Kantonaler Richtplan Graubünden. Richtplananpassung im Bereich Landschaft

Ähnliche Dokumente
Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege

21. Mai 2017 Aktualisiert: 25. Januar :49. Stimmbeteiligung Stimmberechtigte Eingegangene Stimmzettel 38.77%

Gesetz über die Gebietsreform im Kanton Graubünden (Mantelgesetz über die Gebietsreform)

Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse"

Ostalpen: Übersicht Objektblätter Alpes orientales: Vue d'ensemble des fiches d'objet Alpi orientali: Panoramica delle schede OB 9.

Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (Olympische Winterspiele 2022 in Graubünden)

Kantonale Abstimmung Seite: 1

Eidgenössische Abstimmung Seite: 1

Zusammenfassung. Regierungsratswahlen. Seite: Steiner. Parolini. Alvaschein: 2' '

Volksinitiative "Weniger Steuern für das Gewerbe" (Kirchensteuerinitiative)

Wildtierkorridore Kanton Zürich 1. Objektblatt ZH 42

Eidgenössische Abstimmung Seite: 1

Wild braucht Ruhe - keine Fütterung

Wildtierkorridore Kanton Zürich 1. Objektblatt ZH 23

Gesetz über die Einteilung des Kantons Graubünden in Regionen

Wildtierkorridore Kanton Zürich 1. Objektblatt ZH 49

Wildtierkorridore Kanton Zürich 1. Objektblatt ZH 32

Qualitätssicherung allgemein

V33. Wanderungskorridore. Kennzeichnung

Freie Bahn für die Wildtiere: der Wildtierkorridor im Suhret- Wald

Ruhezonen Kernstück der Rotwildüberwinterung

Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan

Kantonale Abstimmung Seite: 1

Rotwild eine Herausforderung, mit Beispielen aus dem Kanton Graubünden/Schweiz

Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018

Siedlungsgebiet S 11. des Siedlungsgebiets BESCHREIBUNG

Fricktal Regio Planungsverband

Einführung Ökologie. Kanton St. Gallen Volkswirtschaftsdepartement Amt für Natur, Jagd und Fischerei. Samstag, 10. Juni 2017 / OAK Lebensraum / Salez

Ortsplanungsrevision Steffisburg

VI 41. Luftfahrtanlagen. Kennzeichnung

Mehrwertabgabe gemäss RPG Art. 5

Stand der Richtplanung SG

Stand kantonaler Richtplan in den Bereichen Raumordnungspolitik und Siedlung (KRIP-S)

Kriterienkatalog 2016

Baderleda "Natur & Skilifte"

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt

Landschaftsqualität aus Sicht der Raumplanung

Naturgefahren Siedlung Naturgefahren. Planungsgrundsatz 1.11 A

Instrumente des Landmanagements als Lösungsansatz

La regenza dal chantun Grischun

Ansprüche der Wildtiere an ihren Lebensraum. R. Schnidrig - BAFU

5. Raumplanungsaufgaben auf Bundesebene

Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz

E-2 Energie. Windenergie / Gebiete für Windparks. A. Ausgangslage. B. Ziele. C. Grundlagen. D. Darstellung. Richtplan Kanton Solothurn

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt

Agrarpolitik an der Liebegg Raumplanung und Landwirtschaft: Herausforderungen, Chancen, Zielkonflikte

Ortsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016

Vollzug Teilrevision Gewässerschutzgesetz (GSchG)

s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen)

Schutz des Kulturlandes

Richtplananpassung Siedlungsgebiet

Richtplan Kanton Graubünden, Genehmigungspaket Genehmigung durch den Bund Prüfungsbericht zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt,

RPG 2 Erste Einschätzung von Pro Natura. Informationsveranstaltung Forum Landschaft 13. Juli 2017, Hotel Bern

zur Einführung von Massnahmen betreffend die Ferienhäuser auf den öffentlichen und privaten Grundstücken des Staates am Ufer des Neuenburgersees

Kantonale Abstimmung Seite: 1

Richtplanung Graubünden Regionen Landquart, Plessur und Imboden

La regenza dal chantun Grischun

Raumplanung und Wald im Kanton Zürich

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Gewässerraum. Das Wichtigste in Kürze

Flexibilisierung der Waldflächenpolitik

Das Fruchtfolgeflächenkonzept (FFF) der Schweiz

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013

Planungs- und Mitwirkungsbericht

Raumnutzung der Schweiz Überblick über die Entwicklung

Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz

Windenergie im Kanton Bern Aktueller Stand und Wünsche zur Weiterentwicklung

Kanton Graubünden Amt für Raumentwicklung Flächenkapazitäten mit ÖV- Mindestanforderungen Auswertungsbericht

Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt

IVS GR INVENTAR HISTORISCHER IVS Dokumentation Bedeutung National VERKEHRSWEGE Kanton Graubünden DER SCHWEIZ Seite 1

Abteilung Natur, Jagd und Fischerei Vernetzungsachsen für Kleintiere Beschrieb Engnis 24: Nördlich Sempach

Wildruhezonen Konzept und Durchsetzung

Energie und Raumentwicklung. Herausforderungen in der Schweiz

Richtplan Kanton Uri. Prüfungsbericht. 19. Oktober 2010

Anpassung kantonaler Richtplan Kapitel L 4 Wald

Nachberechnung technische Richtlinie Bauzone

Eckpfeiler des Schweizer Biber-Managements

Stand: Siehe auch Blätter Nr. E.5 / F.2 / F.3 / F.4 / F.10 / I.1. Dienststelle für Wald und Landschaft

Wald 2.7. Landschaft. 2.7 Wald. Planungsgrundsätze

Leitbild zur räumlichen Entwicklung

Wildtierkorridor SZ6 Ingenbohl Sicherungs- und Umsetzungskonzept

Bahnhöfe im Fokus von Verdichtungs und Erneuerungsfragen Standort A.1

Anlage: Raron VS-6. Baltschieder, Raron, Visp

Naturschutz in der Gemeinde Pflicht und Kür!

Abteilung Natur, Jagd und Fischerei Vernetzungsachsen für Kleintiere Beschrieb Engnis 46: Dagmersellen West - Nebikon

Sachplan Biodiversität

Kooperation und Koordination in der Sachplanung und beim Raumkonzept Schweiz

Gewässerschutz an Strassen des Kantons Zürich

Kommunaler Gesamtplan vom 26. Oktober Namens der Gemeindeversammlung. Von der Baudirektion genehmigt am. Für die Baudirektion

PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht

Sammlung Swissair, Luftaufnahmen

Rechtliche und raumplanerische Rahmenbedingungen für Hirtenunterkünfte auf Schafalpen

Planung und Umsetzung in einem Gebirgskanton. Thema: Strategische Planung Graubünden; Beispiel Alpenrhein

Die Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Raumentwicklung; ein Werkstattbericht

über Anpassungen des Verordnungsrechts im Umweltbereich, insbesondere hinsichtlich der Programmvereinbarungen für die Programmperiode

Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV; BR )

Mitwirkungsveranstaltung Belp,

Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts im Umweltbereich,

Biodiversität Schweiz

1.2 Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens begrüsste Stellen

Transkript:

Amt für Raumentwicklung Graubünden Uffizi per il svilup dal territori dal chantun Grischun Ufficio per lo sviluppo del territorio dei Grigioni Grabenstrasse 1, 7001 Chur Telefon 081 257 23 23 Fax 081 257 21 42 www.are.gr.ch E-Mail: info@are.gr.ch Kantonaler Richtplan Graubünden Richtplananpassung im Bereich Landschaft Kap. 3.8, Wildlebensräume und Jagd Erläuternder Bericht Entwurf für die Öffentliche Auflage

Erstellung 2018 Bearbeitungsstand August 2018 180813_Erläuternder Bericht_oeA.docx

