Der Frühförderverbund im Landkreis Tuttlingen

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Transkript:

Der Frühförderverbund im Landkreis Tuttlingen Was ist Sonderpädagogische Frühförderung? Ein Angebot für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt mit Entwicklungsauffälligkeiten, drohender oder bereits bestehender Behinderung, sowie für deren Eltern und andere Bezugspersonen. Ziel ist es, das Kind bestmöglich in seiner individuellen Entwicklung zu fördern und die Bezugspersonen zu unterstützen. Die Aktivtät und Teilhabe des Kindes soll gesichert werden. Was wir machen: Diagnostik: Früherkennung, Erhebung des Entwicklungsstands, Abklärung von Stärken und Schwächen. Beratung: von Erziehungsberechtigten und Kindergärten über die Entwicklung des Kindes, Fördermöglichkeiten. Förderung: Einzelförderung, Kleingruppenförderung, Eltern-Kind-Förderung. Was uns auszeichnet: Mobilität und Regionalität: Mobile Angebote vor Ort, regionale Verankerung. Niederschwellige Angebote: kostenlos, rezeptfrei, mobil, regional. Wer sich an uns wenden kann: Eltern und andere Bezugspersonen, die sich Sorgen um die Entwicklung eines Kindes machen oder bei deren Kindern eine Entwicklungsauffälligkeit oder eine Behinderung besteht. Altersbereich: Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt.

Frühförderverbund Tuttlingen 1 Stand: 21.02.2017 Frühförderverbund der sonderpädagogischen Beratungsstellen im Landkreis Tuttlingen Der Frühförderverbund bietet Eltern und ihren Kindern im Landkreis Tuttlingen Sonderpädagogische Frühförderung und Frühberatung 1 an. Was ist Sonderpädagogische Frühförderung? Sonderpädagogische Frühförderung ist ein Angebot für Kinder zwischen 0 Jahren und dem Schuleintritt mit Entwicklungsauffälligkeiten, drohender oder bereits bestehender Behinderung, sowie für deren Eltern und Bezugspersonen. Ziel ist es, Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen und deren Auswirkungen zu vermeiden, auszugleichen oder zu lindern. Das Kind soll bestmöglich in seiner individuellen Entwicklung unterstützt und gefördert werden. Ziel ist es, Aktivität und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Sonderpädagogische Frühförderung umfasst drei zentrale Bausteine: 1. Diagnostik, 2. Beratung, Anleitung und Information, 3. Förderung. Im Bereich der Diagnostik geht es uns um die Früherkennung von Entwicklungsverzögerungen und -auffälligkeiten und um die Feststellung des individuellen Förderbedarfs. Spielerisch, aber auch mit Hilfe von standardisierten Tests, erfassen wir die Stärken und Schwächen eines Kindes und erheben den Entwicklungsstand. Die Ergebnisse der Diagnostik werden genutzt um die Eltern und weiterer Bezugspersonen zu beraten. Beratungsinhalte sind Anregungen und praktische Hilfen für den Alltag, Empfehlungen zur weiteren Förderung des Kindes, Hilfe bei der Suche nach geeigneten Fördereinrichtungen und Therapien, Unterstützung bei der Suche eines geeigneten Kindergartens. Wir helfen auch bei Fragen zur Einschulung, bei der Beantragung von Pflegegeld, Schwerbehindertenausweis, Integrationshilfe oder anderen Maßnahmen und Hilfsmitteln. Darüber hinaus kooperieren wir mit anderen Fachstellen wie der Interdisziplinären Frühförderung, Kinderärzten und Therapeuten. 1 Grundlage für das vorliegende Arbeitspapier sind die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg. Siehe Quellenangaben am Ende des Dokuments.

