Neubau Ausbau Bundesautobahn Bundesstraße Unterlage 14.1 Von Bau-km 0+074,981 bis Bau-km 1+277,812 (Strecke 1) Von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+124,149 (Strecke 2) Nächster Ort: Verden Baulänge: 1326,980 m Länge der Anschlüsse: entfällt Stadt Verden Feststellungsentwurf für den Neubau eines Rad-/ Gehweges zwischen Wahnebergen und der Stadt Verden (Aller) Ermittlung der Bauklasse aufgestellt: Stadt Verden, den 24.05.2017 N:\Projekte\P26\2682007\4\2017-05-23 Technische Berechnungen.docx
Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ermittlung des frostsicheren Oberbaus... 2 1.1 Festlegung der Bauklassen gemäß RStO 12... 2 1.2 Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus gemäß RStO12... 2 1.2.1 Frosteinwirkungszone... 3 1.2.2 Mehr- oder Minderdicken infolge örtlicher Verhältnisse... 4 1.3 Bestimmung Mindestdicke... 4 2 Festlegung der Bauweisen gemäß RStO 12... 5 2.1 Rad-/ Gehweg... 5 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Auszug aus RStO12: Tafel 6... 2 Tabelle 2: Auszug aus RStO12: Frosteinwirkungszone... 3 Tabelle 3: Auszug aus RStO 12: Mehr- oder Minderdicken infolge örtlicher Verhältnisse... 4 Anhang Anhang 1: Auszug Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12) 24.05.2017 N:\Projekte\P26\2682007\4\2017-05-23 Technische Berechnungen.docx Seite I
2 Ermittlung des frostsicheren Oberbaus 2.1 Festlegung der Bauklassen gemäß RStO 12 Die Verkehrsflächen werden anhand ihrer Art in verschiedenen Bauklassen eingeordnet. Diese Einteilung wird anhand der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12, Ausgabe 2012) vorgenommen. Da es sich bei der vorliegenden Verkehrsfläche um einen kombinierten Rad-/Gehweg handelt, wird auf die standardisierte Bauweise gemäß Kapitel 5 Neubau und Erneuerung von sonstigen Nebenflächen, Punkt 5.2 Rad- und Gehwege verwiesen Der Rad-/ Gehweg wird in Anlehnung an die Tafel 6, Zeile 2der RStO 12 in Asphaltbauweise ausgeführt. Tabelle 1: Auszug aus RStO12: Tafel 6 2.2 Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus gemäß RStO12 Die Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaues soll neben der Lastverteilung sicherstellen, dass während der Frost- und Auftauperioden keine schädlichen Verformungen entstehen. Die vorliegende Baugrunduntersuchung beschreibt detailliert die Verwendung des anstehenden Gleisschotters unter Beimischung von Füllmaterialien. Nach dem Rückbau der Schwellen und 24.05.2017 N:\Projekte\P26\2682007\4\2017-05-23 Technische Berechnungen.docx Seite II
dem Planschieben des Schotters ist von einer verbleibenden Schotterstärke von mindestens 0,25 m bis 0,30 m auszugehen. Da der Schotter nicht die für eine Tragschicht erforderliche Körnung aufweist, muss Material der Fehlkörnung eingeschlämmt werden. Im Zuge einer geotechnischen Untersuchung (siehe hierzu die Baugrunduntersuchung) wurden entsprechende Versuche durchgeführt. Im Ergebnis ist bei Verwendung eines Füllmaterials aus kiesigem Sand der Körnung 0/32 mit einer Ungleichförmigkeitszahl U 6 ein Verformungsmodul E v2 zwischen 120 MN/ m² und 160 MN/ m² zu erreichen. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus ergibt sich aus dem Ausgangwert für die Bestimmung der Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus (RStO12, Tabelle 6) Mehr- oder Minderdicken infolge örtlicher Verhältnisse (RStO, Tabelle 7) 2.2.1 Frosteinwirkungszone Die geplante Maßnahme liegt gemäß nachfolgendem Bild 6 der RStO 12 in der Frosteinwirkungszone II. Tabelle 2: Auszug aus RStO12: Frosteinwirkungszone 24.05.2017 N:\Projekte\P26\2682007\4\2017-05-23 Technische Berechnungen.docx Seite III