INHALT Grundlagenverzeichnis 3 A Einführung 4 1 Gegenstand der Richtplananpassung 4 2 Prozess 4 3 Grundlagen 4 B Festlegungen Kantonaler Richtplan 5 1 Wild, Grossraubtiere und Jagd (Kap. 3.8. 5 2 Wildruhezonen (Kap. 3.8.2) 6 3 Wildtierkorridore (Kap. 3.8.3) 7 C im Perimeter der Wildtierkorridore 11 1 Vorgehen zur Untersuchung und Beurteilung potenzieller 11 2 Verwendete Grundlagen 11 3 Ergebnisse der Untersuchung 12 D Anhang 13 1 Objektblätter Wildtierkorridore 13 2 Legende Objektblätter 50 3 Überblick Schutzgebiete Wildtiere und Wildtierkorridore 52

GRUNDLAGENVERZEICHNIS - Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL (200: Korridore für Wildtiere in der Schweiz. - Regierung des Kantons Graubünden (2016): Bericht zum Strassenbau und Strassenbauprogramm 2017-2020. Heft Nr. 14/2015-2016. - Signer, Claudio und Suter, Stefan (2015): Wildtierkorridore im Kanton Graubünden. Inventar der Objekte von regionaler und überregionaler Bedeutung. Erstellt im Auftrag des Amts für Raumentwicklung Graubünden sowie im Auftrag des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden. 3

A EINFÜHRUNG 1 Gegenstand der Richtplananpassung Der kantonale Richtplan enthält ein Kapitel zum Thema «Wildlebensräume und Jagd» (Kap. 3.8). Die Inhalte und darin formulierten Zielsetzungen und Handlungsanweisungen sind nicht mehr aktuell und daher zu überprüfen. Neu wird das Kapitel in folgende drei Unterkapitel aufgeteilt. - Kap. 3.8.1: Wild, Grossraubtiere und Jagd - Kap. 3.8.2: Wildruhezonen - Kap. 3.8.3: Wildtierkorridore Wildtierkorridore fanden bisher im Richtplan nur am Rande Erwähnung. Gestützt auf ein Inventar zu den Wildtierkorridoren wird das Thema neu im Richtplan verankert. Dafür ist das Unterkapitel 3.8.3 vorgesehen. 2 Prozess Die Richtplananpassung erfordert ein Richtplanverfahren gemäss Art. 7 KRVO. Bestandteil davon ist eine öffentliche Auflage. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann Vorschläge und Einwendungen einbringen. Die angepassten Richtplaninhalte sind durch den Bund zu genehmigen. Die Erarbeitung des Richtplans erfolgt in einer Projektgruppe unter Leitung des Amts für Raumentwicklung (ARE-GR) und des Amts für Jagd und Fischerei (AJF). In der Projektgruppe vertreten sind auch das Tiefbauamt (TBA), Amt für Natur und Landschaft (ANU) sowie das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG). Der Richtplanentwurf wird während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die betroffenen Gemeinden werden direkt zu einer Stellungnahme eingeladen. 3 Grundlagen Im Jahre 2015 haben AJF und ARE das Inventar der Wildtierkorridore des Bundes von 2001 überarbeiten lassen (siehe Signer und Suter, 2015). Dieses dient als Grundlage für die Festlegung der Wildtierkorridore im Kanton Graubünden. 4

B FESTLEGUNGEN KANTONALER RICHTPLAN 1 Wild, Grossraubtiere und Jagd (Kap. 3.8. Das Kapitel 3.8.1 befasst sich mit dem Umgang mit Wildtieren im Kanton Graubünden, den damit verbundenen Zielen sowie den Aufgaben der Behörden. Der Begriff «Wildtiere» umfasst dabei gemäss eidgenössischem Jagdgesetz Vögel, Raubtiere (Marder, Fuchs, Wolf, Bär u.a.), Schalenwild (Reh, Hirsch, Steinbock, Gämse, Wildschweine), Hasenartige, Biber, Murmeltier und Eichhörnchen. Der Kanton Graubünden weist heute wieder einen grossen und mannigfaltigen Bestand an Wildtieren auf. Dies war nicht immer so. Um 1850 waren in Graubünden mit Ausnahme der Gämse alle Schalenwildarten ausgerottet. Die grossflächige landwirtschaftliche Nutzung, die Konkurrenz durch hohe Viehbestände sowie eine ungeregelte Jagd hatten zu diesem Ergebnis geführt. Im 20. Jahrhundert hat sich dieses Bild verändert. Hirsch und Reh wanderten vor über 130 Jahren von Norden und Osten her ein und ab 1920 wurde das Steinwild systematisch angesiedelt. 2017 wurden die Frühlingsbestände auf rund 16'500 Hirsche, 16'000 Rehe, 24'000 Gämsen und 6'600 Steinböcke und einige Wildschweine geschätzt. Der Qualität des Lebensraums entsprechend besitzen viele Tier- und Vogelarten in Graubünden ein eigentliches Rückzugsgebiet. Arten wie Auerhuhn, Birkhuhn, Steinhuhn, Wiedehopf und Flussuferläufer haben Verbreitungsschwerpunkte in Graubünden. Im Alpenraum ausgestorbene Arten wie der Bartgeier wurden erfolgreich wiederangesiedelt. In den letzten Jahren sind auch die Grossraubtiere Wolf und Luchs und mindestens zeitweise auch der Bär wieder in Graubünden anzutreffen. Mit dem Goldschakal ist zudem eine neue Art eines Grossraubtiers auf natürlichem Weg in die Schweiz eingewandert. Das Amt für Jagd und Fischerei AJF betreibt heute in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen des Kantons das Wildtiermanagement. Dabei greifen viele Disziplinen ineinander, so das Jagd- und Forstwesen, die Raumplanung sowie der Landschafts-, Natur- und Tierschutz. Das Wildtiermanagement ist zudem in einen übergeordneten politischen und gesellschaftlichen Rahmen eingebettet, welcher Ziele und Prioritäten vorgibt. Die Herausforderung des Wildtiermanagements besteht letztlich darin, eine Balance zwischen ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Kriterien zu finden. Dies kommt in der Zielsetzung des Richtplans zum Ausdruck. Die wirksamste Form des Wildtiermanagements ist die Jagd, welche zur Regulierung des Schalenwildbestands eingesetzt wird und einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert besitzt. An den verschiedenen Jagden nehmen 5'600 Jäger und gut 200 Jägerinnen teil. Jährlich leisten diese rund 28 000 Hegestunden, wenden rund 130 000 Ferientage für jagdliche Zwecke auf und gewinnen 300 Tonnen reines Wildfleisch. Eine Regulierung nach den gesetzlichen (Jagdbetriebsvorschriften) und quantitativen (Abschusszielen) Vorgaben des Kantons ist erforderlich, um den Druck auf den Jungund Schutzwald zu verkleinern, die Schäden an Landwirtschaft zu verringern und die Zahl an Wildunfällen zu reduzieren. Im Zusammenhang mit der Jagdplanung setzt der Kanton die Wildschutzgebiete als wichtiges Instrument zur Steuerung der Wild-Verteilung ein. In diesen findet das Wild während der Jagd Ruhe vor einem zu hohen Jagddruck. Aus diesem Grund halten sich darin viele Wildtiere auf, die aber von hier aus wiederum ins freie Jagdgebiet wechseln und dort bejagt werden können. Dank dem Netz von Wildschutzgebieten können die einheimischen Wildarten auch tagsüber beobachtet werden, nicht zuletzt aus touristischer Sicht eine wichtige Naturressource Graubündens. 5

