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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/4067 19. Wahlperiode 30.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 19/3777 Riester-Rente und Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen V o r a b f a s s u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Riester-Rente wurde 2002 im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Seitdem unterstützt der Staat die Sparer mit Zulagen und Steuervorteilen, um sie zum Abschluss einer Riester-Rente zu motivieren. Die Zulagen müssen jedoch jährlich vom Versicherer bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Zu den Kernaufgaben der ZfA gehört die Berechnung und Auszahlung der Zulage, eine eventuelle Rückabwicklung zu Unrecht gezahlter Zulagen sowie der Datenabgleich mit dem Rentenversicherungsträger, den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, den zuständigen Besoldungsstellen und den Finanzämtern zur Überprüfung der gezahlten Zulage. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Ab dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung. Diese Statistik zur Riester-Förderung wird jährlich erstellt und ist unter dem Link www.bundesfinanzministerium.de/content/ DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/ 2018-02-07-Statistische-Auswertungen-Riester-Foerderung-2018.html abrufbar. Die jeweiligen Werte werden für Personen mit Verträgen mit Riester-Förderung differenziert nach verschiedenen Merkmalen ausgewiesen. Die aktuell dargestellten Ergebnisse basieren auf Werten zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2017. Das Beitragsjahr 2014 steht dabei im Fokus. Die Daten für die Beitragsjahre 2015 und 2016 sind vorläufig, da die der Statistik zu Grunde liegenden Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Zudem werden die Ergebnisse für das Beitragsjahr 2013 ausgewiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 19/4067 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Vertragsbestand der riestergeförderten Rentenversicherungen (bitte nach unterschiedlichen Vertragsarten aufschlüsseln)? Nach Angaben der Anbieter von Riester-Verträgen belief sich der Vertragsbestand zum Ende des ersten Quartals 2018 auf rd. 16,6 Millionen Verträge. Eine Differenzierung nach Versicherungsverträgen, Banksparplänen, Fondssparplänen sowie Wohn-Riester-Verträgen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Produkte/ Stand Banksparverträge Versicherungsverträge Investment-fondsverträge - Bestand in Tsd. - Wohn-Riester/ Eigenheimrente Gesamt I/2018 10.843 715 3.252 1.774 16.584 Quelle: BMAS (Stand: 2. Juli 2018) a) Wie viele werden davon nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv bespart (bitte nach unterschiedlichen Vertragsarten aufschlüsseln)? Der Anteil der aktiv besparten Riester-Verträge wird aktuell auf knapp 80 Prozent geschätzt. Differenzierte Angaben nach Vertragsarten liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Wie hoch ist der durchschnittliche Sparbetrag pro Monat (bitte nach unterschiedlichen Vertragsarten aufschlüsseln)? Die jährlichen Angaben zum Gesamtbeitrag (Summe aus Eigenbeiträgen bzw. Tilgungsleistungen und Zulagen) untergliedert nach Anbietertypen für das Beitragsjahr 2014 bezogen auf geförderte Riester-Verträge können Tabelle 7 (Gesamtbeiträge nach Anbietertypen) der in der Vorbemerkung der Bundesregierung benannten Statistik entnommen werden. Differenzierte Angaben nach Vertragsarten liegen der Bundesregierung