Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Altersvorsorge Die aktuellen Herausforderungen aus frauenspezifischer Sicht Parlamentarische Frauengruppe Bern, 31. Mai 2016 Jürg Brechbühl, Direktor BSV
Die AHV gleicht Ungerechtigkeiten aus 2,3 Mio. 2,8 Mio. 107,2 Mrd. 219,2 Mrd. 1,798 Mrd. 1,390 Mrd. 2
Berufliche Vorsorge: deutlich tiefere Renten für Frauen Renten Pro Jahr Pro Monat Frauen Fr. 18 578. Fr. 1 548. Männer Fr. 36 217. Fr. 3 018. Durchschnittliche Altersrente der beruflichen Vorsorge, 2014 3
Herausforderungen Frauen auf dem Arbeitsmarkt
Gleiche Ausbildung, aber geringere Teilhabe am Arbeitsmarkt Im Gegensatz zu den aktuellen Rentnerinnen haben die Frauen von heute die gleichen Ausbildungsmöglichkeiten wie Männer Über die Hälfte der Hochschulabsolvent/innen sind Frauen. Frauen machen 50,5 % der Schweizer Bevölkerung und 45,6 % der Erwerbsbevölkerung aus Sie leisten vor allem die unbezahlte Arbeit nur 38 % der bezahlten Arbeitsstunden entfallen auf Frauen 5
Erwerbstätigkeit von Frauen: Merkmale und Herausforderungen Unbezahlte Arbeit Aufgaben in Haushalt und Familie werden hauptsächlich von Frauen erledigt Teilzeit Die meisten Frauen arbeiten Teilzeit; junge Mütter mit einem sehr geringen Beschäftigungsgrad (0 50 %). Früher Rückzug aus dem Erwerbsleben Frauen verlassen den Arbeitsmarkt im Schnitt mit 62,6 Jahren Lohnungleichheiten 2012 verdienten die Frauen in der Privatwirtschaft durchschnittlich 21,3 % weniger als Männer. 6
Auswirkungen auf die Altersvorsorge Tiefere Einkommen Tiefere Renten Erwerbsunterbrüche, Rentenvorbezug Leistungseinbussen Auswirkungen vor allem in der 2. Säule Kein Ausgleich wie in der AHV Keine Erziehungsgutschriften bei Kinderbetreuung Kein Splitting während Ehezeiten Koordinationsabzug Eintrittsschwelle 7
Massnahmen zur Deckung der Vorsorgelücken Schon in Kraft Splitting, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der AHV Splitting bei Scheidung (nur vor Rentenfall) in der BV Geplant Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Zusätzlicher 100-Millionen-Kredit für 5 Jahre Altersvorsorge 2020 Vorsorgeausgleich bei Scheidung auch nach Rentenfall (BV) 8
Vorgesehene Massnahmen Altersvorsorge 2020
Neue Strategie soll Erfolg bringen Das Rentenniveau der Altersvorsorge bleibt erhalten. Die Leistungen der Altersvorsorge werden bis 2030 finanziert. Altersvorsorge 2020 ist ein ausgewogenes Reformpaket. Es kommt allen Versicherten zugut und sorgt für eine gerechte Verteilung der finanziellen Last. 10
Die wichtigsten Elemente der Reform Referenzalter in der AHV und im BVG bei 65 harmonisieren Individuelle Gestaltung der Pensionierung ermöglichen Zusatzfinanzierung für die AHV zur Bewältigung der demographischen Entwicklung Anpassung des Mindestumwandlungssatzes an gewandelte versicherungstechnische Realitäten Ausgleichsmassnahmen zum Erhalt des Rentenniveaus Verbesserung der Vorsorge für kleine Einkommen Transparenz im Geschäft der Lebensversicherer mit der 2. Säule verbessern
Massnahmen, die für Frauen von Bedeutung sind (Stand: Beschlüsse Ständerat) Erhöhung des Referenzalters für Frauen auf 65 Jahre (AHV und BVG) Erhöhung der BVG-Renten (4 % bis 5 %) Neue Regeln für den BVG-Koordinationsabzug Senkung des Koordinationsabzugs auf ¾ der maximalen AHV- Altersrente Heute liegt er bei 7/8 der maximalen Altersrente Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte / Personen mit tiefem Einkommen / Mehrfachbeschäftigte Zuschlag auf AHV-Neurenten (Fr. 70. / 230. ) Fällt bei tiefen Einkommen vergleichsweise stärker ins Gewicht Rentenbildende Wirkung der Beiträge im Rentenalter 12
Vorgesehene Massnahmen Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung
Die wichtigsten Elemente der Revision Teilung der Vorsorgemittel auch nach Eintritt eines Vorsorgefalles Bei Scheidung nach dem Rentenalter wird die Rente geteilt; der ausgleichsberechtigte Ehegatte erhält eine lebenslängliche Rente. Hürden für abweichende Vereinbarung (anderes Teilungsverhältnis oder Verzicht) herabsetzen Künftig werden der Zentralstelle 2. Säule periodisch alle Inhaber von Vorsorgeguthaben gemeldet Massnahmen stellen sicher, dass während der Ehe kein Vorsorgeguthaben ohne das Wissen des Ehegatten ausgezahlt wird Fairer Anteil an obligatorischem BVG-Altersguthaben wird übertragen Vorsorgeguthaben aus Scheidung können bei der Auffangeinrichtung in eine Rente umgewandelt werden. Zum Teil Anpassung für bereits geschiedene Ehegatten möglich 14
Gesamtbilanz Dringender Handlungsbedarf in AHV und beruflicher Vorsorge Der Erhöhung des Rentenalters für Frauen stehen verschiedene Verbesserungen gegenüber Senkung des Koordinationsabzugs in der BV Berücksichtigung der Teilzeitarbeit beim Koordinationsabzug AHV-Rentenzuschlag Umfassende Flexibilisierung mit Teilbezug der Altersrente Rentenbildende Wirkung der Beiträge im Rentenalter Mit dem neuen Vorsorgeausgleich bei Scheidung werden stossende Lücken geschlossen 15