Die Rückkehr der Grossraubtiere hat in den betroffenen Gebieten zu einer grossen ökologischen Dynamik geführt. Das Schalenwild verhält sich in Wolfs- bzw. Luchsgebieten anders als gewohnt, das Vorkommen eines natürlichen Feindes führt zu einer anderen Verteilung des Wildes und tendenziell zu einem gesünderen Wildbestand. Wolf und Luchs profitieren vom hohen Beuteangebot im Kanton Graubünden und leisten einen Beitrag zur natürlichen Bestandsregulierung. Sie können die jagdlichen Massnahmen ergänzen, aber nicht ersetzen. Ihre Präsenz kann sich dadurch auch positiv auf den Waldzustand auswirken. Aus den Handlungsanweisungen des Richtplans wird deutlich, dass das Wildtiermanagement in der Verantwortung der kantonalen (mit Federführung beim AJF) und nationalen Behörden liegt. Die aktuell laufende parlamentarische Debatte auf Bundesebene zeigt auf, dass Fragen von Schutz bzw. Regulierung von Wildtierarten auf höchster politischer Ebene kontrovers und emotional diskutiert werden. Dabei wird oft vergessen, dass das Wildtiermanagement an der Front auf die nötigen Kompetenzen angewiesen ist, um die gesetzten Ziele zu erreichen (insbesondere beim Abschuss geschützter Arten). Die Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung und der betroffenen Interessengruppen im Zusammenhang mit der Wiederansiedlung und Rückkehr von Wildtierarten bzw. dem Auftreten von neuen Wildtierarten ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe des Kantons. 2 Wildruhezonen (Kap. 3.8.2) Das Kapitel 3.8.2 des kantonalen Richtplans befasst sich mit den Wildruhezonen, die sich als Instrument zum Schutz der Wildtiere während der kalten Jahreszeit bewährt haben. Im Gegensatz zu den Wildschutzgebieten gilt in den Wildruhezonen ein allgemeines Betretungsverbot während der festgeschriebenen Schonfristen. Im Winter ist das Schalenwild auf Ruhe angewiesen. Ein haushälterischer Umgang mit ihren Energiereserven ist wichtig für das Überleben. Störungen lösen bei Wildtieren Stress aus. Bei starker Störung ergreifen sie die Flucht und verbrauchen dadurch viel Energie. Es steht ihnen zudem weniger Zeit für die Nahrungsaufnahme zur Verfügung, was sich negativ auf ihre Energiebilanz auswirkt. Stress und schlechte körperliche Verfassung können einen geringeren Fortpflanzungserfolg, Krankheit oder gar den Tod durch Erschöpfung nach sich ziehen. Um Störungen durch Wintersportler oder Stangensucher zu vermeiden, werden Wildruhezonen ausgeschieden und im Gelände markiert. Wie in den Handlungsanweisungen beschrieben sind die Gemeinden für die Ausscheidung von Wildruhezonen verantwortlich. Dafür steht ihnen der Weg über das kantonale Jagdgesetz oder über die kommunale Nutzungsplanung offen: - Art. 27 des kantonalen Jagdgesetzes besagt, dass die Gemeinden das Zutrittsrecht zu den Wildeinstandsgebieten örtlich und zeitlich einschränken können, wenn Störungen darin das ortsübliche Mass übersteigen und das Leben und Gedeihen des Wildes beeinträchtigen. Dieser Gesetzesartikel ermöglicht eine rasche Umsetzung von Wildruhezonen. - Wildruhezonen können mithilfe von Baugesetz und Zonenplan öffentlich-rechtlich verankert werden. Der Weg über die Nutzugsplanung gewährt aufgrund der öffentlichen Mitwirkungsmöglichkeiten eine in der Regel breitere Konsolidierung der Wildschutzmassnahmen. Das Nutzungsplanverfahren nimmt mehr Zeit in Anspruch, hat jedoch tendenziell länger Bestand. 6

Denkbar (und vom AJF häufig empfohlen) wird auch die Kombination beider Wege. Die Anwendung des Jagdgesetzes zwecks erster Sofortmassnahme, der Weg über die Nutzungsplanung zwecks Überprüfung und breiter Konsolidierung der Wildruhezonen. Auf die für das Wild problematischen Auswirkungen der Freizeitfliegerei (Hänge-, Paragleiter und Speedglider) haben die festlegten Wildruhezonen unabhängig vom gewählten Verfahren keinen Einfluss, da das Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL für den Luftraum zuständig ist. Allerdings können auf freiwilliger Ebene entsprechende Vereinbarungen mit Verbänden der Freizeitfliegerei getroffen werden (z.b. Einrichten einer Fluggebotszone). 3 Wildtierkorridore (Kap. 3.8.3) Ausgangslage Kapitel 3.8.3 befasst sich mit den Wildtierkorridoren von regionaler und überregionaler Bedeutung. Das Problem der Zerschneidung grosser zusammenhängender Gebiete durch den Nationalstrassenbau und die Ausdehnung der Siedlungen trat bereits Ende der 1980er-Jahre in das Bewusstsein von Fach- und Umweltschutzorganisationen sowie der Behörden. Die überregional wichtigen Wildtierkorridore wurden durch die Schweizerische Vogelwarte Sempach und der Schweizerischen Gesellschaft für Wildtierbiologie im Auftrag des damaligen BUWAL im Jahre 1996 erstmals erfasst (siehe BUWAL 200. Zur langfristigen Erhaltung des grossräumigen Vernetzungssystems empfahl das BUWAL damals, die ausgeschiedenen Wildtierkorridore in die kantonalen Richtpläne aufzunehmen sowie bei kommunalen Zonenplänen zu berücksichtigen. So sollte gesichert werden, dass die Wildtierkorridore nicht durch Bauzonen weiter eingeschränkt würden. Ebenso wurde entschieden, dass bei neuen Infrastrukturprojekten Massnahmen zur Erhaltung der noch bestehenden Wildtierkorridore vorgesehen werden müssen. Längerfristig betrachtet sollten auch bereits zerschnittene Bewegungsachsen wiederhergestellt werden (siehe BUWAL 200. Die Zerschneidung und Fragmentierung der Lebensräume ist im weiträumigen und dünn besiedelten Graubünden weniger stark ausgeprägt als in den Kantonen des Mittellands. Nichtsdestotrotz stellen unterbrochene oder beeinträchtigte Wildtierkorridore auch in Graubünden ein Problem dar. Sie können gebietsweise zu einer Verstärkung der Wildschäden im Wald und am Kulturland führen. Unfälle mit Wildtieren gehören zu den häufigsten Ursachen von Verkehrsunfällen in Graubünden. Schlecht funktionierende Wildtierkorridore tragen auch dazu bei. Da sich die übergeordneten Verkehrsachsen sowie viele Siedlungen in Graubünden in den Tallagen befinden, sind dort auch die meisten Wildtierkorridore situiert. Bisherige Behandlung im kantonalen Richtplan Der Kanton Graubünden hat die Wildtierkorridore im Richtplan bisher nicht verbindlich geregelt. Der Richtplan enthielt jedoch einen Planungsgrundsatz («Zusammenhängende Bewegungsnetze erhalten und beeinträchtigte Bewegungsnetze aufwerten») sowie eine Grundlagekarte mit den nationalen Inventarobjekten. Im Rahmen vorliegender Richtplananpassung werden die Wildtierkorridore von überregionaler und regionaler Bedeutung im kantonalen Richtplan räumlich festgelegt und behör- 7

