Beschlussvorlage

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1 Beschlussvorlage öffentliche Sitzung Amt für Tiefbau und Grünflächen 66/ /1000 Le/Sa Beratungsweg: 1. Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaftsförderung Verkehrs- und Bauausschuss Haupt- und Personalausschuss 4. Rat der Stadt Düren gez. Zündorf / gez. i.v. T. Hissel / Dezernent / Datum Bürgermeister / Datum Amtsleiter: Verfasser der Vorlage: gez. Wingels gez. Lennartz Mitzeichnung Amt für Finanzen: gez. Vanselow Mitzeichnung Stadtkämmerer: gez. T. Hissel Beteiligter Bereich: Amt 61; stellv. Amtsleiter: gez. M. Steffens, Betreff: Straßenerneuerung Schützenstraße; hier: Ausführungsbeschluss Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, die Schützenstraße zwischen Bismarckstraße und Kölnstraße im Zuge der Umsetzung des Masterplanes Innenstadt gemäß den in der Sitzung vorgestellten Ausbauplänen grundhaft zu erneuern. Kurzdarstellung der Sach- und Rechtslage: Der Masterplan Innenstadt sieht die Umgestaltung der Schützenstraße vor als eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse, der Aufenthaltsqualität und der Attraktivierung von Stadträumen. In der Schützenstraße sind die denkmalgerechte Freistellung der Reste der mittelalterlichen Stadtmauer und die Gestaltung der Umgebung des denkmalgeschützten Pavillons und des Eingangsbereiches der dortigen Passage zur Wirtelstraße vorgesehen. Als vorbereitende Maßnahme ist dabei die Umgestaltung der Schützenstraße zu sehen. Als Kernelemente sind hier die Verbesserung der Überquerbarkeit der Straße und der Linksabbiegemöglichkeit im Hinblick auf die zukünftige Bebauung der Richtung Zentrum gelegenen Flächen sowie die Bepflanzung der Straße im Zuge der Vervollständigung der Bepflanzung des Wallgrabens zu nennen. Die grundhafte Erneuerung der Schützenstraße ist erforderlich, da die Fahrbahn und Gehwege altersbedingt verschlissen sind und eine grundhafte Erneuerung der Verkehrsflächen erforderlich ist. Neben den Verkehrsflächen ist auch eine Erneuerung der Kanäle geboten. Die aus dem Jahre 1948 stammenden Schmutz- und Regenwasserkanäle sind hydraulisch überlastet und befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand. Sie sind deshalb in offener Bauweise zu erneuern. Seite 1 von 3

2 Darüber hinaus wird derzeit der bauliche Zustand der privaten Grundstücksanschlussleitungen vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze untersucht; sofern notwendig, werden die Grundstücksanschlussleitungen im Zuge der Maßnahme erneuert. Die Kosten für die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen sind von den Eigentümern zu tragen. Die Stadtentwässerung Düren wird diese nach Auswertung der Untersuchung in einem separaten Schreiben über den Zustand ihrer Leitungen und die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen informieren. Wie die Schützenstraße nach der geplanten Erneuerung aussehen wird, ist in den anliegenden Plänen dargestellt. Die Schützenstraße wird im Trennprinzip ausgebaut: Für den Fahrverkehr wird eine durch Borde abgetrennte Fahrbahn geschaffen. Diese ist 9,25 m breit. Bestandteil der Fahrbahn ist dabei beidseitig ein 1,50 m breiter Schutzstreifen für Fahrradfahrer sowie ein 0,50 m breiter Sicherheitstrennstreifen zum angrenzenden Längsparkstreifen. Die Breite des zwischen den Schutzstreifen verbleibenden Teils der Fahrbahn beträgt 5,75 m. Diese Breite ermöglicht die Begegnung zwischen Lkw und Pkw ohne Befahrung der Schutzstreifen. Unter Mitnutzung der Schutzstreifen ist darüber hinaus ein Linksabbiegen ohne Störung des Geradeausverkehrs möglich. Die östlichen Nebenanlagen beinhalten abschnittsweise einen 2,00 m breiten Streifen für Parkstände in Längsaufstellung. Der Längsparkstreifen wird durch Baumscheiben in einer Größe von 2,00 m x 3,00 m aufgelockert beziehungsweise abgegrenzt und mit standortgerechten tiefwurzelnden Bäumen bepflanzt. Die beidseitig der Fahrbahn befindlichen Gehwege haben eine Mindestbreite von 2,50 m und werden mit der Dürener Platte im Diagonalverband befestigt. Die Längsparkstände werden mit einem anthrazitfarbenden Betonsteinpflaster 10 x 20 cm befestigt. Im Bereich der Querungsfläche vor dem Parkhaus wird die reguläre Oberfläche der Fahrbahn und des Gehwegs durch einen halbstarren Belag ersetzt, so wie er im Bereich der Fahrbahn Am Pletzerturm/ Kölnstraße zu sehen ist. Die geänderte Textur und Farbgebung der Oberfläche soll die Aufmerksamkeit der Kraftfahrzeugführer erhöhen und auf den erhöhten Querungsbedarf der Fußgänger in diesem Bereich hinweisen. Der Schutzstreifen für Fahrradfahrer wird hier ebenfalls unterbrochen, um auf die besondere Bedeutung dieser Fläche hinzuweisen. Parallel hierzu wird der querende Fußgänger in der Fahrbahnmitte durch zwei Baumscheiben geschützt. Die Fußgängerüberwege an der Bismarck-, Marien- und Kölnstraße werden gemäß Regelplan der Stadt Düren barrierefrei als getrennte Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe und den entsprechenden taktilen Elementen ausgebaut. Die Bauzeit für die geplanten Baumaßnahmen beträgt ungefähr neun Monate. Die ermittelten Bruttoinvestitionskosten betragen circa ,00 EUR für den Straßenbau und circa ,00 EUR für den Bau des Schmutz- und Regenwasserkanals. Für die nochmalige Herstellung der Schützenstraße sind Beiträge nach 8 KAG NRW (Straßenbaubeiträge) von den anliegenden Grundstückseigentümern zu erheben. Hierüber werden alle Hauseigentümer in einem gesonderten Schreiben des Bauverwaltungsamtes informiert. Für den städtischen Investitionsanteil liegt der Förderbescheid vor. Finanzielle Auswirkungen: JA Seite 2 von 3

3 Investive Maßnahme: Produktsachkonto A661S00004 Bezeichnung: Schützenstraße Aufwand für Abgang von Anlagevermögen: ,00 Ausgaben Grunderwerb: 0,00 Herstellungskosten: ,00 Fremdingenieurleistungen: ,00 Eigeningenieurleistungen: ,00 insgesamt ,00 Einnahmen Zuwendungen Dritter: Förderung Masterplan ,00 Straßenbaubeiträge: ,00 insgesamt ,00 Aufwand für Folgejahre Personal- und Sachaufwand: 0,00 Abschreibungsaufwand: ,33 /a insgesamt ,33 /a Erträge für Folgejahre Erträge aus der Auflösung von Sonderposten: insgesamt ,53 /a ,53 /a Seite 3 von 3

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Beschlussvorlage

Beschlussvorlage Beschlussvorlage 2016-0374 öffentliche Sitzung Amt für Tiefbau und Grünflächen 66/66-11-11/0668 Gie/Sa 24.10.2016 Beratungsweg: 1. Verkehrs- und Bauausschuss 09.11.2016 2. Haupt- und Personalausschuss

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