4.7 Integration von Kindern mit Behinderungen

Ähnliche Dokumente
Praxisreferat Sehr geehrte Studierende,

Kindertagespflege in Bewegung

Evaluationsbogen für Träger von Kindertageseinrichtungen des Landkreises Teltow-Fläming

Thüringer Kultusministerium in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Elternbefragung Kita Mainkofen Juli 2011

Kindertageseinrichtungen auf dem Weg

Arbeitsgemeinschaft Integration Heidenheim e.v. Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Konzeption

Landesmodellprojekt: Integration von behinderten Kindern in Tageseinrichtungen bis

Materialien für die interne Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm

Jugend und Familie. Frühförderung als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin. Kerstin Thätner. Donald Vogel

Auf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Leitbild mit Ergänzungen der Kita

Konzept. Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder. Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, Hövelhof 05257/

Fachstelle für Inklusion in Kindertageseinrichtungen

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh

Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption

Stadt Memmingen - Kindertageseinrichtungen. Aufsichtspflicht und Haftung in Kindertageseinrichtungen

Sprachheilkindergarten Aurich. mit Hörbehindertengruppe sowie früher Förderung hörbehinderter Kinder und Integrationsgruppe

Regionales Konzept für integrative Betreuung in Kindertagesstätten in der

Spielend sprechen lernen

Elterntreff. Wir suchen

GEW Positionen zu Tageseinrichtungen für Kinder

Gemeinsames Lernen an der Sternenschule

KONZEPTION. der integrativen und inklusiven Arbeit. Katholische Kindertagesstätte St. Vinzenz Stadlerstraße Thannhausen

Arbeitshilfe zur inhaltlich-konzeptionellen Weiterentwicklung der Kita-Plus-Einrichtung

Gewinnung, Qualifizierung und Unterstützung von Personal für die Integration von Kindern mit Fluchterfahrungen in die Kindertagesbetreuung

Angebote der Jugendhilfe im Kontext neuer Formen der Kooperation

Projekt Bundesprogramm Sprachkitas weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist

Weiterentwicklung der Förderung und Begleitung von Kindern mit Behinderung

Konzeption. Kindergarten Liebenau

Aufbau/ Gliederung (Stand: April 2017)

Christophorus-Werk im Überblick

Unser Leitbild. Was macht uns als Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt aus? Was wollen wir gemeinsam als Lebenshilfe erreichen?

5 75% der arbeitsrechtlichen Arbeitszeit entfallen auf die Betreuungszeit. Weitere 25% der Arbeitszeit

Modelle zur Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung vor dem dritten Lebensjahr

Übergang von der Integration zur Inklusion zu der sich verändernden Rolle der HeilpädagogInnen in Kitas

Interdisziplinäre Frühförderstellen Fachdienst für Inklusionseinrichtungen

Qualitätsmerkmal Eltern Stammblatt QS Regelmäßige Gespräche zwischen Kita und Familien

Der erste wichtige Schritt

Eine Einrichtung des Evang. Luth. Dekanatsbezirkes München

Auszüge aus unserer Konzeption: Schwerpunkte unserer Arbeit

Entwicklungsbericht/ Folgeantrag

L e i t b i l d 1. Menschenbild

Gemeinsam von Anfang an Inklusion in Kindertagesstätten für Kinder im Alter unter 3 Jahren

Leitbild des Kath. Kindergarten St. Jakobus, Untermettingen

Thesen zum Inklusionsbegriff nach Prof. Dr. U. Rabe-Kleberg

Entwicklungsbericht/ Folgeantrag für, geb.

Eltern wollen das Beste für ihr Kind! Fachleute auch.

Konsultations-Kindertagesstätte

Das Leitbild unserer katholischen Kindertageseinrichtungen St. Marien, Herz Jesu, St. Vincenz, Neunkirchen. Katholischer Kindergarten St.