denverbindlich gesichert. Grundlage für die Festlegung bildet das im Auftrag von AJF und ARE erstellte Inventar der Wildtierkorridore im Kanton Graubünden (siehe Signer und Suter, 2015). Funktion und Elemente eines Wildtierkorridors Wildtierkorridore verbinden Kerngebiete bzw. Hauptlebensräume des Wildes miteinander und queren zu diesem Zweck teilweise infrastruktur- und nutzungslastige Tallagen. Aufgrund ihrer durch natürliche oder anthropogene Strukturen bedingte seitliche Begrenzung erscheinen sie als längliche «Korridore». Wildtierkorridore haben die Funktion, die Wanderung und saisonale Migration zu gewährleisten und den genetischen Austausch zwischen den Populationen sicherzustellen. Zudem sind sie selbst Teil der Wildlebensräume. Für die Funktionsfähigkeit eines Wildtierkorridors sind sogenannte «Leitstrukturen», «Warteräume» und «Trittsteine» von Bedeutung: - Leitstrukturen sind Vegetations- oder Geländestrukturen wie Hecken, Gehölze, Bäche oder Gräben, entlang welcher sich die Wildtiere bewegen. Sie leiten die Wildtiere in Korridorrichtung. - Unter Warteräumen werden Flächen innerhalb eines Wildtierkorridors verstanden, die für die Wildtiere vor oder nach einer schwierig zu überwindenden Stelle ausreichend Deckung und Ruhe bieten (kleines Waldstück o.ä.). - Trittsteine sind Feldgehölze und Gebüsche, die bei der Querung von offenen Landschaften Deckung bieten und so als temporäre Zufluchtsorte fungieren. Wildtierkorridore werden so für Wildtiere etappenweise passierbar. Tierpfade, die von den Individuen einer oder mehrerer Arten regelmässig begangen werden, werden als Wildwechsel bezeichnet. Wildwechsel sind ebenso Bestandteil eines Korridors. Eng begrenzte Durchgänge, die Wildtiere gezwungenermassen passieren müssen, sind sogenannte Zwangswechsel. Zielarten Wildtierkorridore sollten grundsätzlich von sämtlichen bodengebundenen Wildtieren als Durchgang oder als Bestandteil ihres Lebensraums genutzt werden können. Die Wildtierkorridore Graubündens sind besonders relevant für Wildtiere, deren Lebensräume sich zumindest saisonal in den Tallagen befinden wie Rothirsch und Reh. Grossraubtiere wie Wolf und Braunbär haben einen grossflächigen Lebensraumanspruch und legen teilweise beträchtliche Wanderdistanzen hin. Sie sind dabei nur beschränkt auf wildtierspezifische Querungshilfen angewiesen. So ist beispielsweise belegt, dass Wölfe aus dem Calandarudel durch dicht besiedelte Gebiete bis ins Breisgau oder ins Zürcher Limmattal gewandert sind. Dort wurde ihnen das Fortbewegen entlang von Verkehrsinfrastrukturen zum Verhängnis. 1 Andererseits zeigt der Fall des Bären M29, der sich seit dem Frühling 2017 in der Innerschweiz und im Kanton Bern aufhält, dass zuwandernde Grossraubtiere die Durchlässigkeit des Raumes nutzen, um in andere alpine Region zu gelangen. Das Tier benutzte mit grosser Wahrscheinlichkeit den überregionalen Korridor GR07 um die A13 zu queren und anschliessend durch Graubünden in die Innerschweiz zu wandern. 1 Ein männlicher Wolf des Calandarudels wurde in der Nähe von Rust, ein anderer zwischen Stuttgart und Ulm von einem Auto überfahren, zwei weitere Calandawölfe wurden durch Kollisionen mit Zügen bei Schlieren bzw. in Gamborogno getötet. 8

Wildtierspezifische Bauwerke als Ausnahme Bei stark beeinträchtigten oder durch Nationalstrassen, Eisenbahnlinien, verbauten Gewässern o.a. gänzlich unterbrochenen Korridoren bietet die Errichtung von wildtierspezifischen Bauwerken wie Wildtierüber- oder unterführungen eine Möglichkeit zur Wiederherstellung des Korridors. Damit die Funktionalität gewährleistet ist, müssen derartige Bauwerke über spezifische Dimensionen und eine der Umgebung angepasste Vegetation verfügen. Um den Nutzen der umgesetzten Massnahmen zu überprüfen, sind Erfolgskontrollen durchzuführen. Im Falle der Wildtierbrücke Halbmil bei Trimmis führt das AJF in Absprache mit dem ASTRA Erfolgskontrollen mit Hilfe von Fotofallen und Sandstreifen (zwecks Erfassung der Tierspuren) durch. Die Errichtung wildtierspezifischer Bauwerke wie z.b. der Wildtierbrücke Halbmil ist sehr aufwändig und kommt nur bei Neubauten und in wenigen Fällen bei bestehenden Infrastrukturanlagen in Frage. Aktuell stehen ähnliche Vorhaben in Schiers (Nationalstrasse A28) und San Vittore (Nationalstrasse A13) zur Debatte. Die Durchlässigkeit der Wildtierkorridore kann durch wildtierspezifische Gestaltung von bestehenden Flussdurchlässen, Autobahnviadukten oder ähnlichem wiederhergestellt oder verbessert werden. Zwangswechsel sollten nach Möglichkeit verbreitert, aufgewertet und mit passenden Leitstrukturen möglichst gut zugänglich gemacht werden. Die Funktionsfähigkeit der Korridore hängt nur in wenigen Fällen von einem wildtierspezifischen Bauwerk wie einer Wildtierüberführung ab. Revitalisierung von verbauten Gewässern (Reduktion Fliessgeschwindigkeit; Abflachung der Uferböschungen) im Bereich des Perimeters eines Wildtierkorridors bieten ebenfalls die Möglichkeit, die Funktionsfähigkeit des Korridors zu verbessern. Aus raumplanerischer Sicht ist es besonders wichtig, dass die Durchlässigkeit des Raumes im Perimeter der Wildtierkorridore nicht weiter eingeschränkt wird. Es stellt sich zudem die Frage, mit welchen Massnahmen die Funktionsfähigkeit der Korridore verbessert werden kann, z.b. durch Verbesserung bei den Leitstrukturen, Warteräumen und Trittsteinen. Um mit dem Mensch zu verringern insbesondere zur Reduktion von Wildunfällen - sind situationsbedingt flankierende Massnahmen zu treffen, beispielsweise die Installation von Wildwarnanlagen für Verkehrsteilnehmer im nahen Umfeld einer Wildtierbrücke. Leitsätze und Handlungsanweisungen des kantonalen Richtplans Die Festlegungen des kantonalen Richtplans zielen einerseits darauf, die Durchlässigkeit und Funktionalität der bestehenden und noch intakten Wildtierkorridore auch in Zukunft zu erhalten und wo möglich zu verbessern. Andererseits haben diese eine Wiederherstellung der beeinträchtigten und unterbrochenen Korridore zum Ziel. Bei intakten, funktionierenden Wildtierkorridoren besteht die Gefahr, dass diese durch die Ausweitung der Siedlungstätigkeiten, durch eine veränderte oder intensivierte Nutzung des betroffenen Raums oder andere Projekte im Bereich des Strassen- und Schienenbaus künftig beeinträchtigt werden. Die Festlegungen im Richtplan bezwecken, dass eine Entwicklung verhindert wird, welche die Funktionalität der Wildtierkorridore einschränkt. Die Gemeinden haben die im Richtplan bezeichneten Korridore im Rahmen der Nutzungsplanung so zu sichern, dass eine Durchlässigkeit auch künftig gewährleistet ist bzw. nicht weiter beeinträchtigt wird. Dies kann beispielsweise durch den Erlass einer zweckmässigen Zone (Landschaftsschutzzone; Freihaltezone) oder durch Festlegungen im Generellen Gestaltungsplan (Bezeichnung von Hecken und Feldgehölzen zwecks Verbesserung der Leitstrukturen) erfolgen. Die Objektblätter (siehe Anhang sowie die Grundlage von Signer und 9

Suter (2015) enthalten entsprechende Empfehlungen an die Gemeinden und Grundeigentümer. Für die Gemeinden sind die behördenverbindlichen Festlegungen in der Objektliste massgebend. Die Gemeinde kann dadurch beispielweise zur Ausscheidung einer zweckmässigen Zone aufgefordert werden. Die partielle oder vollständige Wiederherstellung von erheblich beeinträchtigten oder unterbrochenen Korridoren stellt eine grosse Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, Synergien mit grösseren Vorhaben im Bereich des Strassen- und Schienenbaus oder der Gewässerrevitalisierung zu nutzen. Grössere Vorhaben sind beispielsweise Neubauten von Strassenabschnitten, die Anpassung von Linienführungen oder die Erstellung neuer Kunstbauten. Normale Unterhaltsmassnahmen z.b. der Ersatz eines Belags fallen nicht darunter. Bei Planung, Erneuerung und Sanierung von Verkehrsinfrastrukturen besteht häufig die Gelegenheit, mit geringem Aufwand auch die Mobilitätsbedürfnisse der anderen einheimischen Arten nach Art. 18 Abs. 1 NHG zu berücksichtigen (Errichtung von Kleintierdurchlässen für Amphibien, Reptilien, Kleinsäuger u.a.). Dieser Aspekt wird in einer Handlungsanweisung ebenfalls thematisiert. Integration der Wildtierkorridore in die kantonalen Kartendienste Die Perimeter der Wildtierkorridore sowie die einzelnen Wildwechsel gemäss der Studie von Signer und Suter (2015) werden in die kantonalen Kartendienste integriert. Die Wildwechsel, die für das ganze Bündner Strassennetz kartiert worden sind, helfen mit, die Anliegen der Wildtiere bei Sanierung und Neubau von Anlagen frühzeitig zu berücksichtigen. 10

