Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung. des Straßenbaues der Gemeinde Rabenau im Ortsteil Kesselbach
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- Anton Bach
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1 Unterlage 1 Blatt 1 Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung des Straßenbaues der Gemeinde Rabenau im Ortsteil Kesselbach Ausbau und Neugestaltung der OD L 3146 (Alsfelder Straße) 2018 Ingenieurbüro Müller GmbH & Co. KG
2 Inhaltsverzeichnis 1. Planerische Darstellung der Baumaßnahme 3 2. Technische Gestaltung der Baumaßnahme 7 3. Baukosten Verfahren Baudurchführung 12 P:\Rabenau\ P2017\PLANUNG\Entwurfsplanung\Erläuterung\U01_B1_Erläuterungsbericht.docx 2
3 1. Planerische Darstellung der Baumaßnahme Das Land Hessen (Hessen Mobil) mit dem Fahrbahnausbau und die Gemeinde Rabenau mit dem Gehwegausbau beabsichtigen als Gemeinschaftsmaßnahme den Ausbau und die Neugestaltung der OD Rabenau / Kesselbach L 3146 (Alsfelder Straße) durchzuführen. Der Ausbau der OD L 3146 ist wegen des allgemeinen sehr schlechten baulichen Zustandes der Straße und der Nebenanlagen, zwingend erforderlich. Die Maßnahme stellt eine dringend notwendige Verbesserung der Verkehrssituation im Ortsbereich Kesselbach dar und dient der infrastrukturellen Verbesserung. Ziel der Planung ist der bedarfs- und verkehrsgerechte Ausbau der Fahrbahn und Gehwege. Insbesondere sollen die Nutzungsansprüche der Fußgänger berücksichtigt werden. Die Maßnahme dient auch der Schulwegsicherung. Flankierend zum Straßen- und Gehwegausbau in der OD L 3146 ist die Inlinersanierung der bestehenden Mischwasserkanalisation und die punktuelle Erneuerung der vorhandenen Wasserleitung (Schieberkreuze, Hausanschlüsse) durch die Gemeinde Rabenau vorgesehen. Auf der L 3146 verkehren Busse der Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbh (VGO): Linie 371 Gießen à Lollar à Staufenberg à Rabenau à Grünberg (Erletz) Linie GI-55 Rabenau à Allendorf (Erletz) Im Zuge der Maßnahme werden die bestehenden Haltepunkte in der Alsfelder Straße bei Bau-km und neu hergestellt. Die Einrichtung von Haltebuchten ist hierbei platzbedingt nicht möglich. Die Busse halten wie bisher auf der Fahrbahn. Die barrierefreie Ausbildung der Haltestellen ist gemäß der Richtzeichnung "Bushaltestelle, Halt am Fahrbahnrand" des Leitfadens "Unbehinderte Mobilität" (Heft 55, 5/2010, Seite 76) vorgesehen. Die barrierefreie Ausbildung der Querungsstellen im Bereich von Einmündungen sind gemäß der Richtzeichnung "Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe" des Leitfadens "Unbehinderte Mobilität" (Heft 55, 5/2010, Seite 74) vorgesehen. P:\Rabenau\ P2017\PLANUNG\Entwurfsplanung\Erläuterung\U01_B1_Erläuterungsbericht.docx 3
4 Die Privatgrundstücke haben in der Regel Einfriedungen und liegen mit ihren Zufahrten auf Niveau der Straße. Die Entwurfsplanung beinhaltet den Ausbau und die Neugestaltung der OD L 3146 Rabenau/Kesselbach zwischen NK Str.-km 0,004 (Bau-km 0+004) und NK Str.-km 0,488 (Bau-km 0+488). Das Baufeld liegt innerhalb der OD-Grenzen. Es beginnt an der Einmündung zur L 3127 (Londorfer Straße) und endet an der östlichen OD-Grenze (OD-Tafel). Das Baufeld erstreckt sich auf einer Länge von 484 m. Im Bestand stellt sich der Straßenquerschnitt der L 3146 wie folgt dar: - Asphaltierte Fahrbahn mit Breiten von 5,75 m bis 7,50 m. beidseitig begleitende asphaltierte Gehwege, Breiten von 1,00 m bis 2,00 m Fahrbahn mit Dachprofil, Gehwege mit Bordsteinanlage (Hoch-/Rundbord) und zur Wasserführung eine 30 cm breite Rinne mit Beton-Rinnenplatten bzw. Basalt-Würfelsteinen. Für den Ausbau der L 3146 ist der Straßenquerschnitt wie folgt vorgesehen: - Asphaltierte Fahrbahn mit