nicht vor. c) Wie viele werden davon nach Kenntnis der Bundesregierung nicht mehr aktiv bespart (bitte nach unterschiedlichen Vertragsarten aufschlüsseln)? Der Anteil der ruhend gestellten Riester-Verträge wird aktuell auf gut ein Fünftel geschätzt. Die Schätzung stützt sich auf Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich Versicherungsaufsicht) zum Anteil der beitragsfreien Riester-Rentenversicherungen am Bestand dieser Versicherungen. Differenzierte Angaben nach Vertragsarten liegen der Bundesregierung nicht vor. d) Wie viele Riester-Renten sind in den letzten fünf Jahren hinzugekommen, und wie viele wurden aufgelöst? Ausgehend vom Riester-Vertragsbestand Ende März des Jahres 2013 im Vergleich zu dem Riester-Vertragsbestand Ende März 2018 ist die Gesamtzahl der Riester-Verträge um insgesamt ca. 789 000 Riester-Verträge gestiegen (Quelle: BMAS). Dieser (Netto-)Zuwachs ergibt sich auf der Grundlage der saldierten Vertragsabschlüsse und -beendigungen. Zahlen über Neuabschlüsse und Vertragsauflösungen liegen der Bundesregierung nicht vor.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/4067 2. Wie viele Zulagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an wie viele Personen für die Riester-Renten ausgezahlt? Die Angaben für die Beitragsjahre 2013, 2014, 2015 (vorläufig) und 2016 (vorläufig) können Tabelle 1 (Zentrale Ergebnisse zur Riester-Förderung) der in der Vorbemerkung der Bundesregierung benannten Statistik entnommen werden. Für das Beitragsjahr 2012 wurden an 10 638 517 Zulageempfänger insgesamt 2 604,5 Mio. Euro an Zulagen ausgezahlt (Quelle: ZfA). a) Wie viele Personen schöpfen den Zulagenanspruch derzeit voll aus (bitte nach unterschiedlichen Vertragsarten aufschlüsseln)? Diese Angaben können Tabelle 5 (Zulageempfänger nach dem Anteil der realisierten Zulage) der in der Vorbemerkung benannten Statistik für die Jahre 2013 und 2014 entnommen werden. Nach unterschiedlichen Vertragsarten differenzierende Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Wie viele Personen profitierten in welcher Höhe im Günstigervergleich vom Sonderausgabenabzug? Laut der statistischen Auswertung der Tabelle 1 (Zentrale Ergebnisse zur Riester- Förderung) der in der Vorbemerkung der Bundesregierung benannten Statistik zur Riester-Förderung war im Veranlagungszeitraum 2013 für 4 161 643 Personen und 2014 für 4 341 294 Personen der Sonderausgabenabzug nach 10a EStG günstiger als die Zulage nach Abschnitt XI EStG. Sie erhielten für 2013 insgesamt eine zusätzliche Steuerentlastung in Höhe von 978,9 Mio. Euro und für 2014 in Höhe von 1 038,2 Mio. Euro, was einer durchschnittlichen über den individuellen Zulageanspruch hinausgehenden Entlastung von rund 235 Euro je Person für 2013 und rund 239 Euro je Person für 2014 entspricht. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Riester-Sparer ihre staatlichen Zulagen aufgrund des komplizierten Antragsverfahrens verfallen lassen (www.capital.de/geld-versicherungen/millionen-riester-sparer-fordernihre-zulagen-nicht-ab)? Explizite Erkenntnisse darüber, dass Riester-Sparer ihre staatlichen Zulagen mit der Begründung verfallen lassen, das Antragsverfahren sei zu kompliziert, liegen der Bundesregierung nicht vor. 4. Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren zu einer Rückabwicklung wegen zu Unrecht gezahlten Zulagen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. a) Wie viele Personen waren betroffen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.

