Ortsbürgerhütte Ischlag Menziken

Ähnliche Dokumente
Haselhaus Benützungsreglement

Benutzungsreglement. Waldhütte "im Schlatt"

GEMEINDE JONEN. Reglement über die Benützung. des Taverne Chällers Jonen. gültig ab 1. Oktober 1993

Der Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.

ORTSBÜRGERGEMEINDE JONEN

Benützungsreglement. Waldhütte Pfingstacker Beinwil am See

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen

G E M E I N D E K I R C H L E E R A U. Waldhausreglement. der Ortsbürgergemeinde Kirchleerau

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen

REGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI. Version 1.1

Benutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten

Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14

Reglement. Benützung des Waldhauses Talhof

REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15

Benützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon

Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************

Benützungsreglement Gemeindesaal

Gemeinde Leibstadt. über die Benützung des

VERWALTUNGS- und BENÜTZUNGS-REGLEMENT für das "WALDHAUS EIKEN"

Vermietung Clublokal

Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3

REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI

Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr

Sportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1

Einwohnergemeinde Lommiswil Reglement über die Benützung der Räumlichkeiten und Einrichtungen der Zivilschutzanlage Lommiswil 2006

Reglement über die Benützung der Waldhütte Fluren

Evangelisch Reformierte KIRCHGEMEINDE VELTHEIM / OBERFLACHS

Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg

Reglement über die Benutzung des Kunstrasenplatzes Schönenbüel

EINWOHNERGEMEINDE 4556 AESCHI SO

Benutzer Reglement. Berghaus Brioche Februar 2018

Benützung Gemeindeschuppen / Gemeindehausplatz 8. vom November Gültig ab November 2003 Nr. 0925

Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt.

Reglement über die Benützung der Schul- und Sportanlagen sowie der Aussensportanlagen (inkl. Spielanlage)

Benützungsordnung der Turnhalle mit Mehrzwecknutzung der Einwohnergemeinde Schwadernau

Gemeinde Schöftland. Benützungsreglement für das Waldhaus Moos

Reglement Spitex Höfe

EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG

Mietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Knabenschule. des Marktes Stockstadt am Main vom

Gemeinde Schöftland. Benützungsreglement Säulengrotte. Allgemeines. Besondere Bestimmungen

Benutzungsordnung für die Vorbergblickhütte in Weissach und die Waldhütte in Flacht Fassung vom

REGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C

Tarifordnung Miete Quartierraum GATE26

H a u s o r d n u n g für das Pfarreizentrum, Burghaldenstrasse 7

CENTRE ECOLOGIQUE ET TOURISTIQUE 12, Parc L-9836 HOSINGEN

Trotte. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Firmenanlässe, Vorträge und Konzerte

Einwohnergemeinde. Birrhard. Reglement über die Benützung des Waldhauses Birrhard

Violahof Benützungsordnung

Benutzungs- und Gebührenreglement Waldhütte Schlosshubel

Gesuch zur Benützung der Schulanlage

Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach

Benützungsvorschriften für den Gemeindesaal Drei Könige

Politische Gemeinde Stansstad RICHTLINIEN DES GEMEINDERATES FÜR DIE BENUTZUNG DER SUST

Vermietungsrichtlinien für die Gemeinschaftsräume im Engel Haus Twann

Einwohnergemeinde Laufen

Gemeinde Birmenstorf. Reglement. über die Benützung des Raumes im Obergeschoss des Mehrzweckgebäudes (4. Kindergartenabteilung)

Stadt Stein am Rhein. StR REGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER MEHRZWECKHALLE SCHANZ

Einwohnergemeinde Egerkingen. Benützungsordnung Alte Mühle

Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach

Gemeinde Unteriberg. Betriebsreglement. Schulhaus Studen

Benützer Reglement / Hausordnung für die Naturschule St. Gallen

Stadt Rheineck. Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli

Küsnachter und kirchliche Auswärtige. Anzahl Personen bis bis

(Benutzungssatzung Gemeinschaftshäuser BenSGemH)

