Bewerbungs- und Vertragsbedingungen. Öffentliche Ausschreibung. des Technologie- und Förderzentrum Schulgasse 18, Straubing

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Transkript:

Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe Bewerbungs- und Vertragsbedingungen Öffentliche Ausschreibung des Technologie- und Förderzentrum Schulgasse 18, 94315 Straubing über Begutachtung von Anträgen auf die Förderung eines Biomasseheizwerks TFZ Z 0272.5-2 F034-18 Bewerbungs- und Vertragsbedingungen Seite 1 von 7

1. Grundsätzliche Bestimmungen Die vergebende Stelle verfährt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Unterschwellenvergabeordnung UVgO), ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteile werden, daneben gelten die nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausdrücklich ausgeschlossen. Es finden die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Anwendung. Im Auftragsfall werden die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen sowie die Leistungsbeschreibung Bestandteil des Vertrags. 2. Angebot und Angebotsfrist Für das Angebot ist das von der vergebenden Stelle zur Verfügung gestellte Angebotsblatt (wenn beigefügt) zu verwenden. Sollte kein Angebotsblatt beigefügt sein, ist ein eigenes Angebot zu erstellen. Das Angebot ist zu unterschreiben. Alle Eintragungen im Angebot müssen in deutscher Sprache und dokumentenecht sein. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die gesondert verlangten Unterlagen nicht zu dem von der ausschreibenden Stelle bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Sofern weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, kann der Bieter sie auf Beiblättern machen. Sie dürfen jedoch nur kommentierenden, nicht aber fordernden Charakter haben. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise sind mit Umsatzsteuer anzugeben, soweit nicht anders verlangt. Der geltende Steuersatz ist im Angebot oder im Angebotsblatt anzugeben. Im Angebot ist darauf hinzuweisen, falls für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen, oder vom Bieter oder anderen beantragt sind. Die Bieter erkennen mit Abgabe eines Angebots auch die Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 46 UVgO an. Bewerbungs- und Vertragsbedingungen Seite 2 von 7

Das Angebot ist schriftlich abzugeben, in einfacher Ausfertigung in einen Briefumschlag zu stecken und zu verschließen. Der verschlossene Briefumschlag mit dem Angebot ist bis spätestens zum 26. November 2018, 14:00 Uhr abzugeben oder an folgende Adresse zu schicken: Markus Aichinger Technologie- und Förderzentrum Angebotsunterlagen Gutachten Förderung Schulgasse 18 94315 Straubing Angebote, die nach dem Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die elektronische Abgabe von Angeboten ist nicht möglich. 3. Fragen zur Auftragsvergabe Sollten Fragen bestehen, stehen Ihnen Herr Roland Dindaß und Herr Markus Aichinger natürlich gerne unter Tel.: 09421 / 300-218 oder 09421 / 300-240 E-Mail: roland.dindass@tfz.bayern.de oder markus.aichinger@tfz.bayern.de zur Verfügung. Fragen sind in der Zeit von 05.11.2018 21.11.2018 zu stellen. Die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben werden allen übrigen Bietern ebenfalls schriftlich mitgeteilt. 4. Art der Vergabe Das Technologie- und Förderzentrum beabsichtigt im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung ( 8 Abs. 1 UVgO) einen Bieter mit der Begutachtung zu den in den Vertragsunterlagen genannten Konditionen zu beauftragen. 5. Ort und Konditionen der Lieferung/Ausführung Die Ausführung erfolgt an das Technologie- und Förderzentrum, Schulgasse 18, 94315 Straubing. Die Zustellung der Stellungnahmen erfolgt per Post oder durch persönliche Übergabe. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer. 6. Zeitpunkt der Lieferung/Ausführung Der Vertrag für die Begutachtung beginnt am 01.01.2019. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.03.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bewerbungs- und Vertragsbedingungen Seite 3 von 7