C KONFLIKTE IM PERIMETER DER WILDTIERKORRIDORE 1 Vorgehen zur Untersuchung und Beurteilung potenzieller Das Inventar der Wildtierkorridore (siehe Signer und Suter, 2015) enthält pro Korridor ein Objektblatt mit Beschreibung des heutigen Zustands und der wildtierspezifischen Probleme, welche die Passierbarkeit einschränken oder verunmöglichen (z.b. Wildzäune, Stützmauern, Gewässer u.a.). Es werden zudem Massnahmen beschrieben, welche zur Verbesserung des Zustands der Korridore beitragen könnten. In Ergänzung zu dem auf wildtierbiologischen Kriterien fussenden Inventar werden die Wildtierkorridore im Rahmen vorliegender Richtplananpassung zusätzlich nach raumplanerischen Gesichtspunkten hin untersucht. Es wird in einem ersten Schritt überprüft, ob raumplanerische Vorhaben (Richt- und Nutzungsplanungen; Sachplanungen Bund) oder weitere Projekte (Strassenbau; Revitalisierungsprojekte; Energieproduktion; touristische Projekte u.a.) im Perimeter eines Wildtierkorridors geplant oder künftig denkbar sind. In einem zweiten Schritt wird die Konfliktträchtigkeit mit diesen Vorhaben und Projekten mithilfe einer dreistufigen Skala beurteilt. In einem letzten Schritt wird die Situation für jeden Korridor zusammengefasst und es werden Empfehlungen abgegeben (siehe Objektblätter in Anhang. Die geplanten oder künftig denkbaren Vorhaben und Projekte in diesen Gebieten können sich positiv oder negativ auf den Zustand bzw. die Durchlässigkeit der Wildtierkorridore auswirken. Zu diesen gehören beispielsweise verschiedene Siedlungstätigkeiten (Erweiterung Wohn- und Arbeitsgebiete; Bau touristischer Einrichtungen u.a.), Aktivitäten der Landwirtschaft (Errichtung grosser Landwirtschaftsbetriebe), Vorhaben im Bereich Materialabbau und Deponien, Strassenbauvorhaben (neue Linienführung; umfassende Sanierung eines Strassenabschnittes) oder auch Vorhaben im Bereich von Natur- und Landschaft (Gewässerrevitalisierungen u.a.). Die Beurteilungsergebnisse und erforderlichen Koordinationsarbeiten werden in die Objektliste des Richtplankapitels 3.8.3 überführt. Dadurch werden sie behördenverbindlich. 2 Verwendete Grundlagen Die Beurteilung des Konfliktpotenzials mit raumplanerischen Vorhaben sowie weiteren Projekten stützt sich auf folgende Planungen und Grundlagen: - kantonaler Richtplan Graubünden / St. Gallen / Tessin (rechtskräftiger Stand) - regionale Richtplanungen (rechtskräftiger Stand) - kommunale Nutzungsplanungen (rechtskräftiger Stand) - Sachpläne Bund - Strassenbauprogramm Tiefbauamt (2017-2020) - strategische Gewässer-Revitalisierungsplanung Kanton Graubünden (Quelle: Webseite ANU) - Stellungnahmen BVFD zum Inventar 11

3 Ergebnisse der Untersuchung Die insgesamt 37 in der Studie von Signer und Suter (2015) beschriebenen Wildtierkorridore wurden hinsichtlich möglicher mit raumplanerischen Vorhaben und sowie anderen Projekten beurteilt (siehe C. Die Ergebnisse sind wie folgt: - Bei 13 Korridoren ergeben sich keine absehbaren bzw. ein Abstimmungsbedarf mit raumplanerischen Vorhaben oder Projekten. Bei diesen Projekten werden keine Massnahmen auf Stufe Nutzungsplanung erforderlich sein. Beim Objekt GR 01 ist eine Koordination mit dem Kanton St. Gallen erforderlich. Die Hinweise der Studie von Signer und Suter (2015) sind zu beachten. - Bei 20 Wildtierkorridoren wurden mögliche bzw. ein Abstimmungsbedarf mit raumplanerischen Vorhaben oder Projekten festgestellt. Mit Massnahmen auf Stufe Nutzungsplanung (Zonen, Freihaltebereiche, Siedlungsgrenzen u.a.) können diese teilweise behoben oder abgeschwächt werden. - Bei drei unterbrochenen Korridoren (GR 12, GR 13 sowie GR 35), bei welchen eine Wiederherstellung kaum möglich gewesen wäre, wird eine Verlagerung des Perimeters hin zu noch funktionierenden Wildwechsel vorgenommen. Die drei betroffenen Korridore befinden sich im Gebiet zwischen Fideris und Klosters. - Beim Korridor GR 20 sind zahlreiche mit bestehenden Nutzungen und raumplanerischen Vorhaben vorhanden. Diese sind kaum zu lösen, weder durch bauliche noch durch raumplanerische Massnahmen. Der Korridor GR 20 wird aus diesem Grund im Richtplan nicht weiterverfolgt. 12

D ANHANG 1 Objektblätter Wildtierkorridore Korridor GR 01 Bedeutung: überregional Gemeinden: Fläsch, Maienfeld, Bad Ragaz (Kanton SG) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Raumplanerische Vorhaben Objekt SG 26 im Richtplan St. Gallen (Zustand: unterbrochen). Nutzungsplanung Weitere Ausdehnung des Siedlungsgebiets in Richtung Süden ist aufgrund Angrenzung an rote Gefahrenzone unwahrscheinlich. Projekten Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - Handlungsbedarf hauptsächlich auf St. Galler Kantonsgebiet vorhanden (Verbesserung Leitstrukturen; Massnahmen beim Nadelöhr Hornibrücke). - Massnahmen mit Kanton SG koordinieren. 13

Korridor GR 02 Zustand: intakt (Sanierung mit Wildtierbrücke über A13 und Bahnlinien) Bedeutung: überregional Gemeinden: Haldenstein, Trimmis 3) 2) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Richtplan Windenergieanlagen sieht Vorranggebiet für Windenergie im Raum Oldis vor. Weitere Anlagen innerhalb oder im Nahbereich des Perimeters haben möglicherweise negative Auswirkungen auf die Nutzung der Wildtierbrücke durch die Zielarten. Nutzungsplanung 2) Siedlungsansatz vorhanden (Lagerzone, Wohnbauten ausserhalb der Bauzone, zwei Landwirtschaftsbetriebe). Weitere Ausdehnung in die Fläche wäre problematisch. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere 3) Kiesabbau Oldis wenig problematisch für die Durchlässigkeit des Wildtierkorridors. - Wildtierkorridor mit wildtierspezifischem Bauwerk saniert, Durchlässigkeit wiederhergestellt. Vorhaben, welche Durchlässigkeit mutmasslich gefährden könnten, sind abzulehnen. - Abklärungen zur möglichen Koexistenz von Windenergie und Wildtierkorridore treffen. - 2) Keine weitere Ausdehnung der Siedlungstätigkeiten in Halbmil zulassen. Langfristig Verlegung Lagerzone inkl. Rückbau und Renaturierung des Gebiets in Erwägung ziehen. 14

Korridor GR 03 Bedeutung: überregional Gemeinden: Bonaduz, Domat/Ems, Rhäzüns nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Rechtskräftige Freihaltezone zwischen Bonaduz und Rhäzüns sichert Passierbarkeit zwischen Bonaduz und Rhäzüns. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - Landschaftsschutz- und Freihaltezonen im Perimeter des Korridors vorhanden. Offenheit der Ebene raumplanerisch ist weitgehend gesichert. - Konsequente Einhaltung der Freihaltezone, keine weiteren Siedlungstätigkeiten zwischen Bonaduz und Rhäzüns zulassen. Bezeichnung von Hecken und Feldgehölzen im generellen Gestaltungsplan prüfen (Leitstrukturen und Trittsteine verbessern). 15

Korridor GR 04 Bedeutung: überregional Gemeinde: Mesocco nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - Aus raumplanerischer Sicht sind keine mit dem Wildtierkorridor festzustellen. - siehe Inventar. 16