Gemeinde Waltenschwil

Reglement für die Benutzung und Vermietung der Waldhäuser Gönhard und Rohr der Ortsbürgergemeinde Aarau (Waldhaus- Reglement)

Reglement über die Benützung des Konzertsaals

Culinarium Nöggel Tarife

Raumvermietungskonzept und Gebührenreglement

Gewerbezone Buttisholz

RAIFFEISEN ARENA

Benützungsreglement für die öffentlichen Bauten und Anlagen. 3. Allgemeine Benützungsbestimmungen 3. Schulanlagen und Vereinstrakt Dorfzentrum 4

Gemeinde Grüsch. Reglement über die Benützung der gemeindeeigenen Lokalitäten und Liegenschaften

S.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: )

Miet- und Benützungsverordnung

Waldhaus Junkholz ORTSBÜRGERGEMEINDE. 1. Benützungsreglement mit Tarif 2. Ausführungsbestimmungen zum Benützungsreglement 3.

Reglement über die Benützung der Gemeindeinfrastruktur

Für alle Entscheide mit finanziellen und organisatorischen Konsequenzen ist der Gemeinderat Gottlieben zuständig.

Richtlinie. Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim. vom 19. Juni

Benutzungsordnung Geschirrmobil und WC Wagen

Miet- und Nutzungsreglement. inkl. Hausordnung für Kirche und Kirchgemeindehaus

Verein Kulturgarage Wädenswil. Betriebsreglement Kulturgarage (KUGA) Wädenswil vom

ORTSBÜRGERGEMEINDE AARAU. Waldhaus-Reglement. Reglement für die Benutzung und Vermietung der Waldhäuser Gönhard und Rohr der Ortsbürgergemeinde Aarau

Raumvermietungsreglement

Mietvertrag. Herzlich Willkommen bei den Amok-Symphoniker Kriens. Objekt: Vereins-Lokal Rengglochstrasse Obernau

L i e g e n s c h a f t e n Tarife Vermietungen, Inventarlisten und besondere Bestimmungen

Richtlinien für ausserschulische Belegungen von Schulanlagen

Gemeinde Unterägeri. Reglement für gemeindliche Sportanlagen

Reglement für gemeindliche Sportanlagen

Reglement über die Benützung der Räume des Familienzentrums Goldach. (Benützungsreglement)

Verordnung über die Benützung der Turnhalle, des Mehrzweckgebäudes und der angeschlossenen Räume vom Schulhaus Mauensee

Preisliste für Raumnutzung in Küsnacht. Wir geben Ihnen Raum.

Das Vereinshaus und Vereinsgelände kann durch alle Mitglieder des Vereins während aller

Benutzungsordnung. für den Bürgersaal im Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten

Wir geben Ihnen Raum.

Transkript:

GEMEINDE MENZIKEN Ortsbürgerhütte Ischlag Menziken Benützungsreglement 55 Sitzplätze, 32 Schlafplätze Zu vermieten vom 1. April bis 31. Oktober (1. November bis 31. März geschlossen)