Der Prozess der Inklusion an Bremer Schulen (strukturelle Perspektiven)

Pädagogisches Konzept für Kindertagesstätten

Schwerpunkte. Multiprofessionelle Teamarbeit innerhalb eines Klassenteams Multiprofessionelle Lernfamilien

Weiterbildungsprogramm zur Qualitätsentwicklung im Übergang mit dem Paderborner Qualitätsstern. Netzwerk Übergang Kita - Grundschule

AWO pro:mensch. Kinder betreuen. Familien beraten.

Fachbereich Kindertagesstätten und Frühförderung

Arbeitsgruppe: Erziehung und außerschulische Bildung 3. Sitzung Europäische Akademie des. der Stadt Trier

SCHÖN, DASS DU DA BIST.

Ausschreibung Inklusion in der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Hessen Kita öffnet sich in den Sozialraum (Arbeitstitel)

ELTERNBETEILIGUNG IN DER KITA UND IM BEZIRK

Lernort Praxis. Netzwerktreffen für Akteure der theoretischen und praktischen Ausbildung in Kitas am 24. November 2017

Unsere Kindertagesstätten in der Stadt Osnabrück Vielfalt & Inklusion

INTERNATIONALE AKADEMIE. FREIEN UNIVERSITÄT BERLIN Königin-Luise-Str , Berlin Institut für den Situationsansatz

17/017/10. Mitteilungsvorlage Sprachbildung und Sprachförderung in den städtischen Kindertageseinrichtungen

I. 2 Sonderpädagogische Beratungsstellen, Frühförderung und der Übergang in die Schule

Psychomotorik Mototherapie

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh

Die Behindertenrechtskonvention. Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung der KMK am in Bremen

Was wird gemacht. Verantwortlich KiTa Einladung an Schule. Zeitraum

Gemeinsamer Orientierungsrahmen. Kindertagesbetreuung und Grundschule im Land Brandenburg- GOrBiKs. Bremen, 19./

Leitbild. der Kindertagesstätten im Caritasverband Worms e. V.

Leitfaden zur Elternarbeit zwischen den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und den Eltern

Antragsteller/in: Matrikelnummer: Anschrift:

Kindertagesstätte Radlhöfe

Literaturhinweise für die Arbeit an diesem Thema:

Kurzkonzeption. Kindertageseinrichtung Kleeblatt 1. Kindertageseinrichtung Kleeblatt. Am Weiher Baesweiler

Kooperation Jugendhilfe und Schule

Komplexleistung Frühförderung Theorie und Praxis. Die Kita in der Frühförderung

Inklusion in Kindertageseinrichtungen

a n d e r e Rahmenbedingungen?

Inklusionskonzept. Unser Verständnis von Inklusion

Inklusion Die Folgen für die Heilmittelverordnung im Elementarbereich

Pädagogische Leitziele

Literaturhinweise für die Arbeit an diesem Thema:

Themengruppe: Zusammenarbeit mit Kitas Barrierefreiheit für Kinder. Prof. Dr. Klaus Sarimski PH Heidelberg

Kindergarten steht drauf- Vielfalt ist drin! KULTURSENSIBEL UND MEHRSPRACHIG IM ALLTAG

Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen

Neue Elemente der gesellschaftlichen Integration im Kita- Programm Papilio. Katharina Hepke Dr. Charlotte Peter Prof. Dr. Herbert Scheithauer

Familienbildung im Landkreis Günzburg

Konzeption zur integrativen Arbeit in der Kindertagesstätte. Zwergenland Ehra-Lessien

Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland

Inklusion Man kann Inklusion nicht machen. Man kann nur dafür sorgen, dass inklusive Verhältnisse entstehen.