Frühförderverbund Tuttlingen 2 Stand: 21.02.2017 Wir bieten Förderung zu Hause, im Kindergarten und in unseren Beratungsstellen an. Diese Angebote reichen von Einzelförderung, Eltern-Kind-Gruppen sowie Kleingruppenförderung mit speziellen Themen wie Sprachförderung oder Psychomotorik. Drei Säulen zeichnen den Frühförderverbund aus: 1. Wir arbeiten vor Ort zu Hause, bei den Familien, in unseren Beratungsstellen oder in den Kindergärten. Unsere verschiedenen Beratungsstellen sind überwiegend regional verankert. Eltern haben dadurch keine oder nur kurze Anfahrtswege. 2. Durch die Regionalität und Mobilität sind unsere Angebote sehr niederschwellig. Dazu kommt, dass wir kostenlos und rezeptfrei arbeiten. 3. Unsere Altersspanne umfasst Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt und deren Familien. Damit decken wir den gesamten Altersbereich der Frühförderung ab. Wir sind häufig der erste Kontakt für Eltern und ihre Kinder, um Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Durch die Kooperation mit den anderen Fachstellen stellen wir eine Art Gelenkstelle zwischen Elternhaus bzw. Kindergarten und den anderen Angeboten der Frühförderung dar. Wer sind wir? In unseren Sonderpädagogischen Beratungsstellen arbeiten Sonderpädagoginngen und Sonderpädagogen mit verschiedenen Förderschwerpunkten. - geistige Entwicklung, - Lern- und Entwicklungsverzögerung, - Sprache und Kommunikation, - emotionale und soziale Entwicklung, - Hören und Kommunikation, - Sehen, Hörsehbehinderung/Taubblindheit, - körperliche und motorische Entwicklung. Unser Frühförderverbund umfasst Sonderpädagogische Beratungsstellen, die für den Landkreis Tuttlingen zuständig sind (s. Adressliste am Ende). Sie gehören organisatorisch zu den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Wir unterliegen der Schweigepflicht und behandeln Daten vertraulich.

Frühförderverbund Tuttlingen 3 Stand: 21.02.2017 Wer kann sich an uns wenden? Unser Angebot richtet sich an Familien, die Fragen und Sorgen zur Entwicklung ihres Kindes (0 Jahren bis zum Schuleintritt) haben. Auch andere Fachstellen, Kindergärten, Kinderärzte und Therapeuten können sich an uns wenden oder Familien an uns verweisen. Eine Kontaktaufnahme ist sinnvoll, wenn Eltern sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen, wenn deren Entwicklung anders oder verlangsamt verläuft oder wenn aufgrund einer Entwicklungsauffälligkeit oder Behinderung Förderung und Beratung notwendig werden. Kinder, die in unser Aufgabengebiet fallen, sind beispielsweise Kinder - mit einer Behinderung oder einem festgestellten Förderbedarf. - die, nicht oder schwer verständlich sprechen. - die Schwierigkeiten beim Laufen, Klettern und Bewegen oder beim Malen und Schneiden haben. - die nicht so schnell lernen wie andere Kinder ihres Alters, Schwierigkeiten haben Inhalte und Themen zu erfassen und sie sich zu merken. - die schwer in ein Spiel finden, oft das Spiel und die Spielmaterialien wechseln oder deren Spiel gleichbleibend ist. - die sich stark zurückziehen, schüchtern sind und sich nichts zutrauen. - die sich nicht an Regeln halten, Selbst- und Fremdaggressionen zeigen und nicht still sitzen können. - die Schwierigkeiten haben sich zu konzentrieren, an einer Aufgabe zu bleiben und zuzuhören. - deren Hören und/oder Sehen eingeschränkt ist. - die in einen Regelkindergarten integriert sind bzw. werden sollen. Welche Angebote bieten wir im Landkreis Tuttlingen an? Unsere Angebote und Beratungen erfolgen immer auf Wunsch der Eltern und können auch jederzeit wieder von ihnen beendet werden. Unsere Angebote sind immer kostenlos und rezeptfrei. Darüber hinaus unterstützen und beraten wir Kindergärten und andere Fachstellen. Diese Beratung ist, ohne die Zustimmung der Eltern, anonym. Unser Frühförderverbund bietet verschiedene Angebote für Eltern, Kinder und Erzieherinnen und Erzieher an. - Diagnostik und Früherkennung, - Beratung von Eltern, Bezugspersonen und Fachstellen, - Sonderpädagogische Beratung von Kindergärten,