Ortsbürgerhütte Ischlag der Ortsbürgergemeinde Menziken I. Zweckbestimmung Die Ortsbürgerhütte Ischlag (kurz OHI genannt) eignet sich bestens für die Durchführung von Schul-, Klassen- und Ferienlagern sowie für gesellige und/oder kulturelle Anlässe. II. Benützungsrecht Die OHI steht in erster Linie den Menziker Schulen zur Verfügung. Sie kann aber auch von einheimischen und auswärtigen Privatpersonen, Schulen, Organisationen und Institutionen benützt werden. Neben Veranstaltungen des Ortsbürgervereins haben die Menziker Schulen den Vorrang, wobei für die Zuteilung das Anmeldedatum entscheidend ist. Für Anlässe rechts- oder linksextremer Gruppierungen wird keine Genehmigung erteilt. Zuwiderhandlungen haben eine sofortige Auflösung des Anlasses mit entsprechender Verzeigung zur Folge. Die Benützungsbewilligung erteilt die Finanzverwaltung der Gemeinde Menziken. III. Benützung Die Benützung ist möglich vom 1. April bis 31. Oktober. Für den Anreisetag ist der Zeitpunkt des Bezuges nach vorheriger Absprache mit dem Hüttenwart zu vereinbaren. Für den Abreisetag ist der Zeitpunkt der Abgabe ebenfalls mit dem Hüttenwart zu vereinbaren. 1. Die Schlüsselübergabe ist möglichst frühzeitig, mindestens aber 3 Tage vor dem Miettermin mit dem Hüttenwart zu vereinbaren. 2. Der Hüttenwart erteilt den Benützern die notwendigen Instruktionen über die Benützung der OHI und deren Einrichtungen. Seinen Anordnungen ist strikte Folge zu leisten. 3. Für Einzelanlässe in der OHI ist aufgrund der kantonalen Gesetzgebung (Gastgewerbegesetz, GGG, vom 25. November 1997) kein Wirtepatent erforderlich. Der Wirtschaftsbetrieb ist ausschliesslich Sache des Veranstalters und ist nach den Vorschriften der Lebensmittelkontrolle zu führen. Getränke und Esswaren können von den Veranstaltern oder einzelnen Benützern mitgebracht und in der Küche oder am Aussencheminée zubereitet werden. In der Hütte gilt striktes Rauchverbot. 4. Die Benützer haben zur OHI, deren Einrichtungen (Mobiliar, Geschirr, etc.) sowie zur Umgebung Sorge zu tragen. Der angrenzende Wald ist in jeder Hinsicht zu schonen. Die Nachbargrundstücke gehören nicht zur OHI und dürfen nicht benützt werden. 5. Das Hüttenmobiliar (Tische und Stühle) darf nicht im Freien verwendet werden. Dafür stehen Festbankgarnituren zur Verfügung. Seite 2 von 5

6. Das Zelten auf dem Vorplatz ist nicht erlaubt. 7. Die im Aussenbereich vorhandenen drei Sonnenstoren dienen ausschliesslich als Sonnenschutz und sind bei Regen oder Wind einzuziehen. 8. Bei Buchung der OHI mit Übernachtung ist es obligatorisch, dass die Benützer Kissenanzüge, Schlafsäcke und Fixleintücher mitbringen. 9. Fahrzeuge dürfen nur in beschränktem Rahmen auf dem Vorplatz abgestellt werden. Dabei ist auf die Bedürfnisse des benachbarten Kynologischen Vereins Rücksicht zu nehmen. 10. Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft und die Tiere im Wald ist nach 22.00 Uhr jegliche laute Lärmbelastung (Musik, Gesang etc.) ausserhalb der OHI verboten. Bei Musik/Gesang im Innern der OHI sind ab 22.00 Uhr die Fenster zu schliessen. Für das Abspielen von Musik ausserhalb der OHI ist in jedem Falle eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich. 11. Wegmarkierungen sind vom Mieter wieder vollständig zu entfernen. Nichtentfernte Wegmarkierungen werden vom Bauamt Menziken entfernt, der Aufwand dafür wird dem Mieter in Rechnung gestellt. 12. Sämtliche Räumlichkeiten, Mobiliar und Geschirr sowie Vorplatz und Freigelände sind in tadellos gereinigtem Zustand zu hinterlassen. 13. Vor dem Verlassen der OHI sind Elektrisch und Wasser zu kontrollieren. Ebenso sind sämtliche Türen, Fenster, Fensterläden und Sonnenstoren zu schliessen. Das Aussencheminée ist unbedingt zu löschen und die diesbezüglichen Anweisungen des Hüttenwartes sind zu befolgen. 14. Der Kehricht muss von den Benützern mitgenommen werden. 15. Übernahme und Rückgabe sind mit dem Hüttenwart zu vereinbaren. Die Mieter müssen bei beiden Terminen anwesend sein. Für die Abnahme durch den Hüttenwart steht eine Abnahmecheckliste zur Verfügung. Der Benützer hat bei der Schlüsselübernahme beim Hüttenwart ein Schlüsseldepot von Fr. 100.00 zu hinterlegen, welches bei der Schlüsselrückgabe wieder zurückgegeben wird. IV. Benützungsgebühr ohne Übernachtung mit Übernachtung max. 55 Personen max. 32 Personen Für ortsansässige Benützer pro Tag pauschal Fr. 150.00 Fr. 220.00 für auswärtige Benützer pro Tag pauschal Fr. 200.00 Fr. 270.00 Seite 3 von 5

