Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung zur Bekämpfung von saugenden und beißenden Insekten an Getreide, Raps und Kartoffeln



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Transkript:

1 05.11.14 Gebrauchsanleitung Zul.-Nr.: 024068-00 SUMICIDIN 2 ALPHA EC Insektizid Wirkstoff: 50g/l Esfenvalerat (Gew.-%: 5,5) Formulierung: Emulsionskonzentrat (EC) Verpackungsgröße: 5 l Kanister Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung zur Bekämpfung von saugenden und beißenden Insekten an Getreide, Raps und Kartoffeln ANWENDUNG Wirkungsweise Sumicidin Alpha EC ist ein Pyrethroid mit sicherer Kontakt- und Fraßwirkung. Weitgehend witterungsunabhängig besitzt Sumicidin Alpha EC eine Sofortwirkung (Knock-down-Effekt) und eine anhaltende Dauerwirkung gegen Schadinsekten. Der einmal angetrocknete Spritzbelag zeichnet sich durch eine sehr gute Regenbeständigkeit aus. Der geringe Dampfdruck bietet Schutz vor Verdampfen bei Hitze. Volle Wirksamkeit besteht auch bei niedrigen Temperaturen. Wichtiger Hinweis Bei der Anwendung von Wirkstoffen aus der chemischen Klasse der Pyrethroide, zu denen auch Esfenvalerat gehört, ist das Auftreten resistenter Schädlinge nicht auszuschließen. Regional ist es in einigen Bundesländern zu einem Auftreten resistenter Schädlinge gekommen. Für aktuelle Informationen zur örtlichen Situation wird empfohlen, sich an die zuständige Stelle für die Pflanzenschutzberatung zu wenden. Sollte trotz empfehlungsgerechter Anwendung von Esfenvalerat ein Wirkungsabfall festgestellt werden, ist sofort mit entsprechenden Insektiziden einer anderen Wirkstoffgruppe weiterzubehandeln. Im Fall eines Wirkungsrückganges kann keine Haftung übernommen werden.

2 05.11.14 Anwendungsgebiete und Empfehlungen I. Getreide Blattläuse 250 ml/ha in 200-400 l Wasser/ha Anwendung nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung: 1 - in der Kultur bzw. je Jahr: 3 Blattläuse als Virusvektoren 200 ml/ha in 200-400 l Wasser/ha Anwendung nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendungen: 2 - in der Kultur bzw. je Jahr: 3 Getreidehähnchen (Lema sp.) 200 ml/ha in 200-400 l Wasser/ha Anwendung nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung: 1 - in der Kultur bzw. je Jahr: 3 II. Raps (u.a. Rapsglanzkäfer, Rapsstängelrüssler, Kohlschotenrüssler) Beißende Insekten 250 ml/ha in 200-400 l Wasser/ha Anwendung nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr Kennzeichnungsauflage zur Anwendung gegen Rapsglanzkäfer: (WW765) Regional sind an verschiedenen Stellen in Deutschland beim Rapsglanzkäfer Resistenzen gegen Pyrethroide aufgetreten. Das Mittel daher nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz anwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

3 05.11.14 III. Kartoffel Blattläuse 300 ml/ha in 300 500 l Wasser/ha Anwendung nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. 1 Anwendung in der Indikation, max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr. IV. Kartoffel (in Beständen zur Pflanzguterzeugung) Blattläuse als Virusvektoren 300 ml/ha in 200 500 l Wasser/ha Anwendung nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf nach dem Auflaufen bis 14 Tage vor der Ernte. Der Mittelaufwand kann gesplittet werden: - bei 0,1 l/ha Aufwandmenge mind. 3 4 Tage Abstand - bei 0,2 l/ha Aufwandmenge mindestens 7 Tage Abstand - maximaler Mittelaufwand 0,6 l/ha Max. 2 Anwendungen in der Indikation, max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Kennzeichnungsauflage für die Indikation Blattläuse als Virusvektoren in Kartoffelbeständen zur Pflanzguterzeugung: (WW720) Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert (WW750) Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Kennzeichnungsauflage für die Anwendungen in Kartoffeln 024068-00/01-001 und 024068-00/01-002: (WW7091) Bei wiederholter Anwendung des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