Korridor GR 05 Bedeutung: überregional Gemeinde: Lostallo 2) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Reaktordeponie; keine Erweiterung geplant. Nutzungsplanung Aue von nationaler Bedeutung gemäss Bundesinventar. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - Aus raumplanerischer Sicht sind keine mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Revitalisierung Moesa sowie Endgestaltung Reaktordeponie Tec Bianch bieten Möglichkeit, die Durchlässigkeit des Raumes künftig zu verbessern. Insbesondere am orographisch rechten Moesa-Ufer besteht ein insgesamt grosses Aufwertungspotenzial für Natur und Umwelt. - 2) Ansiedlung von Landwirtschaftsbetrieben oder anderen Anlagen im Bereich der Ebene verhindern. Ausscheidung einer Zone mit Hochbauverbot, Landschaftsschutzzone o.a. prüfen. 17

Korridor GR 06 Bedeutung: überregional Gemeinden: Grüsch, Schiers 2) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Strasse / Bahn Einzäunung Nationalstrasse denkbar. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere 2) Projektstudie Wildtierbrücke liegt vor. - Aus raumplanerischer Sicht sind keine mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Neue Standorte für Landwirtschaftsbetriebe in der Talebene ausserhalb des Korridors vorsehen. Bezeichnung von Hecken und Feldgehölzen im generellen Gestaltungsplan prüfen (Leitstrukturen verbessern). 2) Künftige Funktionalität der projektierten Wildtierbrücke durch Bauten und Anlagen nicht gefährden. Künftige Bewegungsachse entsprechend der geplanten Wildtierbrücke von Bauten und Anlagen freihalten (evtl. durch Ausscheidung einer zweckmässigen Zone). 18

Korridor GR 07 Bedeutung: überregional Gemeinden: Andeer, Donat, Zillis-Reischen nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - Aus raumplanerischer Sicht sind keine mit dem Wildtierkorridor festzustellen. - siehe Inventar. 19

Korridor GR 08 Gemeinden: Cazis, Fürstenau, Scharans 2) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Allfällige Bauzonenerweiterung im Gebiet zwischen Cazis und Kliniken. Durchlässigkeit dieses Engpasses durch Siedlungstätigkeit, die RhB-Bahnlinie sowie durch allfällige Neuansiedlungen von Landwirtschaftsbetrieben gefährdet. Strasse / Bahn Ausbau Domleschgerstrasse auf dem Abschnitt Fürstenau - Pratval. Gewässerrevitalisierung 2) Revitalisierung Realta Kanal. Positive Auswirkungen auf Wildlebensraum im Perimeter des Korridors zu erwarten. Weitere - Durchlässigkeit des Raumes auf Heinzenberger Talseite durch Siedlungstätigkeiten (Entwicklung kantonale Einrichtungen; Entwicklung Siedlung Cazis) gefährdet. Freihaltezone, langfristige Siedlungsgrenze o.a. festlegen, um die Passierbarkeit langfristig zu sichern. Neue Standorte für Landwirtschaftsbetriebe in der Talebene ausserhalb des Korridors vorsehen. 2) Projekt Gewässerrevitalisierung dazu nutzen, Leitstrukturen sowie weitere Elemente (Warteräume, Trittsteine) zu verbessern (Synergien). 20

Korridor GR 09 Gemeinden: Rheinwald, Sufers nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Deponie schränkt Wechsel heute ein. Nach Deponieabschluss wird die Anlage begrünt und weitgehend aufgeforstet sein. Dies wird sich positiv auf die Durchlässigkeit des Raumes auswirken. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - Aus raumplanerischer Sicht sind keine mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Erweiterung Deponie verhindern. Bei Endgestaltung Deponie auf Bedürfnisse der Wildtiere Rücksicht nehmen. 21

Korridor GR 10 Gemeinde: Rheinwald nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Revitalisierung Hinterrhein (2032). Positive Auswirkungen auf Funktionsfähigkeit zu erwarten. Weitere - Aus raumplanerischer Sicht sind keine mit dem Wildtierkorridor festzustellen. - siehe Inventar. 22

Korridor GR 11 Bedeutung: überregional Gemeinde: San Vittore 2) 5) 3) 4) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Allfällige Wiederaufnahme PSSV; Erweiterung Industriezone 2) Allfällige Bauzonenerweiterung Richtung Osten. Nutzungsplanung 3) Betrieb Heliport Strasse / Bahn - Bauwerke im Zusammenhang mit Umfahrung Roveredo (Halbanschluss; Ausbau Abschnitt Castione San Vittore; Umfahrungsstrasse) sowie Rückbau des bisherigen Autobahnabschnitts vollendet. - Gemäss Sachplan Velo ist Radweg entlang des stillgelegten Bahntrassees vorgesehen. Mutmasslich geringe Wirkung auf Durchlässigkeit des Raumes. Gewässerrevitalisierung 4) Revitalisierung Moesa (Bauarbeiten im Gebiet Pascol Grand zwischen Autobahn und Moesa derzeit im Gang) Weitere 5) Projektstudie Wildtierbrücke liegt vor. - Verlauf unmittelbar an der Kantonsgrenze. Zusammenarbeit mit Kanton TI vorsehen. Erweiterung Industriezone nach Westen verhindern. Freihaltebereich o.a. vorsehen. 2) Erweiterung Siedlungsgebiet nach Osten verhindern, Freihaltebereich o.a. vorsehen. 5) Künftige Funktionalität der projektierten Wildtierbrücke durch Bauten und Anlagen nicht gefährden. Künftige Bewegungsachse von Bauten und Anlagen freihalten 23

Korridor GR 12 Bedeutung: überregional Gemeinden: Conters, Klosters-Serneus nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Mögliche Fortführung der Siedlungstätigkeit der Gemeinde Küblis in Richtung Osten (Zone für künftige bauliche Nutzungen) gefährden den einzigen, noch bedingt funktionierenden Wildwechsel zwischen Küblis und Saas. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Umfahrungsprojekt abgeschlossen. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - Bei Einfahrt Küblis-Saas besteht die einzige Möglichkeit für einen Wechsel über die Kantonsstrasse. Durch Ausscheidung einer Bauzone in diesem Bereich würde das Wechseln weiter eingeschränkt. Aufgrund der peripheren Lage dieser ZkbN (Dorfrand; schlechte ÖV- Erschliessung) auf eine Bauzonenerweiterung verzichten. Festlegung von langfristiger Siedlungsgrenze. Zuweisung der ZkbN zu einer Nichtbauzone. 24

Korridor GR 13 Gemeinde: Klosters-Serneus nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Umfahrungsprojekt abgeschlossen. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - Aus raumplanerischer Sicht sind keine mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Wildtiere haben beim Kreisel Pagrüeg bedingt die Möglichkeit, Bahnlinie und Strasse zu überqueren. Es besteht ein geringes Potenzial für eine Verbesserung der Durchlässigkeit in diesem Gebiet. Geeignete Leitstrukturen schaffen und erhalten. 25

Korridor GR 20 Zustand: unterbrochen Gemeinden: Cazis, Rothenbrunnen, Domleschg 2) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Erweiterung kantonales Arbeitsgebiet langfristig wahrscheinlich. Siehe Nutzungsplanung Siehe Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere 2) Weiterentwicklung Schlackendeponie unwahrscheinlich. Beton- und Kieswerk Unterrealta bleibt weiterhin in Betrieb. - Hohe Dichte an Bauten und Anlagen auf der Heinzenberger Talseite (RhB-Bahnlinie, Kantonsstrasse, Gewerbezone Unterrealta, Driving Center, Kieswerk mit Deponie, Umladestation Bahn; Elektrizitätswerk). Hoher Druck auf die bestehenden Freiflächen südlich der rechtskräftigen Gewerbezone (Erweiterung Arbeitsgebiet von kantonaler Bedeutung). - Verzicht auf Festlegung des Wildtierkorridors im Richtplan, da Durchlässigkeit für das Grosswild nicht mehr gegeben ist. Hinweis: Für kleine Wildtiere wie Fischotter und Füchse ist Durchlässigkeit gegeben. 26