In der Benützungsgebühr inbegriffen sind: Strom / Wasser Holz zum Heizen & Grillieren im Aussencheminée Benützung Geschirr / Mobiliar / Matratzen etc. Entschädigung Hüttenwart Nicht inbegriffen sind allfällige weitere Leistungen wie Nachreinigung und zusätzliche Inanspruchnahme des Hüttenwartes. Als zusätzliche Leistungen des Hüttenwartes gelten: Ausserordentliche Beanspruchung (Heiz-, Aufräumungs- oder zusätzliche Reinigungsarbeiten): pro Stunde Fr. 50.00 Kosten für die Behebung von Beschädigungen nach Aufwand Ersatz für defektes oder fehlendes Geschirr und Einrichtungsgegenstände gemäss Abrechnung des Hüttenwartes Für die Annullation nach Rechnungsstellung sind Fr. 40.00 zu bezahlen. Wird eine Reservation später als 20 Tage vor dem vereinbarten Termin rückgängig gemacht, sind 50 %, wenn später als 10 Tage sind 75 % Schadenersatz zu leisten. V. Haftung Die Benützer haften solidarisch für die Benützungsgebühren sowie für Schäden, die durch die Benützung der OHI und deren Umgebung entstanden sind. Zerbrochenes Geschirr, defektes Material und fehlende Einrichtungsgegenstände sind dem Hüttenwart unaufgefordert zu melden und bei der Rückgabe der OHI sofort zu begleichen. Die Ortsbürgergemeinde Menziken als Vermieterin lehnt jegliche Haftung für Unfälle und Schäden ab, welche durch die Benützung der OHI entstanden sind. Der ev. Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache der Benützer. VI. Verschiedene Bestimmungen / Entzug der Benützungsbewilligung Der Hüttenwart ist während der Benützungsdauer jederzeit berechtigt, Kontrollgänge zu machen. Benützern, deren Benehmen zu Klagen Anlass gibt, wird die Wiederbenützung verweigert. Bei groben Verstössen gegen die Bestimmungen dieses Reglements (Nichteinhalten der Lärmbestimmungen, Vandalismus, Randalieren, etc.) sind der Hüttenwart, die Polizei oder eine Amtsperson berechtigt, die Veranstaltung sofort zu beenden. 5737 Menziken, August 2016 Seite 4 von 5

Anhang zum Reglement für die Benützung der Ortsbürgerhütte Ischlag der Ortsbürgergemeinde Menziken 1. Bemerkungen Am Anreisetag steht die Ortsbürgerhütte ab 10.00 Uhr zum Bezug bereit. Am Abreisetag muss die Ortsbürgerhütte bis um 9.00 Uhr geräumt sein. Spezielle Wünsche sind mit dem Hüttenwart zu vereinbaren. Hüttenwart: Reservation bei: Der zuständige Hüttenwart ist auf dem Beiblatt ersichtlich. Finanzverwaltung der Gemeinde Menziken Tel: 062 / 765 78 80, Fax: 062 / 765 78 64 E-Mail: finanzverwaltung@menziken.ch Homepage: www.menziken.ch Der Termin für die Schlüsselübergabe und die Übergabe der Ortsbürgerhütte Ischlag ist möglichst frühzeitig, mindestens aber 3 Tage vor dem Miettermin mit dem Hüttenwart zu vereinbaren. 2. Grundriss Seite 5 von 5