Gefühl und Mitgefühl

Landkreis Kelheim Sozialforum Arbeitsgruppe Inklusion Vorgaben der UN-Konvention Situation Inklusion im Landkreis Kelheim

Transkript:

Qualitätsmerkmal für evangelische Tageseinrichtungen für Kinder 4.7 Integration von Kindern mit Behinderungen Im Grundgesetz ist verankert, dass alle Menschen gleichgestellt sind, behinderte wie nicht behinderte, und dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Eine Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen verletzt die Würde des Menschen. Staat und Institutionen sind verpflichtet, sich nach dem Grundgesetz zu richten und Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dies gilt auch für Kindertageseinrichtungen. Ländergesetze in Berlin und in Brandenburg regeln die Rahmenbedingungen für Nichtaussonderung von Kindern mit Behinderungen, wenn auch unterschiedlich. Der Gedanke von der unantastbaren Würde des Menschen gehört zu den Fundamenten der evangelischen Theologie. Das Kind in seinem Sein und mit seinen Gaben steht im Vordergrund, nicht die Einschränkung, die Ausgang für seine Behinderung ist. Wir sprechen immer noch von Integration; mit einer Pädagogik der Nichtaussonderung werden Meilensteine gesetzt, die eine Integration nicht mehr erforderlich machen. Evangelische Kindertageseinrichtungen sind offen für die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern mit Behinderungen. Wenn Eltern nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind mit Behinderung anfragen, wird in der Kindertageseinrichtung geprüft, welche Voraussetzungen für dieses Kind in der Einrichtung vorhanden sein müssen und welche Voraussetzungen geschaffen werden können, um es aufnehmen zu können. Zu den Rahmenbedingungen gehören die personellen, materiellen und konzeptionellen Bedingungen. Wir stehen für eine Pädagogik der Nichtaussonderung. Kinder mit und ohne Behinderungen lernen miteinander und voneinander für ihr jetziges und zukünftiges Leben. Nichtaussonderung gelingt, wenn Eltern die Erziehung ihres Kindes mit Behinderung in einer Regeleinrichtung wollen und dort die erforderlichen Rahmenbedingungen vorhanden sind oder geschaffen werden. MitarbeiterInnen und Träger stellen sich dieser besonderen Aufgabe. Das Konzept der Kita wird so gestaltet, dass Kinder mit Behinderungen ihren Platz und ihre Entwicklungsmöglichkeiten haben. Eine Pädagogik der Nichtaussonderung bedeutet, dass nicht das Defizit oder die Einschränkung durch die Behinderung im Vordergrund steht, sondern dass das Kind mit all seinen Stärken, Wünschen, Interessen und Liebenswürdigkeiten am Leben in der Kita teilhat. Eltern werden bei der Auseinandersetzung mit der Behinderung ihres Kindes begleitet und unterstützt. Fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap. 4.7 Seite 1

Dieser vielseitige Prozess wird von allen Beteiligten getragen und organisiert. MitarbeiterInnen, Eltern und auch der Träger erleben die Betreuung des Kindes mit Behinderung als Herausforderung und als Bereicherung. Das Lernen voneinander, die Interaktionen, die Kommunikation untereinander, die Anforderungen an die Qualität der Teamarbeit, der Abbau von Ängsten sowie die Erweiterung der fachlichen Kompetenz werden bewusst wahrgenommen und führen zu einer neuen Qualität der Kita- Arbeit. Wir halten es für unerlässlich, dass Kindern mit Behinderung, die spezielle Förderung und Betreuung brauchen, ergänzende pädagogische und therapeutische Unterstützung in unserer Kindertageseinrichtung zur Verfügung steht. Die pädagogischen und therapeutischen Aufgaben sind Bestandteil der Konzeption der Kita. Ergänzende pädagogische Förderung und Betreuung der Kinder mit Behinderungen geschieht in Kooperation mit der GruppenErzieherIn durch zusätzliches pädagogisches Fachpersonal, der FachErzieherIn für Integration. Die FachErzieherIn für Integration arbeitet in der Gruppe des Kindes mit Behinderung mit der GruppenErzieherIn zusammen. Beide ErzieherInnen sind Ansprechpartnerinnen für alle Kinder. Die FachErzieherIn richtet ihr Augenmerk besonders auf das Kind mit Behinderung und unterstützt es im Gruppenalltag. Sie versteht sich als Brückenbauerin zur Kindergruppe, zu der GruppenErzieherIn und zum Team. Sie nimmt an Mitarbeiterbesprechungen teil und ist an der Weiterentwicklung der Konzeption der Kita beteiligt. Die Rolle der FachErzieherIn ist im gesamten Team klar definiert ebenso wie die Aufgabenteilung zwischen ihr, der Leitung und der GruppenErzieherIn. Sie ist Ansprechpartnerin für MitarbeiterInnen, die Eltern des Kindes mit Behinderung und für Therapeuten. Sie beobachtet das Kind mit Behinderung, dokumentiert ihre Beobachtungen und erstellt einen individuellen Förderplan. Dieser wird mit der GruppenErzieherIn und der Therapeutin abgestimmt. FachErzieherIn und GruppenErzieherIn nehmen sich wöchentlich 1 Stunde Zeit zum Erfahrungsaustausch und zur Planung der Aktivitäten. Sie hat genaue Kenntnisse über das Kind mit Behinderung. Sie kennt den Entwicklungsstand und die Auswirkungen der Behinderung auf die kindliche Entwicklung, sie kennt das Spielverhalten und die Spielentwicklung und weiß um die Interessen und Kompetenzen des Kindes. Fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap.4.7 Seite 2

