In der Beilage senden wir Ihnen den Jahresbericht 2008 der Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI).

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ZENTRALSCHWEIZER FACHGRUPPE INTEGRATION Dr. Hansjörg Vogel, Präsident Kanton Luzern Dienststelle Soziales und Gesellschaft Fachstelle Gesellschaftsfragen, Integration Rösslimattstrasse 37 Postfach 3439 6002 Luzern Luzern, 27. März 2009 Tel. 041 228 61 77 hansjoerg.vogel@lu.ch An die Mitglieder des Ausschusses der ZRK Jahresbericht 2008 der Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Ausschusses In der Beilage senden wir Ihnen den Jahresbericht 2008 der Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI). Unsere beiden wichtigsten und bewährten Projekte der Dolmetschdienst Zentralschweiz und die Website www.integration-zentralschweiz.ch - haben sich erfreulich weiter entwickelt. Das Berichtsjahr war gekennzeichnet durch grosse Neuerungen der Integrationspolitik und der Integrationsförderung. So stellen das Integrationskapitel des neuen Ausländergesetzes und das neue Integrationsförderungsprogramm des Bundes wichtige Impulse für die Integrationspolitik der Kantone dar. Der Austausch in der ZFI ist für die Ansprechstellen Integration der sechs Zentralschweizer Kantone eine wertvolle Gelegenheit, die gesamtschweizerische Entwicklung gemeinsam zu beobachten. Sobald sich offene Fragen der Integrationspolitik auf gesamtschweizerischer Ebene geklärt haben, werden wir gerne weitere Projekte in der Zentralschweizer Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Integration entwickeln und der ZRK entsprechende Anträge stellen. Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung der Integrationsarbeit in den Kantonen und freundlichen Grüsse Zentralschweizer Fachgruppe Integration Dr. Hansjörg Vogel, Präsident Beilage Jahresbericht Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) 2008 G:\G-ZRK\Ausschuss\ZFI\Jahresberichte\ZFI-Bericht 2008_Brief.doc[

ZENTRALSCHWEIZER FACHGRUPPE INTEGRATION Zentralschweizer Fachgruppe Integration Jahresbericht 2008 Verfasst durch Hansjörg Vogel, Präsident der Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) Luzern, 11. Februar 2009 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2 2. Arbeitsweise 3 3. Laufende Projekte 3 3.1. Dolmetschdienst Zentralschweiz 3 3.2 Website www.integration-zentralschweiz.ch 5 4. Zusammenarbeit im Rahmen der Programmkonzepte "Sprache und Bildung" 5 5. Hängige Projekte 6 5.1 Informationsbroschüre 6 5.2 Zentralschweizer Integrationspolitik 6 www.zrk.ch

2 1. Einleitung In der Sitzung vom 28. Mai 2004 beschloss die Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK), den Kantonsregierungen zu empfehlen, eine Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) einzusetzen. Alle angesprochenen Regierungen entschieden daraufhin, sich am Vorhaben zu beteiligen. Die Mitglieder der ZFI wurden dem Bund gegenüber als kantonale Ansprechstellen für Integrationsfragen bezeichnet (gemäss Art. 57, Abs. 3 AuG). Im Berichtsjahr 2008 delegierten die Kantone folgende Personen in die Fachgruppe: Luzern: Uri: Schwyz: Obwalden: Nidwalden: Zug : Hansjörg Vogel, Leiter der Fachstelle Gesellschaftsfragen in der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (Gesundheit- und Sozialdepartement), Präsident ZFI Rita Stadler, Mitarbeiterin des Amtes für Volksschulen (Bildungs- und Kulturdirektion) Helen Gawrysz, bisher Mitarbeiterin im Amt für Gesundheit und Soziales (Departement des Innern), seit 1.7.08 Ansprechstelle Integration im Volkswirtschaftsdepartement Josef Gasser, Leiter der Abteilung Migration (Volkswirtschaftsdepartement), Vizepräsident ZFI Ruedi Meyer, Vorsteher des kantonalen Sozialamtes (Gesundheits- und Sozialdirektion) Martin Rauh, Leiter der Fachstelle für Integrationsfragen der Caritas Schweiz (verwaltungsextern). Als Vertretung der Städte und Gemeinden war Sibylle Stolz, Integrationsbeauftragte der Stadt Luzern, ebenfalls zu den Sitzungen eingeladen. Sibylle Stolz vertritt auch die Region Zentralschweiz im Vorstand der Schweizerischen Konferenz der Integrationsdelegierten (KID) Nicole Gysin von der Geschäftsstelle der Schweizerischen Konferenz der Integrationsdelegierten (KID) beim Sekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) nahm ebenfalls an den ZFI-Sitzungen teil und konnte uns wertvolle Informationen aus andern Regionen der KID, von der KdK, von der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) und von zahlreichen Kontakten zum Bundesamt für Migration (BFM) liefern. Dr. Othmar Filliger, unsern Verbindungsmann zur ZRK, informierten wir jeweils schriftlich und telefonisch über die Geschäfte der ZFI. Gemäss Statut (Art. 6) orientieren sich die Mitglieder der ZFI gegenseitig über anstehende und laufende kantonale Geschäfte aus dem Bereich der Integrationspolitik. Mögliche Zusammenarbeitsfelder der Zentralschweizer Kantone werden besprochen und angeregt. Die ZFI arbeitet namentlich in folgenden Bereichen zusammen: - Erarbeiten von Grundlagen und Ziele der Integrationspolitik - Förderung der Vernetzung der Angebote der Fachstellen - Weiterbildung von Verwaltungsstellen - Förderung von Integrationsprojekten - Öffentlichkeitsarbeit