7. Zahlungsbedingungen Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich für die erbrachte Leistung. Ein vom Bieter eingeräumtes Skonto erstreckt sich auf alle Zahlungen, außer der Bieter erklärt ausdrücklich Ausnahmen hiervon. Die geforderten Zahlungsfristen für das Skonto müssen eine angemessene Zeit (min. 14 Tage nach Rechnungseingang) für die Bearbeitung bieten. Ansonsten, Zahlung 30 Tage, nach Eingang einer prüfbaren Rechnung und Erfüllung der Leistung laut 17 VOL/B. 8. Aufteilung in Lose Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen. 9. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. Außer es ist etwas anderes vorgegeben. 10. Angebotsöffnung Nicht öffentlich gemäß 40 UVgO. 11. Zuschlagserteilung Die Entscheidung über den Zuschlag wird bis 11.12.2018 erfolgen. Die Gültigkeit des Angebots (Bindefrist) hat sich deshalb mindestens bis zu diesem Zeitpunkt zu erstrecken. 12. Liste der geforderten Erklärungen/Nachweise Mit dem Angebot unterschreiben Sie: beigefügte Bewerbererklärung Erklärung Bietergemeinschaft (falls vorhanden) Zusätzlich sind folgende Unterlagen mit abzugeben: Referenzliste für Gutachtertätigkeiten und Planungsleistungen mit Auftragswerten und Ansprechpartnern Unternehmensbeschreibung (Rechtsform, Jahr der Unternehmensgründung, Profil, Umsätze der letzten 3 Jahre, Mitarbeiterzahlen, Qualifikation der an der Erstellung der Stellungnahmen beteiligten Mitarbeiter, Kenntnisse in Planung, Bau oder Betrieb von Biomasseheizwerken, Erfahrung in der ausgeschriebenen Leistung) aktueller Handelsregisterauszug Die Nachweise müssen aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. 13. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB sind nicht zulässig. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes hat der Bieter auf Verlangen Auskunft darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Bewerbungs- und Vertragsbedingungen Seite 4 von 7

14. Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme von Angeboten Nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind als solche zu kennzeichnen und müssen schriftlich in einem verschlossenen Umschlag (wie das Angebot selbst) abgegeben oder zugesandt werden. Änderungen oder Berichtigungen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. 15. Vergütung/Kostenerstattung für die Bearbeitung des Angebots Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der beschaffenden Stelle über. 16. Kriterien Nachfolgend eine Auflistung der Eignungskriterien nach 33 UVgO: Kriterien Nachfolgend eine Auflistung der Zuschlagskriterien nach 43 UVgO: Kriterien Gewichtung in % Preis 60 Qualität 40 - Qualifikation der an der Erstellung der Stellungnahmen beteiligten Mitarbeiter, - Erfahrungen in der ausgeschriebenen Leistung oder vertiefte Kenntnisse in Planung, Bau oder Betrieb von Biomasseheizwerken 17. Bewertung der Angebote Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgender Methode: - Punkteverteilung beim Kriterium Preis Der Preis wird ermittelt aus der Summe aller preisrelevanten Positionen des Angebotes unter Berücksichtigung von wertbaren Nachlässen. Skonto ist nicht einzubeziehen. Für die Angebotsbewertung wird der Preis in eine Punkteskala von 0 10 Punkten normiert. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Bewerbungs- und Vertragsbedingungen Seite 5 von 7

- Punkteverteilung bei allen weiteren Kriterien Zur Punkteverteilung ist folgende Legende anzuwenden: Punkte Zielerfüllungsgrad 10 Sehr gut + erfüllt + 9 Sehr gut - erfüllt - 8 Gut + erfüllt mit Einschränkungen + 7 Gut - erfüllt mit Einschränkungen - 6 Befriedigend + teilweise erfüllt + 5 Befriedigend teilweise erfüllt - 4 Befriedigend - gering erfüllt + 3 Ausreichend + gering erfüllt - 2 Ausreichend - fast nicht erfüllt + 1 Mangelhaft + fast nicht erfüllt - 0 Mangelhaft - nicht erfüllt Für jedes Angebot (1, 2, 3, ) werden die Punkte für Preis und alle weiteren Kriterien in einer Tabelle dargestellt: Beispiel Beurteilungskriterium Angebot 1 (Name der Firma) Gewicht Punkte Leistung 1. Beurteilungskriterium z.b. Preis, Qualität usw. 2. Beurteilungskriterium 3. Beurteilungskriterium 4. Beurteilungskriterium 5. Beurteilungskriterium Gesamt 100 % (= Gewicht x Punkte) Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Beurteilungskriterien und deren Gewichtung, die höchste Punktzahl bei der Leistung erreicht. Bei gleicher Punktzahl, erhält das preisgünstigste Angebot den Zuschlag. 18. Arbeitsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben an der vorgesehenen Stelle des Formblattes Erklärung Bietergemeinschaft jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen, der die Mitglieder gegenüber der beschaffenden Stelle rechtsverbindlich vertritt. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Alle Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft müssen die Bewerbererklärung unterzeichnen (Vorlage darf kopiert werden). Bewerbungs- und Vertragsbedingungen Seite 6 von 7

19. Arbeitsschutz Die angebotene Leistung muss den geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. 20. Verhandlung Das Technologie- und Förderzentrum behält sich das Recht nach 12 Abs. 4 UVgO vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlung der Angebote zu erteilen. 21. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Straubing. Bewerbungs- und Vertragsbedingungen Seite 7 von 7