Sie fördert das Kind mit Behinderung durch Begleitung in der Freispielsituation, gibt Hilfen bei pädagogischen Gruppenangeboten, unterstützt integrative Spielprozesse, vermittelt zwischen Kindern mit und ohne Behinderung und begleitet im Alltagsgeschehen. Sie unterstützt die Interessen und Stärken des Kindes mit Behinderung. Sie unterstützt zum einen spontane Kleingruppen und bietet auch regelmäßige Kleingruppen an, an denen das Kind mit Behinderung teilnimmt. Sie arbeitet mit Therapeuten zusammen. Sie nimmt an therapeutischen Stunden teil, sie beobachtet das Kind mit Behinderung in der Therapie und entwickelt Ideen für die Übertragbarkeit in den Kita- Alltag. Sie hat regelmäßig einen Austausch mit den Therapeuten und stimmt den Förderplan mit ihnen ab. Sie hat regelmäßig Kontakt zu den Eltern des Kindes mit Behinderung und berät sie in aktuellen Fragen. Die evangelische Kindertagestätte arbeitet mit den Kinder- und Jugendambulanzen in Berlin und den Frühförderstellen in Brandenburg zusammen. Die Kinder- und Jugendambulanzen in Berlin sind eingerichtet worden, um die therapeutische Begleitung der Kinder mit Behinderungen in Kitas der Freien Träger sicher zu stellen. Die Kita hat die Verantwortung für die pädagogische Betreuung des Kindes, die Ambulanz hat die Verantwortung für die therapeutische Begleitung. Die Kita ist verpflichtet, die therapeutische Begleitung zu ermöglichen. Dazu gehören geeignete Räume, Zeiten für Gespräche, Kooperation mit den Therapeuten, Akzeptanz der Entscheidungen der Ambulanz. Die Frühförderstellen in Brandenburg haben die Aufgabe, behinderte Kinder in den Familien therapeutisch zu versorgen. Sie können Kinder mit Behinderung auch in Kindertageseinrichtungen betreuen, wenn dies von den Eltern gewünscht wird. Die Ambulanz oder Frühförderstelle entscheidet über die Art der Therapie, die Kita wird in die Entscheidung einbezogen. Sie muss die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Therapie kennen und mitgestalten können. Die Eltern werden von der Art der Therapie unterrichtet und in den therapeutischen Prozess einbezogen. Das Kind erhält eine seinen individuellen Bedürfnissen entsprechende therapeutische Begleitung in der Einrichtung durch therapeutische Fachkräfte. Durch die Zusammenarbeit von FachErzieherIn für Integration und therapeutischer Fachkraft wird die Entwicklung des Kindes unter pädagogischen und therapeutischen Zielsetzungen begleitet und gefördert. Gemeinsame Beobachtungen des Kindes sind Grundlage für eine gute Unterstützung und Förderung. Die FachErzieherIn für Integration begleitet das Kind auch im therapeutischen Prozess und nimmt Anregungen zur Förderung des Kindes mit in den Gruppenalltag. Die Ambulanz oder die Frühförderstelle berät die Einrichtung bei der Beschaffung geeigneter Hilfsmittel für das Kind. Fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap.4.7 Seite 3