3 2. Arbeitsweise Die ZFI traf sich im Jahr 2008 zu insgesamt drei Sitzungen. Ein wichtiger Bestandteil der ZFI-Sitzungen besteht im Austausch und in der gegenseitigen Information über aktuelle Fragestellungen der Integrationsförderung. Das Jahr 2008 brachte auf Bundesebene integrationspolitisch zahlreiche Neuerungen: Das Ausländergesetz (AuG) mit dem Integrationskapitel 8 und die darauf abgestimmte Revision der Verordnung für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) gaben neue Impulse für die Integrationsförderung in den Kantonen und Gemeinden. Die Kantone standen vor der Aufgabe der Umsetzung der neuen Bestimmungen mit den entsprechenden gesetzlichen Anpassungen. Dazu trat auch das neue Schwerpunkteprogramm des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements für die Integrationsförderung in Kraft. Dieses Programm sieht im Schwerpunkt 1 Sprache und Bildung vor, dass der Bund nicht mehr einzelne Integrationsprojekte fördert, sondern die Kantone wurden aufgefordert, nach Vorgabe des Bundes Rahmenkonzepte zu erarbeiten. Zur Umsetzung dieser kantonalen Programme stellt der Bund den Kantonen für die Jahre 2009 bis 2011 Kostendächer zur Verfügung. Die Kantone setzen die Bundesgelder verbunden mit Kantonsgeldern dann für konkrete Sprachkurse oder Informationsveranstaltungen ein. Diese Umbruchsphase in der Integrationspolitik war auch mit Unklarheiten in der Kommunikation des Bundesamtes für Migration und mit Verspätung verschiedener seiner längst versprochenen Vorgaben verbunden. Die Neuausrichtung der Integrationsförderung brachte besonders für die kleinen Kantone einen unverhältnismässigen Mehraufwand mit sich. Hier empfanden die Mitglieder der ZFI den gemeinsamen Austausch als sehr unterstützend. Er führte auch zu gemeinsamen Rückmeldungen an das BFM. Zudem wird in den Sitzungen jeweils informiert über weitere Entwicklungen auf nationaler Ebene (Konferenz der kommunalen, regionalen und kantonalen Integrationsdelegierten (KID), Konferenz der Fachstellen Integration (KoFI), Technische Arbeitsgruppe der tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK)). An den Sitzungen konnten wir auch regelmässig Gesuche zu Integrationsprojekten besprechen, die in verschiedenen Kantonen gleichzeitig zur Mitfinanzierung eingereicht wurden. Diese gemeinsame Absprache hat sich schon verschiedentlich als hilfreich erwiesen. 3. Laufende Projekte 3.1 Dolmetschdienst Zentralschweiz Seit 2006 führt die Caritas Luzern gestützt auf einen Leistungsvertrag mit den sechs Zentralschweizer Kantonen den Dolmetschdienst Zentralschweiz. Vermittlungsdienste für das Dolmetschen gehören seit 2004 zum Integrationsförderungsprogramm des Bundes. Der neue Leistungsvertrag, dem alle sechs Kantonsregierungen Ende 2007 zugestimmt haben, gilt während der Laufzeit des neuen Schwerpunkteprogramms des BFM für die Jahre 2008 bis 2011. Wie die Zahlen der Einsatzstunden für 2008 (im Vergleich mit den Zahlen der Vorjahre) beweisen, hat sich der Dolmetschdienst Zentralschweiz erfolgreich weiterentwickelt. Die Einsatzstunden haben im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 20% zugenommen.