2.2.2 Mehr- oder Minderdicken infolge örtlicher Verhältnisse Örtliche Verhältnisse A B C D E Frosteinwirkung kleinräumige Klimaunterschiede Zone I Zone II Zone II ungünstige Klimaeinflüsse z.b. durch Nordhang oder in Kammlage von Gebirgen keine besonderen Klimaeinflüsse günstige Klimaeinflüsse bei geschlossener seitlicher Bebauung entlang der Straße ± 0 cm ± 5 cm ± 15 cm + 5 cm ± 0 cm -5 cm Wasserverhältnisse im Untergrund kein Grund- und Schichtenwasser bis eine Tiefe von 1,5 m unter Planum Grund- oder Schichtenwasser dauernd oder zeitweise höher als 1,5 m unter Planum ± 0 cm + 5 cm Lage der Gradiente Entwässerung der Fahrbahn / Ausführung der Randbereiche Einschnitt, Anschnitt Geländehöhe bis Damm 2,0 m Damm > 2,0 m Entwässerung der Fahrbahn über Mulden, Gräben bzw. Böschungen Entwässerung der Fahrbahn und Randbereiche über Rinnen bzw. Abläufe und Rohrleitungen + 5 cm ± 0 cm -5 cm ± 0 cm -5 cm Tabelle 3: Auszug aus RStO 12: Mehr- oder Minderdicken infolge örtlicher Verhältnisse Frosteinwirkung, Zone II Kleinräumige Klimaunterschiede: keine besonderen Klimaeinflüsse Wasserverhältnisse im Untergrund: kein Grundwasser Die Lage der Gradiente in Dammlage > 2,00 m Entwässerung des Radweges über Mulden bzw. Böschungen 2.3 Bestimmung Mindestdicke Die im Planungsbereich anstehenden Böden (vgl. Baugrundgutachten) sind in die Frostempfindlichkeitsklasse F2 einzustufen. Ł Ausgangswert: 30 cm (vgl. Punkt 5.2) 24.05.2017 N:\Projekte\P26\2682007\4\2017-05-23 Technische Berechnungen.docx Seite IV
Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus ergibt sich demnach wie folgt: Ausgangswert: 30 cm Mehr-/Minderdicken: + 5 cm Frosteinwirkung 0 cm Kleinräumige Klimaunterschiede 0 cm Wasserverhältnisse 0 cm Lage der Gradiente (Dammlage) - 5 cm Ausführung der Randbereiche 0 cm Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus 30 cm 3 Festlegung der Bauweisen gemäß RStO 12 Die erforderliche Dicke des Oberbaus der Verkehrsfläche beträgt für den Rad-/Gehweg: 30 cm. Die Ausführungen aus der Baugrunduntersuchung sind zu beachten. Die Mindestdicke des frostsicheren Aufbaus ergibt sich zu 30 cm. Da auf dem Planum jedoch ein Verformungsmodul E v2 45 MN/ m² nicht erreicht werden kann, muss gemäß der geotechnischen Untersuchung die Tragschicht in den Anschlussbereichen auf eine Dicke von 40 cm verstärkt werden. In den Bereichen der Dammlage ist die Mindestdicke von 30 cm ausrechend. 3.1 Rad-/ Gehweg (RStO 12, Tafel 6, Zeile 1, Asphalt) Asphalt Schottertragschicht Auffüllung (bei Bedarf) Gesamt 10 cm 30 cm 40 cm Die Anforderung der RStO 12 ein Verformungsmodul von 100 mit Hinweis auf Fahrzeuge für die Unterhaltung (siehe hierzu Fußnote 20 der Tafel 6) wird somit unter Berücksichtigung der Erläuterungen unter Punkt 1.2 erreicht. 24.05.2017 N:\Projekte\P26\2682007\4\2017-05-23 Technische Berechnungen.docx Seite V
A N H A N G 1 Auszug aus Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO12) 24.05.2017 N:\Projekte\P26\2682007\4\2017-05-23 Technische Berechnungen.docx Seite VI