Drucksache 19/4067 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode b) Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit für eine Rückabwicklung? Die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Überprüfungsverfahrens dauert infolge des erforderlichen Datenaustauschs mit den entsprechenden Stellen drei bis fünf Tage; der eigentliche Berechnungsprozess läuft aufgrund eines vollautomatisierten Verfahrens in wenigen Sekunden ab. c) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für die unrechtmäßigen Zahlungen? Ursachen für die Rückforderung von Zulagen können beispielsweise unzutreffende Angaben über den Status der Zulageberechtigung eines Anlegers im Antragsverfahren oder die fehlende Kindergeldberechtigung bzw. -auszahlung sein. 5. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die Bearbeitungszeit bei der Berechnung des Vorsorgeausgleichs? Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit Berechnung des Vorsorgeausgleichs die Umsetzung des Beschlusses der Familiengerichte im Rahmen des Versorgungsausgleichs gemeint ist. Die Bearbeitungszeit eines Vorgangs im Rahmen des Versorgungsausgleichs wird mit rund 127 Minuten angesetzt (Quelle: statistische Angaben der ZfA). 6. Wie viele Personen arbeiten derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen? Der Bundesregierung liegen die Angaben derzeit bis 2016 vor. Die Antworten auf die Fragen 6, 6a und 6b berücksichtigen die Stände für 2015 und 2016. Zum Stand vom 31. Dezember 2015 und 2016 arbeiteten in der ZfA 1 512 bzw. 1 510 Personen. a) Wie viel Geld wird jährlich für die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen aufgewendet? Für 2015 wurden 135 382 580,87 Euro und für 2016 143 280 102,54 Euro aufgewendet. b) Wie viel Personal bzw. finanzielle Mittel entfallen auf die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der ZfA? Die Angaben können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. 2015 in Tausend 2016 in Tausend Kosten der Zentralen Stelle 136.403 144.554 Personal 107.303 113.248 Personal Querschnitt 10.587 10.941 Kosten der Datenverarbeitung 18.513 20.365 Einnahmen Prüfdienst - 1.020-1.274 Summe 135.383 143.280

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/4067 Hinsichtlich des Personaleinsatzes wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Davon entfallen auf das Personal Querschnitt 111 (2015) bzw. 112 (2016) Personen. Eine Aufteilung nach fachlichen Aufgaben liegt der Bundesregierung nicht vor. 7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die laufenden Bürokratiekosten durch die Riester-Rente? Über die bei der ZfA entstehenden Kosten hinaus liegen der Bundesregierung zu den Bürokratiekosten, die bei den Anbietern anfallen, keine Angaben vor. a) Sind die Bürokratiekosten höher als ursprünglich vom Gesetzgeber vorgesehen war? Eine exakte Einschätzung hierzu kann von der Bundesregierung nicht vorgenommen werden. Der Bürokratieaufwand seitens der ZfA ist u. a. aufgrund des vollmaschinell elektronisch ablaufenden Zulageverfahrens als sehr gering einzuschätzen, was 2001 auch zentraler Grund für dessen Einführung war. b) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von Bürokratieaufwand und Nutzen für die deutsche Bevölkerung? Ein steuerliches Förderverfahren, das konkrete sozialpolitische Vorgaben abbilden soll, wie z. B. die besondere Berücksichtigung von Geringverdienern und Kindererziehenden, ist ohne einen gewissen Bürokratieaufwand nicht möglich. Das bei der Riester-Rente verwandte sog. Anbieterverfahren verbindet dabei relativ geringe Bürokratiekosten bei der ZfA mit vertretbaren Verwaltungskosten bei den Anbietern. Der Nutzen der steuerlichen Förderung für den Aufbau einer kapitalgedeckten Zusatzrente überwiegt dabei deutlich den mit dem Förderverfahren verbundenen Aufwand. 8. Welche gesetzlichen Änderungen sind seitens der Bundesregierung für die Riester-Rente geplant? Gibt es z. B. Überlegungen, die Aufgaben des ZfA zu reformieren? Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart: Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts. In diesem Sinne wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit in den Dialog mit der Versicherungswirtschaft eintreten, aber natürlich auch mit den anderen Anbietern von Riester-Produkten und mit relevanten Interessengruppen, wie den Verbraucherschützern. Es gibt seitens der Bundesregierung keine Überlegungen, die Aufgaben der ZfA grundlegend zu reformieren. Im Übrigen wurde und wird das Förderverfahren bei der ZfA seit seiner Einführung im Jahre 2001 im engen Austausch mit allen angebundenen Institutionen stetig verbessert und weiterentwickelt.

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