Anlage 2 Verwaltungsbezirk:..Hegering:.. ABSCHUSSLSTE für das Jagdjahr. Eigenjagdgebiet*), Genossenschaftsjagdgebiet*) Name und Anschrift der oder des Jagdausübungsberechtigten*), der Jagdleiterin/des Jagdleiters (bei Jagdgesellschaften)*) oder einer/eines Zustellungsbevollmächtigten (bei nicht ortsansässigen Jagdausübungsberechtigten)*): Wildschadensbetrag im Jagdjahr Feld Wald.. Wildart Wildart Art und Anzahl des ausgesetzten Wildes:
Laufende Nummer Tag der Erlegung bzw. Auffindung Uhrzeit der Erlegung bzw. Auffindung Gewicht in kg Hirsche 1 2 3 4 5 6 7 Übertrag 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Erlegtes Wild Straßentod Übriges Fallwild Rotwild Schmalspießer Tiere 7 a Böcke Rehwild Damwild Muffelwild Geißen Hirsche Tiere Widder Schafe Trichienenuntersuchung Sikawild Gamswild Name und Anschrift der Erlegerin/des Erlegers bzw. der Finderin/des Finders Tag und Uhrzeit der Besichtigung/ Untersuchung Wild(fleisch)-Untersuchung Nummer der kundigen Person Keine Beanstandung abgemagert verschmutzt Fäulnis Sonstige krankhafte Veränderung Wildbrethandel Weiterverwertung Direktvermarktung Eigenverzehr TKV, Entsorgung Schwarzwild 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 Tag der Untersuchung Nummer der untersuchenden Tierärztin / des untersuchenden Tierarztes Erlegtes Wild Summe: Straßentod Übriges Fallwild Gesamtsumme Abschussplan/ Verfügung Bezirk: Jagdgebiet: Verantwortlich: Unterschrift:
Wildart erlegtes Wild Straßentod übriges Fallwild Feldhase - Gesamtsumme Wildkaninchen Dachs Fuchs Marder ltisse Wiesel Waschbär Marderhund Rebhuhn Fasane Wachtel Wildtauben Schnepfen Wildgänse Wildenten Blesshuhn Aufgrund eines Bescheides gemäß 78 Abs. 4 Burgenländisches. Jagdgesetz 2017 erlegt: Blässgans Eichelhäher Aaskrähen Elstern Goldschakal Der Abschussplan wurde aus nachstehenden Gründen hinsichtlich der Zahl/Gliederung unterschritten:
Jagderlaubnisscheine gemäß 66 Burgenländisches Jagdgesetz 2017: Gesamtanzahl der ausgegebenen Jagderlaubnisscheine: Blatt Nr. Nummer des Jagderlaubnisscheines Vor- und Familienname der Empfängerin/des Empfängers Hauptwohnsitz der Empfängerin/des Empfängers Tag der Ausfolgung Dauer der Jagderlaubnis
Erläuterungen zur Abschussliste: n die Abschussliste sind sämtliche Abschüsse Fallwild nach Auffinden sofort einzutragen. Niederwild einschließlich Fallwild ist unverzüglich in einem Abschussbuch zu verzeichnen, in der Abschussliste sind die Jahressummen einzutragen. Die auf Fallwild bezüglichen Ziffern sind durch Umrahmung mit Rotstift kenntlich zu machen; die Ursache, getrennt nach Straßentod oder Sonstigem ist in die Spalte 31 einzutragen. Als Fallwild gilt alles im Jagdgebiet aufgefundene Wild, das nicht bei der ordnungsgemäßen Jagdausübung einschließlich der Nachsuche zur Strecke gekommen ist (zb Winterverluste, von Hunden gerissenes, durch Krankheit, durch Mähen oder im Straßenverkehr verendetes Wild, gewilderte Stücke usw.). Wird mit einer Abschussliste nicht das Auslangen gefunden, so sind weitere Vordrucke anzuschließen und mit fortlaufenden Nummern zu bezeichnen. Am Ende des Jagdjahres sind sämtliche Spalten der Abschussliste zu summieren (Gesamtsumme), wobei die Summen des erlegten Wildes, des Straßentodes und des übrigen Fallwildes gesondert auszuweisen sind. n die Liste der ausgegebenen Jagderlaubnisscheine gem. 66 Burgenländisches Jagdgesetz 2017 sind unter Angabe der laufenden Nummer der Jagderlaubnisscheine Vorund Familienname der Empfängerin/des Empfängers, Hauptwohnsitz, Tag der Ausfolgung des Jagderlaubnisscheines und die Dauer der Jagderlaubnis einzutragen. Sollte mit der Vorlage nicht das Auslangen gefunden werden, so sind weitere Vordrucke anzuschließen und mit laufenden Nummern zu bezeichnen. Zu den Spalten, die sich auf die Wild(fleisch) Untersuchung beziehen, wird bemerkt: Fleisch von Wildhuftieren oder Kleinwild für den Eigenverzehr unterliegt nicht der Untersuchung. Bei Wildhuftieren sind sobald als möglich nach dem Erlegen die Tierkörperoberflächen, die eröffneten Leibeshöhlen, die Brustorgane sowie die Leber und die Milz von Fleischuntersuchungsorganen oder von fachlich besonders geschulten kundigen Personen zu besichtigen. Ergibt die Besichtigung Anlass zu Bedenken, so ist die Beurteilung durch einen Fleischuntersuchungstierarzt vorzunehmen., am... Ort Datum Unterschrift Jagdausübungsberechtigte oder Jagdausübungsberechtigter bzw. Jagdleiterin oder Jagdleiter Unterschriften zur Wildfleischuntersuchung:
Nummer der kundigen Person Name Unterschrift des Untersuchungsorgans Unterschriften zur Trichinenuntersuchung: 1 Lfd. Nr. Name Unterschrift der Untersuchungstierärztin oder des Untersuchungstierarztes 2 3