einer Regelbreite von 6,50 m - beidseitige gepflasterte Gehwege mit einer mittleren Breite von 2,00 m Gehwege mit Bordsteinanlage (Rundbord R 15/25) und zur Wasserführung Anordnung einer 30 cm breiten Rinne mit Formsteinen Im Baufeld von Bau-km bis Bau-km sind linksseitig straßenbegleitende Parkstände (Längsaufstellung) vorgesehen. Im Planbereich von Bau-km bis Bau-km ist Aufgrund der vorhandenen Linienführung und der bestehenden, teilweise direkt angrenzenden Bebauung, der obengenannte regelkonforme Straßenquerschnitt nicht umsetzbar. In diesem Bereich ist nur eine einseitige, linksseitig geführte Gehweganlage mit einer Regelbreite von 1,55 m (Mindestbreite für Förderfähigkeit) und punktuelle Fahrbahneinengungen von bis auf 4,75 m vorgesehen. Rechtsseitig wird eine durchlaufende Schrammbordanlage mit einer mittleren Breite von 0,75 m ausgebildet. Im Planbereich von Bau-km bis Bau-km ist für die Maßnahme (Ausbau der Gehwege) Grunderwerb aus Privateigentum erforderlich. Die benötigten Grundstücksflächen sind dem Grunderwerbsplan (Unterlage 10.1, Blatt 1) zu entnehmen. P:\Rabenau\ P2017\PLANUNG\Entwurfsplanung\Erläuterung\U01_B1_Erläuterungsbericht.docx 4
5 Die eigentumsrechtlichen Regelungen an Grund und Boden, die sich aus der Straßenschlussvermessung ergeben, sollen im Rahmen einer Grenzregelung nach BauGB erfolgen. Die Gemeinde Rabenau führt alle Aufgaben, die im Zusammenhang der vereinfachten Umlegung stehen, durch. Gemäß Hessischer Trink- und Heilquellenschutzkarte, herausgegeben vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, liegt die OD Kesselbach im Trinkwasserschutzgebiet WSG-ID , erweiterte Zone IIIB, WSG Brunnen 1 und 2 Mainzlar (StAnz. 22/91S.1380), und tangiert das Trinkwasserschutzgebiet WSG-ID , erweiterte Zone III und IIIA, WSG Quelle 1 und 2 Kesselbach (StAnz. 13/93S.0819). Gesonderte RiStWag-Maßnahmen (Ausgabe 2016) sind nicht erforderlich. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwasser aus den befestigten Flächen wird in die beidseitig der Fahrbahn angeordneten Entwässerungsrinnen (Bordrinnen) abgeleitet und über neue Straßenabläufe der vorhandenen Mischwasserkanalisation zugeführt. Die entsprechenden Leitungstrassierungen sind dem Lageplan-Entwässerung (Unterlage 8, Blatt 2 bis 4) zu entnehmen. Durch die Maßnahme findet keine Mehrversiegelung statt. Auf die Erstellung eines gesonderten landschaftspflegerischen Begleitplanes wurde daher zunächst verzichtet. Das vorhandene Grün (Bäume, Hecken, Sträucher) ist im wesentlich größeren Umfang nur auf Privatflächen vorhanden. Alles in allem ist mit dem vorhandenen Grün die OD gut durchgrünt und markante Punkte betont. Historische Bauwerke werden durch die Maßnahme nicht verdeckt oder beeinträchtigt. Im Baufeld befinden sich von Bau-km bis zur Sicherung des Straßenkörpers folgende Stützwände: Stützwand, ASB-Nr (Gießen 5503) Bau-km bis (Natursteinmauerwerk, Basaltblöcke vermörtelt) Stützwand, ASB-Nr (Gießen 5504) Bau-km bis (Natursteinmauerwerk, Systemstein vermörtelt) Bauliche Eingriffe an Grundstücksmauern bzw. -einfriedungen finden durch die Maßnahme ebenfalls statt. Die statische Funktionalität der betroffenen Bauwerke wird im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens untersucht. P:\Rabenau\ P2017\PLANUNG\Entwurfsplanung\Erläuterung\U01_B1_Erläuterungsbericht.docx 5