Die therapeutische Begleitung findet in der Regel in der Gruppe statt. Nur in Einzelfällen wird die Therapie in einer Einzelsituation durchgeführt, mit dem Ziel, das Kind wieder in die Gruppe oder Kleingruppe hinein zu nehmen. In regelmäßigen Abständen, mindestens 2 mal jährlich, finden Gespräche zwischen Kita, Ambulanz und Eltern zur Entwicklung des Kindes statt. Die Kita- Leiterin ist Koordinatorin der Zusammenarbeit zwischen Kita und Ambulanz. Sie kann Aufgaben delegieren. Der Beginn der Therapie für ein Kind mit Behinderung erfolgt in sorgfältigen, aufeinander abgestimmten Schritten. Bei der Aufnahme eines Kindes mit Behinderung, für das bereits eine Zuordnung zum 53/54 des zwölften Buches Sozialgesetzbuch und/ oder zum 35 a des achten Buches Sozialgesetzbuch erfolgte, ist folgendes Verfahren durchzuführen: 1. Die Leiterin der Kita lädt die Eltern zum Aufnahmegespräch ein und weist auf die Ambulanz hin. 2. Das Kind wird in der Ambulanz vorgestellt und eine Diagnose erstellt, sofern sie nicht schon vorliegt. 3. Nach Aufnahme des Kindes erfolgt eine Beobachtungsphase der Therapeutin in der Kita. 4. Sie gibt bei Bedarf eine Empfehlung für die Art der Therapie. 5. Kita und Ambulanz verständigen sich über die Art der Therapie und über deren Durchführung. Wenn das Kind keine Therapie in der Kita braucht, steht eine Therapeutin zur Beratung für die FachErzieherIn zur Verfügung. 6. Die Eltern werden informiert. Bei Auffälligkeiten und möglicher Behinderung eines Kindes, das bereits in die Kita aufgenommen worden ist, sind folgende Schritte durchzuführen: 1. Die Kita bespricht mit den Eltern ihre Beobachtungen und den Weg, der zu einer Klärung führt, ob bei dem Kind eine Behinderung vorliegt. 2. Die Kinder- und Jugendambulanz kann zur Klärung konsultiert werden. 3. Die Zuordnung des Kindes zum Personenkreis der 53/54 Sozialgesetzbuch 12 oder zum 35 a Sozialgesetzbuch 8 kann nur von amtlich zugelassenen Stellen erfolgen. 4. Ist die Zuordnung erfolgt und der Förderbedarf durch das Jugendamt bewilligt, können dem Kind die gesetzlich vorgesehenen Hilfen zuteil werden, d.h., es hat Anspruch auf zusätzliche Förderung durch eine FachErzieherIn für Integration und bei Bedarf therapeutische Begleitung in der Kita. Das weitere Verfahren erfolgt wie oben beschrieben. Qualitätsmerkmal Integration: Empfehlungen des VETK Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz e.v.fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap.4.7 Seite 4