Korridor GR 21 Gemeinde: Sufers nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - Aus raumplanerischer Sicht sind keine mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Die A13 stellt in diesem Fall das wesentliche Hindernis dar, welche die Durchlässigkeit des Raumes einschränkt. - siehe Inventar. 27

Korridor GR 22 Gemeinde: Rheinwald nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - - Aus raumplanerischer Sicht sind keine mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Die A13 stellt in diesem Fall das wesentliche Hindernis dar, welche die Durchlässigkeit des Raumes einschränkt. - siehe Inventar. 28

Korridor GR 23 Gemeinde: Soazza nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - Aus raumplanerischer Sicht sind keine mit dem Wildtierkorridor festzustellen. - siehe Inventar. 29

Korridor GR 24 Gemeinde: Grono 2) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Erweiterung Siedlungstätigkeiten nach Norden (heute teilweise üg und isolierte Wohnzone) denkbar. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung 2) Verschiedene kleinere Revitalisierungsvorhaben im Bereich der Moesa bereits umgesetzt. Weitere - Tendenz einer weiteren flächenmässigen Ausdehnung der Besiedlung auf der orographisch rechten Talseite. Erweiterung Siedlungstätigkeiten in den Perimeter des Wildtierkorridors verhindern. Freihaltebereich o.a. vorsehen. Weitere Revitalisierungen der Moesa in Kombination mit Vernetzungsmassnahmen möglich. 30

Korridor GR 25 Gemeinde: Grono 2) 3) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Anhaltende Siedlungstätigkeit in bestehenden Wohn- und Arbeitszonen; Erweiterung Siedlungsgebiet möglich (Zone für künftige bauliche Nutzung). Durchlässigkeit wird verschlechtert. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. 2) Radwegverbindung auf dem Trassee der BM-Bahn gemäss Sachplan Velo vorgesehen. Geringe Auswirkungen auf Durchlässigkeit zu erwarten. Weitere - Hohe Nutzungsdichte durch Siedlungs- und Verkehrsanlagen auf orographisch rechter Talseite. Kanalisiertes Gewässer erschwert Durchlass zusätzlich. Funktionsfähigkeit des Wildtierkorridors dadurch in Frage gestellt. Weitere Ausdehnung der Siedlungstätigkeiten vermeiden, Bauzonenerweiterung verhindern. Ausscheidung Landschaftsschutz- oder Freihaltebereich prüfen. 3) Aufweitung der heute kanalisierten Calancasca prüfen. 31

Korridor GR 26 Zustand: intakt Gemeinde: Davos nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Vorhaben Erweiterung Einrichtungen AO Forschungsinstitut (Erweiterung Arbeitszone nach Süden) hat mutmasslich negative Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Wildtierkorridors. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - - Die Fortsetzung der Siedlungstätigkeiten (insbesondere ausserhalb der Bauzone: Friedhofgärtnerei, Stallungen AO, Deponien) zusammen mit den bestehenden Hindernissen (RhB- Trasse; Landwasser) könnten die Durchlässigkeit des Korridors in Zukunft gefährden. Ausscheidung Landschaftsschutz- oder Freihaltezone prüfen, weitere Siedlungstätigkeiten im Bereich der Talebene verhindern. Leitstrukturen verbessern. 32

Korridor GR 27 Zustand: intakt Gemeinde: Churwalden, Vaz/Obervaz nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Touristisch intensiv genutzter Raum, stetige Weiterentwicklung der touristischen Infrastrukturen. Hohe Nutzungsintensität, insbesondere im Winter. Weitere Ausdehnung der Siedlungsgebiete aufgrund Grenze zu Wintersportzonen, Wald sowie aufgrund von Topographie unwahrscheinlich. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - - Die Lage zwischen Parpan und Valbella bringt es mit sich, dass dieser Raum durch Freizeit und Verkehr stark genutzt wird. Unmittelbare Vorhaben, welche die Durchlässigkeit weitere gefährden könnten, sind nicht bekannt. Siehe Inventar. Verbesserung der Leitstrukturen prüfen (entsprechende Einträge im Gestaltungsplan prüfen). 33

Korridor GR 28 Gemeinde: Celerina, Pontresina nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Langfristige Siedlungsgrenzen im Regionalen Richtplan festgelegt. Offenhaltung des Raumes planerisch gesichert. Nutzungsplanung Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - - Aus raumplanerischer Sicht sind keine mit dem Wildtierkorridor festzustellen. - Siehe Inventar. 34

Korridor GR 29 Zustand: intakt Gemeinde: Celerina 3) 2) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Waldgebiet mit intensiver Erholungsnutzung. Nutzungsplanung 2) Bestehende Golfanlage, Nutzung für Wohnen o.a. ausgeschlossen. Auftrag Rückzonung durch Kantonalen Richtplan erteilt. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung 3) Revitalisierung Inn geplant (2022). Weitere - - Trotz intensiver Nutzung durch Freizeit ist Durchlässigkeit aufgrund des bestehenden Waldes, Bobruns und der Golfanlage auch künftig kaum gefährdet. - 3) Synergien im Zusammenhang mit dem Inn-Revitalisierungsprojekt nutzen. 35

Korridor GR 30 Zustand: Bedeutung: Gemeinde: intakt regional St. Moritz, Silvaplana 2) 3) 4) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Umfahrung St. Moritz (KS Zwischenergebnis); Realisierung Umfahrung sowie Linienführung ungewiss; Auswirkungen auf Korridor ungewiss. siehe Nutzungsplanung 2) Fortschreitende Siedlungstätigkeit am Suvrettahang; Durchlässigkeit wird verschlechtert. 3) Allfällige Bauzonenerweiterung im Gebiet zwischen Champfer und Chasellas (Pros da Gods). 4) Bestehender Winterheliport am Rande des Korridors. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - - Verschiedene aufgrund Nähe zu Siedlungs-, Verkehrs- und Freizeitanlagen. - Bei Projektierung Umfahrungsstrasse wildtierspezifische Bauwerke prüfen. - 3) Weitere Ausdehnung der Siedlungstätigkeiten vermeiden. Ausscheidung Landschaftsschutzzone prüfen. 36

Korridor GR 31 Zustand: intakt Gemeinde: Sils i.e. 3) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Arbeitsstandort, Weiterentwicklung nach Osten bei Bedarf wahrscheinlich. Nutzungsplanung 2) Hotelprojekt im Bereich der Hotelzone Furtschellas. Keine signifikanten Auswirkungen auf Funktionalität Wildtierkorridor zu erwarten. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - 3) Freihaltung der Ebene durch verschiedene planerische Massnahmen gesichert. - Aus raumplanerischer Sicht ist nur punktuell mit n zu rechnen. Funktionalität des Wildtierkorridors ist durch offene (und streng geschützte) Landschaft langfristig nicht gefährdet. Interessenabwägung mit Arbeitsstandort von kantonaler Bedeutung vornehmen. 3) Anordnung/Verbesserung Leitstrukturen in der Silser Ebene prüfen. 37

Korridor GR 32 Gemeinde: Bregaglia 4) 3) 2) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Bestehende, noch unüberbaute Gewerbezone. Nutzung hätte negative Folgen für Durchlässigkeit. 2) Umzonung in Landwirtschaftszone vorgesehen, mit positiven Auswirkungen für den Wildtierkorridor. 3) Geplante Driving Range. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung 4) Revitalisierung Gewässer geplant (2018). In diesem Zusammenhang Verbesserung der Leitstrukturen prüfen. Weitere Golfanlage geplant (Driving Range) - Verschiedene Vorhaben im Bereich des Perimeters mit mutmasslich negativen oder positiven Auswirkungen auf die Funktionalität des Wildtierkorridors. Weiterentwicklung des «Maloja Palace» und dazugehöriger Anlagen von Bedeutung, ebenso Zukunft der unüberbauten Gewerbezone. - Auszonung der unüberbauten Gewerbezone prüfen; 2) Ausscheidung Freihaltebereiche im Generellen Gestaltungsplan prüfen; 3) Verschiebung oder Verzicht auf Driving Range prüfen. 38