6 Die Lärmvorsorge ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) geregelt. Bei der Maßnahme handelt es sich nicht um einen Neubau im Sinne des 41 BImSchG. Ebenso liegen die Voraussetzungen einer wesentlichen Änderung nach 1 Abs. (2) 2, der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) nicht vor. Eine Änderung ist wesentlich, wenn durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von den zu ändernden Verkehrswegen ausgehenden Verkehrslärmes - um mindestens 3 db(a) erhöht wird - auf mindestens 70 db(a) tags oder mindestens 60 db(a) nachts erhöht wird - von mindestens 70 db(a) tags oder mindestens 60 db(a) nachts weiter erhöht wird dies gilt nicht für Gewerbegebiete. Kennzeichnend für einen erheblichen baulichen Eingriff sind solche Maßnahmen, die in die Funktion der Straße als Verkehrsweg eingreifen. Der Eingriff muss auf eine Steigerung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit der Straße abzielen. Eine Einbeziehung von Maßnahmen, die nicht rein baulicher Art sind, die Substanz der Straße als solche und die vorhandene Verkehrsfunktion unberührt lassen oder der Erhaltung (Unterhaltung, Instandsetzung, Erneuerung) dienen, ist durch 41 BImSchG nicht gedeckt. Die geplanten Achsverschiebungen liegen in einem sehr geringen Bereich von 20 cm bis 50 cm. Aus den vorgenannten Gründen ist die Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung nach RE entbehrlich. Weitere Details sind den Planunterlagen zu entnehmen. P:\Rabenau\ P2017\PLANUNG\Entwurfsplanung\Erläuterung\U01_B1_Erläuterungsbericht.docx 6
7 2. Technische Gestaltung der Baumaßnahme Bei der Landesstraße L 3146 (Alsfelder Straße) handelt es sich um eine klassifizierte Straße, mit entsprechendem Verkehrsaufkommen. Im Jahr 2015 wurde eine Verkehrszählung auf der L 3146 durchgeführt. Die Auswertung ergab eine Verkehrsbelastung von DTV = 900 Fz/24h mit einem Schwerlastverkehrsanteil von DTV (SV) = 53 Fz/24h. Da die L 3146 im Jahr 2015 als Umleitungsstrecke diente, wurde die Verkehrszählung aus dem Jahr 2010 vergleichsweise herangezogen. Die Auswertung aus dem Jahr 2010 weist eine Verkehrsbelastung von DTV = 444 Fz/24h mit einem Schwerlastverkehrsanteil von DTV (SV) = 18 Fz/24h aus (ca. 50 % der Verkehrsbelastung aus 2015). Die Bemessung des Oberbaus der L 3146 ergibt sich nach der RStO 12 wie folgt: P:\Rabenau\ P2017\PLANUNG\Entwurfsplanung\Erläuterung\U01_B1_Erläuterungsbericht.docx 7
8 Für die Entwurfsplanung ist die Straße der Belastungsklasse 1,0 zugeordnet, gemäß Tabelle 2 RStO 12 (Dörfliche Hauptstraße). Über den anstehenden Boden liegen keine belastbaren Untersuchungsergebnisse vor. Daher wird zunächst von günstigen Wasserverhältnissen und frostempfindlichem Boden (Frostempfindlichkeitsklasse F3) ausgegangen. Aus dieser Zuordnung und der gewählten Bauweise ergibt sich eine Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues von 60 cm. Die Baustrecke liegt in der Frosteinwirkzone 2. Gemäß Tabelle 7 RStO 12 ergeben sich folgende Mehr- und Minderdicken: Frosteinwirkung Zone II + 5 cm Kleinräumige Klimaunterschiede Keine besonderen Klimaeinflüsse Wasserverhältnisse kein Grund- und Schichtenwasser bis in eine Tiefe von 1,5 m unter Planum Lage der Gradiente Geländehöhe bis Damm < 2,0 m Entwässerung der Fahrbahn/Ausführung der Randbereiche Entwässerung der Fahrbahn und Randbereiche über Rinnen bzw. Abläufe und Rohrleitungen ± 0 cm ± 0 cm ± 0 cm - 5 cm Insgesamt ergibt sich somit eine Dicke des frostsicheren Oberbaues von 60 cm. Für die Gehwege ist eine Dicke des frostsicheren Oberbaues von 40 cm gewählt. P:\Rabenau\ P2017\PLANUNG\Entwurfsplanung\Erläuterung\U01_B1_Erläuterungsbericht.docx 8
9 Der Oberbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise ist entsprechend Tafel 1, Zeile 1, RStO 12, wie folgt vorgesehen: Asphaltdeckschicht Asphalttragschicht Frostschutzschicht Gesamtstärke 4 cm 14 cm 42 cm 60 cm Die endgültigen Festlegungen für den Fahrbahnausbau erfolgen durch Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Marburg. Die Gehwege in Pflasterbauweise werden mit einer Rundbordanlage ausgeführt. Der Oberbau ist entsprechend der Tafel 6, Zeile 1, RStO 12, wie folgt vorgesehen: Betonpflaster Sandbettung Frostschutzschicht Gesamtstärke 8 cm 4 cm 28 cm 40 cm Weitere Details sind den Planunterlagen zu entnehmen. P:\Rabenau\ P2017\PLANUNG\Entwurfsplanung\Erläuterung\U01_B1_Erläuterungsbericht.docx 9