Qualitätsmerkmal für evangelische Tageseinrichtungen für Kinder 4.7 Integration von Kindern mit Behinderungen Wir stehen für eine Pädagogik der Nichtaussonderung. Kinder mit und ohne Behinderungen lernen miteinander und voneinander für ihr jetziges und zukünftiges Leben. Nichtaussonderung gelingt, wenn Eltern die Erziehung ihres Kindes mit Behinderung in einer Regeleinrichtung wollen und dort die erforderlichen Rahmenbedingungen vorhanden sind oder geschaffen werden. MitarbeiterInnen und Träger stellen sich dieser besonderen Aufgabe. Das Konzept der Kita wird so gestaltet, dass Kinder mit Behinderungen ihren Platz und ihre Entwicklungsmöglichkeiten haben. Eine Pädagogik der Nichtaussonderung bedeutet, dass nicht das Defizit oder die Einschränkung durch die Behinderung im Vordergrund steht, sondern dass das Kind mit all seinen Stärken, Wünschen, Interessen und Liebenswürdigkeiten am Leben in der Kita teilhat. Eltern werden bei der Auseinandersetzung mit der Behinderung ihres Kindes begleitet und unterstützt. Dieser vielseitige Prozess wird von allen Beteiligten getragen und organisiert. MitarbeiterInnen, Eltern und auch der Träger erleben die Betreuung des Kindes mit Behinderung als Herausforderung und als Bereicherung. Das Lernen voneinander, die Interaktionen, die Kommunikation untereinander, die Anforderungen an die Qualität der Teamarbeit, der Abbau von Ängsten sowie die Erweiterung der fachlichen Kompetenz werden bewusst wahrgenommen und führen zu einer neuen Qualität der Kita- Arbeit. Trifft voll zu Trifft zu Trifft Fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap. 4.7 Seite 1

Wir halten es für unerlässlich, dass Kindern mit Behinderung, die spezielle Förderung und Betreuung brauchen, ergänzende pädagogische und therapeutische Unterstützung in unserer Kindertageseinrichtung zur Verfügung steht. Die pädagogischen und therapeutischen Aufgaben sind Bestandteil der Konzeption der Kita. Ergänzende pädagogische Förderung und Betreuung der Kinder mit Behinderungen geschieht in Kooperation mit der GruppenErzieherIn durch zusätzliches pädagogisches Fachpersonal, der FachErzieherIn für Integration. Die FachErzieherIn für Integration arbeitet in der Gruppe des Kindes mit Behinderung mit der GruppenErzieherIn zusammen. Beide ErzieherInnen sind Ansprechpartnerinnen für alle Kinder. Die FachErzieherIn richtet ihr Augenmerk besonders auf das Kind mit Behinderung und unterstützt es im Gruppenalltag. Sie versteht sich als Brückenbauerin zur Kindergruppe, zu der GruppenErzieherIn und zum Team. Sie nimmt an Mitarbeiterbesprechungen teil und ist an der Weiterentwicklung der Konzeption der Kita beteiligt. Die Rolle der FachErzieherIn ist im gesamten Team klar definiert ebenso wie die Aufgabenteilung zwischen ihr, der Leitung und der GruppenErzieherIn. Sie ist Ansprechpartnerin für MitarbeiterInnen, die Eltern des Kindes mit Behinderung und für Therapeuten. Sie beobachtet das Kind mit Behinderung, dokumentiert ihre Beobachtungen und erstellt einen individuellen Förderplan. Dieser wird mit der GruppenErzieherIn und der Therapeutin abgestimmt. FachErzieherIn und GruppenErzieherIn nehmen sich wöchentlich 1 Stunde Zeit zum Erfahrungsaustausch und zur Planung der Aktivitäten. Sie hat genaue Kenntnisse über das Kind mit Behinderung. Sie kennt den Entwicklungsstand und die Auswirkungen der Behinderung auf die kindliche Entwicklung, sie kennt das Spielverhalten und die Spielentwicklung und weiß um die Interessen und Kompetenzen des Kindes. Trifft voll zu Trifft zu Trifft Fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap.4.7 Seite 2