4 Einsatzstunden nach Kantonen Jahr LU UR SZ OW NW ZG andere 1 Total 2008 9'048 156 353 241 251 462 163 10'674 2007 7 611 60 316 175 194 333 119 8 808 2006 6'924 12 257 145 124 137 172 7'847 In allen Kantonen konnten die Einsätze markant erhöht werden. Einsatzstunden nach Bereichen Jahr Bildung Gesundheit Soziales Justiz/Polizei/ Verwaltung Privatpersonen 2 Total 2008 2'547 1'829 5'022 80 1'196 10'674 2007 2 602 1 866 3 857 69 414 8 808 2006 2'164 2 203 3'186 63 241 7'847 Im Bildungs- und Gesundheitsbereich sind die Einsatzstunden leicht rückläufig. Hier scheint im Moment ein gewisser Plafond erreicht zu sein. Auffällig ist die grosse Zunahme im Sozialbereich. Bei Justiz/Polizei und in der übrigen Verwaltung besteht nach wie vor ein weiteres Entwicklungspotential. Einsatzstunden nach Sprachen 2006 2007 2008 Albanisch 1 291 1 361 1'490 Italienisch 221 283 222 Portugiesisch 675 761 960 Russisch 318 296 274 Serbokroatisch/Bosnisch 1 380 1 190 1'174 Tamilisch 1 108 1 147 1'420 Türkisch 928 1 054 1'338 Andere 1 926 2 716 3'796 Total 7 847 8 808 10'674 Die Einsätze in der Kategorie Andere haben sich gegenüber 2006 fast verdoppelt. Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Zuwanderung immer vielfältiger wird. 1 Kostenübernahme durch eine Institution ausserhalb der Zentralschweiz mit Gesprächsort in einem Vertragskanton 2 Mehrheitlich Einsätze bei der zivilen Trauung, die durch die Brautpaare bezahlt werden

5 Ein Ausschuss der ZFI begleitet die Arbeit des Dolmetschdienstes durch halbjährliche Reporting- Sitzungen. Die Kantone bezahlen Fr. 130'000.-/Jahr an die Strukturkosten des Dolmetschdienstes. Der Bund hat seinen Beitrag an die Vermittlungsstellen für die Periode neu gestaltet: Der Bundesbeitrag setzt sich zusammen aus einem kleinen Sockelbeitrag, einer Leistungspauschale, welche das Volumen der Einsatzstunden berücksichtigt, und aus einem Erfolgsbeitrag, welcher auf der Zunahme der Einsatzstunden im letzten Jahr beruht. Insgesamt beläuft sich der Bundesbeitrag 2008 für den Dolmetschdienst Zentralschweiz auf Fr. 165'759.--. Weil mit den hohen Einsatzzahlen die Strukturkosten gestiegen sind und die Beiträge von Bund und Kantonen nicht entsprechend erhöht werden konnten, musste der Tarif für die Einsatzstunde um Fr. 5.- für das Jahr 2008 auf Fr. 60.- angehoben werden. Im gesamtschweizerischen Vergleich mit andern Vermittlungsstellen, die vom Bund unterstützt werden, ist der Dolmetschdienst Zentralschweiz sehr erfolgreich und günstig sowohl im Tarif für die einsetzenden Organisationen wie auch in den Strukturkosten (die in den Verhandlungen vorgegebenen Fr. 37.-/Einsatzstunde konnten eingehalten werden). 3.2 Website www.integration-zentralschweiz.ch Die im Herbst 2006 unter der Trägerschaft der ZFI eröffnete Website www.integration-zentralschweiz.ch hat sich im zweiten Betriebsjahr konsolidiert. Sie bietet Informationen zu Deutsch- und Integrationskursen, Informations- und Bildungsveranstaltungen, Treffpunkten und spezialisierten Fachstellen der gesamten Zentralschweiz. Die operative Federführung und Koordination liegt bei der Fachstelle für die Beratung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern, Luzern (FABIA). Die Sammlung und stetige Aktualisierung aller Daten sind Aufgabe jedes Kantons. Ende 2008 waren über 120 Integrationsangebote aus allen Kantonen der Zentralschweiz aufgeschaltet. Die Website wurde 2008 7 775mal (2007 6'841mal) aufgerufen. Innerhalb der Website wurde am meisten nach Integrationsangeboten, Fachstellen und Migrationsbehörden gesucht. Die Kosten für 2008 beliefen sich budgetgetreu auf insgesamt Fr. 7 648.55. Sie wurden gemäss ZRK-Schlüssel auf die Kantone aufgeteilt. Die ZFI hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um zu prüfen, wie das aktuelle Angebot an Deutschkursen auf der Website noch zugänglicher gemacht werden kann. 4. Zusammenarbeit im Rahmen der Programmkonzepte Sprache und Bildung Im Rahmen der ZFI suchten wir auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit bei den Programmkonzepten Sprache und Bildung. Da nicht in allen Zentralschweizer Kantonen Sprachschulen existieren, die Alphabetisierungskurse und Intensivkurse für Deutsch und Integration anbieten, suchten wir nach Möglichkeiten, dass Migrantinnen aus andern Kantonen entsprechende zentrale Angebote in Luzern besuchen können. Eine Arbeitsgruppe der ZFI hat sich mit der Qualitätssicherung und der Messung des Lernfortschritts bei niederschwelligen Deutschkursen beschäftigt und einen entsprechenden Zwischenbericht erstellt. Auf Anregung der ZFI haben sich auch andere interessierten Integrationsfachstellen aus der Deutschschweizder Arbeitsgruppe angeschlossen. Diese wird im Jahre 2009 weiterarbeiten und über die KID koordiniert.