10 3. Baukosten Kostenträger ist das Land Hessen und die Gemeinde Rabenau, die das Projekt als Gemeinschaftsmaßnahme durchführen. Die reinen Baukosten für den Ausbau und Neugestaltung der OD Rabenau / Kesselbach L 3146 (Alsfelder Straße) können gemäß der beiliegenden AKS-Kostenberechnung (Unterlage 13, Blatt 1) mit rd ,- (brutto) veranschlagt werden. Das Land Hessen trägt (brutto) und die Gemeinde Rabenau trägt (brutto). Grundsätzlich trägt jeder Baulastträger (Land Hessen/Fahrbahn und Gemeinde Rabenau/Gehwege) die Kosten für seine Anlagen. Für die Maßnahme ist eine Baudurchführungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Gemeinde Rabenau zu schließen. Entsprechend der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Rabenau werden die Kosten für den Ausbau der Gehwege auf die Anlieger umgelegt. P:\Rabenau\ P2017\PLANUNG\Entwurfsplanung\Erläuterung\U01_B1_Erläuterungsbericht.docx 10
11 4. Verfahren Das Bauvorhaben greift in bestehende Rechtsverhältnisse ein. Zur umfassenden Problembewältigung muss Baurecht geschaffen werden, was durch Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung gem. 33, Abs. 1 Hessisches Straßengesetz (HStrG) erfolgen soll. Daher werden zeitgleich im Rahmen der Benehmensherstellung (TöB-Beteiligung) alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und anderen Behörden sowie Betroffenen geregelt. Zur Absicherung der Beeinflussung Rechte Dritter werden mit den betroffenen Anliegern Vereinbarungen über den Ankauf der Flächen geschlossen. Die Maßnahme (Ausbau der Gehwege) ist Seitens der Gemeinde Rabenau zur Verkehrsinfrastrukturförderung ab "2019" des Landes Hessen (Projekt ID: FFM 01014) gemeldet. Der prüffähige Förderantrag wird auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung aufgestellt und Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Darmstadt (KC VIF), Dienstort Darmstadt bis zum vorgelegt. P:\Rabenau\ P2017\PLANUNG\Entwurfsplanung\Erläuterung\U01_B1_Erläuterungsbericht.docx 11
12 5. Baudurchführung Das Land Hessen und die Gemeinde Rabenau beabsichtigten als Gemeinschaftsmaßnahme die Durchführung der Maßnahme für das Jahr Im Rahmen der baulichen Umsetzung ist die vorgreifliche Mitverlegung von Leerrohren für eine spätere Breitbandverkabelung vorgesehen. Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Kesselbach ist aufgrund der Örtlichkeit sowie bautechnischen Gegebenheiten nur unter Vollsperrung möglich. Der überörtliche Verkehr wird großräumig umgeleitet. Für den Anlieger- und Linienverkehr sind innerörtliche Umleitungen einzurichten. Die sich anbietenden Umleitungsstrecken unterliegen allerdings Beschränkungen hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit, insbesondere für Normalbusse. Der Ausbau der Ortsdurchfahrt soll in 2 Bauabschnitten erfolgen: Bautakt I (2019) Vollsperrung der L 3146 zw. Ortseingang aus Richtung Odenhausen bis zur Einmündung Steinstraße Bautakt II (Folgejahr nach Bautakt I) Vollsperrung der L 3146 zw. der Einmündung Steinstraße und der Einmündung L 3127 (Londorfer Straße) Eine genaue Abschnittsbildung unter Einbeziehung der Gewerke Kanal, Wasserleitung erfolgt noch. Grünberg, im Mai 2018 Ingenieurbüro Müller GmbH & Co. KG Marc Müller i. A. Joachim Schneider Rabenau, den Gemeindevorstand der Gemeinde Rabenau.. P:\Rabenau\ P2017\PLANUNG\Entwurfsplanung\Erläuterung\U01_B1_Erläuterungsbericht.docx 12
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