Sie fördert das Kind mit Behinderung durch Begleitung in der Freispielsituation, gibt Hilfen bei pädagogischen Gruppenangeboten, unterstützt integrative Spielprozesse, vermittelt zwischen Kindern mit und ohne Behinderung und begleitet im Alltagsgeschehen. Sie unterstützt die Interessen und Stärken des Kindes mit Behinderung. Sie unterstützt zum einen spontane Kleingruppen und bietet auch regelmäßige Kleingruppen an, an denen das Kind mit Behinderung teilnimmt. Sie arbeitet mit Therapeuten zusammen. Sie nimmt an therapeutischen Stunden teil, sie beobachtet das Kind mit Behinderung in der Therapie und entwickelt Ideen für die Übertragbarkeit in den Kita- Alltag. Sie hat regelmäßig einen Austausch mit den Therapeuten und stimmt den Förderplan mit ihnen ab. Sie hat regelmäßig Kontakt zu den Eltern des Kindes mit Behinderung und berät sie in aktuellen Fragen. Trifft voll zu Trifft zu Trifft Die evangelische Kindertagestätte arbeitet mit den Kinder- und Jugendambulanzen in Berlin und den Frühförderstellen in Brandenburg zusammen. Die Kinder- und Jugendambulanzen in Berlin sind eingerichtet worden, um die therapeutische Begleitung der Kinder mit Behinderungen in Kitas der Freien Träger sicher zu stellen. Die Kita hat die Verantwortung für die pädagogische Betreuung des Kindes, die Ambulanz hat die Verantwortung für die therapeutische Begleitung. Die Kita ist verpflichtet, die therapeutische Begleitung zu ermöglichen. Dazu gehören geeignete Räume, Zeiten für Gespräche, Kooperation mit den Therapeuten, Akzeptanz der Entscheidungen der Ambulanz. Die Frühförderstellen in Brandenburg haben die Aufgabe, behinderte Kinder in den Familien therapeutisch zu versorgen. Sie können Kinder mit Behinderung auch in Kindertageseinrichtungen betreuen, wenn dies von den Eltern gewünscht wird. Trifft voll zu Trifft zu Trifft Fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap.4.7 Seite 3

Die Ambulanz oder Frühförderstelle entscheidet über die Art der Therapie, die Kita wird in die Entscheidung einbezogen. Sie muss die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Therapie kennen und mitgestalten können. Die Eltern werden von der Art der Therapie unterrichtet und in den therapeutischen Prozess einbezogen. Das Kind erhält eine seinen individuellen Bedürfnissen entsprechende therapeutische Begleitung in der Einrichtung durch therapeutische Fachkräfte. Durch die Zusammenarbeit von FachErzieherIn für Integration und therapeutischer Fachkraft wird die Entwicklung des Kindes unter pädagogischen und therapeutischen Zielsetzungen begleitet und gefördert. Gemeinsame Beobachtungen des Kindes sind Grundlage für eine gute Unterstützung und Förderung. Die FachErzieherIn für Integration begleitet das Kind auch im therapeutischen Prozess und nimmt Anregungen zur Förderung des Kindes mit in den Gruppenalltag. Die Ambulanz oder die Frühförderstelle berät die Einrichtung bei der Beschaffung geeigneter Hilfsmittel für das Kind. Die therapeutische Begleitung findet in der Regel in der Gruppe statt. Nur in Einzelfällen wird die Therapie in einer Einzelsituation durchgeführt, mit dem Ziel, das Kind wieder in die Gruppe oder Kleingruppe hinein zu nehmen. In regelmäßigen Abständen, mindestens zweimal jährlich, finden Gespräche zwischen Kita, Ambulanz und Eltern zur Entwicklung des Kindes statt. Die Kita- Leiterin ist Koordinatorin der Zusammenarbeit zwischen Kita und Ambulanz. Sie kann Aufgaben delegieren. Trifft voll zu Trifft zu Trifft Qualitätsmerkmal Integration: Empfehlungen des VETK Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz e.v.fachausschuss für Qualitätssicherung und entwicklung, aktualisiert Oktober 2005 Kap.4.7 Seite 4