Frühförderverbund Tuttlingen 4 Stand: 21.02.2017 - Einzelförderung und individuelle Hilfestellung, - Kleingruppenförderung, bspw. Psychomotorik, Sprach- und Spielgruppen, - Eltern-Kind-Gruppen, - Elternworkshops. Der Frühförderverbund in der Tuttlinger Frühförderlandschaft Im Landkreis Tuttlingen gibt es verschiedene Anlaufstellen für Eltern mit Kindern zwischen 0 Jahren und Schuleintritt. Zwischen diesen verschiedenen Formen der Frühförderung gibt es verschieden Überschneidungen, daher ist nicht immer eindeutig, welche Anlaufstelle die Richtige oder Beste ist. Im Zweifelsfall ist es das Wichtigste, dass die Familie sich überhaupt an eine der Stellen wendet. Wir kooperieren mit allen aufgeführten Fachstellen und Fachleuten mit dem Ziel eine bestmögliche Betreuung für die Familien und Kinder im Landkreis Tuttlingen zu bieten. Im Bedarfsfall vermitteln wir die Familien weiter. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Formen der Frühförderung in Tuttlingen:

Frühförderverbund Tuttlingen 5 Stand: 20.12.2017 Wer? Was? Grundla ge Zielgrup pe Fachstelle Frühe Hilfen sozialpädagogisch, systemisch SGB IX und SGB VIII Beratung und Unterstützung von Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren. kostenlos und rezeptfrei mobil und ambulant Frühförderverbund Sonderpädagogische Beratungsstellen unterschiedlicher Fachrichtungen sonderpädagogisch Verwaltungsvorschrift 04.11.1996 SBA-VO 08.03.2016 Kinder von 0 bis 6 Jahren mit einem Förderbedarf im sonderpädagogischen Bereich (Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen) und deren Eltern. niederschwelllig, kostenlos, rezeptfrei Interdisziplinäre Frühförderstellen - IFFS, Tuttlingen - PFiFF, Spaichingen Komplexleistung (Medizin/ Therapie und Heilpädagogik/ Psychologie) SGB V und SGB IX Kinder von 0 bis 6 Jahren mit einem Förderbedarf im medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischpsychologischen Bereich. Diagnostik: Rezept Förder- und Behandlungsplan: kostenlos + rezeptfrei Beratungzentrum Bärenstark heilpädagogisch/ systemisch SGB IX und SGB VIII Kinder von 3 bis 12 Jahren mit Entwicklungsauffäll igkeiten und verzögerungen und ihre Familien. kostenlos, rezeptfrei ambulant Niedergelassene Therapeuten - Logopädie - Ergotherapie - Physiotherapie Schulkindergärten - Sprachheilkindergarten, Tuttlingen +Balgheim - Regenbogenkindergarten, Tutlingen sonderpädagogisch medizinischtherapeutisch SGB V SchG 20 Kinder, deren Schwierigkeiten im medizinischtherapeutischen Bereich liegen. Rezept regional Kinder von 3-6 Jahren mit einem Förderbedarf im sprachlichen Bereich bzw. im kognitiven Bereich. Kinder von 2-6 Jahren mit einem Förderbedarf im körperlichen und motorischen Bereich. kostenlos vor Ort und mobil, regional ambulant, bei Bedarf mobil ambulant

Frühförderverbund Tuttlingen 6 Stand: 07.12.2017 So erreichen Sie uns Sie erreichen uns über unser Verbundstelefon oder per Email. Sollten Sie uns nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie bitte Ihre Kontaktdaten. Unsere Mitarbeiter melden sich dann bei Ihnen. Sie können sich aber auch direkt an eine Beratungsstelle vor Ort wenden oder Kontakt über den Kindergarten zu uns aufnehmen. Unsere Kontaktdaten: Frühförderverbund der Sonderpädagogischen Beratungsstellen im Landkreis Tuttlingen Jahnstraße 2, 78194 Immendingen 07462 9456858 0157 36739889 verbund.tuttlingen@gmail.com Albert-Schweitzer-Schule Gießstraße 8, Tuttlingen 07461 7801541 foerderung@ass-tuttlingen.de Lembergschule Gehrenstraße 14, Gosheim 07426 4629 rektorat@embergschule-gosheim.de Hornenbergschule Jahnstraße 2, Immendingen 07462 1730 fruehfoerderung.immendingen@gmail.com Baldenberg-Schule Lembergstraße 13, Spaichingen 07424 2924 baldenberg-schule-spaichingen@t-online.de

