwei Vorstösse befinden müssen. Das Parlament des Kantons Aargau hat in der 1. Lesung einem Entwurf zugestimmt welcher dem nationalen Gesetz entspricht.
Die Regierung des Kantons Luzern wartet die Referendumsfrist des nationalen Gesetzes ab, bevor sie einen eigenen Vorschlag macht. Im Kanton Schwyz wird ebenfalls die Referendumsfrist des nationalen Gesetzes abgewartet, bevor ein eigener Vorschlag erarbeitet wir. Im Kanton Obwalden ist ein Postulat hängig und die Regierung müsste einen Entwurf präsentieren.
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