4 05.11.14 Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Anwendungsnummer Schadorganismus / Zweckbestimmung Pflanzen / -erzeugnisse / Objekte 024068-00/00-001 Blattläuse Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen 024068-00/00-002 Blattläuse als Virusvektoren Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen 024068-00/00-003 Getreidehähnchen (Lema sp.) Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen 024068-00/00-005 Beißende Insekten Raps 024068-00/01-001 Blattläuse Kartoffel 024068-00/01-002 Blattläuse als Virusvektoren Kartoffel in Beständen zur Pflanzguterzeugung Wartezeit Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): Raps: Kartoffel 35 Tage 56 Tage 14 Tage Anwendungstechnik Spritzgerät regelmäßig auf Prüfstand testen. Vor Einsatz Gerät und Düsenausstoß überprüfen. Nur soviel Spritzbrühe ansetzen, wie erforderlich. I. Herstellung und Ausbringung der Spritzbrühe Spritztank mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen. Produkt bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben und restliche Wassermenge auffüllen. Entleerte Produktbehälter gründlich (3-fach) mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben, Behälter ca. 10 sec. austropfen lassen. Spritzbrühe umgehend ausbringen, Überdosierung und Abtrift vermeiden. Spritzbrühereste im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausspritzen. Sumicidin Alpha EC wird in 200 400 l/ha Wasser ausgebracht. Die Spritztechnik ist so zu wählen, dass die Schädlinge direkt oder indirekt mit der Spritzbrühe oder dem Spritzbelag in Berührung kommen. Auf eine gleichmäßige und sorgfältige Benetzung der Pflanze ist zu achten.

5 05.11.14 II. Gerätereinigung Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser spülen. Anfallendes Spülwasser auf vorher behandelten Flächen ausspritzen. Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht in Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Mischbarkeit Sumicidin Alpha EC ist mischbar mit Basagran DP, Biathlon 4D, Duanti, Malibu, Stomp Aqua, Butisan Gold, Butisan Top, Capalo, Corbel, Adexar, Adexar &Diamant -Pack, Champion & Diamant -Pack, Juwel Top, Osiris, Carax, Caramba, Acrobat Plus WG, Signum, Polyram WG, Rovral WG, Medax Top, Cycocel 720 und Perfekthion. Sumicidin Alpha EC ist ebenfalls mischbar mit AHL (max. 100 l/ha) sowie mit Bittersalz (Magnesiumsulfat bis 5 kg/ha) und Blattdüngern (Markenqualität). In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Piktogramm: Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

6 05.11.14 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H335 kann die Atemwege reizen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen, P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte elektrische Anlagen/Lüftungsanlagen/Beleuchtungsanlagen verwenden. P260 Staub/Gas/Nebel/Dampf nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P270 Bei Verwendung dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272 Kontaminierte Arbeitsbekleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P303 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich

7 05.11.14 Wasser und Seife waschen. P301 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P370 + P378 Bei Brand: Wassersprühstrahl, Löschpulver, Schaum oder Kohlendioxid zum Löschen verwenden. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P403 + P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P405 Unter Verschluss lagern. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Hinweise zum Schutz des Anwenders (SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SB193) Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. Schutzhandschuhe vor dem Ausziehen abwaschen. (SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen.

8 05.11.14 (SS610) Gummischürze tragen. Bei Ausbringen/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. (SS220) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen I. Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebietsauflage: Keine. II. Sonstige Auflagen zum Wasserschutz: (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für Anwendungen mit 200 ml/ha oder 250 ml/ha sowie in der Kartoffel (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Für Anwendungen mit 200 ml/ha: 50 % 15m, 75 % 10m, 90 % 5m Für Anwendungen mit 250 ml/ha und in Kartoffeln: 50 % 20m, 75 % 10m, 90 % 5m

9 05.11.14 (NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Hinweise zum Schutz der Umwelt Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: I. Schutz der terrestrischen Nachbarflächen: (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. II. Wasserorganismen: (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

10 05.11.14 III. Bienen: (NB6621) Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. IV. Nutzorganismen: (NN400) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA 1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA 1 mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE / HAFTUNG Die Angaben in dieser Produktinformation basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemäßen Lagerung und Anwendung aus.

11 05.11.14 Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Produktinformation beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern. = Eingetragene Marke von BASF 1 = Eingetragene Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.) 2 = Eingetragene Marke von Sumitomo