6 Wenn die vom BFM versprochenen Papiere zu den Erwartungen an die Evaluation der kantonalen Programmkonzepte vorliegen, wird die ZFI prüfen, ob es Evaluationselemente gibt, die sinnvollerweise gemeinsam durchgeführt werden. 5. Hängige Projekte Wegen der geschilderten Übergangssituation in der Integrationsförderung konnten im Berichtsjahr weiterhin zwei Projekte der ZFI nicht plangemäss vorangetrieben werden: 5.1 Informationsbroschüre Der von der Tripartiten Agglomerationskonferenz erarbeitete Bericht zum Informationsauftrag der Behörden nach Art. 56 AuG ist im Sommer 2008 fristgerecht erschienen und hat wertvolle Empfehlungen zur Klärung abgegeben. Ein Grundsatz hat an sich breite Zustimmung gefunden: Die Ebene, die inhaltlich zuständig ist, soll auch die Verantwortung für die Aufbereitung der Informationen übernehmen. Da das Migrationsrecht und weitere Bereiche wie die Sozialversicherungen in erster Linie in die Zuständigkeit des Bundes fallen und einheitliche Grundinformationen zu Staat und Politik, Wohnen, Arbeit und Bildung etc. sinnvoll scheinen, wird erwartet, dass das Bundesamt für Migration auch die entsprechenden Informationen aufbereitet und zugänglich macht. Das Bundesamt hat mehrfach die Veröffentlichung eines Willkommens-Pakets angekündigt. Die ZFI prüft die Situation laufend. Wenn es sinnvoll ist, wird sie nicht zögern, der ZRK einen Bericht und Antrag zur teilweisen gemeinsamen Umsetzung des behördlichen Informationsauftrags in der Zentralschweiz zu unterbreiten. 5.2 Zentralschweizer Integrationspolitik Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 definiert in Art. 4 den Grundsatz der Integration. Im Kapitel 8 AuG (Art. 53 bis 58) wird konkretisiert, welche Aufgaben Bund, Kantone und Gemeinden in der Integrationsförderung zu erfüllen haben. Mit diesen gesetzlichen Vorgaben des Bundes existieren nun gesamtschweizerische Leitlinien zur Integrationspolitik, die in der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) konkretisiert werden. Weil einerseits wie auch aus diesem Bericht hervorgeht verschiedene Rahmenbedingungen von Seiten des Bundes noch nicht klar sind und andererseits die einzelnen Kantone auf der Ebene der Gesetzgebung schon eigene Wege beschreiten mussten, liess sich der schon letztes Jahr in Aussicht gestellte Bericht und Antrag, der den Kantonen die Umsetzung des Integrationskapitels des neuen Ausländergesetzes in der Zentralschweiz vorschlägt, auch im Jahre 2008 nicht realisieren. Für die erste Hälfte des Jahres 2009 ist von der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) ein Expertenbericht über den Stand der Integrationspolitik in der Schweiz angekündigt, der auch in regionalen Hearings miterarbeitet wird. Die TAK wird auch die politische Würdigung des Expertenberichts vornehmen. Daraus wird sie Ende Juni Empfehlungen an Bund, Kantone, Städte und Gemeinden verabschieden.