Frühförderverbund Tuttlingen 7 Stand: 07.12.2017 Solwegschule Hangenstraße 50, Trossingen 07425 31095 Solwegschule.trossingen@t-online.d Johann-Peter-Hebel-Schule Semmelweissstraße 70, Tuttlingen 07461 969760 info@jphs-tuttlingen.de SBBZ Geistige Entwicklung Otfried-Preußler-Schule Schulstraße 8/1, Balgheim 07424 9819490 info@ops-balgheim.de SBBZ Sprache Mutpol Gotthilf-Vollert-Schule (Mutpol) Im Steinigen Tal 10/1, Tuttlingen 0176 78830380 fruehberatung.tut@mutpol.de SBBZ emotionale und soziale Entwicklung Beratungsstelle der stiftung st. franziskus Kloster 2, Schramberg 07422/569 228 anne.bredtmann@stiftung-st-franziskus.de stiftung st. franziskus heiligenbronn SBBZ Hören und Sprechen Beratungsstelle der stiftung st. franziskus Kloster 2, Schramberg 07422 569 3255 beratung-sehen@stiftung-st-franziskus.de 07422 569 3491 beratung-taubblind@stiftung-st-franziskus.de stiftung st. franziskus heiligenbronn SBBZ Sehen Blindheit und Sehbehinderung Taubblindheit/Hörsehbehinderung

Frühförderverbund Tuttlingen 8 Stand: 07.12.2017 Christy-Brown-Schule Güterbahnhofstraße 17, Villingen 07721 885590 fruehfoerderung@christy-brown-schule-vs.de SBBZ Bewegung und Körper Quellenangaben Landesinstitutu für Schulentwicklung (Hrsg.) (2018): Frühkindliche Bildung im sonderpädagogischen Bereich. Online in: http://www.schule-bw.de/faecher-undschularten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/fruehkindlichebildung/fruehfoerderung [gesehen am 09.01.2018]. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Hrsg.) (o.j.): Frühförderung für behinderte, von Behinderung bedrohte und entwicklungsverzöerte Kinder. Stuttgart: Schwäbische Druckerei. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Hrsg.) (1996): VV Sonderpädagogische Frühförderung behinderter und von Behindeung bedrohter Kinder. Verwaltungsvorschrift vom 24.12.1986. Neu erlassen in der Verwaltungsvorschrift vom 04.11.1996. Az.: IV/1-6504.40/34. Erschienen in: Kultus und Unterricht 1996, S. 781. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Hrsg.) (2008): Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen. Verwaltungsvorschrift vom 08.03.1999. Az.: IV/1-6500.333/61. Erschienen in: Kultus und Unterricht 1999, S. 45. Zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 22.08.2008. Erschienen in Kultus und Untericht 2008, S. 149. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Hrsg.) (2016):Verordnung des Kultusminiseriums über die Feststellung und Erfüllung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vom 08.03.2016. Online in: http://www.landesrechtbw.de/jportal/?quelle=jlink&query=sop%c3%a4dbiav+bw&psml=bsbawueprod.psm l&max=true&aiz=true [gesehen am 01.02.2018]. Sozialministerium Baden-Württemberg (Hrsg.) (1998): Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg. Rahmenkonzeption 1998. Regierungspräsidien Baden-Württemberg (Hrsg.) (2018): Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung. Online in: https://rp.badenwuerttemberg.de/themen/bildung/eltern/bildungswege/vorschule/seiten/fruehfo erderung.aspx [gesehen am 09.01.2018].