Korridor GR 33 Gemeinde: Val Müstair 2) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Neubau Umfahrung Sta. Maria (Zwischenergebnis) 10.TS.01. Keine Kunstbauten vorgesehen, Umfahrung verläuft oberirdisch. Durchlässigkeit für Wildtiere weiterhin gewährleistet. Nutzungsplanung Strasse / Bahn Neubau Umfahrung Sta. Maria. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - - Aus raumplanerischer Sicht sind keine mit dem Wildtierkorridor festzustellen. - siehe Inventar. 39

Korridor GR 34 Gemeinde: Klosters-Serneus nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - - Aus raumplanerischer Sicht sind keine mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Ein Hindernis stellen insbesondere die RhB-Bahnlinie sowie die Entwässerungskanäle unterhalb der Bahnlinien dar. - siehe Inventar. 40

Korridor GR 35 Gemeinden: Fideris, Luzein 2) 3) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Strassenbau Abschnitt Fideris Station Küblis (07.TS.02) 2) RhB Streckenbegradigung bzw. Neutrassierung (07.TB.02) Nutzungsplanung 3) Bestehende Industriezone. Standort belastet (Ablagerungsstandort Rindendeponie Aeuli). Aufgrund Sanierungsbedarfs und grosser Industriezonenreserve ist bauliche Nutzung unwahrscheinlich. Siehe Strasse / Bahn Neutrassierung RhB mit Tunnel im Raum Fideris im Rahmen des Ausbauschritts 2030. Realisierung hätte positive Folgen für Durchlässigkeit. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt Weitere - Neue Linienführung Nationalstrasse (Anpassung Kurvenradien). Neue Lokalstrasse mit parallel geführter Linienführung. Realisierung ohne bauliche Massnahmen für die Wildtiere wäre problematisch. - Strassenbauprojekt gefährdet die Durchlässigkeit des Korridors. Massnahmen erforderlich. Anliegen Wildtiere in Projektierungsphase einbringen; frühzeitige Abstimmung mit Strassenbauvorhaben 07.TS.02 vornehmen. 3) Aus- bzw. Umzonung der Industriezone prüfen. 41

Korridor GR 36 Gemeinden: Jenaz, Luzein 2) 3) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Weitere Ausdehnung der Arbeitszone in Richtung Süden ist aufgrund Fruchtfolgefläche eher nicht wahrscheinlich. 2) Passierbarkeit aufgrund bestehender Bauzone eingeschränkt, kann durch künftige Siedlungstätigkeiten weiter verschlechtert werden. 3) Erweiterung Wohnzone nach Süden denkbar. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - - Funktionalität des Wildtierkorridors durch mögliche Siedlungstätigkeiten (Erweiterung Arbeitszonen bzw. Wohngebiete) sowie aufgrund potenzieller neuer Standorte für landwirtschaftliche Bauten tendenziell bedroht. und 3) Weitere Ausdehnung der Siedlungstätigkeiten vermeiden. Ausscheidung Landschaftsschutz- oder Freihaltezone sowie Anordnung/Verbesserung Leitstrukturen prüfen. 42

Korridor GR 37 Gemeinden: Grüsch, Landquart, Malans, Seewis 2) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Fortführungen der Siedlungstätigkeiten eingangs Prättigau (inkl. Zone für künftige bauliche Nutzungen) haben weitere Beeinträchtigung der Durchlässigkeit zur Folge. 2) Weitere Ausdehnung der Gewerbezone nach Osten unwahrscheinlich. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung 3) Revitalisierung Igiser Mülbach geplant (2020). Weitere - - Auf Ost und Westseite des Chlus-Tunnels stark beeinträchtigte Wildwechsel. Verkehrs- und Siedlungsinfrastrukturen stellen grosse Hindernisse für die Wildtiere dar. Die langfristige Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieses Wildtierkorridors ist in Frage zu stellen. - Siehe Hinweise Inventar. 43

Korridor GR 38 Gemeinden: Landquart, Malans 2) 3) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Doppelspurabschnitt im Raum Chlus. Nutzungsplanung 2) ZöBA Sportanlagen, Bauzonenreserve vorhanden. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung 3) Revitalisierung Igiser Mülbach (2020). Weitere - - Verkehrsanlagen (RhB, Nationalstrasse) stellen in diesem Fall das wesentliche Hindernis dar, welche die Durchlässigkeit des Raumes einschränken. Weiterentwicklung ZöBA hat vermutlich geringen Einfluss auf die Durchlässigkeit. - 2) Keine weitere Erweiterung der ZöBA, keine Einzäunung dieser Fläche. Bezeichnung von Hecken und Feldgehölzen im generellen Gestaltungsplan prüfen, auch im Zusammenhang mit 3). 44

Korridor GR 39 Zustand: intakt Gemeinde: Jenins nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Vorhaben Lehmabbau 01.VB.13 (Koordinationsstand Vororientierung); siehe Regionaler Richtplan. Vorhaben Lehmabbau (Koordinationsstand Vororientierung). Problematisch für Lebensraumqualität in den Siachastuda und für die Vernetzungsfunktion. Nutzungsplanung Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - - Vorhaben Lehmabbau könnte sich negativ auf die Qualität des Wildlebensraums auswirken. Ansonsten aus heutiger Sicht keine mit dem Wildtierkorridor festzustellen. - siehe Inventar. 45

Korridor GR 40 Gemeinden: Chur, Felsberg 2) 2) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Inertstoffdeponie Geissweid. Erweiterungsetappe nach Westen vorgesehen, geringer Einfluss auf Funktionsfähigkeit des Korridors. Nutzungsplanung 2) Mögliche Siedlungstätigkeiten im Raum zwischen Chur und Bahnhof Felsberg (inkl. durch landwirtschaftliche Bauten und Anlagen oder Militär). Strasse / Bahn Sanierung Italienische Strasse (im Bau). Keine Wildschutzzäune vorgesehen. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - - Tendenz weiterer Besiedlung des betroffenen Perimeters aufgrund Lage am Stadtrand. aufgrund Nähe zu Verkehrsanlagen. Freihaltezone erlassen oder langfristig stabile Siedlungsgrenze festlegen. Bezeichnung von Hecken und Feldgehölzen im generellen Gestaltungsplan prüfen zwecks Sicherung und Verbesserung der Leitstrukturen. 46

Korridor GR 41 Gemeinde: Flims 2) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Deponie und Materialablagerung Vallorca (Umfahrung Flims). Keine Ausweitung Deponieperimeter vorgesehen. Nutzungsplanung 2) Nutzung der offenen Flächen durch die Landwirtschaft; Weiterentwicklung des Gewerbestandorts. Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - - Bereich unterhalb der Kantonsstrasse könnte in Zukunft durch weitere Siedlungstätigkeiten weiter belegt werden, was mit negativen Auswirkungen auf die Durchlässigkeit des Wildtierkorridors verbunden wäre - 2) Ausscheidung Landschaftsschutz- oder Freihaltezone prüfen. Keine Erweiterung der Gewerbezone zulassen. 47

Korridor GR 42 Zustand: intakt Gemeinde: Flims 2) nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Sportanlage Flims (Projekt für Umbau Prau la Selva). Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - - Die Lage zwischen Flims und Laax mit Campingplatz, Sportzentrum in der Nähe bringt es mit sich, dass dieser Raum durch Freizeit und Verkehr stark genutzt wird. Unmittelbare Vorhaben, welche die Durchlässigkeit weitere gefährden könnten, sind nicht bekannt. - siehe Inventar. 2) Durchlässigkeit dieser Flächen auf Höhe der Kantonsstrasse bewahren. 48

Korridor GR 43 Gemeinde: Disentis/Mustér nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Nutzungsplanung Naturschutzgebiet (Aue A-32 Disla Pardomat) Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - - Korridor befindet sich vollumfänglich in einem Landschaftsschutzgebiet. Aus raumplanerischer Sicht sind keine mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Die Oberalpstrasse (H 19) zusammen mit der Bahnlinie der RhB stellen in diesem Fall die wesentlichen Hindernisse dar, welche die Durchlässigkeit des Raumes einschränken. - siehe Inventar. 49

2 Legende Objektblätter 50

51

3 Überblick Schutzgebiete Wildtiere und Wildtierkorridore 52